Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 17/5112 – Neudruck
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Kamieth das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als NRW-Koalition stehen mit unserer Politik seit Regierungsübernahme für eine offensive Familienförderung in Nordrhein-Westfalen.
Die offensive Familienförderung der NRW-Koalition bedeutet ganz konkret, dass wir Familienbildung auch für sozial schwächer aufgestellte Familien erreichbar machen, die präventive familienbezogene Beratungsinfrastruktur absichern und ausbauen, insbesondere auch geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen, weitere Familienzentren fördern, den Kitaplatzausbau konsequent vorantreiben und die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung stellen und – das ist aus meiner Sicht ganz besonders wichtig – die Kitalandschaft und die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen finanziell absichern und das Kinderbildungsgesetz zukunftssicher neu aufstellen.
In diesem Zusammenhang geht der vorliegende Gesetzentwurf in einen Kernbereich unserer offensiven Familienförderung. Es geht um die Absicherung der Rahmenbedingungen für ein qualitativ gutes Gesetz zur frühkindlichen Bildung und Betreuung, bis das neue Kinderbildungsgesetz in Kraft tritt.
haben wir eine wegen Untätigkeit der Vorgängerregierung schwer gezeichnete Kitalandschaft vorgefunden.
Deswegen brachten wir noch im Sommer 2017 das Kita-Träger-Rettungspaket mit einem Finanzvolumen von einer halben Milliarde Euro auf den Weg. Eine halbe Milliarde Euro als Soforthilfe für die Kitaträger – so konnten wir Kitaschließungen und Trägerabgaben verhindern und dafür sorgen, dass keine weiteren Einsparungen beim Personal vorgenommen wurden. Das Rettungsprogramm war ein wichtiger erster Schritt, und damit ist es noch lange nicht getan.
Die NRW-Koalition stellt, wie Sie wissen, gerade das Kinderbildungsgesetz auf neue Beine. Das KiBiz soll die Kitalandschaft wieder aufblühen lassen. Das ist ein dringend benötigter, lange überfälliger Reformprozess.
Im Übrigen ist der NRW-Koalition in diesem Zusammenhang Anfang dieses Jahres das gelungen, was die rot-grüne Vorgängerregierung innerhalb von sieben Jahren zwar oft versprach, aber niemals schaffte: eine belastbare Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur KiBiz-Reform.
Das ist für die Finanzierung eine Grundvoraussetzung. Nur mit dieser Vereinbarung kann und wird es eine KiBiz-Reform geben, und hierfür sind wir als NRW-Koalition der kommunalen Familie sehr dankbar.
Dass wir heute über ein so gutes Gesetz reden, das zugegeben einen etwas ausschweifenden Titel hat, liegt daran, dass die bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen mit Ablauf des Kindergartenjahres
2018/2019 enden werden. Das Überleitungsgesetz baut daher eine Brücke zu einer umfassenden Novelle des KiBiz.
Wir brauchen dieses Übergangsgesetz, weil es uns allen Zeit verschafft, um die notwendigen Vorarbeiten und Umsetzungsschritte für das KiBiz 2020 zu erledigen. Der Entwurf sieht ein Gesamtvolumen für die Kitaträger in Höhe von gut 450 Millionen Euro für das Kindergartenjahr 2019/2020 vor. Die Kindpauschalen werden für ein weiteres Kindergartenjahr statt um 1,5 % um 3 % erhöht.
Bereits erfolgte Stabilisierungsmaßnahmen, wie ein guter Personalschlüssel und Qualität in der Tagesbetreuung, können auf diese Weise gesichert und weiterentwickelt werden. Das ist eine gute Nachricht für die Kitaträger, für unsere Erzieherinnen und Erzieher und last but not least natürlich auch für die Eltern und Kinder in Nordrhein-Westfalen.
Eines der wichtigsten Ziele der NRW-Koalition ist es, Nordrhein-Westfalen zu einem Land für Kinder und Familien zu machen. Wir wollen die Familien spürbar
unterstützen und allen Kindern, unabhängig von der Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern, beste Chancen von Anfang an bieten.
Mit diesem Ziel im Blick sehen wir, dass der Weg anspruchsvoll und manchmal auch steinig ist. Wir sind trotzdem schon weit gekommen und haben mithilfe unseres Finanzministers Lutz Lienenkämper – natürlich gemeinsam mit dem Familienminister Dr. Stamp – schon richtig große Brocken zur Seite geschoben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir mit Siebenmeilenstiefeln weiter. Hierbei gilt: Die NRW-Koalition handelt wie immer nach dem Motto: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Das ist kein Sprint; das ist ein Marathon. Man braucht Kraft und Ausdauer über eine lange Zeit.
Wir freuen uns auf den Erfolg. Wir wollen den Erfolg gemeinsam mit Ihnen erreichen. Damit komme ich zum Schluss meiner Rede. Mit der Zukunft unserer Kinder entscheidet sich die Zukunft unseres Landes. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, das war ja eine Rede, in der sehr viel Zeit darauf verwandt wurde, wie denn die Zukunft der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen aussehen könnte, und dass sie doch strahlend und wunderbar sein soll.
