In Ihrem Antrag setzen Sie unter anderem da an, wollen die Rahmenbedingungen verändern. Aber da fragt man sich schon: Warum wollen Sie die Höchstteilnehmerzahl von 25 auf 22 reduzieren? Ist der Lernerfolg in kleineren Lerngruppen nicht größer? Warum nehmen wir an der Stelle statt 22 nicht 15? Das ist eine größere Reduzierung. Wie man weiß, sind kleinere Lerngruppen noch viel intensiver, noch viel besser. Lassen Sie uns doch dann auf 15 gehen statt auf 22. Da würden wir Sie unterstützen.
Wie wollen Sie die Erfolgsaussichten von Müttern konkret verbessern? Das ist ein ganz wichtiges Thema. Da wäre es wünschenswert, wenn Sie dazu konkretere Vorschläge machen würden als bisher. Auch da hätten Sie uns an Ihrer Seite, wenn wir dazu gute Vorschläge erarbeiten könnten.
Zum Thema „Wertevermittlung“, Kolleginnen und Kollegen: Sie schlagen vor, dass die Anzahl der Stunden dafür von 100 auf 150 erhöht werden soll. Auf dem Papier hört sich das gut an. Das können Sie auch in Ihrem Koalitionsvertrag abhaken. Aber hilft das? Wollen Sie uns Ihre Forderungen an den Bund, den Orientierungsteil von „Orientierungsteil“ auf „Wertevermittlung und Orientierung“ umzubenennen und die Stundenzahl von 100 auf 150 zu erhöhen, tatsächlich als eine Offensive für Wertevermittlung verkaufen? Ich frage mich: Wo bleibt da eigentlich die Leistung des Landes? Was setzen wir ein, um Wertevermittlung wirklich durchzusetzen? Entscheidend ist dabei die Frage, wie Werte gelernt werden.
aber auch erlebbar werden. Ob das in einem Integrationskurs mit 22 Menschen aus unterschiedlichen Ländern wirklich gelingt, wage ich zu bezweifeln. Es wäre gut, wenn geflüchtete Menschen in diesen Kursen auch durch Projekte und Exkursionen zum Beispiel Werte in der Praxis wirklich erleben und erfahren können.
In Ihrem Koalitionsvertrag steht, dass Sie in den Landeseinrichtungen Flüchtlingen Sprach- und Alphabetisierungskurse anbieten und Kindern verbindliche Bildungsangebote machen wollen. Wie wäre es, wenn Sie diese Versprechen einhalten und auch hier ansetzen würden?
Kolleginnen und Kollegen, für die Verbesserung der Integrationskurse haben Sie grundsätzlich unsere Unterstützung. Sie machen es sich aber mit diesem Antrag sehr einfach. Ja, Sie stellen viele Forderungen an den Bund, nämlich sieben von zwölf. Das ist sehr bequem.
… dass wir als größtes Bundesland mit einem guten Beispiel vorangehen sollten. Es muss unser Anspruch sein, dass wir auch selber Verantwortung übernehmen. Das kostet auch Geld, keine Frage. Aber das sollten wir in die Hand nehmen.
Zum Schluss, Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Sprachkompetenz – darüber sind wir uns einig – ist für die Menschen und für die Akzeptanz unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, unserer Vielfalt sehr wichtig. Sie ist damit auch für ein friedliches und gesellschaftliches Zusammenleben …
… in den nächsten Jahrzehnten sehr wichtig. Ich hoffe, dass wir in den Beratungen zu einem gemeinsamen noch besseren Ergebnis kommen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Yetim. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Aymaz jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Für frühe und bedarfsgerechte Sprach- und Integrationskurse von Anfang an
für alle setzen wir uns Grüne seit jeher ein. Es ist begrüßenswert, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und FDP sich mit Sprach- und Integrationskursen in ihrem Antrag befassen.
Lassen Sie mich jedoch direkt zu Beginn mit einer Kritik starten. Eine Initiative, die wichtig ist, kann aber sehr schnell zu einem Schaufensterantrag verkommen, wenn sich zwölf von zwölf Forderungen, die dort aufgeführt sind, an den Bund richten.
Die Forderungen nach kleinen Kursgruppen und der Herabsetzung der Mindestteilnehmerinnenzahl auf zehn Personen sind sicherlich wichtige Punkte.
