Herr Bolte-Richter, aktuell gibt es so viele Wortmeldungen, dass ich Ihr Mikrofon nicht mehr freischalten kann. Kommen Sie bitte nach vorn zum Redepult.
(Horst Becker [GRÜNE]: Immer diese unzu- längliche Technik! – Matthi Bolte-Richter [GRÜNE] begibt sich zum Redepult, um dort seine Frage zu wiederholen.)
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich hoffe, es lag nicht an der Lautstärke des Kollegen Wüst, sondern an anderen Lautstärken.
Herr Minister, meine Frage lautete: Wie definieren Sie die Verantwortung eines Ministers für Handlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses und des ihm nachgeordneten Bereichs?
für ihren bzw. seinen Bereich freie Hand. Andersherum gilt: Wenn ich den Eindruck bekomme, dass dies in irgendeiner Form missbraucht wird oder dass in irgendeiner Form grobe Fehler geschehen, dann werden wir das aufarbeiten.
Solange dies aber nicht geschieht, bin ich froh, wenn die Damen und Herren, die bei mir im Ministerium arbeiten, ihre Zeit dafür nutzen, gut zu arbeiten, und nicht der Meinung sind, sie müssten aus Sorge darüber, dass etwas falsch laufen könnte, sofort nach ihrem Vorgesetzten rufen oder direkt in die Ministerbüro-Etage kommen.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ob Sie auch die Verantwortung dafür übernehmen, ist die Frage! – Gegenruf von Daniel Sieveke [CDU]: Dann können Sie sich einloggen! Mann!)
Schönen Dank für die Möglichkeit, noch einmal nachzufragen. – Ich hatte vorhin grundsätzlich den Justizminister des Landes nach seiner rechtlichen Einschätzung zur Nutzung des Mittels der WhatsApp-Gruppen im Rahmen des Regierungshandelns gefragt – auch in Bezug auf die parlamentarische Kontrolle. Sie hatten die Frage damit beantwortet, dass Sie davon ausgehen bzw. dem Parlament definitiv erklären, in keinem anderen Ministerium würde mit WhatsApp gearbeitet.
Ich will Ihnen noch einmal die Gelegenheit geben, dies dem Parlament in aller Klarheit zu sagen. Sie sind sich also sicher, dass in keinem anderen Ministerium – in der Vergangenheit und in der Gegenwart – im sogenannten abteilungsfreien Bereich mit WhatsApp-Gruppen Regierungshandeln praktiziert wird?
Herr Remmel, wenn Sie damit, ob ich sicher sei, danach fragen, ob ich es weiß, dann kann ich nur lächeln. Sie wissen, dass niemand in der Lage wäre, eine solche Frage zu beantworten, ohne es abzufragen.
Ich gehe davon aus und vermute, dass der Bereich, den ich bisher erlebt habe und kenne, nicht mit WhatsApp-Gruppen arbeitet.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Ich habe mich nach Beantwortung meiner vorherigen Frage, die auf den Schwerpunkt der Einwilligung abzielte – denn ich habe Sie so verstanden, dass Sie sagten, das sei ein Problem –, gefragt, wie Sie das mit der Pressemitteilung in Einklang bringen, die Ihre Kollegin Frau Ministerin Gebauer in der letzten Woche versandt hat. Darin wurden Eltern und Lehrer ausdrücklich davor gewarnt, WhatsApp-Gruppen ohne Einwilligung zu eröffnen, und darauf hingewiesen, wie es sich datenschutzrechtlich verhält.
Ich habe mich gefragt, ob es innerhalb Ihres Hauses – und da frage ich schon Sie persönlich, obwohl Sie sagen, Ihre Mitarbeiter könnten alle machen, was sie wollten – überhaupt keine Richtlinien auch zum Schutz der Mitarbeiter gibt.
Frau Kapteinat, noch einmal: Es ging dem Mitarbeiter darum, die Information über eine stattfindende Veranstaltung weiterzugeben. Dass er sich nicht plötzlich große Gedanken darüber macht, ob das nun was auch immer ist, mag dahingestellt bleiben. Wir klären, ob es in Ordnung war oder nicht.
Wenn ich die Pressemitteilung der Kollegin richtig gelesen habe, hat sie auch nur deutlich gemacht, bitte keine vertraulichen oder wichtigen Angaben zu machen. Ich habe die Erklärung nicht so verstanden, dass sie sagt: Um Gottes willen, Finger weg!
