festmacht. Ich wünsche mir eine inklusive Gesellschaft, die Respekt vor Menschen mit Behinderung aufbringt und respektvoll mit ihnen umgeht.
Daher freue ich mich auf die konstruktive Debatte im Ausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt machen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle sind uns doch einig: Wir wollen eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Dabei stehen unsere Krankenhäuser vor großen Herausforderungen.
Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für die zunehmende Zahl älterer und hochbetagter Patienten wichtig. Wir brauchen deshalb sowohl bauliche Modernisierungen als auch eine stärker inklusive Sichtweise bei der Organisation der Abläufe in den Kliniken.
Die NRW-Koalition von Union und FDP unterstützt die Krankenhäuser bei diesen Herausforderungen. Nachdem die vorherige rot-grüne Landesregierung die Investitionsförderung über Jahre vernachlässig hatte, haben wir mit einer einmaligen Erhöhung von 250 Millionen Euro als Sofortmaßnahme angefangen, den Rückstand abzubauen, der entstanden war.
In der weiteren Folge haben wir die Krankenhausförderung mit der Einführung gezielter Einzelförderungen für Strukturanpassungen neu gestaltet und die Gesamtsumme der Fördermittel deutlich erhöht.
Menschen mit Behinderungen haben bei einem Klinikaufenthalt abhängig von der jeweiligen Beeinträchtigung spezielle Bedürfnisse, die bei ihrer Behandlung zu berücksichtigen sind. Während eines stationären Krankenhausaufenthaltes ist das jeweilige Krankenhaus grundsätzlich und unabhängig von einer Behinderung für die notwendige pflegerische Versorgung zuständig.
Dazu zählen im Bedarfsfall auch die Assistenzleistungen. So tritt bei einer stationären Aufnahme die
Organisation durch das Krankenhaus und die Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch an die Stelle der Leistungen ambulanter Dienste, die für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes ruhen.
Was die Grünen hier in ihrem Antrag fordern, würde letztlich zu einer Vermischung zwischen Leistungen der GKV einerseits und der Eingliederungshilfe andererseits führen.
Ganz bewusst sieht das Assistenzpflegebedarfsgesetz nur eine einzige Ausnahme vor. Es zielt auf die Gruppe der Menschen mit Behinderung, die eine persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell selbst organisiert haben. Für diese soll das Entgelt der Assistenz vom bisherigen Kostenträger durchgehend übernommen werden, um die Kontinuität des Vertragsverhältnisses und der persönlichen Betreuung zu gewährleisten.
Hier wäre es sicher nicht sinnvoll, die Beschäftigung der Assistenz während des Klinikaufenthaltes zu unterbrechen. Es handelt sich an dieser Stelle um eine bewusst gewählte, möglichst selbstbestimmte Form der Betreuung.
Davon zu unterscheiden sind aber Assistenzleistungen, die in der Verantwortung eines anderen Anbieters erbracht werden. Zwar besteht dort häufig auch eine personelle Kontinuität des Assistenzpersonals,
jedoch obliegt die Organisation dem Anbieter und nicht den Menschen mit Behinderungen. Damit gilt für diese Leistung – wie bereits gesagt –, dass mit der stationären Aufnahme die Verantwortung auf das Krankenhaus übergeht und die Leistungserbringung durch ambulante Dienste ruht.
Der Bund hat bereits deutlich geäußert, dass eine Ausweitung des Assistenzpflegebedarfsgesetzes nicht beabsichtigt ist. Insofern würde die hier im Antrag geforderte Bundesratsinitiative definitiv ins Leere laufen und wäre letztlich eine reine Showveranstaltung.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Gesundheitliche Versorgung menschenrechtskonform gestalten“:
Manchmal hat man den Eindruck, wenn man Ihre Anträge liest, Herr Kollege Mostofizadeh, dass es nie eine Nummer kleiner geht.
Wenn wir uns diesen Antrag durchlesen, gewinnen wir den Eindruck, in den Krankenhäusern passierten aktuell Dinge,
die nun wirklich massiv gegen das Menschenrecht verstießen, wie Sie weiter alarmistisch im Antrag formulieren.
Vollzieht man das in dieser Betrachtungsweise weiter, muss man feststellen, dass das, was Sie da machen, auch nicht den Anforderungen entspricht. Sie unterstellen hier allen anderen Parteien, sie würden sich nicht für die Belange der Menschen mit Behinderungen einsetzen und seien nicht daran interessiert, die Situation in der Pflege zu verbessern. Das ist einfach unredlich.
An dieser Stelle ist es ganz bestimmt nicht angebracht, in dieser Art und Weise miteinander zu sprechen. Ich bin sehr gespannt, wie wir das Thema im Ausschuss miteinander diskutieren werden. Denn ohne Frage betrifft der Baustein, den Sie hier herausgegriffen haben, eine sehr kleine Subgruppe und eine ganz klar umrissene Problemstellung derjenigen, die in der Pflege mit Problemen zu tun haben.
Die Pflege insgesamt ist – das sehen Sie, wenn Sie sich die Situation im Krankenhaus oder auch im ambulanten Bereich insgesamt anschauen – alles andere als unproblematisch. Es ist also nur ein Problem, das Sie vollkommen richtig beschreiben – im Übrigen nicht eigenständig; Sie haben in der Einleitung fast wortgleich von der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben in Deutschland“ abgeschrieben.
