Protocol of the Session on April 10, 2019

Was haben wir auf der Habenseite zum WTG? Es sind einige – das muss man zugestehen – grobe

Schnitzer der vorherigen Regierung beseitigt worden. Das ist gut. Das haben auch viele Sachverständige in der Anhörung genauso anerkennend gesagt. Das muss man zugestehen.

Was haben wir auf der Gerne-hätten-Seite? Einige grobe Schnitzer, die den Praxistest nicht bestehen, sind in diesem Gesetz verblieben. Deswegen können wir an dieser Stelle auch nicht zustimmen. Weil es aber, wie eben gesagt, einige gute Punkte gibt, werden wir uns enthalten.

Ein Gegenbeispiel ist die Fachkräftequote. Hat man den Zustand, dass es keine Pflegekräfte mehr gibt, nimmt man eben diejenigen, die noch da sind. Und es ist definitiv besser, zwei oder drei Pflegehelfer als niemanden zu haben. Der Pflegehelfer wird besser pflegen als keine Pflegekraft.

Wenn ich ein Pflegeheim mit einer vernünftigen Fachkräftequote habe und beispielsweise den Bedarf für einen Ergotherapeuten erkenne – der bei den älteren Herrschaften einige Übungen, etwa zum Erhalt der Alltagsfähigkeit, durchführt –, könnte ich damit meine Fachkräftequote unter Umständen gefährden. Dann werde ich diesen Ergotherapeuten nicht einstellen können, obwohl ältere Herrschaften davon sehr wohl profitieren könnten.

Diesbezüglich hätten wir uns gewünscht, dass man den Hinweisen der Sachverständigen gefolgt wäre. Es gibt, wie gesagt, gute Ansätze und einige Mängel. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Laumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal bin ich froh, dass wir heute zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommen. Aus meiner Sicht geht es um folgende Punkte:

Erst einmal wollen wir mit diesem Gesetz sicherstellen, dass jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen selbst entscheiden kann, wo er im Alter auch bei hinzukommender Pflegebedürftigkeit leben will. Deswegen ist es richtig, dass wir die Benachteiligung der stationären Pflege mit diesem Gesetz heute beenden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Wahrheit ist auch, dass wir zunehmend dafür kritisiert werden, dass wir wieder Wartelisten bei Pflegeheimen haben. Sie haben mit der Politik, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben, diese Wartelisten zu verantworten, um das mal ganz klar zu sagen.

(Beifall von der CDU und der FDP und Markus Wagner [AfD])

Zweitens. Wir versuchen mit diesem Gesetz auch, Bürokratie zu beseitigen. Die Einrichtungen dürfen nach meiner Meinung nicht durch Doppelprüfungen belastet werden. Die Wahrheit ist doch, dass die Heimaufsichten für die Prüfung der Strukturqualität und die Medizinischen Dienste für die Überprüfung der Pflegequalität zuständig sind. Beide haben den Auftrag, einmal im Jahr jede stationäre Pflegeeinrichtung zu begutachten, und zusätzlich gibt es anlassbezogene Begutachtungen.

Da ich dem Medizinischen Dienst, weil er in der Bundeskompetenz ist, nicht sagen kann, was er zu tun und zu lassen hat, haben wir hier die klare Entscheidung getroffen – was Landesrecht ist –, zu sagen: Heimaufsicht, kümmere dich in allererster Linie um die Strukturqualität. – Wenn Sie mal Pflegeheime besucht hätten, wüssten Sie auch, dass die Doppelprüfungen den Leuten mächtig auf den Geist gehen, wenn zwei Behörden kommen, das Gleiche prüfen und sich die gleichen Dokumente anschauen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Drittens haben wir dafür gesorgt, dass in NordrheinWestfalen nicht länger Menschen, die unter Umständen 20 Jahre lang ein Heim gut geleitet haben, auch noch alle möglichen fachlichen Qualifikationen, die sie in ihrem Leben erworben haben, nachweisen müssen.

Wir haben Erleichterungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen aufgenommen.

Jetzt will ich mal ein Wort zu den Raucherzimmern sagen. Erst einmal gibt es die Verpflichtung, ein Raucherzimmer einzurichten, nur in Pflegeeinrichtungen, die es den Menschen verbieten, in ihrem eigenen Zimmer zu rauchen. Jetzt stellen Sie sich mal vor: Es kommt ein Mensch in ein Pflegeheim, der 90 Jahre alt ist und sein ganzes Leben lang geraucht hat. Wollen Sie diesem Menschen allen Ernstes sagen, dass er, weil er seinen Wohnort von zu Hause in ein Pflegeheim verlegen muss, nur noch in einer zugigen Ecke vor der Tür rauchen darf? – Mit mir wird es das nicht geben.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Im Übrigen: Wenn jemand 90 Jahre alt wird, hat er auch nicht ganz viel verkehrt gemacht. – Deswegen ist unsere Regelung zu den Raucherräumen einfach, praktisch und richtig. Ich finde, es hat auch mit der Würde und der Achtung vor der Selbstbestimmung von Menschen in dem Alter zu tun, dass wir es respektieren, so wie es ist.

