Sie werden deutliche Veränderungen in ihrer unternehmerischen Perspektive erfahren müssen bis hin zu staatlichen Eingriffen in grundrechtlich geschützte Eigentumspositionen und in die Gewerbefreiheit.
Bei den Tagebauen bedeutet dies einen Verzicht oder eine Einschränkung der weiteren Nutzung. Rekultivierungspläne und Rekultivierungsmaßnahmen müssen geändert und aufwendiger sowie früher umgesetzt werden als ursprünglich vorgesehen. Das verursacht den Unternehmen zusätzliche Kosten und ist damit auch Teil der vom Staat zu leistenden Entschädigungen. Dies alles ist Gegenstand der nun angelaufenen Verhandlungen des Unternehmens mit der Bundesregierung.
Als Landesregierung erwarten wir vom Unternehmen RWE, dass es nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Bund zu Kraftwerksstillegungen Entwürfe für eine neue Tagebauplanung im gesamten Braunkohlerevier vorlegt, die die Empfehlungen der Kommission bestmöglich umsetzen, auch was den Erhalt des Hambacher Forstes angeht.
Die Verhandlung mit dem Unternehmen führt nicht das Land, sondern die Bundesregierung. Ich fordere daher alle Beteiligten auf, konstruktiv und mit Nachdruck an der Umsetzung der Empfehlung der Kommission mitzuwirken. Sobald eine geänderte Planung des Unternehmens für die Zukunft der Tagebaue vorliegt, werden wir eine neue politische Leitendscheidung treffen und somit unseren Beitrag zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen leisten parallel zu den strukturpolitischen Maßnahmen, an deren Umsetzung wir bereits arbeiten. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es hat nun die Gelegenheit für eine Nachfrage Frau Abgeordnete Brems. Bitte sehr.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, jetzt haben Sie uns einige Dinge zu unterschiedlichen Aspekten genannt. Ich würde gerne
zurückkommen auf den Ursprungs- und Anfangspunkt. Wir haben vor einigen Wochen hier in diesem Plenarsaal den Ministerpräsidenten gehört, dass er sich dem Wunsch anschließe, dass der Hambacher Wald erhalten bleiben möge. Das ist erst einmal die Grundvoraussetzung, unter der wir hier miteinander sprechen.
In Ihren Ausführungen haben Sie jetzt darauf hingewiesen, dass nicht nur die Bezirksregierung Arnsberg einerseits die Landesregierung vertreten hat, sondern dass es auch noch den Dritten – so haben Sie es genannt – im Verfahren gibt, und zwar RWE.
Deswegen noch einmal an Sie die Frage, in welcher Weise der Wunsch des Ministerpräsidenten zum Erhalt des Hambacher Waldes eine Rolle gespielt hat bei den Vorbereitungen auf die Verhandlungen, bei Vorgesprächen mit der Bezirksregierung und RWE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Brems, die Sicht der Landesregierung, die Herr Ministerpräsident Laschet zum Ausdruck gebracht hat – ich habe sie ausführlich hier noch einmal dargelegt –, ist eine der mit Sicherheit mit Blick auf Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen am weitesten verbreiteten Nachrichten gewesen. Ich gehe davon aus, dass alle Parteien, die sich auf dieses Verfahren vorbereitet und dieses Verfahren auch geführt haben, in Kenntnis dieser Nachricht das auch haben tun können.
Im Übrigen gilt das erst recht für das Unternehmen, denn das Unternehmen hat diese Erklärung ja gegenüber dem Ministerpräsidenten abgegeben, dass es selbst dann, wenn eine Genehmigung unbestritten vorliegt, als eigenen Beitrag darauf verzichten will, das zu tun. Das heißt, hier liegt eine einseitige Erklärung des Unternehmens vor, eine Art Moratorium anwenden zu wollen, zu dem das Unternehmen rechtlich nicht veranlasst ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, die RWE dazu veranlassen, an einer Fortführung des Gerichtsverfahrens festzuhalten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bolte-Richter, wir haben einen Hauptbetriebsplan bis Ende 2020, und das Unternehmen hat sich einseitig bereit erklärt, bis Herbst 2020 – nicht über diesen Zeitraum hinaus – auf Rodungen zu verzichten.
Das heißt, dass in der Hauptsache ein Verfahren zu klären war. Zunächst gab es ja eine Eilentscheidung, die seinerzeit vom Verwaltungsgericht im Interesse des Unternehmens entschieden und lediglich vom OVG angehalten wurde.
In der Hauptsache ist jetzt entschieden worden, und zwar hat die Bergbehörde mit ihrer Zulassung recht bekommen. Das war in den Medien seinerzeit durchaus umstritten. Zum Teil gab es auch Kritik – ich meine sogar aus Ihrer Partei – an der möglichen Qualität der Arbeit der Bergbehörde. Durch das Gericht ist, wie ich meine, eindrucksvoll klargestellt worden, dass ordentlich gearbeitet wurde. Das ist festgestellt worden.
