Protocol of the Session on April 10, 2019

(Beifall von der SPD, Monika Düker [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Alle anderen Bundesländer sehen das so, und auch die CDU wählt ihre Bundesvorsitzende wie selbstverständlich im zweiten Wahlgang in der Stichwahl. Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern Rechte nehmen, die Sie für sich selber selbstverständlich in Anspruch nehmen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Eine offene Frage habe ich noch: Die FDP hat sich bei der Angelegenheit in den letzten zehn Jahren erheblich bewegt – mal so und mal so.

(Marlies Stotz [SPD]: Mal hü und mal hott!)

Meine Damen und Herren, sachlich haben Sie nichts beigetragen. Mich interessiert: Was haben Sie dafür bekommen, dass es da eine solche inhaltliche Wendung gibt?

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und der FDP)

Herr Kollege, die Redezeit.

Ich erlaube mir, insbesondere wegen der fragenden Blicke auf der FDPSeite und einiger Zwischenrufe, die ich zur Kenntnis nehme, einen kleinen Hinweis: Wer innerhalb von zehn Jahren seine Meinung zum Thema „Stichwahl“ dreimal ändert, der kann als Fraktion sicherlich bei der Echternacher Springprozession mitmachen, der hat aber jedes Recht darauf verloren, in dieser Frage ein ernst zu nehmender Diskussionspartner zu sein.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Kollege, die Redezeit ist um 45 Sekunden überschritten. Letzter Satz, und dann schreite ich ein.

(Zuruf von der CDU)

Ich komme zum Ende. – Nicht alles, was die CDU für ihr Parteiinteresse hält, dient der Demokratie, und nicht alles, was Sie mit Mehrheit beschließen, ist automatisch verfassungsgemäß.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Und das von ei- nem Sozialdemokraten!)

Meine Damen und Herren, wir werden das überprüfen lassen. Ich freue mich jetzt schon auf die Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgerichtshof. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe daher die Aussprache.

Ich darf vor den Abstimmungen darauf hinweisen, dass die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragt haben.

Wir stimmen jetzt also in zweiter Lesung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen ab.

Wir kommen zu den Abstimmungen, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/5712. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/5712 mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen zweitens ab über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/5666. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in Drucksache 17/5666, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3776 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/5666 und nicht über den Gesetzentwurf. Dies ist die Abstimmung in der zweiten Lesung. Da eine dritte Lesung erfolgen wird, handelt es sich nicht um eine Schlussabstimmung.

Wer möchte diesem Beschluss folgen? – Das sind CDU, FDP und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3776 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung angenommen.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Rücküberweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3776 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zur Vorbereitung der dritten Lesung gemäß § 78 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung beantragt. Über diesen Antrag lasse ich jetzt abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne und die AfD. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP und die beiden fraktionslosen Abgeordneten.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Gibt es Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag auf Rücküberweisung abgelehnt.

Die Fraktionen haben sich bereits darauf verständigt, die dritte Lesung am morgigen Donnerstag, dem 11. April 2019, als Tagesordnungspunkt 6 durchzuführen. Wir werden morgen vor Eintritt in die Tagesordnung entsprechend beschließen.

Ich rufe auf:

4 Einsetzung eines Untersuchungsausschus

ses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zum Behördenskandal im Zusammenhang mit dem publik gewordenen langjährigen und vielfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde („PUA Lügde“)

Antrag der Abgeordneten der Fraktion der AfD Drucksache 17/5635

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Wagner das Wort. Bitte.

(Unruhe – Glocke)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die widerlichen kriminellen Akte und das Versagen des Staates im ostwestfälischen Lügde machen in ihrem schrecklichen Ausmaß fassungslos.

Ein bestialisches Verbrechen paart sich mit einem unglaublichen Fehlverhalten von Polizei und Jugendamt. Es verquicken sich individuelle Schuld einzelner Täter und strukturelle Defizite, für die der Staat die Verantwortung trägt.

Ein kleines Mädchen wird von staatlicher Seite dem auf einem Campingplatz lebenden, alleinstehenden, arbeitslosen und einschlägig belasteten Andreas V. in Obhut gegeben. Man muss wohl besser sagen: Das Mädchen wurde ihm ausgeliefert. Aber er konnte das Mädchen nicht nur wegen des Wegsehens einzelner Polizisten und Jugendamtsmitarbeiter missbrauchen, sondern kam über sie und ihren Freundeskreis an weitere Opfer.

