Wir denken – und darüber denke ich schon seit Längerem nach – über die Einführung eines Gefährdungsregisters nach, das Justizangehörigen, die Dienstgeschäfte ohne den Schutz der Justizgebäude und der dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen zu versehen haben, beim Bestehen einer potenziellen Gefährdung Hilfen und Schutz geben kann und im Zweifelsfall als Orientierungshilfe dienen soll.
Ein solches Vorhaben bedarf wegen seiner besonderen Grundrechtsrelevanz einer intensiven Prüfung. Die Dateiregelungen in der Strafprozessordnung bestimmen derzeit, dass die Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich nur zu Zwecken der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Ausnahmen gelten in sehr eng umgrenzten Maßen, etwa nach dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz.
Grund für den begrenzten Zugriff ist, dass jede Nutzung von Datenbanken einer Behörde den Anforderungen genügen muss, die das Bundesverfassungsgericht bereits im Volkszählungsurteil zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt hat.
Danach stellt jede Weitergabe von Daten, die in einem Verfahren für einen bestimmten Zweck erhoben wurden, dann, wenn sie für einen anderen Zweck
Wir prüfen im Augenblick sehr intensiv, welche Möglichkeiten hier – zur Not auch mit dem Versuch einer Gesetzesänderung – gegeben sind.
Zum Hintergrund dieser beiden Fragen, die Sie gerade noch einmal wiederholt haben, Frau Präsidentin, möchte ich noch ergänzen, dass am Tag des ersten Übergriffs auf eine andere Gerichtsvollzieherin am 23. November 2017 in Dortmund der zwischen Polizei und Justiz verabredete Automatismus, wonach im Falle des Eingangs eines Anrufs unter der Rufnummer der Gerichtsvollzieherin auf der Polizeidienststelle Informationen zum Hintergrund des Anrufs angezeigt würden, damit sich die diensthabenden Beamten zügig ein Bild über die Situation der Anruferin verschaffen könnten, nicht funktioniert hat. Vielmehr musste die Gerichtsvollzieherin in diesem Fall den Polizeibeamten ihre Situation zunächst schildern.
In ihrer Mail vom 30. November 2017 an den Präsidenten des Amtsgerichts Dortmund übersandten Stellungnahme hat die Gerichtsvollzieherin ihren Zorn darüber zum Ausdruck gebracht, dass es – ich zitiere – mit der Hinterlegung der Rufnummer nicht geklappt hat – Ende des Zitats. Weiter heißt es in dieser Mail – ich zitiere wieder –:
Ich habe auch bereits mit Frau F. gesprochen und mich bitter beschwert. Sie hat durch Rückfrage im Haus festgestellt, dass die Hinterlegung der Rufnummer wegen eines technischen Fehlers (!!!) nicht geklappt habe. Der Techniker hätte vor meiner Rufnummer noch die Ziffern 00 vorsetzen müssen. Deswegen hat es nicht funktioniert. Dieser Fehler wurde erkannt und wird nicht mehr vorkommen.
Meine Damen und Herren, um die Gründe für den nach der Stellungnahme der Gerichtsvollzieherin durch die Polizei so bezeichneten „technischen Fehler“ detailliert beschreiben zu können, habe ich das Ministerium des Innern um entsprechende Aufklärung gebeten.
Das Ministerium hat daraufhin mitgeteilt, dass es sich bei den in der Vorlage 17/1563 beschriebenen technischen Gründen um einen manuellen Übertragungsfehler gehandelt habe. Beim Übertragen in das Einsatzleitsystem e-CEBIUS sei es zu einer fehlerhaften Eingabe der Rufnummer der Gerichtsvollzieherin gekommen. Aus diesem Grund habe in diesem konkreten Fall die automatische Rufnummernerkennung über das Einsatzleitsystem nicht greifen können. Ein technischer Defekt im eigentlichen Sinne könne damit ausgeschlossen werden.
Zu der zweiten Frage ist zu sagen, dass die Gerichtsvollzieherin in ihrer Stellungnahme aus November
2017 ausgeführt hat, dass die Polizei – ich zitiere – nach circa einer halben Stunde – Ende des Zitats – erschienen sei. Dies dürfte sich allerdings auf den zweiten Anruf, der über das Telefon der Schuldnerin getätigt worden ist, beziehen.