Wenn Sie in den letzten Tagen morgens die Debatten im Rundfunk gehört haben, dann wissen Sie, wie unterschiedlich die Auffassungen dazu sind. Sie wissen genauso, dass die rechtlichen Fragen auch noch ungeklärt sind. Deswegen habe ich die Landesbeauftragte gebeten, uns ihre Meinung dazu mitzuteilen.
Ich will es gerne noch einmal wiederholen: Wir verwenden für irgendwelche amtlichen Dinge keine WhatsApp-Gruppen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich will an die Frage von Frau Kollegin Kapteinat nach den Konsequenzen anschließen.
Organisatorische Maßnahmen: Das ist die Frage, die ich gerne noch einmal in den Mittelpunkt stellen will. Ich hatte Sie vorhin schon danach gefragt.
Sie haben gesagt, Ihnen sei nicht bekannt, dass es weitere WhatsApp-Gruppen gebe. Haben Sie denn die Konsequenz gesehen, dass man vorläufig, bis zur abschließenden Klärung der rechtlichen Frage durch die Landesdatenschutzbeauftragte, eine Anweisung für Ihren Geschäftsbereich erteilt, dass es keine weiteren WhatsApp-Gruppen gibt?
Herr Wolf, ich gehe davon aus, dass jeder im Haus die Sensibilität kennt und dass auch der Referatsleiter keine personenbezogenen Dinge darüber verschickt hätte. Er wollte hier Dienstleister sein.
Jetzt hat er mitgekriegt, dass das nicht gut war. Jeder bekommt die Diskussion mit. Damit sind auch alle wieder ausreichend sensibilisiert, denke ich.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte an die Frage der Kollegin Bongers anknüpfen, auf die Sie geantwortet
Sie haben aber in der Antwort auf die Eingangsfrage des Kollegen Ganzke ausgeführt, dass aus Ihrer Sicht den Betroffenen kein datenschutzrechtlicher Nachteil entstanden sein dürfte.
Ich würde Sie bitten, noch einmal darzulegen, auf welchen Erwägungen und Kriterien fußend Sie eine solche Aussage treffen und auf welche Rechtsgrundlage Sie sich dabei stützen.
Herr Börschel, es ist eine Vermutung meinerseits. Sie resultiert daraus, dass diejenigen, die einbezogen wurden, ohnehin schon Nutzer des Dienstes sind.
Herr Minister, ich möchte noch einmal ganz konkret nachfragen: Wer wurde durch wen als Teilnehmer der Gruppe ausgesucht, und wer wurde warum gegebenenfalls dabei nicht berücksichtigt?
Ich darf auch hier wieder sagen – ich habe es schon mehrfach wiederholt –: Mein Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit hat die Gruppe mit den Journalisten zusammengestellt, deren Handynummern er über Listen bekommen hat, die diese Journalisten bei unseren Veranstaltungen ausgefüllt hatten, und von denen er bei WhatsApp sehen konnte, dass sie selbst Nutzer des Dienstes sind.
Herr Minister, Sie haben eben auf die zweite Nachfrage des Kollegen Johannes Remmel geantwortet, dass Sie, weil Sie nicht nachgefragt haben, nicht sicher sein können, ob regierungsnahes Handeln über WhatsApp-Gruppen erfolgt oder nicht, Sie aber gleichwohl weiterhin davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist. So habe ich Sie jedenfalls verstanden.
Würden Sie dann dem Parlament zusichern, dass Sie das jetzt abfragen, um wirklich gesicherte Erkenntnisse zu bekommen? Oder gehen Sie weiter danach vor, dass Sie sagen: „Die Antworten könnten mich möglicherweise beunruhigen“?
Ich habe jetzt den letzten Teil akustisch nicht ganz mitbekommen, Herr Becker. Aber ich könnte hier bei Herrn Remmel anfangen. Wenn er so sicher und präzise fragt, könnte ich ja auf die Idee kommen, zu unterstellen, dass er davon weiß, dass zu seiner Zeit im Ministerium WhatsApp-Gruppen genutzt worden sind.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Herr Präsi- dent! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Sie müs- sen bei der Frage bleiben! – Gegenruf von Thorsten Schick [CDU]: Er antwortet, was er möchte, und Sie fragen, was Sie möchten!)
Aber andersherum: Ich kann weder etwas zusichern, was ich nicht weiß, noch habe ich ein irgendwie geartetes Interesse daran, diese Situation, die ein Fehler war, nun so hochzuspielen. Es wundert mich immer, womit Sie die Zeit verbrauchen.
(Beifall von der CDU und der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dann stellen wir eine Kleine Anfrage!)