Eine Differenzierung zwischen dem HGB und dem NKF ist längst nicht in allen Bereichen sinnvoll. In manchen Bereichen ist es aber durchaus sinnvoll, weil gerade Kommunen keine Unternehmen und Unternehmen keine Kommunen sind. Eine solch sinnvolle Differenzierung wird hier entsprechend vollzogen.
Sie sehen den Untergang des Bilanzrechts auf uns zukommen. Die Kämmerei in meinem Heimatkreis, dem Kreis Coesfeld, geht davon aus, dass sich das im Bereich von 300.000 Euro pro Jahr auswirken wird. Vor diesem Hintergrund davon zu sprechen, dass alles über den Haufen geworfen würde, was
Zweitens. Steuerkraftabhängige Umlagen führen bei den Kommunen oft zu Planungsschwierigkeiten und zu kleineren Verwerfungen. Dieser Gesetzentwurf schafft neue Möglichkeiten, damit umzugehen.
Drittens: zur GMA. Diesbezüglich hat der Kollege Körfges gerade auch den Untergang des Abendlandes heraufbeschworen.
In anderen Bundesländern gibt es das, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Bislang habe ich aus BadenWürttemberg nicht gehört – auch nicht von der SPD –,
dass die Kommunalfinanzen in diesem Bundesland vor dem Absturz stünden oder es dort keinerlei Möglichkeiten mehr gebe und nur noch kaschiert würde. Dem ist nicht so. Das Ganze ist ein Instrument im Instrumentenkasten der Haushaltspolitik, das es auf vielen politischen Ebenen gibt, zukünftig auch bei den Kommunen.
Herr Höne, halten Sie die kommunalen Verhältnisse in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund der Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Kommunen ohne Weiteres für vergleichbar mit der finanziellen Situation insbesondere strukturschwacher Kommunen in NordrheinWestfalen?
Lieber Herr Kollege Körfges, schon die Kommunen innerhalb von NordrheinWestfalen sind strukturell so unterschiedlich, dass
sie sich nicht ohne Weiteres direkt vergleichen lassen. Das gilt umso mehr für den Vergleich mit BadenWürttemberg.
Ein Instrument innerhalb der kommunalen Haushaltsplanung, das es in Baden-Württemberg seit längerer Zeit – übrigens seit Beginn des dortigen NKF – gibt, das dort übrigens nicht zum Untergang der kommunalen Finanzen geführt hat, wird auch hier nicht zum Untergang der kommunalen Finanzen führen. Sollten Sie in zwei, drei Jahren nach dem Praxistest zu einer gegenteiligen Überzeugung gelangt sein, sprechen Sie uns doch gern noch einmal an. Dann unterhalten wir uns noch einmal neu darüber.
Viertens. Zum Haushaltsausgleich wird es Veränderungen geben, nämlich in Bezug auf die Nutzung der Ausgleichsrücklage. Auch hier gibt es neue Planungsmöglichkeiten für die Kommunen.
Herr Kollege Körfges, wenn ich mich richtig erinnere, sind Sie Jurist; insofern müssten Sie das eigentlich auch wissen. Wenn das Gesetz vorgibt, dass ein Gesamtabschluss für die Kommunen aufzustellen ist, dann hat das auch zu passieren. Wenn man der Meinung ist, dass dieses Gesetz nicht sinnvoll ist, dann muss man das Gesetz ändern. Solange das aber nicht der Fall ist, erwarte ich, dass sich die Kommunen an die gültige Rechtslage halten.
Nichtsdestotrotz kann man sich die Frage stellen, inwiefern der Gesamtabschluss Sinn für eine Steuerungswirkung für die Kommunalpolitik ergibt. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass es diesen Gesamtabschluss unter gewissen Voraussetzungen, die das Gesetz definiert, nicht zwingend braucht. So kann angemessene Transparenz über einen Beteiligungsbericht hergestellt werden. Welche der beiden Varianten infrage kommt, das entscheidet die Kommunalpolitik eigenverantwortlich und vor allem verantwortungsbewusst.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine besondere Ehre, zu dieser wunderbaren Zeit zu dem wichtigsten Gesetzentwurf des Tages sprechen zu dürfen. Ich möchte drei Punkte ansprechen, die bereits angesprochen worden sind.
