Da kann ich nur sagen, dass beim Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine genau das Gegenteil passiert ist. Hier hätte es nicht mal einen Evaluationsbericht gegeben, wenn die Opposition nicht darauf gedrängt hätte.
Sie hätten ihn von sich aus nie gemacht. Das Ministerium wäre nie mit einem Bericht gekommen. Deshalb, weil wir darauf gedrängt haben und das Ministerium nicht vorbereitet war, ist dieser Bericht am Ende so spät erschienen.
Ich halte es grundsätzlich für einen richtigen Schritt der Politik, Gesetze zu befristen, um zu gucken: Ist das Gesetz zweckmäßig? Funktioniert alles? Wo muss man nachjustieren?
Aber wenn Sie so mit einem Gesetz umgehen und es klammheimlich unter den Tisch fallen lassen wollten – das war ja Ihre Absicht, nur wegen unserer Intervention haben Sie es nicht tun können –, kann ich nur sagen: Das ist eine Kultur, die einem Parlament nicht dienlich ist, weil sich jeder Gesetzgeber zukünftig überlegen wird: Mache ich noch eine Befristung, weil ich nicht weiß, ob die nachfolgende Regierung und die regierungstragenden Fraktionen den politischen Anstand besitzen, dieses Gesetz vernünftig zu behandeln.
Das Ärgerliche ist: Wir haben über dieses Gesetz intensiv miteinander diskutiert, und all Ihre Befürchtungen nach dem Motto: „Der Stallbau in NRW wird lahmgelegt; es wird Klagen ohne Ende geben“, die Sie ganz am Anfang, als wir dieses Gesetz gemacht haben, gehabt haben, wurden ausgeräumt. Dass Herr Diekhoff noch einmal gesagt hat, es würden irgendwelche Stallbauten lahmgelegt, ist für mich daher absolut nicht nachvollziehbar.
Es geht um etwas ganz anderes, zum Beispiel darum, zu prüfen, ob ein Putenmaststall klassischer Bauweise tierschutzgerecht ist. Es laufen zwei Verbandsklagen: eine in NRW und eine in Baden-Württemberg. Das Schöne ist, Sie können das Gesetz auslaufen lassen und damit abschaffen, aber viele Bundesländer sind unserem Beispiel gefolgt. Dieses Gesetz behält seine Kraft, und diese Klage in BadenWürttemberg wird weitergehen.
Jetzt sage ich Ihnen etwas zur Stärke des Gesetzes. Es geht gar nicht darum, irgendetwas zu verhindern, sondern darum, eine Haltungsform durch ein Gericht zu überprüfen und zu gucken, ob die Haltung von Puten, wie sie derzeit ohne gesetzlichen Rahmen stattfindet, tatsächlich dem Tierschutzrecht in Deutschland entspricht oder nicht. Wenn ein Gericht dann auf der Grundlage dieses Gesetzes sagt: „Nein, so kann man Puten nicht halten“, sorgt das am Ende auch für die Landwirte für mehr Sicherheit, weil dann zum Beispiel für Putenhaltung endlich eine Haltungsrichtlinie erlassen wird, die dringend fehlt. Wir haben immer angeregt, die zu machen.
Ich will noch Folgendes sagen: All das, was Sie im Bereich Tierschutz gemacht haben, nachdem Sie die Regierung übernommen haben, ist ein Zurückschrauben, ein Zurückdrehen. Wenn Sie sagen, dass Ihnen Tierschutz wichtig ist, glaube ich Ihnen das nicht. Das sind Lippenbekenntnisse. Sie tun das Gegenteil.
Beim Jagdgesetz sind Sie entgegen der Beratung in der Anhörung eindeutig den Lobbyinteressen einer Klientel gefolgt. Sie machen das, was der Landesjagdverband will, und nicht das, was tierschutzpolitisch richtig wäre.
Sie setzen sich dafür ein – das wäre in NordrheinWestfalen unter Rot-Grün nie passiert –, dass die betäubungslose Kastration von Ferkeln noch mal um zwei Jahre verlängert wird, obwohl es einen ausreichenden Zeitraum gegeben hat, endlich etwas anderes umzusetzen. Es gibt die Betriebe NEULAND oder Bioland, die vormachen, wie man Ferkel betäubt, um ihnen Schmerzen zu ersparen.
Aber Sie verlängern die betäubungslose Kastration um zwei Jahre. Das kann ich nicht verstehen. Das kann auch die Gesellschaft nicht verstehen. Die
Menschen wollen, dass diese Punkte im Sinne der Tiere geregelt werden. Da muss man doch mal die Einsicht haben und die Erwartungen erfüllen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Das hat jetzt leider etwas gedauert; deswegen sind Sie jetzt schon etwas weiter. Bei den Ferkeln würde ich Ihnen recht geben. Wir suchen natürlich nach einer Lösung. Das hat doch damit erst mal nichts zu tun. Das hat auch nichts mit dem Verbandsklagerecht zu tun.
