Und ein Ratsherr in Köln, der dummerweise aus der CDU kommt, erklärt dieses Autonome Zentrum sogar noch zu einem Teil von Köln. Ja, wir glauben, dass der Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen unterschätzt und kleingeredet wird.
Ihnen geht es in Ihrem Antrag darum, die Rote Hilfe zu verbieten. Das Ganze klang gerade so, als ob Sie jetzt die Grünen auch noch verbieten wollten, weil Sie sich nur an uns abgearbeitet haben.
Zurück zu Ihrem Antrag. Wenn Sie hier ein Verbot fordern – und das tun Sie, wenn Sie schreiben, dass sich die Landesregierung für ein Verbot einsetzen solle –, dann müssen Sie zumindest ansatzweise herleiten können, wie Sie die Voraussetzungen aus
Noch einmal: Einem Verein – egal ob links, rechts oder salafistisch – muss nachgewiesen werden, dass er strafbares Handeln fördert und eine kämpferisch-aggressive Haltung gegen die Verfassungsgrundsätze einnimmt. Es reicht nicht, dass er sie nur ablehnt, sondern er muss versuchen, sie aktiv zu untergraben oder Terrorismus zu propagieren oder zu fördern.
Das ist, kurz zusammengefasst, die Voraussetzung für ein Verbot. Aus der Debatte habe ich jedenfalls nicht vernommen, dass Sie irgendwelche Belege liefern könnten. Das Ganze liegt beim BMI. Wenn er Belege hat, erfolgt ein Verbot. Ich gehe von einer sorgfältigen Prüfung aus.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Im Rahmen der Redenreihenfolge hat für die Landesregierung Herr Minister Reul das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Landesregierung stehen der universelle Geltungsanspruch unserer demokratischen Grundordnung, die Rechtsordnung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, das staatliche Gewaltmonopol sowie die grundlegenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes außer Frage.
Deshalb tritt die Landesregierung allen extremistischen Bestrebungen, unabhängig von der politischen Richtung, mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln entgegen. Wir setzen in diesem Zusammenhang – das muss hinzugefügt werden – auch auf Prävention.
Als Beispiel sei an dieser Stelle die gute Arbeit der verschiedenen Programme in der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit genannt.
Mit „left“ haben wir im letzten Jahr ein Programm für Ausstiegswillige aus dem deutschen und aus dem auslandsbezogenen Linksextremismus eingerichtet. Zusammen mit den schon länger etablierten Aussteigerprogrammen „Spurwechsel“ für Rechtsextremisten und „API“ für Islamisten bieten wir umfassende Ausstiegshilfen an. Dabei nutzen wir das eng geflochtene Netzwerk aus Zivilgesellschaft, Behörden, Justiz und Polizei intensiv.
Darüber hinaus ist inzwischen in fast allen Regionen unseres Landes unser Präventionsprogramm „Wegweiser – Gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ vertreten. Die Fachkompetenz von „Wegweiser“ ergänzt die breite fachliche Expertise des Verfassungsschutzes.
Die im Antrag der Fraktion der AfD unter Punkt II. angestrebten Feststellungen bedürfen in diesem Zusammenhang keiner weiteren ausdrücklichen Bekräftigung.
Zu dem im Antrag unter Punkt III. formulierten Forderungen gilt nach wie vor, dass sich die Landesregierung zu etwaigen vereinsrechtlichen Maßnahmen generell nicht äußert. Da die Rote Hilfe e.V. bundesweit in Erscheinung tritt und somit eine Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums angesprochen ist, gilt das erst recht und in besonderer Weise.
Vielen Dank, Herr Minister. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5076 an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zur Mitberatung. Die abschließende Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides war nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
zigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigs- ter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung weiterer Gesetze (17. Rundfunkän- derungsgesetz)
Ich eröffne die Aussprache mit der ersten Rednerin für die CDU-Fraktion, nämlich Frau Kollegin Stullich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Rundfunk- und Medienpolitik ist deutlich spannender, als
Zunächst geht es im 22. Rundfundänderungsstaatsvertrag darum, den Telemedienauftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zeitgemäß und zukunftsfähig zu gestalten. Die Ministerpräsidenten haben sich auf eine Reform geeinigt, die von Verlegern und Intendanten mitgetragen wird.
Wichtigster Punkt: ARD, ZDF und Deutschlandradio legen künftig im Netz den Schwerpunkt auf Video- und Audioangebote. Der zentrale Satz dazu im Staatsvertrag lautet: Die Telemedienangebote dürfen nicht presseähnlich sein. – Um sich von den Angeboten der Presseverlage zu unterscheiden, soll es in öffentlich-rechtlichen Digitalangeboten keine langen Texte ohne Sendungsbezug mehr geben. Für Zweifelsfälle wird eine Schiedsstelle eingerichtet.
