Wollen wir allen Ernstes, dass deren Versorgung im Krankenhaus nur noch dann gewährleistet ist, wenn sie eine persönliche Assistenz mitbringen? Oder wird nicht viel eher ein Schuh daraus, indem wir den Grundsatz nicht aufgeben, dass jeder Mensch, der in diesem Land gesetzlich versichert ist und in ein Krankenhaus kommt, in dem für ihn notwendigen Umfang durch das Krankenhaus pflegerisch versorgt wird?
Diesen Grundsatz möchte ich einfach nicht aufgeben. Ich kenne andere Länder in Europa, in denen es üblich ist, dass dann, wenn jemand ins Krankenhaus kommt, die Verwandten mit ins Krankenhaus einziehen, weil die pflegerische Versorgung über die Krankenhäuser nicht gewährleistet ist. Diese Zustände will ich in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland nicht haben.
Deswegen muss doch der Ansatz sein, dass die Krankenhäuser in diesen Fällen Zuschläge zu den Behandlungsentgelten bekommen, sodass sie dann auch das Personal zur Verfügung stellen können, das in diesen Fällen gebraucht wird. Deswegen haben wir heute auch eine ganze Reihe von Leistungen in den Krankenhäusern, für die mittlerweile Zuschläge bezahlt werden. Der G-BA hat diese Zuschläge eingesetzt.
Dieser Antrag soll durchaus diskutiert werden. Ich habe Ihnen aber ganz klar meine Auffassung dargelegt. Ich will nicht die Versorgung in den Krankenhäusern durch andere Leute sicherstellen, sondern unsere Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen in die Lage versetzen, dass sie das Personal zur Verfügung stellen können, das jeder einzelne Mensch für seine individuelle Pflege braucht. Das ist meiner Meinung nach der sinnvollere Ansatz.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion der Grünen hat noch einmal der Kollege Mostofizadeh das Wort.
Herr Minister, ich muss Ihnen in zwei Punkten einfach widersprechen, weil mich das jetzt wirklich ärgert.
Erstens. Die Bundesregierung hat es in der Antwort selbst attestiert. Frau Griese führt aus, Erfahrungen in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass besonders bei Personen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft auf eine persönliche Assistenz angewiesen sind, Defizite in der pflegerischen Versorgung in Akutkrankenhäusern eingetreten sind.
Das hat sie sogar selbst eingestanden. Das ist die Begründung dafür, dass das Arbeitgebermodell angewendet wird – nicht etwa Ihre Begründung, dass man weiterzahlen kann. Herr Minister, Sie sind da auf dem falschen Dampfer.
Der zweite Punkt, der mich an Ihrer Aussage wirklich stört, ist folgender: Sie haben suggeriert – und ich will niemandem in unseren Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen zu nahe treten –, die Situation sei so, dass alle Menschen bestens pflegerisch versorgt werden, egal ob sie alt, gebrechlich, dement oder nicht dement sind. Das können wir im Ausschuss einmal diskutieren.
Was ich ausdrücklich nicht will, ist eine Situation wie in Lambaréné; gar keine Frage, Herr Minister. Aber dann müssen wir die Strukturen dafür schaffen, dass es auch so ist, und dürfen nicht so tun, als ob es schon so sei, Herr Minister. Deswegen ist der Antrag auch erforderlich.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache.
Ich lasse über die Überweisungsempfehlung abstimmen. Wer der Empfehlung des Ältestenrates, diesen Antrag Drucksache 17/6581 an den Ausschuss
für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen – die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen –, widersprechen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es jemanden, der sich enthalten will? – Dann haben wir diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt für die AfD Herrn Abgeordneten Keith das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir wieder wunderbares Wetter. Das hatten wir in den letzten Wochen immer wieder am Wochenende. Aber dieses Wetter hat auch seine Schattenseiten.
Im Jahr 2018 sind in Deutschland 504 Menschen ertrunken. 63 Mitbürger aus Nordrhein-Westfalen haben ihr Leben in Flüssen, Seen und Schwimmbädern verloren. Als wäre diese Zahl nicht schon schockierend und traurig genug, waren unter diesen Opfern zehn Jugendliche unter 20 Jahren.
Zu diesen Zahlen führte der Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Achim Haag, aus, hier sei vermutlich auch ein Zusammenhang mit der zurückgehenden Schwimmfähigkeit und den anhaltenden Bäderschließungen in Deutschland zu sehen.
Bedanken müssen wir uns bei den vielen zumeist ehrenamtlichen Rettern der DLRG, die in 2018 fast tausend Menschen vor dem Ertrinken gerettet und damit noch verheerendere Zahlen verhindert haben.
Gerade diesen stillen Helden sind wir es schuldig, in NRW eine Bäderinfrastruktur vorzuhalten, die eine angemessene Ausbildung und Förderung im Rettungswesen ermöglicht. Es ist nicht hinzunehmen, dass laut einer Forsa-Umfrage 25 % unserer Grundschulen keinen Schwimmunterricht mehr anbieten können, weil sie keinen Zugang mehr zu einem Schwimmbad oder einem Lehrschwimmbecken haben.
