Ich beginne diese Rede so, wie ich die letzte Rede beendet habe, nämlich, indem ich sehr deutlich formuliere, dass Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie gegen Jungen und Männer in Nordrhein-Westfalen nichts zu suchen hat.
Die in Ihrem Antrag enthaltenen Ansatzpunkte, meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sind nicht aktuell. Insofern hätte eine Textrecherche diesen Antrag möglicherweise obsolet gemacht. Gestatten Sie mir, dass ich darauf ein wenig eingehe.
Eine Erzieherinnenstelle je gefördertes Frauenhaus zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen gehört in Nordrhein-Westfalen zur Regelausstattung.
Wir haben als Landesregierung die Sachmittel zum Beispiel für Dolmetscher oder für besondere Angebote für Kinder in den Frauenhäusern ab 2018 flexibilisiert und werden diese Sachmittelpauschale ab 2019 entsprechend erhöhen.
Wir haben in zwei Förderperioden Fortbildungen für Frauenhausmitarbeiterinnen zum Thema „Traumapädagogik“ organisiert bzw. veranstaltet.
Seit 2014 trifft sich der Landschaftsverband WestfalenLippe dreimal im Jahr mit Frauenhäusern und der Jugendhilfe. Alle, die sich ständig mit Kinder- und Jugendhilfe sowie entsprechenden Schutz- und Hilfeangeboten auseinandersetzen, wissen ja, wie wichtig der interdisziplinäre Austausch zwischen den verschiedenen Professionen ist. Das ist für alle, die über viele Jahre hinweg in einem kommunalen Stadtrat oder Kreistag tätig waren, gelebte Praxis. Insofern hätte bei dieser Forderung eine entsprechende Recherche sicherlich geholfen.
Wir haben in den nordrhein-westfälischen Frauenhäusern natürlich auch Angebote für ältere Söhne. Mehr als die Hälfte der Frauenhäuser nimmt ältere Söhne im Alter von 14 plus auf, zwölf davon sogar Jungen bis 17 Jahre.
Gestatten Sie mir, dass ich zu allen weiteren Punkten auf die Reden bei den vergangenen Plenarsitzungen verweise, in denen wir sehr ausführlich dargelegt haben, wie die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sich im Themenfeld „Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie gegen Jungen und Männer“ aufstellt.
Es ist immer das Ziel, Schutz und Hilfe zu bieten und im Ideal – darum muss es in diesem Hohen Hause auch gehen – den Anteil derer, die Opfer insbesondere von häuslicher Gewalt werden, zu reduzieren. Das muss das Ziel sein. Dann kommen wir auch insgesamt weiter. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Kollegin Dworeck-Danielowski. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Sie haben gerade gesagt, dass die Hälfte aller Frauenhäuser auch Jungen aufnimmt. Das heißt aber, dass die andere Hälfte keine Jungen aufnimmt. Wie ist denn das Prozedere, wenn Frauen mit ihren Söhnen zu den 50 % der Frauenhäuser kommen, die keine Jungen aufnehmen?
Ich vertrete Herrn Röckemann häufiger im Gleichstellungsausschuss. Als kürzlich Vertreter eines Frauenhauses ihr Projekt vorgestellt haben, haben sie noch einmal ausdrücklich gesagt, dass die Klientel sich verändert habe; es kämen immer mehr Frauen mit Kindern – und vor allem auch mit mehreren Kindern.
Vielen Dank, Frau Dworeck-Danielowski. – Frau Ministerin, Sie haben die Gelegenheit zur Beantwortung.
Vielen Dank. – Seit dem Jahr 2002 sind kontinuierlich immer etwa gleich viele Frauen wie Kinder in landesgeförderten Frauenhäusern. Insofern gilt, sehr geehrte Frau Abgeordnete: In Nordrhein-Westfalen wird kein Junge zurückgelassen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 4.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4463 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, komme ich wie angekündigt zum Tagesordnungspunkt 1 zurück.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4582 lautet: 187 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. 75 haben mit Ja und 112 mit Nein votiert; Enthaltungen gab es keine. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/4582 abgelehnt.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den zweiten Spiegelstrich in dem Teil III, also dem Forderungskatalog, des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 17/4459 lautet: 188 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja votierten 175 Abgeordnete; mit Nein haben 13 Abgeordnete gestimmt; kein Abgeordneter bzw. keine Abgeordnete hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der zweite Spiegelstrich in dem Teil III, also dem Forderungskatalog, des Antrags Drucksache 17/4459 angenommen worden.
