Protocol of the Session on April 10, 2019

Zeigen wir, dass der ohrenbetäubende Weckruf aus Lügde, die strukturellen Probleme bei Jugendamt und Polizei zu lösen, uns alle erreicht hat. Erweisen wir den Opfern und ihren Angehörigen den ihnen gebührenden Respekt.

Wer jetzt nicht endlich alles dafür tun will, dass wir umgehend damit beginnen, das Staatsversagen zu analysieren und abzustellen, der versündigt sich an den nächsten Opfern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Sieveke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion hat zur heutigen Sitzung den vorliegenden Antrag gestellt und sieht gemäß Antragstext den Bedarf – ich zitiere – „einer umfassenden politischen und parlamentarischen Aufarbeitung dieses Missbrauchsskandals“ auch „jenseits der juristischen Bearbeitung, Klärung und Aburteilung der einzelnen Straftaten“. Herr Kollege Wagner hat die Sichtweise seiner Fraktion gerade erläutert.

Mir ist es an dieser Stelle auch persönlich sehr wichtig, zu betonen, dass wir in diesem Hohen Hause zuallererst – wirklich zuallererst – an der Seite der Opfer und ihrer Angehörigen stehen. Wir alle sind erschüttert; da spreche ich sicherlich im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen, gerade der aus dem Innen- und Rechtsausschuss.

Die momentan weiterhin sehr intensiv fortschreitende Aufklärung, die Informierung durch den Innenminister, die Beratung im Ganzen bewegt nicht nur die Mütter und Väter unter uns emotional, sondern hat wirklich jeden mehr als nur erschreckt und traurig gemacht.

Allerdings begrenzen Sie mit der Namensgebung, der inhaltlichen Antragsbegründung und dem konkreten Untersuchungsauftrag, zu lesen ab Seite 5 des Antrags, den möglichen PUA „Lügde“ auf diesen Tatort, die zugehörigen Fälle im Kreis Lippe sowie die betroffenen Behörden.

Sie, die Fraktion der AfD, wissen, dass seit der Einreichung des Antrages leider ein zweiter Fall von sexuellem Missbrauch in Bad Oeynhausen aufgetreten ist. Hierzu liegen uns erst wenige Erkenntnisse vor. Über etwaige vernetzte kriminelle Strukturen oder auch Zusammenhänge zwischen den benachbarten Kreisen Lippe und Minden-Lübbecke kann und will ich hier und heute nicht mutmaßen.

Ich sage aber auch: Wenn hier eine Relevanz für einen möglichen PUA sichtbar würde, könnte sich eine zu starke Begrenzung des Untersuchungsauftrages auf Lügde später als Fehler herausstellen. Denn Sie wissen auch, dass das Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen – hier § 3 Abs. 2 – einen PUA klar an den ihm erteilten Auftrag bindet und eine etwaige Ausdehnung als nicht berechtigt untersagt.

Daher möchte ich an dieser Stelle auch den Abschnitt B Ihres Antrages zumindest infrage stellen, wonach der Landtag den Untersuchungsauftrag jederzeit später ausdehnen könnte.

Das ist aber letztendlich gar nicht entscheidend. Denn die Aufklärungsarbeit und die Sensibilisierung für dieses Thema sind gerade jetzt voll im Gange. Ob Erkenntnisse aus diesen laufenden Ermittlungen später die Einsetzung eines PUA rechtfertigen, ist dann zu beraten und möglichst auch parteiübergreifend zu beschließen, wenn ein überwiegender Teil dieses Hohen Hauses das für gegeben hält. Jetzt wäre das zu voreilig.

Ich gehe davon aus, Herr Wagner und auch Ihre Fraktion, dass Sie sich den Antrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Wiedereinsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Anis Amri“ vom Juni 2017, also nach der Landtagswahl, zum Vergleich noch einmal angeschaut haben. Zumindest finden sich in den Antragstexten einige Parallelen, was sogar nachvollziehbar ist.

Wenn man aber Ihren heutigen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und den zum „Amri“-Untersuchungsausschuss nebeneinanderlegt, dann komme zumindest ich zu dem Ergebnis, dass für die sinnvolle Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht allein ein langer Fragenkatalog ein erfolgversprechendes Fundament darstellt.

Ich unterstelle Ihnen in dieser Sache auch keinen billigen Populismus. Das Thema – ich habe es eben schon einmal erwähnt – ist einfach zu furchtbar, als

dass daraus irgendjemand – ich betone: irgendjemand – politisches Kapital schlagen könnte und vor allem sollte.

Gerade deswegen empfehle ich Ihnen und bitte Sie darum, Ihren Antrag aus den genannten sachbezogenen Gründen heute zurückzuziehen.

