Protocol of the Session on December 13, 2018

Das kann nun wirklich nicht im Sinne von Schulen in Nordrhein-Westfalen sein.

Herr Ministerpräsident, ich verrate Ihnen mal etwas. Die Schulträger haben sich sehr wohl überlegt, in welchem Umfang sie die Mittel aus dem rot-grünen Programm „Gute Schule 2020“ für Digitalisierung einsetzen oder lieber doch in die Schulsanierung stecken, weil endlich das Versprechen umgesetzt werden muss und die Summe von über einer Milliarde Euro aus den Bundesmitteln hier in Nordrhein-Westfalen auch ankommen muss.

Ein Zitat vom VBE formuliert das richtig:

„Seit Jahren warten wir auf die nötige Modernisierung. Jetzt waren die Mittel dafür zum Greifen nah, doch der Digitalpakt scheiterte vorerst und wird zum Spielball der Politik.“

Frau Kollegin Beer, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Wollen Sie die zulassen?

Aber herzlich gerne. Wer ist es denn?

Kollege Sträßer.

(Heiterkeit)

Vielen Dank, liebe Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Meine Frage ist: Haben Sie vielleicht auch die Telefonnummer von Winfried Kretschmann, dem Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich würde Ihnen empfehlen, dann mal bei ihm anzurufen und sich erklären zu lassen, was Bildungsförderalismus für Baden-Württemberg und auch für uns bedeutet.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Sträßer. – Ja, die Nummer könnte ich auch noch weitergeben. Das ist überhaupt kein Problem.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wir sind schon sehr lange mit dem Kollegen Kretschmann im Gespräch – auch in damaligen Kamingesprächen, weil es schon lange um die Grundgesetzänderung geht. Wir haben da immer eine dezidiert andere Position bezogen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Dialogbereitschaft!)

Dabei will ich nichts dagegen sagen, dass wir über die Kostenteilung miteinander reden müssen – aber bitte nicht auf dem letzten Meter.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wo war der stellvertretende Bundesvorsitzende, wo war der Ministerpräsident dieses Landes denn eigentlich die ganze Zeit? Ich hoffe nicht, die Personalfrage um die Wiederbesetzung des Bundesvorsitzes hat alles so weit belegt, dass überhaupt kein anderer Blick mehr möglich war.

Also: Kontakte müssten dringend geschlossen werden. Es ist doch wichtig, Herr Kollege Sträßer, wenn schon so viele bedeutsame Posten mit CDUPolitikern und -politikerinnen besetzt sind, dass die wenigstens miteinander über eine so bedeutsame Frage reden, damit wir diese Probleme für die Schulen erst gar nicht produzieren.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wenn also der MP das Beste für das Land will – Kollege Rasche hat gestern auch gesagt, eigentlich sei das alles richtig, was er macht –, dann stand die Schulministerin ein bisschen allein im Gelände, was die KMK angeht – auch mit ihrer Enthaltung. Wie geht es denn nun?

(Zuruf von der FDP: Nicht zugehört!)

Sie haben eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Das werden wir Ihnen gleich in einer Entschließung vorlegen. Und wir wollen, dass Sie Farbe bekennen, damit es für die Schulen bald weitergeht.

(Zuruf von Ministerpräsident Armin Laschet)

Ja, es kommt. Wann kommt es denn? Kommen Sie bitte hierhin und sagen den Schulen: Ohne Verzögerung wird dieses Geld kommen. Es kommt für den Digitalpakt. – Trennen Sie es ab! Aber sehen Sie zu, dass das Geld in den nächsten zwei Monaten in den Schulen ist!

(Ministerpräsident Armin Laschet: Ja!)

Der Ministerpräsident sagt Ja. Ich bitte ihn ans Redepult, damit er das bekräftigt und uns erklärt, wie es denn jetzt geht. Dann können Sie von hier aus die Kommunikation mit Ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden betreiben.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Denn – das hat auch das wissenschaftliche Gutachten noch mal gezeigt, was ich in Auftrag gegeben habe – Standards, auch für die Ausstattung, müssen durch das Land gesetzt werden. Die Verhandlungen mit den Kommunen müssen gelingen. Sonst haben auch die Lehrkräfte das Recht, individuell die Fürsorge des Dienstherrn einzuklagen – auch die Ausstattung mit digitalen Endgeräten.

Auch darüber werden wir uns hier im Landtag noch miteinander zu unterhalten haben. Weitere Bremsmanöver werden Ihnen die Schulen nicht verzeihen – weder vor noch nach Weihnachten. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Seifen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bundesweite Ausstattung von Schulen mit digitalem Instrumentarium zur Unterstützung des Unterrichts, des Lernens und des Lehrens verführt wohl zu großen Gesten. Immerhin will der Bund für die Länder fünf Milliarden Euro lockermachen, um dieses Jahrtausendwerk zu stemmen. Nach NRW soll immerhin eine Milliarde Euro fließen. Welch ein Segen unserer Mutter Bundesregierung, welche Huld, welche Gnade! Geradezu sonnenköniglicher Glanz strahlt von Berlin aus in die graue Schullandschaft der Provinzen.

Um die Bedeutsamkeit dieser großen Geste zu unterstreichen, soll doch dafür gleich das Grundgesetz geändert werden, damit – so die Begründung – das Geld überhaupt fließen kann.