Auch eine Evaluation der Kurse, die eine Verbesserung der Inhalte und die Anpassung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden zur Folge hat, unterstützen wir.
Bei den Beratungen im Ausschuss werden wir allerdings den Fokus auch darauf richten, welche Maßnahmen vonseiten der Landesregierung für eine schnelle und gelingende Integration ergriffen werden können.
Anfang 2018 betrug die durchschnittliche Wartezeit auf einen Integrationskurs immer noch zwölf Wochen. Hier könnte das Land zum Beispiel überlegen, wie sich die Wartezeiten auf einen Integrationskurs und zwischen weiterführenden Kursen sinnvoll überbrücken lassen. – Das schon mal als Tipp.
Nicht ohne Grund hatte Rot-Grün bereits 2015 niedrigschwellige Integrationskurse geschaffen, die vom Land finanziert werden. Der Vorteil dieser Kurse ist, dass sie allen Menschen offenstehen unabhängig von der sogenannten Bleibeperspektive.
Die Teilnahme an den Kursen ist freiwillig. Die Kursleitungen haben eine hohe Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl ihrer Themen. Somit können an die jeweiligen Zielgruppen angepasste Lernsituationen geschaffen werden, die für die Teilnehmenden aufgrund ihrer Alltagsnähe einen großen praktischen Nutzen haben.
Wir sind beruhigt, Herr Minister Stamp, dass die Landesregierung den Wert dieser Kurse ebenfalls anerkannt hat und auch für 2019 entsprechende Mittel zur Verfügung stellt. Denn eine aktuelle Evaluation der Förderrichtlinien zeigt, dass gerade die Freiwilligkeit der Angebote eine hohe Motivation der Teilnehmenden zur Folge hat.
Nun zu Ihren Formulierungen rund um Sanktionsmaßnahmen: Diese machen mich schon etwas stutzig, weil die Kursleiterinnen und Kursleiter der BAMFIntegrationskurse bereits jetzt unter enormem Druck stehen, die Teilnehmenden innerhalb kürzester Zeit auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten.
Dabei sind die Kursleiterinnen und Kursleiter Lehrkräfte, und nicht selten übernehmen sie auch Aufgaben der psychosozialen Betreuung und pädagogischen Begleitung. Wer sich die Situation in den Kursräumen einmal angeschaut und sich mit den Dozentinnen ausgetauscht hat, der weiß, welche Aufgaben die Kursleiterinnen vor Ort tatsächlich erledigen. Ich finde, es ist angebracht, die Leistung dieser Menschen wertzuschätzen und sie nicht unter Generalverdacht zu stellen.
Ich bezweifele auch, dass mit weiteren Dokumentationsverpflichtungen die Integrationskurse besser werden oder die Erfolgszahlen steigen. Denn wir müssen ganz genau hinschauen, woran die Lernerfolge so oft scheitern. Ich bemängele, dass das in dem Antrag absolut keine Berücksichtigung findet.
Sehr häufig haben die Personen Traumaerfahrungen in den Herkunftsländern gemacht oder auf der Flucht erlebt. Sehr oft liegt es an der Wohnsituation, die nun wirklich nicht dazu beiträgt, dass man konzentriert und erfolgreich lernen kann. Nicht selten liegt es an der Sorge um Angehörige, die zurückgelassen worden sind.
Deshalb haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass ohne die Möglichkeit einer schnellen Familienzusammenführung, die ja nicht mehr gewährleistet ist, Integrationsbemühungen tatsächlich verhindert werden. Das wird sehr deutlich, wenn Sie sich in diesen Kursen mit den Leiterinnen auseinandersetzen und fragen, woher es kommt, dass die Qualität, Effizienz und Verbindlichkeit nicht so gegeben sind, wie wir es gerne hätten.
