Protocol of the Session on March 20, 2019

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Becker für seine zweite und letzte Frage das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Becker.

Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich hatte die Landesregierung nach der Vergabe der Gutachten gefragt. Diese Antwort ist ja gestern eingegangen. Wenn ich das umfangreiche Werk der verschiedenen Gutachten auch die Ihres Hauses richtig durchgesehen habe, ist bis jetzt keine Stärken-Schwächen-Analyse der beteiligten Standorte im Ruhrgebiet vorgenommen worden.

Nun ist es aber so, dass die Kommission bzw. der Kommissionsbericht genau das ausdrücklich vorschlägt und einfordert. Kann ich von Ihnen eine Zusage haben, dass wir in Kürze eine Stärken-Schwächen-Analyse für die Gebietskörperschaften bzw. die Standorte der Steinkohlekraftwerke bekommen?

Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Herr Becker! Meine Damen und Herren! Ich habe den Kommissionsbericht nicht so verstanden. Vielleicht weisen Sie mich freundlicherweise darauf hin, wo Sie die Stärken-Schwächen-Analyse bei dieser Entscheidung als entscheidungserheblich zugrunde legen wollen. Ich habe den jedenfalls auch in den Beratungen nicht so verfolgt, dass das der entscheidende Punkt wäre.

Es sind andere Fragen, die hier von Bedeutung sind. Sonst würde auch das Auktionsverfahren, was ich Ihnen ausführlich dargestellt habe, hier gar nicht greifen können. Natürlich habe ich Ihnen auch dargelegt, dass die Unternehmen ihre Entscheidung in Wahrung der Interessen der Beteiligten – auch ihrer Beschäftigten – treffen müssen.

Da, wo es, was Struktur und Beschäftigung anbetrifft – das sind auch Fragen der Sozialverträglichkeit –, weniger geeignet wäre, ein Kraftwerk sehr früh aus dem Netz zu nehmen, gehen wir davon aus, dass ein Unternehmen eine solche Anmeldung zum Auktionsverfahren eher nicht wählen wird.

Aber beeinflussen können wir das nach dem Verfahren auch nicht direkt, sondern das werden wir dann mit den Unternehmen zu besprechen haben, wenn die Anmeldungen bei der Bundesregierung erfolgen und sie im Auktionsverfahren tatsächlich zum Zuge kommen sollten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen gibt es zu der Mündlichen Anfrage 36 nicht, sodass diese damit erledigt ist.

Die

Mündliche Anfrage 37

des Abgeordneten Stefan Zimkeit von der Fraktion der SPD ist von dem Fragesteller schriftlich zurückgezogen worden.

Ich rufe deshalb gleich die

Mündliche Anfrage 38

der Abgeordneten Wibke Brems von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen – Sie kennen das –, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Professor Dr. Pinkwart antworten wird. Dessen Mikrofon ist auch schon freigeschaltet, sodass er jetzt loslegen kann. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Abgeordnete Brems! Vor dem Verwaltungsgericht in Köln fand in der vergangenen Woche die mündliche Verhandlung in drei vom BUND Nordrhein-Westfalen e. V. im Zusammenhang mit der Fortführung des Braunkohletagebaus Hambach geführten Klageverfahren statt.

Dabei ging es um die Zulassung der Bergbehörde für den Hauptbetriebsplan-Tagebau Hambach für die Zeit von 2018 bis 2020. Im Weiteren ging es um eine von der Bergbehörde verfügte Grundabtretung und Besitzeinweisung zugunsten des Unternehmens RWE über ein Grundstück des BUND NRW e. V. im Tagebauvorfeld Hambach.

Das Gericht hat alle drei Klagen abgewiesen und dadurch die Rechtmäßigkeit der bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Hauptbetriebsplan-Zulassung und auch der Grundabtretung und Besitzeinweisung vollumfänglich bestätigt.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter zwei Vorschläge zur gütlichen Einigung gemacht.

Der erste Vorschlag sah vor, den Abbau nur bis zu einer bestimmten Linie an der Oberfläche zu führen.