Es ist doch unstreitig, dass wir in Nordrhein-Westfalen mehr Kurzzeitpflegeplätze brauchen. Deswegen ist es doch völlig in Ordnung, dass wir Heime mit 80 Plätzen haben wollen. Aber wenn es möglich ist, auf

dem Grundstück mehr Plätze zu bauen, dann haben wir dafür eine Höchstgrenze von 120 Plätzen eingezogen. Dann kann die örtliche Baugenehmigung in diesem Korridor von 80 bis 120 davon abweichen. Dann muss die Hälfte der Plätze, die über 80 gebaut werden, als solitäre Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung gestellt werden.

Wenn hier in diesem Haus jemand wäre, der mal versucht hat, plötzlich einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden, dann wüsste er, wie wichtig die Maßnahme ist, um diese wichtige Frage gerade für pflegende Angehörige in unserem Land einer Lösung zuzuführen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen ist das auch eine sehr praktische Angelegenheit.

Wir haben noch ein Weiteres gemacht. Um die Qualität in der Pflege weiter zu steigern, haben wir die Position der Pflegedienstleitung, der PDL, in diesen Heimen erheblich gestärkt. Wir haben jetzt genau das in das Heimrecht für Pflegeheime geschrieben, was seit Jahr und Tag im nordrhein-westfälischen Krankenhausgesetz über die Pflegeleitungen in den Krankenhäusern steht, dass sie nämlich nicht von der Geschäftsleitung in pflegefachlichen Fragen angewiesen werden können.

Das ist für die Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern seit Jahr und Tag Gesetzeslage. Ich finde es auch richtig, dass in Nordrhein-Westfalen eine PDL nicht von einem Geschäftsführer in pflegefachlichen Fragen angewiesen werden kann.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich finde diesen Punkt auch deswegen wichtig, weil das deutlich macht, dass wir die Profession Pflege in diesem Land ernst nehmen. Wir wollen, dass die Profession Pflege in diesem Land die Profession vertritt und dass sie selbstbestimmt für ihre Ziele in den Einrichtungen einstehen kann. Deswegen ist das eher eine Stärkung der Profession der Pflege als viele andere Maßnahmen, die ergriffen worden sind. Ich bin der Meinung, dass das Gesetz auch an diesem Punkt richtigliegt.

Dass die Opposition mit diesem Gesetz hadert, verstehe ich, weil wir die eine oder andere Gesetzgebung, die wir für falsch gehalten haben, in diesem Gesetz korrigieren. Dafür erfahren wir sehr viel Zustimmung von der Fachwelt.

Ich will es noch einmal deutlich sagen: Natürlich sind wir auch an der Transparenz der Pflegekosten interessiert, genauso wie die Fraktion der Grünen. Nur, wenn die Transparenz bereits in anderen Gesetzen klar geregelt ist, dann muss man sie nicht als Doppelregelung zusätzlich in ein Heimgesetz aufnehmen.

Ich freue mich jetzt darauf, dass dieses Gesetz endlich verabschiedet wird. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. Dann wollen wir mal sehen, ob es so kommt.

Wir kommen nämlich zur Abstimmung, und zwar erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3777. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in der Drucksache 17/5667, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3777 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 17/3777 selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf selbst zu? – CDU und FDP sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Herr Neppe und Herr Langguth stimmen zu. Wer stimmt dagegen? –

(Zurufe: Och!)

SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Wie angekündigt enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3777 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der beiden fraktionslosen Abgeordneten angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/5709 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion ist dieser Entschließungsantrag Drucksache 17/5709 mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen drittens zur Herstellung des Einvernehmens zu der Verordnung Vorlage 17/1196. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/5668, das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung herzustellen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Verordnungsentwurf selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Verordnungsentwurf Vorlage 17/1196 zu? – CDU und FDP sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth stimmen zu. Wer stimmt gegen diesen Verordnungsentwurf? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – AfD-Fraktion enthält sich. Damit ist das Einvernehmen zur Verordnung Vorlage 17/1196 mit Mehrheit hergestellt.

Wir genießen die Ruhe. – Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Änderung des Behindertengleich

stellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/4781

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/5669

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, ihre Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben.

Damit kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/5669, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4781 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, FDP und AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/4781 einstimmig angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

17 Gesetz zur Änderung des Landeskrebsregis