Wir werden all diese Hinweise und Punkte gerne noch einmal konstruktiv in den Ausschuss einbringen. Dabei werden wir unser Augenmerk vor allen Dingen darauf richten, wie neu zugewanderte Frauen mit Integrationskursen noch besser erreicht werden können …
… und wie die Kinderbetreuung flächendeckend und qualitativ gewährleistet werden kann. Das sind Fragen, mit denen wir uns gerne im Ausschuss beschäftigen werden. – In diesem Sinne vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Integration ist eine große, aber auch kostenintensive
Wir können leider nicht aufholen, was wir in der Vergangenheit vernachlässigt haben, es sei denn, wir weiten die Angebote auf jeden Menschen mit Migrationsgeschichte aus, zum Beispiel auch auf die Eltern von Frau Chebli, deren Vater auch nach 40 Jahren in Deutschland ihren eigenen Angaben nach immer noch kaum Deutsch kann. Das ist nachlesbar zum Beispiel in der „Huffington Post“ vom 07.08.2016.
Integrieren müssen wir Menschen mit einem gesicherten und langfristigen Bleiberecht. Menschen, die kein Bleiberecht haben oder über deren Bleiberecht noch nicht positiv entschieden wurde, benötigen Aufenthaltshilfen. Das können auch Einstiegssprachkurse sein.
Die Gruppe der Anspruchsberechtigten sollte aber keinesfalls erweitert werden, auch wenn Sie mit solchen Forderungen der SPD, den Grünen und vielen NGOs auffallend entgegenkommen. Wie diese Forderungen allerdings in den Stufenplan integriert werden sollen, ist mir nicht ganz klar.
Ein weiterer Punkt, der uns auffällt, ist die Forderung nach Kinderbetreuung für Mütter. Bevor die öffentliche Hand Betreuungsleistungen erbringt, sollte die Betreuung von Kindern selbstverständlich zunächst einmal von beiden Elternteilen in Abstimmung geleistet werden. Das ist eine Forderung, die vielen jungen Vätern, die zu uns gekommen sind und ja auch immer noch kommen, neu anmutet. Aber so ist Integration nun einmal. In einem Land, in dem Gleichberechtigung im Grundgesetz steht und deren Ausgestaltung von Frauen hart erkämpft wurde, wird vieles neu sein für Männer aus anderen Kulturen.
Somit sehen wir eine notwendige Verknüpfung der Betreuungsangebote, zum Beispiel der Termine, mit den Integrations- und Sprachkursen allenfalls für alleinerziehende Mütter als wichtig und sinnvoll an.
Eine Ausweitung der Stundenzahl, bevor andere Maßnahmen der Qualitätssicherung erfolgt sind und evaluiert wurden, halten wir nicht für zielführend. Denn was nutzt die Erweiterung von 600 auf 900 Stunden, wenn die regelmäßige Teilnahme bis jetzt gar nicht gesichert ist?
Wenn aber trotz regelmäßiger Teilnahme die Zwischenprüfung nicht geschafft wird, sollte durchaus eine Verlängerung und Intensivierung möglich sein. Hilfreich könnte nach der Zwischenprüfung auch eine Teilung der Kurse sein, damit diejenigen, die schneller lernen, sich nicht langweilen, und diejenigen, die einen anderen Förderungsbedarf haben, nicht dauerhaft überfordert werden. Das ist eine vielleicht einfach dargestellte Erkenntnis, die auch unserem mehrgliedrigen Schulsystem zugrunde liegt.
Viele Punkte im Antrag klingen durchaus vernünftig, sodass wir der Diskussion im Ausschuss gespannt entgegensehen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Walger-Demolsky. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Dr. Stamp das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Integration geschieht im Austausch mit anderen. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist dafür die Voraussetzung. Deshalb begrüße ich den Antrag. Er benennt die wichtigsten Punkte, wie die Integrationskurse die notwendigen Grundlagen für Integration deutlich zielgenauer und effektiver schaffen können.
Ein Blick auf die Statistik zeigt: Im ersten Halbjahr 2018 haben nur rund 50 % der erstmaligen Kursteilnehmer den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, das heißt mit dem Zielniveau B1. B1 bedeutet, jemand kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Nur die Hälfte der Kursteilnehmer ist nach 600 Stunden dazu heute in der Lage. Damit dürfen wir uns, damit darf sich der Bund, der für die Integrationskurse verantwortlich ist, nicht zufrieden geben.
Klar ist: Wir brauchen kleinere Kurse und mehr Differenzierung im Kursangebot. Wir brauchen Zwischentests, um festzustellen, wo die Teilnehmer stehen, und mehr flankierende digitale Angebote.