Meine Damen und Herren, wenn Sie all das für den Tathergang und für die Motivation ausblenden wollen, dann haben Sie keine Ahnung, wovon Sie sprechen.
Vor dem Hintergrund der Hinweise auf eine erhebliche psychische Störung, die unter anderem mit einer wahnhaften Wahrnehmung einhergehen kann, dem Hinweis der Landesregierung, dass seinerzeit noch keine weiteren Erkenntnisse zum Geisteszustand des Tatverdächtigen vorlagen, und der Absichtserklärung vom 15. Januar 2019 – Zitat: „Die weitere Aufklärung seiner Motivlage und Gesinnung ist Schwerpunkt der Ermittlungen“ – verbieten sich voreilige Schlussfolgerungen. Das gilt insbesondere, da seit gestern ein psychologisches Gutachten vorliegt. Dieses Gutachten konnten Sie natürlich nicht kennen, als Sie Ihren Antrag eingereicht haben.
Obgleich die im Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen enthaltenen Aussagen über mögliche Ähnlichkeiten und Kausalzusammenhänge ausnahmslos im Hypothetischen verbleiben und jeglicher Belegführung entbehren, werden auf ihrer Grundlage bereits weitreichende, aber zugleich diffus umschriebene Forderungen geschlussfolgert. So wird der Mann schon in einen Zusammenhang mit dem NSU und dem Rechtsterrorismus gestellt, was völlig absurd ist.
Überhaupt hat man den Eindruck, als ginge es Ihnen nur um die Instrumentalisierung der Tat. Herr Kutschaty hat dies bewiesen, indem er in dem Zusammenhang auf die Migrationsdebatte hinwies. Diese Tat soll also dazu instrumentalisiert werden, eine Debatte nicht mehr führen zu dürfen. Das wird es mit uns nicht geben.
Ihnen geht es vor allem darum, mal wieder Ihren vorgefertigten Anti-rechts-Sermon loszuwerden. Das ist
unredlich und im Grunde genommen widerlich. Noch geht es hier aber nicht nach Ihrem rot-grünen gesunden Volksempfinden, sondern nach Recht, Ordnung und Gesetz.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann man die Tat nur verurteilen, was wir auch tun. Ihren peinlichen Antrag, bei dem Sie mit der ideologisch gefärbten Brille in die Glaskugel gesehen haben, lehnen wir ab und stimmen unserem Entschließungsantrag, der sich auf die bislang bekannten Fakten bezieht, zu. – Ich danke Ihnen.
Das war der Abgeordnete Wagner für die Fraktion der AfD. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Reul das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rechte Gewalt und Hasskriminalität haben keinen Platz in dieser Gesellschaft.
Die Landesregierung geht entschieden, mit äußerster Entschlossenheit und Konsequenz, gegen solche feigen Straftaten vor. Deshalb verurteilt die Landesregierung den Anschlag von Bottrop und Essen in aller Klarheit und Eindeutigkeit auf das Schärfste – übrigens nicht erst heute, sondern seit dem Tag, an dem es passiert ist.
Ich habe mir an dem Tag selbst vor Ort ein Bild von der Tat und ihren Folgen gemacht, und ich bin noch immer zutiefst erschüttert darüber, wie zynisch und menschenverachtend dieser Mensch gehandelt hat, was ihn getrieben hat, was er angerichtet hat und wie so etwas überhaupt passieren kann. Ich habe damals gesagt, dass es aus fremdenfeindlicher Absicht geschehen ist. Manche waren der Meinung, diese Formulierung sei zu vorschnell gewählt. Aber es war so, und das ist auch heute noch sicher.
Ich begrüße es sehr, dass es hier im Parlament die Absicht und den Versuch gibt, eine große Gemeinsamkeit hinsichtlich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und rechter Gewalt herzustellen. Ich bin nur ein wenig bedrückt: Herr Kutschaty, dient es wirklich der Sache, wenn man in einer Rede zu einem solchen Thema noch ein bisschen nach links oder rechts austeilt mit Aussagen, die wirklich haarsträubend sind?
Glauben Sie denn ernsthaft, dass ich auch nur eine Sekunde lang versucht habe, die Tat zu rechtfertigen? Es war doch glasklar. Ich habe glasklar und sofort gesagt, was ich von der Sache halte. Insofern habe ich eigentlich keine Lust, mir so etwas hier vorwerfen zu lassen.
Gemeinsamkeit gerät dann in Gefahr, wenn man die Vermutung hat, dass der eine oder andere von Gemeinsamkeit redet, aber parteipolitische Spielereien betreibt.