Lassen Sie uns gemeinsam als Parlamentarier in den jeweiligen Beratungen die weiteren Entwicklungen intensiv und zeitnah begleiten. Aus Fehlern von Behörden müssen Konsequenzen gezogen werden. Das ist beispielsweise vom Innenminister unmissverständlich verdeutlicht worden.

Ich darf Sie alle noch einmal daran erinnern: Wir müssen zuallererst die Schritte unternehmen bzw. zulassen, die im Sinne der Opfer und gerade auch zur Verhinderung etwaiger zukünftiger Straftaten erforderlich sind. Diese liegen derzeit ganz klar operativ bei der Polizei und der Justiz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. Es ist eine Kurzintervention angemeldet worden. – Herr Abgeordneter Wagner.

Vielen Dank. – Herr Kollege Sieveke, Sie haben selbst auf Abschnitt B auf Seite 18 unseres Antrages Bezug genommen. Ich möchte in diesem Zusammenhang an einen anderen Untersuchungsausschuss erinnern, nämlich den PUA II der 16. Wahlperiode. Damals wurde der Auftrag per Erweiterungsbeschluss vom 1. Oktober 2014, also mehr als ein Jahr nach dessen Einsetzung, einstimmig noch um ganze Themenkomplexe erweitert.

Das heißt, es ist uns nach wie vor vorbehalten, auch die Vorkommnisse in Bad Oeynhausen – das ist ja meine Heimatstadt; davon bin ich besonders betroffen, wie Sie sich vorstellen können – in diesen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit einfließen zu lassen, so wie es beim Untersuchungsausschuss II der 16. Wahlperiode geschehen ist. – Das ist das eine.

Zweitens möchte ich noch einmal an den Untersuchungsausschuss II der 16. Wahlperiode erinnern. Nach 45 Sitzungen und vier Jahren Arbeit wurde ein umfangreicher Abschlussbericht vorgelegt. Es hatte sich damals um 16 Fragekomplexe mit 170 Fragen gehandelt, während unserem Antrag derzeit fünf Fragenkomplexe – das kann ja noch erweitert werden – mit 125 Fragen zugrunde liegen. Ich denke also nicht, dass der Umfang unseres Antrages nicht bearbeitbar wäre, sondern glaube schon, dass das angesichts der Historie der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse möglich wäre.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Herr Sieveke.

Herr Kollege Wagner, zum zweiten Teil Ihrer Kurzintervention: Ich habe vorhin nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss den Fragenkomplex nicht bearbeiten könnte. Aber es ist einfach der falsche Zeitpunkt.

Es ist der falsche Zeitpunkt, weil nun einmal alle, die daran beteiligt sind, jetzt gerade die Ermittlungen aufnehmen. Jeder, der zurzeit in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sitzt – ich sehe auch Kopfschütteln –, weiß: Es geht doch darum, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss qualitativ und nach vorne gewandt die Aufgaben löst. Gerade während der Ermittlungen, die im Moment durch die Staatsanwaltschaft und durch alle anderen geleistet werden, ist es der falsche Zeitpunkt.

Das habe ich eben auch betont. Es macht keinen Unterschied, ob Sie als einzige Fraktion das hier beantragt haben; denn ich glaube, dass diese Ereignisse keine Kollegin und keinen Kollegen – ob sie Eltern sind oder nicht – kaltlassen. Deswegen sollten wir hier so sachlich, so nüchtern und so fair wie möglich miteinander umgehen.

Wir sollten das Thema so beraten, dass wir am Ende des Tages den Opfern helfen – nicht uns, sondern den Opfern und ihren Angehörigen. Da sollten wir zusammenbleiben. Das ist unsere Aufgabe. Dafür sind wir nicht nur gewählt worden, sondern dafür sollten wir jeden Tag arbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Ganzke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will Ihnen eingangs sagen, dass ich mit dem CDUAbgeordneten Daniel Sieveke bestimmt nicht immer einer Meinung bin. Aber mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses, Herrn Kollegen Sieveke, bin ich in der Quintessenz seiner gerade gehaltenen Rede voll und ganz einer Meinung.

Genauso sage auch ich: Seitens der SPD-Fraktion werden wir die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu diesem Zeitpunkt ablehnen und damit auch Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion.