Der Kenner des Grundgesetzes und der politischen Praxis allerdings überlegt, warum der Bund für die Unterstützung der Länder mit lediglich fünf Milliarden Euro nun solch einen gravierenden Einschnitt in das Grundgesetz vornehmen muss. Da werden doch durchaus bereits Milliardenbeträge vom Bund in die Länder und von denen in die Kommunen überwiesen, um dort Aufgaben bewältigen zu können, die durch Bundesgesetze oder einfach durch das Handeln der Bundesregierung den Ländern und Kommunen zufallen.

Denken wir nur an die Unterstützung des Bundes für Länder und Gemeinden im Rahmen der Flüchtlingshilfe und der Integration. Kein Mensch spricht davon, dass für diese Bundeshilfen das Grundgesetz geändert werden müsse. Von den überbordenden Sozialleistungen, die der Bund den Kommunen auch in der Vergangenheit schon aufgehalst hat, will ich gar nicht reden. Wäre der Bund zumindest hier weniger fordernd, hätten die Kommunen selbst das Geld, um ihre Schulen vernünftig auszustatten.

Nun aber die Gnadengaben des Bundes. Sie können ja auch fließen, denn gemäß Art. 91b Satz 1 können Bund und Länder – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken“. Wem diese Formulierungen sich zu deutlich auf die Universitäten und Hochschulen beziehen, der möge nach „Förderung von“ den Begriff „schulischer Bildung“ hinzufügen.

Stattdessen hat man den Art. 104c nun so geändert, dass Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen für alle Länder bereitgestellt werden können – unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. So weit, so gut.

Wichtig ist aber der Zusatz im letzten Satz, denn mit dieser finanziellen Hilfe holt sich der Bund gleichzeitig gemäß Art. 104b Nr. 2 die Kontrollfunktion über die Mittelverwendung ein. Denn der Bund hat jetzt das Recht – ich zitiere – „Bericht und Vorlage der Akten [zu] verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durch[zu]führen“. Es fällt mir schwer, aber ich muss es sagen: Ministerpräsident Laschet hatte da recht.

(Beifall von der AfD)

Ebenfalls kann der Bund die Verwendung der Finanzhilfen in regelmäßigen Zeitabständen überprüfen. Jetzt erst wird verständlich, warum die Bundesregierung für läppische fünf Milliarden Euro, pro Schule in NRW sagenhafte 25.000 Euro, gleich das Grundgesetz ändert.

„Nachtigall, ick hör dir trapsen“ sagt der Berliner. Es geht nämlich gar nicht darum, den Ländern Finanzhilfen zufließen zu lassen. Das geht auch jetzt bereits ohne Grundgesetzänderung; dazu sind die Mittel auch viel zu gering und im Übrigen auch nur temporär angesetzt. Es geht darum – meine Damen und Herren, das will ich ganz deutlich sagen –, die Bildungspolitik zu zentralisieren, die Bildungshoheit der Länder auszuhöhlen, den Bund an die Schalthebel für die bildungspolitischen Weichenstellungen zu lassen. Es geht um die zentrale Steuerung des Bildungssektors in Deutschland.

Damit wäre der Zentralisierungsprozess allerdings noch nicht abgeschlossen. Wir kennen doch Berlin als willigen Vollstrecker Brüsseler Oberherrschaftsideen. Wenn aus Berlin zentral gelenkt wird, können

Sie sicher sein, dass Berlin sich bald zum Erfüllungsgehilfen der EU-Kommission machen wird, die dann endlich das deutsche Bildungswesen nach ihren Vorstellungen vereinheitlichen kann.

Wenn Sie mir nicht glauben, dann werfen Sie doch einfach einmal einen Blick nach Brüssel. Siehe da, die Vorlage gibt es schon, und zwar unter der Überschrift – ich darf zitieren, Herr Landtagspräsident – „Modernisierung des Bildungswesens in der EU – Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 zur Modernisierung des Bildungswesens in der EU“.

Dieser Katalog enthält bereits 174 Forderungen an Schulen, in denen Selbstverständlichkeiten festgehalten sind, aber eben auch die typischen Forderungen des linksgrünen Zeitgeistes wie zum Beispiel der Vorrang des gemeinsamen Lernens, zieldifferentes Lernen, Multikulturalismus muss festgeschrieben werden, Schaffung eines europäischen Bildungsraumes und vieles mehr. Das alles wird verbunden mit den Hinweisen darauf, dass diese Forderungen erfüllt und zentral zurückgemeldet werden müssen.

Hier wird wieder ein zentrales Steuerungsinstrument gegenüber den Mitgliedstaaten der EU aufgebaut. Daher weht der Wind, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Es geht nicht darum, die schwierige Situation der Digitalisierung zu finanzieren.

(Beifall von der AfD)

Die Grundgesetzänderung im Zusammenhang mit dem Digitalpakt hat keinen anderen Zweck, als dass der Bund Einfluss nehmen kann auf die Bildungspolitik der Länder. Über diesen Weg wird der Bund die Möglichkeit haben, die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 wieder einmal still und heimlich in die BRD zu implementieren und den deutschen Ländern Freiheit in diesem wichtigen Bereich zu nehmen. Dem müssen wir hier und heute als Parlament einen Riegel vorschieben.

Ich bin gespannt, ob die CDU mit ihrem Ministerpräsidenten mitzieht und diesen Antrag unterstützt. Bekennen Sie sich hier zum Föderalismus und zur Eigenständigkeit der Länder in allen bildungspolitischen Fragen!