Protocol of the Session on July 10, 2019

Ziel ist, dass das Opfer nicht auf dem Schaden sitzenbleibt bzw. erst durch ein zivilrechtliches Verfahren einen Titel erwirken muss, der allerdings keineswegs eine schnelle Wiedergutmachung verspricht.

Voraussetzung für die Auszahlung ist das Ableisten gemeinnütziger Arbeit, die dem Täter in diesem Modell mit 5 Euro pro Stunde angerechnet wird. Mit einem ähnlichen Konzept für Nordrhein-Westfalen wäre ein großer Schritt getan.

Im Ergebnis geht Ihr Antrag zu wenig über bereits bestehende Einrichtungen hinaus und kratzt an der Oberfläche.

Ich finde es gut – das habe ich am Anfang auch deutlich gesagt –, dass dieses Thema wieder auf die Agenda kommt. Insofern stimmen wir natürlich der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Wir können dann noch einmal ganz genau hinschauen, an welchen Stellen wir vielleicht gemeinsam eine weitere Entwicklung auf den Weg bringen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und Daniel Sieveke [CDU] – Michael Hübner [SPD]: Der aus Pa- derborn hat auch geklatscht, aber ganz leise!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Bongers. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Engstfeld das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es darum geht, den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln, sind Bündnis 90/Die Grünen selbstverständlich mit dabei und mit im Boot.

(Beifall von Daniel Sieveke [CDU])

Das ist für uns keine Frage; insofern gibt es von unserer Seite Zustimmung nicht nur zur Überweisung, sondern auch Zustimmung in der Sache.

Der Antrag – das haben wir vorhin schon von der Rednerin und dem Redner von CDU- und FDPFraktion gehört – will den Opferschutz und die Opferberatung stärken, insbesondere die Bekanntheit und die Rolle der Opferschutzbeauftragten, indem eine Internetseite mit umfassenden Informationen zum Thema „Opferschutz“ geschaffen werden soll.

Auf der Bundesebene soll sich für die Umsetzung des EU-Berichts zur Entschädigung von Opfern eingesetzt werden.

Diese Punkte unterstützen wir vollumfänglich. Eine bessere Öffentlichkeitsarbeit ist sehr sinnvoll und nötig. Ein Konzept für Großschadenslagen, das sicherstellt, dass die Opferschutzbeauftragte künftig sofort nach der Tat mit den Opfern in Kontakt treten kann, unterstützen wir ebenfalls.

Ich muss natürlich ein bisschen Wasser in den Wein schütten

(Daniel Sieveke [CDU]: Ah! Bitte!)

und fange mit Punkt 1 an. Die Kollegin Bongers von der SPD hat es vorhin auch schon angesprochen, und zwar die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie schreiben in Ihrem Antrag – ich zitiere –:

„Des Weiteren besteht inzwischen auch ein flächendeckendes Angebot an psychosozialer Prozessbegleitung in Strafverfahren. Dies ist ein wertvolles Instrument, um insbesondere den nicht selten erheblich traumatisierten Opfern schwerer Straftaten im Strafverfahren Hilfe und Unterstützung zur Seite zu stellen.“

Das ist alles gut und richtig.

Jetzt ist es aber so, dass im Rechtsausschuss demnächst die angesprochene Anhörung ansteht, und zwar am 11. September von 16:00 Uhr bis

17:30 Uhr. Und siehe da: Gestern kam vom Ausschusssekretariat der Verteiler der geladenen Sachverständigen.

Jetzt stellen wir Folgendes fest: Es gibt weder von der CDU-Fraktion noch von der FDP-Fraktion eine Benennung zu den Sachverständigen. Wenn „Weiterentwicklung“ als Teil der Überschrift über dem Antrag steht, wenn wir im Rechtsausschuss dazu eine Anhörung durchführen wollen und Sie von der Regierungskoalition noch nicht einmal in der Lage sind,

dazu Sachverständige zu benennen, ist das schon ein bisschen peinlich.

Punkt 2. Sie schreiben in Ihrem Antrag – Frau Erwin hat sich auch bei Ihnen bedankt –:

„Die bestehende Vielzahl nichtstaatlicher Einrichtungen der Opferhilfe, die sich höchst professionell oder ehrenamtlich der Betreuung und Beratung von Menschen widmen, die Opfer einer Straftat geworden sind, sind überragend bedeutsame Akteure des Opferschutzes.“

So weit, so gut. – Ich lese ein Interview – gar nicht so lange her: knapp drei Wochen – im „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 25. Juni 2019 von Bernd König, seines Zeichens Landesvorsitzender des Weißen Rings, eine Opferschutzorganisation, die in Ihrem Antrag angesprochen wird. Er war 40 Jahre lang Staatsanwalt in Bonn und kümmert sich jetzt als Landesvorsitzender um den Weißen Ring, und ich finde, er macht es sehr gut.