Weit über tausend Mal wurden Kinder sexuell missbraucht, weit über tausend Mal wurde sich an ihnen und ihren Seelen vergangen. Tausende von Kinderpornos wurden angefertigt, wieder und wieder. Niemand half, keiner sah wirklich hin. Und das Schlimmste: Es war staatliches Versagen, das zu diesem Ausmaß des Grauens geführt hat. Mindestens 40 Opfer erlitten dabei größtes Unrecht.

Es ist an der Zeit, dass die politische Klasse Nordrhein-Westfalens sich ihrer politischen und moralischen Mitverantwortung stellt.

(Beifall von der AfD)

Gegen acht Tatverdächtige wird bis dato ermittelt. Deren individuelle Schuld festzustellen, ist natürlich Sache des Gerichts; so wie es die natürliche Aufgabe des Parlaments ist, in einem Untersuchungsausschuss die politischen Konsequenzen aus diesem

Fall zu ziehen. Aber – und das ist schon bitter – nur eine Fraktion im Landtag beantragt den dringend nötigen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, nur die AfD.

Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, zum Beispiel: Wie kann es angehen, dass ein kleines Mädchen überhaupt dort untergebracht wurde? Wie ist es möglich, dass Anzeigen und Hinweise wegen sexuellen Missbrauchs nicht bearbeitet wurden, dass Akten gefälscht und geschönt werden konnten, dass Beweismittel nicht gesichert wurden, das Asservate abhandengekommen sind, dass womöglich strafrechtlich relevantes Verhalten von Staatsbediensteten vorliegt?

All das wurde begünstigt durch ein Chaos von Zuständigkeiten. Nirgendwo gab es eine richtige Aufsicht, Kontrolle oder Sanktionen – nicht durch den Landrat, nicht durch die übergeordneten Behörden, nicht durch die Minister. All das konnte ohne deren Wissen im Dickicht unzureichender Strukturen gedeihen.

Wie viele Taten hätten verhindert werden können, wenn es ordentliche Standards, funktionierende Kontrollen und Durchgriffsmöglichkeiten gäbe? Was hätte bei einer adäquateren Ausstattung mit Personal, Finanzen und Sachmitteln besser laufen können?

Das alles muss durchleuchtet, ermittelt und analysiert werden. Und das – Sie wissen es selbst am besten, meine Damen und Herren – kann einzig und allein durch das Instrument eines PUA, eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, geleistet werden.

(Beifall von der AfD)

So müsste man doch eigentlich erwarten, dass aus den Reihen von CDU, FDP, besonders aber von RotGrün hier und heute ein solcher Antrag vorliegt. Aber: Fehlanzeige!

In den letzten Monaten haben Sie zwei PUAs beantragt und genehmigt bekommen, den einen für einen Flüchtling, der unter ungeklärten Umständen in seiner Zelle verbrannte – diesem Antrag haben wir auch zugestimmt –, den anderen, weil die ehemalige Landwirtschaftsministerin Probleme bei der Bedienung ihres privaten Fernsehers hatte. In beiden Fällen konnte es Ihnen gar nicht schnell genug gehen. Aber bei über tausend Missbrauchsfällen – wie gesagt: Fehlanzeige!

Den Antrag auf Einsetzung haben wir jetzt auf den Tisch gelegt. Er ist umfangreich, er ist strukturiert, er bietet eine perfekte Grundlage für die Konstituierung, und trotzdem haben wir ihn so formuliert, dass der Auftrag des Ausschusses jederzeit erweiterbar ist. Natürlich sind Änderungsanträge aus Ihren Reihen jederzeit willkommen. Aber offensichtlich hatten Sie dazu keine Lust.

70 Jahre lang haben Schwarz, Rot, Gelb und Grün diese defizitären Strukturen geschaffen. Und nun soll es statt echter parlamentarischer Aufklärung lieber Kommissionen und Arbeitskreise geben, ohne Zeugenbefragungsrecht und ohne jede Ermittlungskompetenz.

Lassen Sie doch wenigstens ein einziges Mal in dieser Legislaturperiode die parteipolitische Pseudotaktiererei sein. Wir agieren hier als Repräsentanten unserer Wähler. Als Volksvertreter zeigen wir gemeinsam, dass das Parlament seinem Anspruch gerecht wird und diesen Fall, so wie es sich gehört, in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufklärt.

Zeigen wir, dass der ohrenbetäubende Weckruf aus Lügde, die strukturellen Probleme bei Jugendamt und Polizei zu lösen, uns alle erreicht hat. Erweisen wir den Opfern und ihren Angehörigen den ihnen gebührenden Respekt.