Der zweite Vorschlag beinhaltete einen kompletten Rodungsverzicht durch RWE bis zum zeitlichen Ablauf der streitigen Hauptbetriebsplanzulassung und die Zusicherung der Bergbehörde als Beklagte, den Grundabtretungsbeschluss aufzuheben, falls die Zulassung des dritten Rahmenbetriebsplans rechtskräftig aufgehoben würde.

Diese Vorschläge setzen jeweils voraus, dass der klagende BUND alle drei Klagen zurücknimmt. Dem ist der BUND nicht nachgekommen.

Der BUND sah sich zudem auch nur in der Lage, dem ersten Vorschlag näherzutreten, und verknüpfte dies mit dem Wunsch, das Gebiet des Hambacher Forstes als sogenanntes FFH-Gebiet nachzumelden.

RWE dagegen hat diesem Vorschlag nach intensiver Prüfung nicht zugestimmt, da er aus Sicht des Unternehmens aus bergbautechnischen Gründen nicht kurzfristig umsetzbar sei.

Dem zweiten Vorschlag des Gerichts sind sowohl BUND als auch RWE nicht nähergetreten.

Die Bergbehörde konnte zwar dem ersten Vorschlag nicht zustimmen. Zum zweiten Vorschlag, der unter anderem den Rodungsverzicht bis zum zeitlichen Ende der Hauptbetriebsplanzulassung vorsah, hat sie jedoch sehr wohl Einigungsbereitschaft erklärt. Eine vom BUND gewünschte FFH-Nachmeldung war den Verfahrensbeteiligten fachlich und rechtlich unmöglich.

Für die Meldung von europäischen Schutzgebieten an die EU-Kommission ist die Bundesregierung für Deutschland als Mitgliedsstaat zuständig. Vorschläge für solche Gebiete konnten im damaligen Meldeverfahren die Naturschutzministerien der Länder unterbreiten, nicht RWE und nicht die Bergbehörde.

Die Meldung von FFH-Gebieten ist für NordrheinWestfalen im Einvernehmen mit der Bundesregierung und mit der EU-Kommission abgeschlossen. Der Hambacher Forst ist danach kein FFH-Gebiet. Das FFH-Schutzgebietsnetz wird auch regelmäßig überwacht. Ein Meldedefizit liegt danach nicht vor. Eine Pflicht zur Nachmeldung von Gebieten besteht demzufolge auch nicht. Das hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich bestätigt, und das schafft – das möchte ich hier hervorheben – im Übrigen auch für ganz Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit.

Ich will noch einmal ausdrücklich betonen, dass der Prozessvertreter der beklagten Bergbehörde im Hinblick auf eine gütliche Einigung durchaus Zustimmung signalisiert hat.

Die Ausführungen in der Anfrage von Ihnen, sehr verehrte Frau Brems, dass die Beklagte keine Bereitschaft für einen Vergleich signalisiert habe, treffen daher nicht zu.

Denn – ich will Ihnen das ausführlich darlegen – die Beklagte hat dem Gericht gegenüber deutlich gemacht, einer gütlichen Einigung nicht entgegenzustehen. Einer solchen vergleichsweisen Streitbeilegung müssen jedoch alle Verfahrensbeteiligte zustimmen. Ein Vertrag zulasten Dritter zwischen klagendem Umweltverband und Genehmigungsbehörde zulasten des Genehmigungsinhabers ist nicht möglich. Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Verfahren über andere Genehmigungen und wäre mithin bei einem Wind- oder Solarpark genauso zu bewerten.

Ein zweiter Punkt kommt hinzu: Ein Vergleich bietet sich vor allem dann an, wenn gewisse Zweifel daran bestehen, dass die eigene Position absolut zutreffend ist. Dies ist zumindest hier für die beklagte Bergbehörde jedoch nicht der Fall. Sie geht von der Rechtsmäßigkeit ihres Zulassungsbescheids aus. Denn auch der bis Ende 2020 zugelassene Rahmenbetriebsplan ist bestandskräftig.

