Meine Damen und Herren, ich bin dafür, dass wir das Verbot oder Nicht-Verbot einem bundesweit agierenden „Verein“ überlassen, nämlich dem sinnvollerweise dafür zuständigen Bundesinnenministerium. Ich habe nicht den Eindruck – das wurde gerade ja auch schon mehrfach erwähnt –, dass der amtierende Bundesinnenminister jemand ist, der sich sonderlich für die Rote Hilfe erwärmen kann. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass im Bundesinnenministerium bei Bedarf eine sorgfältige vereinsrechtliche Prüfung erfolgt. Das wurde gerade ja auch schon mehrfach angekündigt.
Rechtssicherheit hat bei diesem Thema sicherlich Vorrang. Deswegen stimmen wir einer Überweisung an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zu.
Wenn es Ihnen von der AfD wirklich um den Kampf gegen Extremismus gehen sollte, möchte ich Ihnen noch Folgendes mit auf den Weg geben: Überlassen Sie diesen wichtigen Kampf doch besser denjenigen, die nicht selbst Schwierigkeiten mit der Abgrenzung von Extremisten haben. Das wirkt glaubwürdiger und hat am Ende auch mehr Aussicht auf Erfolg. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockmeier. Auch Sie haben wahrscheinlich bemerkt, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde. Sie dürfen sie gerne von Ihrem Platz aus beantworten. – Herr Wagner ist auch hier derjenige, der intervenieren wird. Ich schalte das Mikrofon frei. Bitte schön.
Herr Kollege Brockmeier, ich war eigentlich schon kurz davor, zu sagen: Da braucht es keine Kurzintervention, auch wenn wir verschiedener Meinung sind. – Aber dann haben Sie etwas gesagt, was schon durch meine Rede widerlegt wird. Sie haben nämlich gesagt, der Kampf gegen den Extremismus durch unsere Fraktion der AfD sei einseitig.
Ich weise einmal darauf hin, dass ich in meiner Rede gesagt habe, dass man nicht umsonst den braunen Bruder der Roten Hilfe, die Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige, schon längst verboten hat. Aus dem Kontext können Sie wahrscheinlich entnehmen, dass ich dieses Verbot für richtig halte und gutheiße. Mir im Kontext meiner Rede dann zu unterstellen, ich würde den Kampf gegen Extremismus einseitig sehen, passt nicht mit der Realität dessen zusammen, was ich da vorne am Pult gesagt habe.
Darüber hinaus möchte ich noch deutlich auf folgenden Umstand hinweisen: Die Rote Hilfe existiert als eingetragener Verein. Das heißt, dass dieser extremistische Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Das muss man sich doch einmal auf der Zunge zergehen lassen.
(Sven Wolf [SPD]: „Eingetragener Verein“ und „Gemeinnützigkeit“ sind nicht das Gleiche! Ist keiner vom Finanzministerium da, der ihm das mal kurz erklären kann?)
Die Rote Hilfe wird also mit Steuergeldern gepimpt. So sieht es doch aus. Dagegen müssen wir dringend etwas unternehmen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Wagner, ich habe ja ausgeführt, dass wir mit den Taten und den Auffassungen der Roten Hilfe auch nicht einverstanden sind.
Zwischen „Gemeinnützigkeit“ und „eingetragenem Verein“ müsste man vielleicht auch ein Stück weit differenzieren.
Sie sagten, vieles von dem, was ich bezüglich Ihrer Ausführungen gesagt habe, passe nicht zur Realität. Aber Sie stellen doch Ihre Anträge vom Wortlaut her gerade so, dass sie immer ausschließlich gegen links gehen und rechts vielleicht mal im Nebensatz angedeutet wird.
Uns als NRW-Koalition ist es wichtig, Extremismus generell zu bekämpfen und nicht auf einem Auge – wie Sie auf dem rechten Auge – blind zu sein. Das mache ich ganz einfach auch daran fest, dass Sie Bewegungen und Strömungen in Ihren eigenen Reihen der AfD, sei es die Junge Alternative oder seien es die Flügel, einfach so gewähren lassen, ohne sich klar davon zu distanzieren.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockmeier. – Wir fahren in der Redeliste fort. Jetzt hat Frau Kollegin Düker für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worüber reden wir heute? Lassen Sie es uns noch einmal auf den Kern zurückführen. Wir reden darüber, ob, wie und wann man eine Vereinigung oder einen Verein verbieten kann.
Jetzt haben wir schon mehrfach gehört: Das entscheidet nicht dieser Landtag. Wenn es eine NRWOrganisation ist, entscheidet das Herr Reul, und wenn es eine bundesweit agierende Vereinigung ist, entscheidet das der Bundesinnenminister.
Aber schauen wir uns – das halte ich für wichtig, um das Ganze wieder auf eine rationale Ebene zu bringen – noch einmal die Rechtsgrundlage an. Was sind denn die Voraussetzungen, damit ein Verein in Deutschland verboten werden kann? In Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz steht erst einmal:
„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“
Was heißt das genau? Einem Verein müsste man zum Beispiel nachweisen, dass er strafbares Handeln fördert. Oder man müsste ihm nachweisen können, eine kämpferisch-aggressive Haltung gegen die Verfassungsgrundsätze einzunehmen. Es reicht nicht, wie Herr Wagner und andere es eben erwähnt haben, als Organisation im Verfassungsschutzbericht zu stehen. Das Gesetz verlangt vielmehr diesen Nachweis, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv untergraben zu wollen oder Terrorismus zu propagieren und zu fördern.