(Beifall von der CDU und der FDP – Michael Hübner [SPD]: So etwas von Herbert Reul zu hören, ist schon großartig!)
Auch wird zum Beispiel das Stichwort des Burschenschaftlers – darüber können wir uns gerne unterhalten – mal eben eingestreut und ein kleines Vorurteil in die Welt gesetzt. Und Sie wissen genau, dass es falsch ist.
Aber jetzt zur Sache selbst: Bei der Ermittlung der Motivlage empfiehlt es sich, ganz behutsam vorzugehen und abzuwarten, bis alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das habe ich von anderen gelernt, die gründliche Arbeit in den Ministerien geleistet haben – übrigens auch SPD-Leute. Meine Bitte ist deshalb, neben der politischen Bewertung – das ist das eine – in der anderen Frage höllisch aufzupassen und abzuwarten, was die polizeilichen und justiziellen Ermittlungen ergeben.
Der Beschuldigte hat in seiner Vernehmung klar erkennen lassen, dass seiner Tat fremdenfeindliche Motive zugrunde liegen. Damit ist der Fall für mich klar: Es liegt ein schweres rechtsextremistisches Gewaltdelikt vor. Da gibt es nichts zu diskutieren und infrage zu stellen.
Wahr ist auch – das muss zu den Fakten gezählt werden, aber nicht zu Entschuldigungen führen; man muss doch alle Fakten benennen dürfen –, dass es seitens der Justiz eine Debatte darüber gibt, ob der Mann psychische Probleme hat und welche Folgen man daraus ableiten muss.
Ich erwarte – auch das war in den letzten Monaten oft ein Thema –, dass man die richterliche Unabhängigkeit anerkennt, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in aller Ruhe abwartet und nicht vorschnell sagt, dass das alles nicht gilt. Der aktuelle Sachstand ist: Der Mann ist in eine forensische Klinik eingewiesen worden.
Ich will außerdem noch anmerken: Diese Debatten – weil es natürlich politische Debatten sind – leiden immer darunter, dass man relativ wenig an die Opfer denkt. Es ist ungeheuerlich, was da passiert ist. Die Landesregierung hat damals – das will ich wenigstens einmal vortragen – sofort alle erforderlichen Mittel eingeleitet.
Alle Opfer der Tat wurden durch den polizeilichen Opferschutz betreut. Am Neujahrstag wurde vom Polizeipräsidium Münster Kontakt mit der Opferschutzbeauftragten des Landes, Frau Auchter-Mainz, aufgenommen. Am 4. Januar 2019 hat die Verkehrsopferhilfe konkrete Unterstützungsleistungen angefragt. Wir haben natürlich sofort geholfen.
Trotz aller politischen Debatten ist das Allerwichtigste: Ich hoffe, dass alle betroffenen Opfer wieder gesund werden; einer hat noch ein größeres Problem.
Unabhängig davon, wie man das einschätzen will, noch mal ganz klar – man kann es scheinbar nicht oft genug sagen, weil es sonst nicht geglaubt wird –: Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus haben in Nordrhein-Westfalen keinen Millimeter Platz – keinen Millimeter Platz!
Solche Anträge – da bin ich sehr skeptisch, das will ich persönlich vortragen – erwecken immer den Eindruck, als gäbe es ein nagelneues Problem und man würde jetzt mal anfangen, etwas zu tun. Ich nutze gerne die Gelegenheit, zu sagen, dass diese Landesregierung – zum Teil übrigens in Fortführung alter Beschlüsse – in der Frage des Rechtsextremismus konsequent weiterarbeitet. Ich bin gespannt auf die Antwort, was denn noch Neues, Zusätzliches gemacht werden muss. Ich erlaube mir jetzt, diese Teile vorzutragen.
Der Verfassungsschutz stellt fest, dass es beim Rechtsextremismus auch in Nordrhein-Westfalen Entwicklungstendenzen gibt, die die genaue und kontinuierliche Auseinandersetzung mit diesem Thema erstens erforderlich machen, dass es zweitens aber auch nicht einfacher wird. Die Szene versucht, ihre Positionen so zu präsentieren, dass sie bei möglichst vielen Menschen anschlussfähig sind. So sollen Ausgrenzung und Hass salonfähig gemacht werden.
Maßnahmen, um Rechtsextremismus einzudämmen und vorzubeugen, führen wir deshalb konsequent fort, und wir werden sie auch weiterentwickeln. Wir werden über rechtsextremistische Agitationsstrategien informieren und die Wachsamkeit in Staat und Gesellschaft stärken.