Einen dritten Punkt möchte ich ansprechen und damit auch Kritik in der von Ihnen gestellten Anfrage, Frau Brems, aufgreifen, nämlich dass letztlich RWE über das Zustandekommen des Vergleichs entschieden hätte. Es ist ja so, dass RWE den Tagebau Hambach betreibt, und zwar auf Basis milliardenschwerer Investitionen – ich füge mal ein: nicht zuletzt auch aufgrund Ihrer Leitentscheidung, die Sie als Partei und Teil der Vorgängerregierung mitgetroffen haben –

(Widerspruch von Johannes Remmel [GRÜNE] – Gegenruf von Ralph Bombis [FDP]: Hören Sie zu!)

und auch mit Tausenden von Beschäftigten.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Gegenrufe von der FDP und Josef Hovenjür- gen [CDU])

Sie haben mit Ihrer …

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf darauf hinweisen, dass wir uns in der Fragestunde befinden. Nach den uns gestellten eigenen Regeln haben die Abgeordneten das Recht, Fragen an die Landesregierung zu adressieren, und die Landesregierung hat dann die Pflicht, diese Fragen zu beantworten. Die Fragestunde ist nicht das geeignete Instrument für Diskussionen

über den Flur und über die Abgeordnetentische hinweg. Ich bitte Sie, sich an die von uns selbst aufgestellten Regeln zu halten.

Der Minister hat noch das Wort für die Beantwortung, wenn er diese fortzusetzen wünscht.

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin.

RWE betreibt diesen Tagebau aufgrund der bisherigen Entscheidungen nordrhein-westfälischer Landesregierungen, auch der Vorgängerregierung. Dafür hat RWE bei der Bergbehörde die Zulassung des Hauptbetriebsplans beantragt.

Da ist es doch nicht nur rechtlich zwingend, sondern auch verständlich, hier die Position des Unternehmens zu erfragen und auch zu respektieren. Denn letztlich geht es um die unternehmerischen Perspektiven und um die Perspektiven Tausender von Beschäftigten im Tagebau.

Für mich ist es übrigens auch eine Frage von Investitionssicherheit an einem Standort. Die RWE Power AG verfügt nunmehr über vom Verwaltungsgericht Köln bestätigte Betriebsplanzulassungen. Bis zum Ende des Jahres 2020 steht natürlich zu vermuten, dass sich weitere Instanzen mit diesem Verwaltungsrechtsstreit befassen könnten.

Gegenüber der Landesregierung hat sich das Unternehmen aber verpflichtet, auch in der kommenden Rodungsperiode, also bis Herbst 2020, auf Rodungen und somit auf die vollständige Ausnutzung der Betriebsplanzulassung zu verzichten, wie es der Ministerpräsident unlängst hier in der Beratung des Landtags zu den Ergebnissen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Ausdruck gebracht hat. Dabei bleibt es auch nach der nun vorliegenden gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Hauptbetriebsplanzulassung für den Tagebaubetrieb bis Ende 2020.

Ein solches Entgegenkommen, welches auch zur Befriedung im Hambacher Forst beitragen soll, ist vonseiten der Aktivisten im Hambacher Forst bislang allerdings nicht zu erkennen. Dem Appell von Herrn Ministerpräsident Laschet, die Baumhäuser zu verlassen, wurde bislang nicht Folge geleistet. Ein gerichtlicher Vergleich hätte letztlich ebenso wenig den Konflikt im Hambacher Forst gelöst.

Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat den Erhalt des Hambacher Forstes als wünschenswert bezeichnet. Diesem Wunsch hat sich der Ministerpräsident für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens angeschlossen. Und es bestehen gute Chancen, dass wir dies auch erreichen können.

Gleichwohl kann der Erhalt des Hambacher Forstes nicht singulär losgelöst vom Rest der umfassenden Vorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ betrachtet werden. Denn bei den Vorschlägen der Kommission geht es um ein Gesamtpaket des Umbaus unserer Energieversorgung und des Strukturwandels in den Energiezentren Deutschlands mit vielen Betroffenen, darunter auch den großen Unternehmen der Energieversorgung.

Wir hatten eben ausführlich Gelegenheit, alleine die Auswirkungen des vorzeitigen Austretens aus der kohlebasierten Stromversorgung am Beispiel der Steinkohlestandorte hier miteinander zu besprechen.

Sie werden deutliche Veränderungen in ihrer unternehmerischen Perspektive erfahren müssen bis hin zu staatlichen Eingriffen in grundrechtlich geschützte Eigentumspositionen und in die Gewerbefreiheit.