Das erklärt vielleicht auch ein Stück weit den Schaufensterantrag, weil Sie dieser Interessenvertretung eine Bühne geben möchten,
obgleich Sie damit hier im Landtag an der völlig falschen Adresse sind. Auch wenn ich das leidenschaftliche Statement von Frau Weng interessant und nett finde, könnte sie es durchaus einmal in Berlin der eigenen SPD vortragen.
Sie vermitteln den Eindruck, Sie würden sich dieses Problems annehmen, indem Sie diesen Antrag hier einbringen. An dieser Stelle machen Sie im Prinzip nur Lobbypolitik, und zwar nicht einmal mehr glaubhafte Lobbypolitik. Denn Sie können, wie Sie es gerade schon von allen anderen Parteien gehört haben, mit der Beauftragung einer Bundesratsinitiative an dieser Stelle überhaupt nichts gewinnen.
Was Sie machen, ist den Leuten den Eindruck zu vermitteln, Sie könnten sich an dieser Stelle mit der Art und Weise, in der Sie auftreten, und mit der Deutlichkeit, in der Sie hier sprechen, mit diesem alarmistischen Ton, wirklich für diese Anliegen einsetzen.
Ich halte das, was Sie da machen, für völlig falsch. Auch in der Strategie ist es falsch; denn es gäbe ganz andere Möglichkeiten, darüber zu sprechen. Bei einigen der Punkte – insbesondere, wenn es darum geht, die Situation in der Pflege zu verbessern – sind nämlich alle, die hier sitzen, alle, die sich im Gesundheits- und Sozialausschuss zusammenfinden, einer Meinung: Man muss insgesamt – das haben wir jetzt mehrfach gehört – die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern.
Am Ende ist es völlig egal, ob es ein Mensch mit einer körperlichen Einschränkung oder ein Mensch ohne körperliche Einschränkung ist, der abends oder nachts auf die Klingel drückt und drei Stunden darauf warten muss, dass vielleicht endlich irgendjemand kommt. Ich möchte allen diesen Menschen helfen, unabhängig davon, ob es bei ihnen eine Einschränkung gibt oder nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig und wichtig, dass wir immer wieder unseren Blick auf Missstände in der Versorgung von behinderten Menschen werfen. Das gilt selbstverständlich auch für den Krankenhausbereich.
Das Ansinnen der Fraktion der Grünen finde ich grundsätzlich nicht richtig. Ich lehne auch mit Blick auf die Fakten diesen Antrag im Grunde ab.
Menschen mit Behinderungen haben, wie übrigens jeder andere gesetzlich Krankenversicherte auch, bei einem Krankenhausaufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eine Begleitperson mitzubringen. Der Begleitperson steht Verpflegung und Unterkunft zu. Hierfür erhält das Krankenhaus eine gesonderte Vergütung von zurzeit 45 Euro am Tag. Voraussetzung ist allerdings immer, dass die Begleitung medizinisch notwendig ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Krankenhausarzt und dokumentiert diese.
Eine solche medizinische Notwendigkeit ist in der Regel zum Beispiel bei Kindern im Vorschulalter gegeben. Selbstverständlich darf auch bei Menschen mit Behinderungen und insbesondere bei Menschen mit geistigen Behinderungen ein Krankenhausarzt dies verordnen, damit der Betroffene eine Begleitperson in ein Krankenhaus mitbringen kann.
Die pflegerische Versorgung eines Menschen, der in ein Krankenhaus kommt und vorher pflegerisch versorgt worden ist, ist in allen Sozialgesetzbüchern so
geregelt, dass sie während des Krankenhausaufenthaltes ruht. Wenn Menschen zu Hause Sachleistungen aus der Pflegeversicherung bekommen, ruht die pflegerische Versorgung während des Krankenhausaufenthaltes. Bei Menschen, die in der Eingliederungshilfe versorgt werden, weil sie in einem Behindertenheim leben, ruhen die Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn sie im Krankenhaus sind.
Es gibt eine einzige Ausnahme, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, nämlich bei den Menschen, die durch die Eingliederungshilfe eine persönliche Assistenz bekommen. Das ist nicht aus versorgungstechnischen Gründen in den Krankenhäusern gemacht worden. Vielmehr liegt der Grund, warum man die Assistenz weiterbezahlt, ausschließlich darin, dass man solche Arbeitsverhältnisse nicht kündigen kann und die Menschen nicht ohne Lohn lassen kann, wenn der betroffene Mensch, der die Assistenz eingestellt hat, mal für zwei, drei oder vier Wochen in einem Krankenhaus ist. Das war der Grund, warum man es durchfinanziert hat.
Jetzt sollten wir uns in aller Ruhe überlegen: Wollen wir wirklich ein Krankenhaussystem, in dem die Menschen, die eine starke Unterstützung brauchen, weil sie zum Beispiel Demenz haben, weil sie geistig behindert sind oder weil sie – Herr Mostofizadeh, wie Sie es gesagt haben – so schwer beeinträchtigt sind, dass sie den Klingelknopf nicht bedienen können, quasi auf sich selbst gestellt sind?
Wollen wir allen Ernstes, dass deren Versorgung im Krankenhaus nur noch dann gewährleistet ist, wenn sie eine persönliche Assistenz mitbringen? Oder wird nicht viel eher ein Schuh daraus, indem wir den Grundsatz nicht aufgeben, dass jeder Mensch, der in diesem Land gesetzlich versichert ist und in ein Krankenhaus kommt, in dem für ihn notwendigen Umfang durch das Krankenhaus pflegerisch versorgt wird?