Ich wollte erstens fragen: Wo sehen Sie denn Tierschutzverletzungen im Bereich der Jagd? Was steht in dem Gesetzentwurf, das plötzlich bei der Jagd gegen den Tierschutz verstößt? Das würde mich wirklich sehr interessieren.
Halten Sie zweitens die von uns angekündigten Instrumente – wie die Videoüberwachung auf Schlachthöfen oder die Tiergesundheitsdatenbank – für eine Verschlechterung des Tierschutzes? Sie haben ja gerade gesagt, wir verschlechterten den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen.
Herr Kollege, eigentlich stellen wir nur eine Frage. Mal sehen, auf welche Frage er antwortet. Bitte schön.
Nehmen wir die erste Frage, die Sie gestellt haben! Natürlich haben Sie den Tierschutz im Jagdgesetz wieder heruntergefahren – keine Frage.
Das prägnanteste Beispiel ist: Sie haben die Jagd im Naturbau wieder erlaubt. – Wir haben die damals aus guten Gründen gestrichen, weil es zu Beißereien zwischen Jagdhund und Fuchs – schlimmer noch: zwischen Jagdhund und Dachs – kommt. Das war ein guter Grund, diesen Punkt aus Tierschutzgründen zu verändern.
Sie haben es wieder umgedreht und haben den Jägern in deren Interesse mehr Freiheiten gegeben. Wir hätten das an der Stelle nie gemacht.
Die anderthalb Jahre, die Sie hier bislang in Nordrhein-Westfalen regieren, sind aus Sicht des Tierschutzes absolute Rückschritte gewesen.
Sie stellen den Tierschutz hier in Nordrhein-Westfalen unter ökonomische Interessen. Das ist völlig klar. Das hat Herr Diekhoff eben auch noch einmal klar bestätigt, indem er sagt, es dürfe kein Stallbau aufgrund von Tierschutz verhindert werden. Das hat Herr Diekhoff sinngemäß so gesagt.
Ich finde besonders spannend, dass die heutige Debatte – es ist ein wichtiges Gesetz mit Blick auf den Tierschutz – ohne die Ministerin stattfindet. Sie ist in Kattowitz, das ist nachvollziehbar. Ich bin mir sicher, Frau Heinen-Esser ist froh, dass sie heute in Kattowitz ist und hier nicht am Rednerpult den Offenbarungseid zum Tierschutz, den Sie hier bringen, leisten muss.
Was Sie hier heute machen, hat Nachteile für den Tierschutz, die Tiere, die Tierschützer, die Halter, die Amtsveterinäre. Es hat nur Nachteile.
Abschließend kann ich Ihnen sagen: Dieser Tag ist für den Tierschutz in NRW ein rabenschwarzer Tag. Tierschutzpolitisch ist NRW zum Rückschrittsland Nummer eins geworden. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielen Dank, Herr Rüße, auch wenn wir etwas überzogen haben. – Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Dr. Blex.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der AfD haben von Anfang an gesagt: Das Verbandsklagerecht ist kein geeignetes Instrument für die Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes. Es entmachtet das Parlament als demokratisch gewähltes Gremium, über Grundsatzfragen selbst zu entscheiden.
Es geht bei diesem Gesetz nicht um Tierschutz, sondern um Tierschutzverbandsschutz. Das Verbandsklagerecht ist eine von Rot-Grün fabrizierte Form der Klage, bei der vorgebliche Tierschutzvereine oder verbände klagebefugt sind, und zwar selbst dann, wenn sie als juristische Personen in den streitgegenständlichen Fällen nicht unmittelbar selbst in ihren eigenen Rechten verletzt sind.
Auf die hat sich der sogenannte Umweltschutzverband BUND bezogen, um per Eilantrag und einer Klage vor dem OVG Münster die Rodung im Hambacher Forst zu stoppen – mit Erfolg. Nun trägt also das Gericht die Verantwortung für die Zukunft der Braunkohleförderung in der Region – und nicht länger das demokratisch gewählte Parlament.
Solche Pseudo-Tierschutzvereine und -verbände sind aber mitnichten altruistische Organisationen, die außer dem Wohl der Bechstein-Fledermaus und von allem anderen, was so kreucht und fleucht, nichts im Schilde führen. Nicht selten sind diese Verbände und Vereine lupenreine NGOs, die Lobbyarbeit für die Gewinnler der Energiewende und der Öko-Religion betreiben.