Mit dem vorliegenden Ergebnis der namentlichen Abstimmung kommen wir jetzt zur Gesamtabstimmung über den Antrag Drucksache 17/4459 – natürlich ohne die zuvor abgelehnten Teile. Wer dem Antrag so seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es im Hohen Haus Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Fraktionen abgelehnt.
kein Platz: Die Landesregierung muss endlich ihre sozialpolitische Verantwortung für die Wohnungsversorgung der Bevölkerung wahrnehmen
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordneten Baran das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Weihnachtsgeschichte ist vertraut – mit einer Botschaft voll von Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Man muss auch nicht religiös sein, um das richtig zu finden. In der Adventszeit sind wir verstärkt in unseren Wahlkreisen unterwegs. Vereine, Organisationen, Ortsvereine und Freunde – alle laden zu Plätzchen und warmen Getränken ein; denn Weihnachten ist die Zeit, in der Menschen ihre Türen und ihre Herzen öffnen.
Was ist aber mit denjenigen, die keine Türen haben, die sie öffnen können, die keine Bleibe mehr bezahlen können?
Laut der Weihnachtsgeschichte bekamen Maria und Josef kein Zimmer in einer Herberge. Übertragen auf die heutige Situation in Nordrhein-Westfalen ist das kein besonders außergewöhnliches Szenario. Denn in vielen unserer Städte herrscht Wohnungsnot. Bonn, Köln, Aachen, Münster, Düsseldorf, aber auch die Ruhrgebietsstädte sind immer stärker betroffen. Gleichzeitig sinkt seit Jahren der Anteil der mietpreisgebundenen Wohnungen um ca. 3 % jährlich. Es ist also höchste Zeit, etwas zu unternehmen.
Die rot-grüne Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode viel auf den Weg gebracht, um Schwung in den Wohnungsmarkt von NRW zu bringen. Mit der Wohnraumförderung haben wir ein Instrument entwickelt, das 2016 dazu geführt hat, dass 40 % aller in der Bundesrepublik neu gebauten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.
Nach Modellrechnungen des Bauministeriums und der NRW.BANK besteht bis 2020 ein Neubaubedarf von jährlich 100.000 Wohnungen. Durchschnittlich wurden in Nordrhein-Westfalen bisher jährlich 36.000 Wohnungen gebaut. Wir haben also ein Defizit von 64.000 Wohnungen pro Jahr. Diesen Neubaubedarf können wir – auch mit Blick auf den Fachkräftemangel – bei Weitem nicht decken.
Diese Landesregierung bringt es fertig, dass die Weihnachtsgeschichte an tragischer Aktualität gewinnt. Gerade für Familien mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen wird es immer schwieriger, eine Wohnung zu finden. Für Alleinerziehende ist es noch schwerer.
Jahr für Jahr intensiviert sich der Wohnraummangel, und Mieten steigen ins Unermessliche. Lange gewachsene Bewohnerstrukturen werden zerschlagen, und Menschen werden aus ihrem Zuhause gerissen.
Einige werden dadurch sogar wohnungslos; denn die Suche dauert heute oft länger, als der Geldbeutel es erlaubt. Seit 2011 ist die Anzahl der als wohnungslos gemeldeten Menschen in Nordrhein-Westfalen um fast 60 % gestiegen. Besonders die Anzahl der wohnungslosen Frauen ist deutlich angestiegen – dazu haben wir bereits eine Aktuelle Stunde durchgeführt.
Wohnen ist ein elementares Bedürfnis. Deshalb muss es als Grundrecht behandelt werden und nicht als Handelsware. Wir schlagen unter anderem folgende Lösungsansätze vor:
Die Vorschriften für barrierefreies Wohnen müssen an die Realität und nicht an die Befindlichkeit der Bauherren angepasst werden.
Jetzt ist die Zeit, um etwas gegen den Wohnraummangel zu unternehmen, steigende Mieten abzufedern und damit die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Frau Ministerin, übernehmen Sie seitens der Landesregierung endlich Verantwortung für die mehr als 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in unserem Land. – Glück auf und frohe Weihnachten!
Vielen Dank, Herr Kollege Baran. – Als nächste Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Schrumpf das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.