Wir haben sehr intensiv im Ausschuss darüber diskutiert, und wir hatten eine sehr ausführliche Anhörung. Umso bedauerlicher ist es, dass zumindest der Kollege von der CDU es nicht für erforderlich gehalten hat, auf diese Auseinandersetzung einzugehen.
Ja, er musste zwischenzeitlich nach Paderborn vermelden, dass er drei Reden in vier Stunden halten musste.
Drei Punkte liegen mir am Herzen, weil sie aus meiner Sicht die Grundmelodie und das Grundverständnis des Neuen Kommunalen Finanzmanagements infrage stellen.
Erstens stellt sich die Frage des globalen Minderaufwandes. Herr Hovenjürgen, dahinter verbirgt sich die Möglichkeit für den Rat, zu beschließen, dass bis zu 1 % des Haushaltsvolumens quasi vorab der Verwaltung übertragen wird und die Verwaltung dann entscheiden muss, wie sie diese 1 % Minderausgaben decken soll.
Ich halte das für eine unzulässige Verschiebung der Verantwortung vom gewählten Rat auf die Verwaltung. Das haben alle kommunalen Spitzenverbände und mehrere Fachkollegen, nämlich die Kämmerer, in der Anhörung genau so dokumentiert. Warum Sie trotzdem an diesem Instrument festhalten, ist mir, ehrlich gesagt, nicht ganz klar; denn es bietet weder mehr Handlungsspielraum für die Kommune – schließlich muss das Geld so oder so eingespart werden –, noch führt es zu mehr Transparenz. Ganz im Gegenteil: Es führt zu weniger Transparenz.
Der zweite Punkt ist das Thema „Wirklichkeitsprinzip“. Auch dort gibt es aus meiner Sicht eine Begriffsverwirrung: Es ist nicht mehr Wirklichkeit, sondern weniger Wirklichkeit. Es wird nicht mehr Geld produziert; das ist vielmehr ein durchaus substanzielles Abweichen von der bisherigen Rechnungslegung, weil man normalen Instandhaltungsaufwand jetzt quasi als Investitionen abrechnen kann.
Es führt auch nicht zu mehr Geld, sondern das verdeckt wieder nur, dass Investitionsbedarf besteht. Es verdeckt auch etwas ganz Einfaches, nämlich wie hoch die notwendige Finanzausstattung der Städte und Gemeinden in diesem schönen Bundesland ist. Wir halten es schlicht für falsch, das Ganze so anzustellen. Insofern wird es Sie nicht wundern, wenn wir am Ende des Tages den Gesetzentwurf ablehnen werden.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft das Thema „ausländische Kredite“. Ich finde es gut, dass es jetzt eine strengere Regel gibt; das ist keine Frage.
Ungelöst bleibt allerdings die Frage – diese Frage ist von der Regierung leider nicht beantwortet worden –, warum wir auch innerhalb der EU Fremdwährungskredite haben. Dazu hat sich die Landesregierung bisher nicht verhalten. Das ist sicherlich nicht das zentrale Problem dieses Gesetzentwurfes; das will ich gerne zugestehen. Aber da das zweimal angesprochen und kein Mal beantwortet worden ist, will ich das hier in der Debatte noch einmal ansprechen.
Alles in allem bin ich schon erstaunt, dass ausgerechnet CDU und FDP in dieser Weise von der bisherigen Rechnungslegung, der doppischen Buchführung, abweichen. Ich kann mich noch daran erinnern, als wir § 75 der Gemeindeordnung geändert haben. Die FDP konnte sich seinerzeit mit Beschimpfungen gar nicht zurückhalten und hat von einer Verschleierung der Haushaltswirtschaft und Sonstigem geredet.