In diesem Interview fragt der „Kölner Stadt-Anzeiger“:

„Wie reagiert die Landespolitik auf Ihre Arbeit? Kriegt der Weiße Ring genug Unterstützung?“

Nun sagt uns der Landesvorsitzende Folgendes – ich zitiere –:

„Wir bemühen uns um einen guten Kontakt zu Politikern, wir sind dabei auch wirklich nicht aufdringlich. Aber die Resonanz ist unter dem Strich etwas enttäuschend. Sehen Sie, wir verschicken beispielsweise jedes Jahr eine Broschüre mit einer Jahresbilanz des Weißen Rings an alle Fraktionen und an einzelne Politiker. Wir bieten an, für Gespräche zur Verfügung zu stehen, um unsere Ziele zu verdeutlichen.

Die Einzigen, die uns dieses Jahr daraufhin eingeladen haben, waren die Grünen. Das ist schon frustrierend. Auf der Ortsebene ist das glücklicherweise punktuell besser.“

Wenn Sie hier lobende Worte finden und sich bedanken, ich dann aber lesen muss, dass Sie zum Beispiel mit dem Weißen Ring anscheinend gar nicht reden und auf ihn nicht reagieren, ist das, ehrlich gesagt, auch ein bisschen peinlich.

Dritter Punkt, der uns auch wichtig ist, und der uns im Antrag fehlt, ist die besondere Berücksichtigung von Gewaltopfern. Wir wissen ja: Die meisten Opfer – das sehen wir in den Strafverfahren – sind Frauen.

Wenn man einen vernünftigen Opferschutz machen will, auch in einem umfassenden Konzept, wäre es zum Beispiel eine gute Idee, auch genügend Plätze in Frauenhäusern für solche Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt werden, zur Verfügung zu stellen. Das wäre wirklich konkreter Opferschutz.

(Beifall von den GRÜNEN)

Da mangelt es leider auch an Aussagen in Ihrem Antrag und noch an ein paar Dingen mehr.

Ich habe leider keine Redezeit mehr; sonst hätte ich auch noch zu anderen Belangen etwas gesagt, zum Beispiel zur audiovisuellen Vernehmung gerade bei Kindern, gerade bei Opfern von sexualisierter Gewalt.

Ich stimme der Überweisung zu; wir sind in der Sache einig. Vielleicht gelingt es uns, während der Ausschussberatung diesen Antrag noch ein bisschen zu ergänzen und an der einen oder anderen Stelle doch noch zu verbessern. Darüber würde ich mich sehr freuen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engstfeld. – Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Röckemann das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich mal wieder ein Wohlfühlantrag für die von den alten Parteien gebeutelte Bevölkerung:

(Michael Hübner [SPD]: Boah!)

„Weiterentwicklung des Opferschutzes in NordrheinWestfalen“. Was kann man dagegen schon sagen, gerade in den heutigen Zeiten der Clankriminalität, der Gruppenvergewaltigungen und steigender Gewaltkriminalität, in Zeiten, in denen sich der Staat immer weiter zurückzieht, in Zeiten, in denen Polizeidienststellen geschlossen werden und stattdessen Anzeigeportale online gestellt werden,

(Zuruf von Ulrich Reuter [FDP])

um bei der inzwischen internetaffinen Bevölkerung zumindest noch den Eindruck zu erwecken, Polizei fände in gewohntem Umfang statt?

Wie war das denn früher? – Fokussieren wir uns kurz auf die Zeit vor der Masseneinwanderung und den damit verbundenen Folgen für die deutsche Bevölkerung. Früher, da kannte man seinen Schutzmann noch persönlich; früher, da waren Polizeibeamte noch nicht zu Sicherheitsdienstleistern degradiert; früher, da gab es auch weniger Gewalttaten.

(Andreas Kossiski [SPD]: Das stimmt nicht!)

Wer eins und eins zusammenrechnen kann, wird im Ergebnis leicht feststellen, dass weniger Gewalttaten auch weniger Opfer bedeuten.

(Zurufe)

Ihren Reaktionen entnehme ich, dass Sie nicht so ganz meiner Ansicht sind.

(Frank Sundermann [SPD]: Das bin ich nie!)

Doch, das ist so: Weniger Gewalttaten bedeuten weniger Opfer.

Trotzdem und gerade wegen des Versagens der alten Parteien ist in der heutigen Zeit Opferschutz richtig und wichtig; dazu haben wir heute schon viel gehört. Niemand möchte nämlich Opfer krimineller Machenschaften werden; Opfern muss auch geholfen werden. Da sind wir uns doch endlich alle einig.