Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war am 13. April 2016, 13
Monate vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, als wir gemeinsam im damaligen Gleichstellungsausschuss ein Ergebnis miteinander beraten haben. Die damaligen regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen hatten die damalige Landesregierung beauftragt, eine öffentliche Verwaltung zu finden und dort die beiden Analyseinstrumente Logib-D und eg-check einmal auszuprobieren, um zu sehen, was denn in Bezug auf das Thema „Lohndifferenz im öffentlichen Dienst“ dabei herauskommt.
Nach langen Mühen hatten sie endlich eine Verwaltung gefunden, und zwar die Kreisverwaltung in Unna. Sie hat es nicht ganz freiwillig getan. Denn man hat sogar noch Geld draufgelegt, damit eine Verwaltung diese aufwendigen Verfahren zur Anwendung bringt.
Sowohl in dem damaligen Austausch als auch in dem entsprechenden Bericht wird sehr deutlich, dass beide Verfahren ungeheuer aufwendig in der Anwendung sind. Das Projekt hat damals 67.000 Euro gekostet – für eine Kreisverwaltung, die mit hohem Personalaufwand gearbeitet hat.
Was ist herausgekommen? Das wird uns für den öffentlichen Dienst nicht überraschen, weil es uns gar nicht überraschen kann: 13,6 % unbereinigte Lohnlücke, 4 % bereinigte Lohnlücke. Wenn man Logib-D zur Anwendung bringt, kann die Differenz in Höhe von 9,6 % durch personen- und arbeitsmarktbezogene Merkmale erklärt werden. Das war das damalige Ergebnis.
Vielleicht einmal an alle adressiert: Wenn es im öffentlichen Dienst große Lohn- und Gehaltsunterschiede geben sollte, würde das bedeuten, dass letztendlich die Tarifvertragsparteien ihre Arbeit nicht sauber gemacht hätten.
Das können Sie weder Gewerkschaftsvertretern noch Landesregierungen noch entsprechenden Verhandlungspartnern für die Arbeitgeberseite im öffentlichen Dienst vorhalten. Bisher habe ich jedenfalls nicht den Eindruck – egal, welche Seite die Verhandlungen führt –, dass in diesen Tarifabschlüssen Ungleichheiten angelegt wären.
An die Adresse von Bündnis 90/Die Grünen gerichtet: Sie haben damals – deshalb habe ich gerade auf das Datum 13. April 2016 abgestellt – 13 Monate Zeit gehabt, verbindliche Strukturanalyseverfahren zur Entgeltgleichheit in der öffentlichen Verwaltung des Landes einzuführen. So lautet ja Ihre erste Forderung an die heutige Landesregierung.
Sie haben das damals nicht umgesetzt. Aus den damaligen regierungsinternen Diskussionen oder aus den möglicherweise damals zwischen den regierungstragenden Fraktionen geführten Diskussionen
Wir haben in einem ersten Schritt – das haben wir Ihnen sehr transparent dargelegt – vor dem Hintergrund der wiederholten Klageverfahren angesichts des von Ihnen geänderten § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz das Gesetz zurückgedreht.
Wir haben uns als erste Landesregierung in Nordrhein-Westfalen alle Beurteilungsrichtlinien der Ministerien angeguckt und sie einer Wertung unterzogen. Auch damals habe ich Ihnen schon gesagt: Wenn bei dieser Analyse etwas herauskommen sollte, was auf eine strukturelle Ungleichheit verschriftlicht hinweist, haben Personalräte und Arbeitgeberseite ihre Arbeit nicht gemacht. – Deshalb kann das Ergebnis, das wir verschriftlichte strukturelle Ungleichheiten nicht gefunden haben, nicht ernsthaft überraschen.
Daraufhin habe ich Ihnen gesagt: Wir gehen den nächsten Schritt. – Wir haben die Gewerkschaftsseite eingeladen und ein sehr gutes Auftaktgespräch mit ihr geführt.
Ich habe Ihnen auch schon im Ausschuss gesagt, dass ich in dieser Sitzung alle Gewerkschaften offen gefragt habe: „Streben Sie eine Änderung des Landesbeamtengesetzes an?“, weil ich das als zuständige Ministerin wissen muss. Alle haben mir gesagt: Nein, wir streben das nicht. Uns kommt es darauf an, dass wir die Beurteilungsrichtlinien noch einmal angehen und miteinander diskutieren, wie adressatengerecht ausgeschrieben wird und welche Sprache wir benutzen und welche nicht. Das analysieren wir auch mit zuständigen Hochschulprofessoren, die einschlägig publiziert haben.
Auf diesen Weg haben wir uns gemacht und einen engen Schulterschluss mit den Fachgewerkschaften – dbb, komba, ver.di; alle, die sich im öffentlichen Dienst wiederfinden – gesucht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum jetzigen Zeitpunkt eine Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes zu fordern, obwohl Sie genau wissen, dass es noch evaluiert wird – es ist ja auf Bundesebene gerade erst in Kraft getreten –, ist frühzeitiger Aktionismus, damit man den Forderungskatalog in einem Antrag gefüllt bekommt, weil er sonst ein bisschen dünn gewesen wäre. Das gilt für beide Fraktionen.