Ich bin mir nicht sicher, ob die reflexartigen Forderungen nach mehr, nach neueren und stärkeren Maßnahmen, wenn etwas passiert, die einzig richtige Antwort sind. Ich habe zumindest die Absicht, Ihnen erst einmal alle Maßnahmen, die wir haben, vorzutragen, sie aber auch sorgfältig auszuwerten. Es gibt eine Menge von Maßnahmen.
Um die geschichtliche und politische Allgemeinbildung zu verbessern und einen Beitrag zu einer wirksamen Prävention gegen jegliche Form von Extremismus zu leisten, will die Landesregierung die politische Bildung institutionell und sachlich stärken.
Viele gesellschaftliche Initiativen, die aktiv für unseren gemeinsamen demokratischen Wertekonsens eintreten, werden weiter unterstützt. Dazu gehören Beratungsangebote im Bereich der Extremismusprävention, der Deradikalisierung sowie das Angebot der Demokratiebildung. Diese werden vom Land und vom Bund zum Beispiel im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ gefördert.
Die Landesregierung hat sich mit dem Kabinettsbeschluss vom 12. Dezember 2017 für die Fortführung und Weiterentwicklung des Integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus unter Einbezug der Gesamtgesellschaft entschieden. Es war die jetzige Landesregierung, die beschlossen hat, die Maßnahmen in dem Bereich fortzuführen. Also, keine Aufregung!
Mit diesem Konzept werden auch das Landesprogramm „NRWeltoffen“ zur Förderung von lokalen Handlungskonzepten gegen Rechtsextremismus und Rassismus, die Förderung von mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus, die Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt und das Aussteigerprogramm „NinA NRW“ fortgesetzt. Das soll bis Ende 2019 umgesetzt werden.
Wir wollen uns bemühen, den Zwischenbericht im Frühjahr vorzulegen. Im Anschluss an die Umsetzungsphase wird dann zu bewerten sein, ob die bewerteten Ziele angemessen waren und ob die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele beigetragen hat.
Auf Basis dieser Ergebnisse soll dann das Handlungskonzept fortgeschrieben, möglicherweise auch weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang wird auch eine Prüfung des Förderprogramms „NRWeltoffen“ im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung erfolgen.
Das Integrierte Handlungskonzept ist aus Sicht der Sicherheitsbehörden eine entscheidende Leitlinie, um in Nordrhein-Westfalen ein abgestimmtes und verzahntes Handeln bei der Prävention von Rechtsextremismus sicherzustellen.
Dazu gehört die intensive Einbindung staatlicher und gesellschaftlicher Stellen, weil es einen nachhaltigen Ansatz erfordert, um gemeinsame Ziele aller demokratischen Kräfte zu erreichen. In dieses Konzept bringen die Sicherheitsbehörden sich auch ein.
Wie im Handlungskonzept vorgeschlagen, hat das Innenministerium das Aussteigerprogramm „Spurwechsel“, das beim Verfassungsschutz angesiedelt ist, in jüngster Zeit weiter gestärkt. Damit werden
Rechtsextremisten, die die Szene verlassen wollen, begleitet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Programms arbeiten gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten Zukunftsperspektiven aus und arbeiten insbesondere rechtsextremistische Haltungen kritisch auf.
Darüber hinaus führt der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen Informationsveranstaltungen zu aktuellen Aspekten des Rechtsextremismus durch, unter anderem für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Beschäftigte von Justiz- und Sicherheitsbehörden sowie andere Multiplikatoren.
Die Polizei leistet im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung einen Beitrag zur Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Das sind Aufklärungskampagnen, Vorbeugung, Maßnahmen zur Verhütung von politisch motivierter Kriminalität. Das sind die entscheidenden Stichworte.
Dabei spielt auch die Kooperation mit den kommunalen Ordnungsbehörden und verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen, zum Beispiel den mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus, eine wesentliche Rolle.
Im Handlungsfeld „Polizei“ werden aktuell sechs Maßnahmen umgesetzt, für deren Koordination das Landeskriminalamt zuständig ist. Das sind zum Beispiel der Austausch zwischen Polizei und gesellschaftlichen Akteuren vor und nach Demonstrationen sowie die Verstetigung der Zusammenarbeit der Polizei mit Jugendämtern, Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen und weiteren Akteuren im Bereich der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
Die Polizei kooperiert übrigens seit 2014 – das ist also gar keine Erfindung von uns, aber sie ist gut – mit der Mobilen Beratung NRW gegen Rechtsextremismus sowie mit den Beratungsstellen für Opfer solcher Gewalt.