Wenn es keinen – ich habe das dargelegt – Ansatz gibt, der einen Vergleich notwendig und sinnvoll machen würde, dann muss man meiner Meinung nach dem Unternehmen zuerkennen, dass man dann bereit ist, eine solche sachgerechte Festlegung und auch Entscheidung des Gerichts wirksam werden zu lassen. Das halte ich für absolut nachvollziehbar.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Pinkwart, Sie haben jetzt mehrfach diese schriftliche Zusage von RWE bezüglich des Moratoriums angesprochen.
Wird diese schriftliche Zusage von RWE auch uns Mitgliedern des Landtags zugänglich gemacht werden? Werden also Sie als Landesregierung uns diese schriftliche Erklärung zur Verfügung stellen?
Sie haben eben länger ausgeführt, dass es unterschiedliche Varianten des Vorschlags einer Einigung gegeben habe. Zum einen haben Sie eben klar gesagt, dass zu der ersten Variante die Bergbehörde nicht zustimmen konnte. Zum anderen haben Sie gesagt, dass alle Beteiligten zustimmen müssten und der BUND nicht zugestimmt habe.
Insbesondere bei der ersten Variante ist es so, dass der BUND NRW zugestimmt und den Wunsch nach Nachverhandlungen signalisiert hat.
Deswegen die konkrete Nachfrage – unabhängig von Ihren Ausführungen zum FFH; denn das ist eine Nebenvariante –, aus welchen Gründen Ihre Bergbehörde, also damit die Landesregierung als Beklagte, es abgelehnt hat, über diese erste Variante weiter zu verhandeln, und es stattdessen einfach rundweg abgelehnt wurde, obwohl der Wunsch des Ministerpräsidenten besteht, den Hambacher Wald zu erhalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Brems, ich habe Ihnen dargelegt, dass der BUND sich nicht in der Lage sah, dem erstgenannten Vorschlag näherzutreten, was er – so habe ich Ihnen das vorgetragen – mit dem Wunsch verknüpft hat, das Gebiet des Hambacher Forsts als sogenanntes FFH-Gebiet nachzumelden.
Ich habe ausführlich dargelegt, dass es nicht möglich ist, diesen Wunsch zu erfüllen – allein aus zeitlichen, aber auch aus rechtlichen Gründen. Insofern ergab sich keine Vergleichsmöglichkeit.
Außerdem müssen Sie sehen, dass das Unternehmen RWE auch unter Wahrung der Zusage, die es gegeben hat, nämlich keine Rodung am Hambacher Forst vorzunehmen, und dem Wunsch der Kommission, im Ergebnis auch eine Einlösungsmöglichkeit zu geben, nach wie vor die Arbeiten im Hambacher Tagebau insoweit fortsetzen möchte, als der wirtschaftliche Betrieb und damit auch die Arbeitsplätze nicht kurzfristig gefährdet werden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Bolte-Richter hat sich für seine zweite Nachfrage gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Pinkwart, welche Absprachen hat es zwischen der Landesregierung bzw. der Bezirksregierung Arnsberg und RWE im Vorfeld des Verfahrens vor dem VG Köln am 12. März 2019 gegeben?
Ich wiederhole es gerne. – Welche Absprachen hat es zwischen der Landesregierung bzw. der Bezirksregierung Arnsberg auf der einen und RWE auf der anderen Seite im Vorfeld des Verfahrens vor dem VG Köln am 12. März 2019 gegeben?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich kann jetzt keine Auskünfte über Absprachen, die getroffen worden sind, geben.
Wir haben Kenntnis darüber erhalten, dass es möglicherweise ein Suchen nach Vergleichsoptionen gibt. Ich habe Ihnen dargelegt, wie die Parteien sich dazu verhalten haben.
Darüber hinausgehende Absprachen sind mir nicht bekannt; ich müsste sie Ihnen ansonsten nachreichen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt noch eine Nachfrage. Herr Kollege Mostofizadeh hat das Wort für seine Nachfrage. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben gesagt, dass dem Wunsch des Ministerpräsidenten, dass der Hambacher Wald nicht gerodet wird, insofern entsprochen wird, als es bis 2020 einen Rodungsstopp gibt.
Ich würde von Ihnen – ich hatte nämlich den Ministerpräsidenten so verstanden, dass der Hambacher Wald überhaupt nicht abgeholzt werden soll – gerne wissen und bitte Sie, zu erläutern, was die Landesregierung tut, um dem Wunsch des Ministerpräsidenten zu entsprechen. Nimmt sie zum Beispiel eigene
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, es ist so, dass der Ministerpräsident hier im Landtag zweierlei vorgetragen hat.
Er hat zum einen vorgetragen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zu jedem Punkt des Berichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ steht, und zum anderen sowohl der Bundesregierung als auch anderen Beteiligten empfohlen, es ähnlich und möglichst in gleicher Weise zu sehen wie wir. Denn wir sind der Meinung, dass die Kommission sich über viele Monate hinweg sehr gründlich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt und den Bericht sehr sorgfältig und abgewogen vorgelegt hat.