Für alles das brauchen Sie Belege und Nachweise, und zwar unabhängig davon, aus welchem Spektrum diese Organisation kommt, egal ob von rechts, von links oder aus dem Salafismus. Sie müssen genau diese Dinge, die im Grundgesetz stehen und die im Vereinsrecht ausgeführt sind, belegen und nachweisen.
Schauen wir einmal in Ihren Antrag und auf das, was Sie vorgetragen haben. Sie haben über das hinaus, was man über die Rote Hilfe allgemein weiß, auch keine Belege bringen können. Ganz im Gegenteil! Kollege Wolf hat darauf hingewiesen, dass in Bremen ein oberstes Gericht zuletzt festgestellt hat – darüber kann man sich ärgern oder freuen; das ist egal –, dass die Rote Hilfe im Verfassungsschutzbericht von Bremen nicht mehr als gewaltorientiert bezeichnet werden darf.
Sie müssen dann einfach auch einmal akzeptieren, dass es dafür handfeste Belege braucht – und nicht so einen hingeschmierten dreiseitigen Antrag.
Jetzt schauen wir uns einmal an, welche Aussagen Sie im Feststellungsteil treffen. Sie schreiben doch allen Ernstes – Kollegen vor mir haben dankenswerterweise schon darauf reagiert –, freiheitlich-demokratische Kräfte dürften jetzt keine gemeinsamen Aufrufe mehr zu Demonstrationen oder Solidaritätsbekundungen zugunsten von Extremisten machen.
Herr Wagner, wenn Sie das nur ein bisschen ernst meinen oder sich selbst ernst nehmen würden, hätten Ihre Kollegen hier aus der Fraktion sich nicht in Chemnitz bei der Demonstration Seite an Seite mit Pegida-Chef Lutz Bachmann gezeigt:
ein Krimineller, der wegen Einbruchdiebstahls, Drogenhandels, Körperverletzung und jüngst – 2016 – wegen Volksverhetzung rechtskräftig schuldig gesprochen und verurteilt worden ist. Wenn Sie oder
Teile Ihrer Fraktion mit solchen Leuten auf die Straße gehen und demonstrieren, kann niemand mehr einen solchen Satz ernst nehmen.
Schauen wir uns darüber hinaus mal an, was Ihr Bundesvorsitzender so von sich gibt. In dem bekannten „FAZ“-Interview vom September letzten Jahres propagiert Ihr Bundesvorsitzender, dass das politische System im Sinne des Parteiensystems weg müsse. Gleichzeitig findet er natürlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung erhalten bleiben müsse. – Herr Wagner, man kann nicht das eine beseitigen, ohne das andere anzutasten.
Das hat er dabei leider vergessen. In Art. 21 Grundgesetz – Stichwort: Parteienprivileg – steht, dass die Parteien – also das System, das Sie entsorgen wollen – an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Genau das meint Ihr Parteivorsitzender, wenn er davon spricht, dass dieses System sich überholt hat und weg muss.
Solange Sie von der AfD die Grundpfeiler unserer Verfassung, das Parteiensystem, so verleugnen – im Übrigen ist auch die Pressefreiheit grundgesetzlich geschützt – und dann noch Seite an Seite mit verurteilten Volksverhetzern und übelsten Rassisten auf die Straße gehen,
bleibt Ihr Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in diesem Parlament in höchstem Maße unglaubwürdig.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. Auch bei Ihnen hat Herr Wagner eine Kurzintervention angemeldet. – Herr Wagner, ich schalte Ihnen das Mikro frei.
Vielen Dank. – Frau Düker, Sie haben zunächst gesagt, dass der Landtag nicht beschließt, einen Verein zu verbieten. – Richtig. Auf die Idee sind wir auch schon gekommen.
„Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, sich gegenüber der Bundesregierung und auf Bundesebene nachdrücklich für ein bundesweites Verbot der Roten Hilfe e.V. einzusetzen.“
In keinem Satz unseres Antrags ist die Rede davon, der Landtag möge den Verein verbieten. Das wäre ja völliger Unsinn.
Darüber hinaus bin ich einmal mehr begeistert, wie elegant Sie die Bezüge Ihrer eigenen Kollegen zum Linksextremismus umschifft haben. Sie selbst haben hier vor dem Landtag anlässlich einer Demonstration zum Erhalt des Hambacher Forsts eine Rede gehalten, bei der ganz offensichtlich – weil im Wind flatternd und als Banner aufgestellt – die DKP mit von der Partie war. Also: Werfen Sie bitte nicht mit Steinen, wo Sie doch mitten im Glashaus sitzen! Das würde ich mal unterlassen.
Wenn vorher noch gesagt wurde, wir würden glauben, dass der Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen unterschätzt würde, dann muss ich sagen: Ja, das stimmt. – Dafür gibt es aus Köln auch Beispiele, die mit Karneval schon gar nichts mehr zu tun haben. Da wird im Rat beschlossen, Karl Marx in Köln sichtbar zu machen. Die Leichenberge des Kommunismus werden nicht erwähnt.
Henriette Rieker läuft mit einem T-Shirt rum, worauf steht, dass das Autonome Zentrum zu erhalten sei. Dieses Zentrum beherbergt unter anderem die Interventionistische Linke, die maßgeblich hinter denjenigen steckt, die mit Stahlkugeln auf Polizeibeamte im Hambacher Forst geschossen und diese Beamten mit Exkrementen beworfen haben.
Und ein Ratsherr in Köln, der dummerweise aus der CDU kommt, erklärt dieses Autonome Zentrum sogar noch zu einem Teil von Köln. Ja, wir glauben, dass der Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen unterschätzt und kleingeredet wird.