Ich nenne Ihnen einen konkreten Grund dafür. Ich nehme Ihnen ab, dass auch Sie daran interessiert sind, die Aufklärung weiter fortzuführen. Eines will ich Ihnen aber ganz klar sagen: Wenn Sie, Herr Kollege Wagner, hier vorne erklären, wie Sie es gerade getan haben, wir Abgeordnete, die möglicherweise gegen Ihren Antrag stimmen, würden uns an den Opfern versündigen, indem wir bei Ihrem Antrag mit einem Nein stimmen, dann antworte ich: Versündigt an den Kindern, an den Opfern haben sich diese schwierigen Täter, die zum Glück in Untersuchungshaft sind.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der FDP)

Versündigt haben sich wohl auch andere Täter, die wir noch nicht ermittelt haben. Aber nicht wir versündigen uns an den Opfern, an den Kindern, wenn wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Ich will Ihnen weiterhin ganz klar sagen, warum wir das zu diesem Zeitpunkt nicht machen werden. Ihr Antrag ist in Bezug auf den Zeitraum und den Zeitpunkt falsch.

Erstens. Sie haben in dem vorgelegten Antrag einen Zeitraum von insgesamt 28 Jahren angegeben. Sie wollen die letzten 28 Jahre, also von 1991 an, aufarbeiten, Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein.

Zweitens. Sie reichen Ihren Antrag zu einem Zeitpunkt ein – damit komme ich wieder zu dem, was Herr Kollege Sieveke gesagt hat –, zu dem wir dieses Thema auf die Tagesordnung jeder Innenausschusssitzung setzen. Mit einer Allianz in diesem Parlament wollen wir zeigen, dass uns dieses Thema wichtig ist.

Ich will aber auch ganz klar sagen: Es kann sein, dass wir über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses noch einmal hier im Parlament diskutieren werden. Indem wir Ihren Antrag heute ablehnen, sagt die SPD-Fraktion nicht, dass sie die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses per se oder möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ablehnen wird.

Die Argumente dafür, die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses jetzt abzulehnen, habe ich auch im Innenausschuss mitgeteilt. Ich will sie noch einmal kurz zusammenfassen:

Wir sehen die Gewaltenteilung auch hier in Nordrhein-Westfalen als ein sehr hohes Gut an. Der Landtag ist nicht eine zweite Staatsanwaltschaft. Zurzeit sind die Staatsanwaltschaft und die Polizei am Zug, obwohl wir – das sage ich ganz offen und ganz klar – erleben mussten, dass die Polizei auch haarsträubende Fehler gemacht hat. Wir unterstützen die Staatsanwaltschaft und die Polizeibeamtinnen

und -beamten darin, Aufklärung zu leisten. Wir haben das Vertrauen in die Personen, die diese Aufgabe übernehmen.

Wir haben abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft muss innerhalb von sechs Monaten die Anklage vorlegen – ansonsten müsste sie beim Oberlandesgericht einen neuen Antrag stellen –, weil der Haupttäter in Untersuchungshaft ist. Insoweit, Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion: Die sechs Monate sind Ende Mai vorbei. Das bedeutet, wir müssen abwarten, bis die Anklage vorliegt. Dann werden wir uns mit der Anklage und den weiteren Angelegenheiten befassen.

Auch vor dem Hintergrund dessen, was wir manches Mal nicht zu glauben wagten und was uns im Innenausschuss an Information gegeben wurde, würden wir uns etwas abschneiden. Wir würden uns die Möglichkeit abschneiden, dass der Innenminister noch weitere Informationen gibt, die er nicht hören und nicht geben will, und die wir auch nicht hören wollen – und hoffentlich nicht mehr hören –, weil wir der Ansicht sind, dass gerade in diesem Bereich genug Fehler passiert sind.

Damit komme ich zu folgendem Punkt: Der Minister hat dies zu seinem Projekt gemacht. Das ist im Innenausschuss immer klar gewesen. Herr Reul, wir nehmen Ihnen ab, dass Sie das zu Ihrem Projekt gemacht haben. Wir sehen wohl alle im Innenausschuss, wie Sie sich bemühen und versuchen, dieses Projekt der Öffentlichkeit zu erklären bzw. uns mitzuteilen, dass Sie gewillt sind, die Aufklärung zu leisten.

Ein Projekt endet immer mit einem Abschluss. Diesen Projektabschluss muss man unter die Lupe nehmen und in der Politik dann sehen: Ist der vorgelegte Abschluss für uns und die Öffentlichkeit ausreichend, damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, was bei der Aufklärung versucht worden ist?

Diesen Projektabschluss, den Sie, Herr Minister, uns vorzulegen haben, werden wir bewerten. Und dann werden wir bewerten, ob dieser Tagesordnungspunkt möglicherweise noch einmal zum Aufruf kommen muss, und ob wir dann mit Ja oder Nein abstimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es gibt eine Kurzintervention der AfD. Herr Wagner hat das Wort.