Um die Frage abschließend beantworten zu können, habe ich insoweit das Ministerium des Innern um eine entsprechende Auskunft gebeten. Danach sei der Notruf der Gerichtsvollzieherin um 11:04 Uhr bei der Einsatzleitstelle der KPB Dortmund eingegangen. Der erste Funkstreifenwagen habe den Einsatzort um 11:15 Uhr erreicht, der zweite um 11:19 Uhr. Der erwähnte Notruf der Schuldnerin sei um 11:05 Uhr eingegangen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben gerade im Gegensatz zur Sitzung im Rechtsausschuss ein bisschen den Sachverhalt ausgeführt, insbesondere das, was Sie im Bericht mit „technischen Gründen“ ausgeführt haben und seinerzeit dem Parlament berichteten.
Ich will konkret zu diesem System, das Sie uns gerade geschildert haben, nachfragen. Sie haben erläutert, dass die Daten nicht hinterlegt waren, die Rufnummer nicht hinterlegt war.
Mir ist auch geschildert worden, dass der Gerichtsvollzieherin bei ihrem Anruf auf der Rufnummer 110 mitgeteilt wurde, man kenne ein solches System gar nicht, und es erst mal eine längere Diskussion, die mit Sicherheit unnötig gewesen wäre, gegeben hat und man auch nicht in der Lage gewesen sei, dort weitere Informationen abzurufen.
Meine konkrete Frage: Wer hat dieses System wann vereinbart? Wer ist darüber wann und in welcher Form in Ihrem Geschäftsbereich informiert?
Herr Wolf, ich selbst kann Ihnen die Antwort heute nicht geben. Aber ich frage mal nach, ob es in unseren Akten dazu eine Information gibt.
Ich höre gerade, dass es im Februar 2017 ein Gespräch zwischen dem Polizeipräsidium und dem Präsidenten des Amtsgerichts Dortmund gegeben haben soll, in dem dieses Verfahren besprochen worden sein soll.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen der Abgeordnete Kollege Engstfeld von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wenn ich es richtig verstanden habe, sehen wir jetzt, welche schwerwiegenden Folgen es haben kann, wenn eine Rufnummer manuell falsch eingetippt wird.
Die Frage, die sich daraus ableitet, ist: Wie kann die Zusammenarbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit der Polizei noch verbessert werden?
Herr Engstfeld, auch das – es ist Ihnen bekannt – haben sich die Gerichtsvollzieher erbeten. Wir hatten einen gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern, der Justiz und der Finanzen, wo die Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollziehern und Gerichtsvollzieherinnen festgelegt war.
Nun wissen wir auch, dass es im Ablauf dieser Zusammenarbeit einige Wünsche gab nach dem Motto „Das hätten wir gern verändert“. Es hat im letzten Jahr auch hier den Versuch gegeben, diesen Erlass so zu verändern, dass er greifbarer war.
Dazu ist unter anderem auch der Verband der Gerichtsvollzieher befragt worden. Es zeigte sich, dass es in dem alten Bericht ein unterschiedliches Verständnis zwischen Polizei und Gerichtsvollziehern gab, was die Voraussetzungen für eine Anfrage, für ein Ersuchen auf Vollzugs- und Amtshilfe war.
Nach meinen Informationen sollte die Identifizierung des Schuldners in den polizeilichen Informationssystemen verbesserungswürdig sein.
Es gab wohl auch unterschiedliche Auffassungen zum systematischen Verhältnis von Anfrage und Ersuchen.
Das war der Grund, warum eine Überarbeitung dieses Erlasses erfolgt ist. Der Erlass in seiner neuen Fassung stammt vom 4. Dezember 2018. Er ist mittlerweile auch veröffentlicht und damit wirksam. Nun bleibt es abzuwarten, ob sich dadurch die Zusammenarbeit reibungsloser gestaltet. Ansonsten wäre auch hier ein Nacharbeiten notwendig.