Spoiler-Alarm: Mit dem, was CDU und FDP bislang vorgelegt haben, wird es das mit Sicherheit nicht werden. „Verkorkst“ ist noch der freundlichste Ausdruck, den die Träger für Ihre Vorhaben aufbringen, und auch immer mehr Kommunen begehren auf.
Aber lassen Sie uns zunächst einen Blick darauf werfen, warum das heute vorliegende Übergangsgesetz überhaupt notwendig geworden ist. Es dient dazu, zwei befristete Landesgesetze zu ersetzen: ein rotgrünes Gesetz und ein schwarz-gelbes Gesetz, da beide zum Ende dieses Kitajahres auslaufen.
Doch warum waren diese Gesetze bis Mitte dieses Jahres befristet? Beide Gesetze wollten eine Brücke schlagen, weil sich alle Beteiligten zum Ziel gesetzt hatten, das bestehende Kinderbildungsgesetz zum Kitajahr 2019/2020 grundlegend zu reformieren. Dass der Landtag heute über ein drittes Überbrückungspaket abstimmen muss, zeigt: Dieses Ziel haben Sie eindeutig verfehlt.
Kitareform wirft, muss erkennen: Von einer grundlegenden Reform hat sich Schwarz-Gelb schon jetzt verabschiedet. Das KiBiz-System – und mit ihm alle Webfehler des Gesetzes – soll in Zement gegossen werden. Minister Stamp präsentiert Stückwerk und will es als Wohltat für Eltern und Einrichtungen verkaufen. Das ist die Masche, die wir seit Regierungsantritt kennen, und die sich auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf widerspiegelt.
Obwohl in die Kitas kein einziger Cent mehr fließt als heute, preisen CDU und FDP das Vorhaben als „Qualitätsentwicklungsprozess“ an. Zu diesem durchsichtigen Etikettenschwindel wird die SPD nicht die Hand reichen.
Warum dennoch dieser Etikettenschwindel? Er soll wohl in erster Linie als Rechtfertigung dienen, warum mehr als 100 Millionen Euro aus dem Gute-KiTa-Gesetz des Bundes in diese Überbrückungsfinanzierung fließen sollen. Dabei wissen Sie genau: Das Gute-KiTa-Gesetz ist nicht für den Erhalt des Status quo gedacht, und Ihre sprachlichen Verrenkungen sind notwendig, damit sich das Land auf Kosten des Bundes bei der Kitafinanzierung entlasten kann.
Jetzt könnte man behaupten, das wäre nur eine böswillige Unterstellung der Opposition – aber weit gefehlt. Schon in den Haushaltsplanberatungen haben Sie es auf Antrag der SPD schwarz auf weiß bestätigt: Die Bundesmittel werden – ich zitiere – entsprechend zur Entlastung des Landes herangezogen. Pustekuchen mit Qualitätsentwicklung! „Einsparung im Landeshaushalt“ lautet das Zauberwort.
Dabei könnten die zusätzlichen Bundesmittel schon heute gewinnbringend für das gesamte System der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden; denn es gibt einen Punkt, der einem geradezu ins Auge springt:
Wir werden in den nächsten Jahren einen enorm steigenden Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern haben, vor allen Dingen dann, wenn auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule greift. Je früher wir also anfangen, mehr Anreize für die Ausbildung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen, umso besser. Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze, und die Auszubildenden müssen bezahlt werden, statt dass sie Geld mitbringen.
Die SPD hat Vorschläge dazu gemacht; doch in Ihrem Gesetzentwurf finden wir dazu nichts. Die SPD hat auch aufgezeigt, dass die vollständige Entlastung der Eltern von Kitagebühren aus Landesmitteln
Echten Verbesserungen für unsere Kitas wird sich die SPD nie verweigern. Das haben wir auch in der Opposition schon unter Beweis gestellt. Doch sämtliche Zukunftsthemen blenden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf konsequent aus, garnieren das aber mit großen Worten und Ankündigungen. In diese PRMaschinerie, die weder für Kinder, noch für Erzieherinnen und Erzieher, noch für Eltern Fortschritte bringt, wird sich die SPD mit Sicherheit nicht einspannen lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bemerkenswerter Vortrag, Kollege Maelzer! Ich habe selten so viel politische Demenz erlebt wie in Ihrem Vortrag.
Sie geben mir in jeder Rede Anlass, es immer und immer wieder zu wiederholen: Sie haben sieben Jahre lang die Chance gehabt
ich bin dankbar dafür, dass Sie das jedes Mal vortragen –, ein gutes, neues Kinderbildungsgesetz auf den Weg zu bringen. Sie haben es aber nicht geschafft. Sie haben den Menschen draußen sogar versprochen, ein Eckpunktepapier vorzulegen. Als wäre das die größte politische Herausforderung! Selbst das haben Sie auf den letzten Metern Ihrer Regierungszeit nicht geschafft.
Sich jetzt mit dieser Arroganz hier hinzustellen und den Menschen irgendetwas zu versprechen, was nicht zu halten ist, ist absolut unseriös und gehört sich nicht.