Wir freuen uns natürlich auf die Beratungen in dem jeweiligen Ausschuss, auch zu den Inhalten beider Anträge; ohne Frage. Das Ziel eint; die Wege sind unterschiedlich. Aber die Landesregierung ist voller Optimismus, dass es uns gelingt, die Frauen- und Familienförderung im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen modern und für die Zukunft aufzustellen. Davon werden dann übrigens auch Männer profitieren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt den Wunsch nach einer Kurzintervention aus den Reihen der Grünen, und zwar von unserer Abgeordnetenkollegin Frau Paul. Sie hat jetzt das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben sich jetzt tatsächlich ganz gut um die tatsächlichen strukturellen Fragen, die zu klären sind, herumgedrückt.
Selbstverständlich ist allen klar, dass die strukturellen Bedingungen bezüglich der Fragen von Tarifen und Besoldung immer gleich sind. Niemand unterstellt den Tarifparteien, für Frauen anders zu verhandeln als für Männer. Das wäre einigermaßen absurd und eine sehr offenkundige Diskriminierung, die übrigens aufgrund des AGG auch justiziabel wäre.
Aber darum geht es auch nicht. Deswegen haben wir in unserem Antrag geschrieben, dass wir andere Strukturanalyseverfahren brauchen. Denn Sie wissen genauso gut wie ich, dass es um die Frage geht, warum Frauen an vielen Stellen in der Besoldung und bei der Beförderung nicht weiterkommen. Das hat diese vielschichtigen Gründe.
Ich erinnere einmal daran, dass damals, als wir den § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz reformiert haben, Ihre Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht hat, wie man das alles besser machen könnte. Darin stand zum Beispiel der bemerkenswerte Aspekt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter bewertet werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Das war auch schon vorher geltendes Recht. Dafür brauchte es diesen komischen Gesetzentwurf nicht.
Das heißt: Wir müssen genau analysieren, warum Frauen auch in der öffentlichen Verwaltung weiterhin aufgrund ihrer oftmals geschlechtlichen Merkmale benachteiligt sind. Sie sind öfter in Teilzeit; sie haben längere Auszeiten für Familiensorge, Pflege etc. Das sind die Hausaufgaben, die zu machen sind. Wenn Sie nur auf die Tarifparteien schielen und sagen, wenn es eine größere Lohnlücke gebe, sei das deren Versagen, machen Sie es sich eindeutig zu einfach.
Gleiches gilt für Ihren Hinweis zum Entgelttransparenzgesetz. Ihnen ist doch sicherlich auch bekannt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch im Deutschen Bundestag noch vor Verabschiedung des Gesetzes …
… immer wieder gesagt hat: Wenn es um eine Gruppe von 200 Beschäftigten geht und wenn es kein Verbandsklagerecht gibt, dann ist das ein zahnloser Tiger. – Da brauche ich nicht auf die Evaluation zu warten; denn das war schon von Beginn an klar.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, warum man im öffentlichen Dienst, wo wir starke Gewerkschaften haben, ein Verbandsklagerecht braucht, habe ich nicht verstanden. Das werden Sie mir auch nicht plausibel machen können.
Denn dafür gibt es die Tarifpartnerschaft, Frau Abgeordnete. Insofern bin ich da sehr gespannt auf Ihre Begründung. Als einziges Argument kann ja übrig bleiben, dass man bestimmten Klientelen zusätzliche Klagemöglichkeiten eröffnen will. Das wird aber im öffentlichen Dienst, offen gesagt, weder den Frauen noch den Männern helfen.
Zu den Beurteilungsrichtlinien habe ich ausgeführt, Frau Abgeordnete Paul, dass wir sie uns sehr wohl anschauen und dass wir sehr wohl zusammen mit den Gewerkschaften auch die Frage der Beurteilung von Teilzeitbeschäftigten in den Blick nehmen. Denn es ist offenkundig – so will ich das formulieren –, dass es, was Teilzeitbeschäftigung betrifft, unverändert bei Beurteilerinnen und Beurteilern eine Schere im Kopf gibt. Das wissen wir alle, die wir hier sitzen und uns mit der Frage von Teilzeitbeschäftigung und Aufstieg von Frauen in Führungspositionen beschäftigen.
Aber trifft das wirklich nur Frauen in Teilzeit, oder trifft es nicht genauso auch Männer in Teilzeit? Das ist eine spannende Fragestellung, mit der wir uns auch auseinandersetzen.
Wir haben miteinander vereinbart, dass die Beurteilerinnen und Beurteiler entsprechende Schulungen erhalten, um, wenn turnusgemäß die nächsten Beurteilungsverfahren anstehen, die Subjektivitäten, die ohne Frage unverändert im Beurteilungsverfahren
Ich glaube, dass dieser Dialogprozess unverändert zielführend ist – es sei denn, dass Sie jetzt dafür werben, was mir neu wäre, dass die Landesregierung solche Prozesse ohne Gewerkschaften machen solle. Das kann nicht im gemeinsamen Interesse sein. Insofern sind wir auch da auf einem guten Weg, im gemeinsamen Dialog mit den jeweils handelnden Akteurinnen und Akteuren zu einer modernen Frauen- und Familienförderung zu kommen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 17/5373 und des Entschließungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/5479. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Europa und Internationales, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Der Entschließungsantrag wird mit überwiesen.
Wer diesem Beschlussvorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.