Aber unabhängig davon – nicht nur bei dem Erlass – bin ich natürlich jetzt im Gespräch mit dem Bund der Gerichtsvollzieher; auch das ist Ihnen bekannt. Es steht der Wunsch im Raum, eventuell einen Masterplan zu erarbeiten. Was möglich sein wird, mache ich
Erfreulich finde ich auch, dass sich Gerichtsvollzieher selbst schriftlich an mich und an das Ministerium wenden und Vorschläge haben. Wir werden sie alle sammeln, wir werden sie gern bei uns überdenken, wir werden auch mit dem Bund der Gerichtsvollzieher versuchen, die machbaren Vorschläge umzusetzen, um den Schutz zu erhöhen.
Ich denke, wir alle sind uns, auch hier im Plenum, einig – darüber hat es auch nie eine Auseinandersetzung gegeben –, dass der höchstmögliche Schutz gegeben sein muss.
Am liebsten wäre mir – das will ich noch einmal betonen –, wir hätten eine Datei, in die die Gerichtsvollzieher alle Vorfälle eingeben könnten und worauf jeder Gerichtsvollzieher zugreifen kann, um zu schauen, ob da mal etwas war.
Das erscheint mir im Augenblick als der sicherste Weg, Informationen auszutauschen. Ob wir das hinkriegen, werde ich Ihnen gern mitteilen, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Nur, dagegen stehen datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Gründe, und die Hürden, so sagen mir meine Fachleute, seien recht hoch.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Lüders von der SPD-Fraktion.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Biesenbach, es ist schon irre, wenn man bedenkt, dass die Angreiferin selbst die Polizei angerufen hat, um dann an die angegriffene Gerichtsvollzieherin zu übergeben, weil die Polizei eben nicht direkt erschienen ist.
Nach dem Bekanntwerden dieser Details dieser Situation, die auf den ersten Blick sehr ungewöhnlich ist, dass die Angreiferin selbst die Polizei ruft – was hat Sie aufgrund dieser Vorkommnisse veranlasst, darüber auch mit Ihrem Kollegen Reul zu reden?
Frau Lüders, im Augenblick ist es die Situation, dass wir merken, dass die Kommunikation nicht geklappt hat. Wir sind uns einig, Herr Reul und ich, hier soll auch auf Arbeitsebene versucht werden, solche Störungen zu verhindern.
Aber noch einmal: Der Gedanke, dass angerufen werden muss, ist eigentlich erst ein späterer. Wir müssen versuchen, den Informationsaustausch vor der Vollstreckungshandlung zu verbessern. Das sind die Wege, die wir gehen.
Dann werden wir auch mit dem Innenministerium noch einmal darüber nachdenken, wie streng denn die Voraussetzungen sein müssen, die die Gerichtsvollzieher bei dem Ersuchen um Auskunft zu erfüllen haben, damit das hinhaut. Denn leider ist es der Polizei nach gegenwärtiger Rechtslage nicht gestattet, einfach die Frage zu beantworten „Gibt es zu jemandem etwas?“, sondern es müssen Anhaltspunkte vorliegen, warum die Polizei nachsehen soll.
Das alles werden wir intensiv zu lösen versuchen. Denn darüber sind wir uns, glaube ich, einig – darüber gibt es auch keinen Streit –: Was an Schutz geleistet werden kann, haben wir zu leisten.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Körfges von der SPD-Fraktion.
Herr Minister, mir geht es bei meiner Frage insbesondere um Kommunikation, und zwar zwischen den Häusern und auch innerhalb der Justizverwaltung. Seit wann war der Justizverwaltung, egal auf welcher Ebene, bekannt, dass es zu diesen Pannen beim Polizeieinsatz gekommen ist?
Herr Körfges, über diese Frage haben wir noch nicht nachgedacht. Wir klären das. Ich lasse Herrn Nawrath eben nachschauen. Vielleicht können wir noch eine andere Frage dazwischen schieben. Wenn wir können, geben wir dann die Antwort.
Ich habe das mitbekommen. Dann schalte ich jetzt das Mikrofon von Herrn Kollegen Wolf von der SPD-Fraktion für seine zweite Frage frei.