Teilweise fehlt es auch an geschultem Lehrpersonal. Dabei bietet die DLRG solche Kurse an. Da wundert es nicht, dass rund 60 % der Grundschüler und immerhin 52 % der Erwachsenen Nichtschwimmer
Es gehört zu den Grundfähigkeiten eines jeden Kindes und Jugendlichen, das Schwimmen zu erlernen. Daher muss das Sterben der Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken in NRW gestoppt werden. Es ist unsere Aufgabe, durch die Bereitstellung von ausreichenden Mitteln die Kommunen, Vereine und privaten Träger wie zum Beispiel Schwimmbadgenossenschaften dabei zu unterstützen, eine geeignete Infrastruktur hierfür bereitzustellen.
Daher fordern wir einen flächendeckenden Erhalt und Neubau von Schwimmbädern in NRW und die damit einhergehende Sicherung von Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung.
Ob das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ mit einem Volumen von 300 Millionen Euro ausreicht, um weitere Schließungen zu verhindern, darf hier bezweifelt werden. Auch die 300 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal nur ein Drittel dieser 300 Millionen Euro, also 105 Millionen Euro, in Hallen- und Freibadprojekte in ganz Deutschland investiert wird. Immerhin haben wir davon ein Freibadprojekt finanziert bekommen, und zwar in Harsewinkel.
Nach sehr konservativen Schätzungen beläuft sich der Sanierungsstau bei Sport- und Freizeiteinrichtungen in NRW auf ca. 2,3 Milliarden Euro – wobei die Staatskanzlei keinerlei gesicherte Informationen bezüglich der sanierungsbedürftigen oder von Schließung bedrohten Bäder hat.
Was wir also zuallererst benötigen, ist ein tragfähiges Lagebild, das Sie aber nicht haben, wie die Antworten auf unsere Kleinen Anfragen von Januar und März 2019 zeigen.
Professor Dr. Lutz Thieme, renommierter Sportwissenschaftler und Präsident des rheinland-pfälzischen Sportbundes, sagt sehr deutlich, dass zurzeit valide empirische Grunddaten nicht hinreichend zur Verfügung stehen. Weiter sagt er, dass die Grunddaten allerdings nötig seien, um mögliche Konzepte zur Erhaltung unserer Bäder erstellen zu können.
Wenn Sie aber heute nicht wissen, wie viel Sanierungsstau bei den Bädern besteht, woher kommt dann die so euphorisch klingende Presseerklärung der Staatssekretärin Milz vom 17. Juni 2019, in der sie verkündet, dass der Sanierungsstau nun endlich erheblich reduziert werden könne? – Wir teilen diese Auffassung nicht.
Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag in den letzten Tagen erheblich zu der großen medialen Berichterstattung zur Schwimmfähigkeit und zum Bädersterben beigetragen hat.
Es ist zu hoffen, dass wir eine Debatte befördert haben, die deutlich macht, wie wichtig es ist, unsere Bäderinfrastruktur zu erhalten und in sie zu investieren, damit wir nächstes Jahr nicht wieder solche furchtbaren Zahlen über Ertrunkene lesen müssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten ist der Sommer und damit auch die Badesaison da. Insbesondere in dieser Zeit kommt es leider immer wieder zu tödlichen Unfällen. Die Anzahl der Opfer in der DLRG-Statistik schwankt jährlich und ist vor allem von den Wetterverhältnissen in den jeweiligen Sommern abhängig.
Die Unglücksfälle ereignen sich hauptsächlich an unbewachten Naturgewässern. Betroffen sind dabei vor allem um die 50 Jahre alte Personen. Neben einer mangelnden Schwimmfähigkeit sind Leichtsinn, Selbstüberschätzung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, gesundheitliche Beeinträchtigungen und bei kleinen Kindern mangelnde Aufsicht durch die Erziehungsberechtigten häufig Gründe für die Todesursache.
Klar ist: Schwimmen kann man nicht früh genug lernen. Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen bleibt deshalb für die NRW-Koalition eines der obersten Ziele. So steht es auch im Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es dazu von unserer Seite einen Antrag.
Dies sieht auch die Landesregierung so und hat deshalb am Montag ihren Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ vorgestellt und damit noch einmal entscheidende Akzente gesetzt.
Konkret bedeutet dies unter anderem erstens die Überarbeitung der Sportlehrpläne für die Grundschulen und der Sekundarstufe I. Bis spätestens Ende der sechsten Klasse sollen möglichst alle Kinder sicher schwimmen können.
Zweitens ist das bereits erfolgreich seit 2008 laufende Programm „NRW kann schwimmen!“ ein Schwerpunkt. Dieses ermöglicht Kindern, an Ferienschwimmkursen teilzunehmen. Das Programm wird erheblich ausgebaut und ausgeweitet. Die Zuschüsse werden von 250 Euro auf 350 Euro pro Kurs erhöht.
den Einsatz von Schwimmassistenzen. Darüber hinaus setzt das Land auf die verstärkte Qualifizierung von Lehrkräften und pädagogischem Personal in Kitas für das Anfängerschwimmen. Dieses gibt es in meiner Heimatstadt Krefeld übrigens dank einer Kooperation zwischen der Stadt, dem Stadtsportbund und den Schwimmvereinen schon seit Jahren.
Viertens erfolgt die Einführung einer „Woche des Schulschwimmens“, um die Wasserzeiten für das Schulschwimmen innerhalb kurzer Zeit deutlich zu erhöhen.
Fünftens wird gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Imagekampagne umgesetzt, um die Sensibilisierung der Eltern voranzutreiben und die Notwendigkeit des Schwimmenlernens in den Köpfen der Betroffenen deutlicher zu verankern.