Damit ist ein jahrelanger Streit zwischen Verlegern und Intendanten beigelegt, und es wird endlich für Klarheit gesorgt. Wenn der Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft tritt, ist auch die 7-Tage-Regel Vergangenheit. Zuschauer können Sendungen – unabhängig vom Ausstrahlungszeitpunkt – dann länger als bisher ansehen, auch mehrere Folgen einer Serie hintereinander. Das ist im Netflix-Zeitalter notwendig und zeitgemäß für ein modernes Internetangebot.
Der zweite Bereich im 17. Rundfunkänderungsgesetz betrifft Verfahrensfragen im WDR-Gesetz, insbesondere eine Änderung im Besetzungsverfahren für den Verwaltungsrat des WDR. Bislang schreibt das Gesetz für sieben Positionen im Verwaltungsrat sehr kleinteilige formale Kriterien vor, die ein Mitglied zu erfüllen hat. Wir wollen erreichen, dass die Sachkunde des Verwaltungsrats durch die Qualifikation der gewählten Mitglieder insgesamt sichergestellt wird. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten liefert der Gesetzentwurf dem Rundfunkrat mehr Spielraum, ohne dass auf wichtige Kompetenzen im Verwaltungsrat verzichtet werden müsste.
Diese neuen schlankeren Regeln entsprechen auch dem Ziel, das wir im Koalitionsvertrag formuliert haben, nämlich dass wir die Besetzungsregeln für die Gremien des WDR entbürokratisieren wollen.
Der dritte Bereich ist die Frage, wie im Landesmediengesetz die Digitalisierung für den Lokalfunk, der bekanntlich in der analogen Welt aus der Taufe gehoben und seitdem nicht weiterentwickelt wurde, stärker abgebildet werden kann. Wir wollen einen wichtigen Impuls setzen, um unsere Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ für einen starken Lokalfunk im digitalen Zeitalter weiterzuentwickeln. Auch das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart.
Deshalb sieht die geplante Regelung im Landesmediengesetz Verfahrenserleichterungen für die Landesmedienanstalt NRW bei der Vergabe von digitalterrestrischen Radiofrequenzen vor. Das Stichwort lautet bekanntlich DAB+. Ziel ist es, dass die LfM dem Lokalfunk, falls sie sich für DAB+ entscheidet, bei der Vergabe einen Vorrang einräumen kann. Gleichzeitig kann die LfM ein vielfältiges Radioangebot mit lokalen, regionalen und landesweiten journalistischen Inhalten auch im Bereich von DAB+ möglichst für ganz Nordrhein-Westfalen sicherstellen.
Dafür haben wir nach der Auswertung der Anhörung eine Formulierung gefunden, die klarstellt, dass alle genannten Kriterien gleichwertig nebeneinander stehen. Jetzt kann der NRW-Lokalfunk diesen Ball aufnehmen und die Chancen der Digitalisierung aktiv und konsequent nutzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sorgen der Akteure im NRW-Lokalfunk sehr ernst, vor allem die Sorgen im Zusammenhang mit DAB+. Ich finde, der Lokalfunk hat es nach 30 Jahren unbedingt verdient, dass wir ihn zukunftsfähig machen, damit die Lokalsender im Wettbewerb und im digitalen Zeitalter bestehen können.
Wir wollen sicherstellen, dass es in einem wirtschaftlich starken Lokalfunk auch in Zukunft vielfältige Themen und eine hohe journalistische Qualität gibt und dass gesellschaftlich relevante Gruppen beteiligt werden. Deshalb sind die Verfahrenserleichterungen bei der Vergabe der DAB+-Frequenzen eine wichtige Weichenstellung im Hinblick auf unsere Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“.
Der Entwurf zum 17. Rundfunkänderungsgesetz und die Änderungsanträge dazu sind auf allen Ebenen intensiv und vor allem sehr konstruktiv beraten worden. Dafür vielen Dank. Das ist ein wichtiger Beitrag dafür, Qualitätsjournalismus zukunftsfähig zu machen. Ich lade Sie herzlich ein, an diesem Ziel auch weiterhin mitzuwirken.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung natürlich zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute ein ganzes Paket von Gesetzen: Da ist der Staatsvertrag, den Frau Stullich gerade angesprochen hat, aber auch das Landesmediengesetz und das WDR-Gesetz.
Wenn wir auf Nordrhein-Westfalen schauen, dann sehen wir dramatische Veränderungen auf dem Medienmarkt. Besonders betrifft dies die lokale Berichterstattung. Die Funke Mediengruppe – Herr HolthoffPförtner als Anteilseigner ist heute auch als Minister hier – hat am 07.02.2019 verkündet, dass im lokalen Bereich 10 % der journalistischen Stellen abgebaut und dass ganze Lokalredaktionen geschlossen werden müssen.