Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine Nordrhein-Westfalen – Rückkehr zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Drucksache 17/4527
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4107 – 2. Neudruck
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen nun abschließend über die entsprechenden Anträge zum Gesetz. Wir waren bei der Einführung dieses Gesetzes im Jahre 2013 schon skeptisch. Das hat sich wenig geändert.
Ich möchte gleich klarstellen, dass Tierschutz für unsere Fraktion und für die NRW-Koalition ein hohes Gut ist. Das kommt nicht nur in Art. 20a des Grundgesetzes und in Art. 29a der Landesverfassung zum Ausdruck. Es ist unsere tiefe Überzeugung, dass Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist.
Bei der Umsetzung des Tierschutzes kommt dem Gesetzgeber allerdings ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Hier gibt es viele Instrumente, wie man das umsetzen kann. Ein Verbandsklagerecht zum Beispiel muss es nicht zwingend sein. Diesen Beurteilungsspielraum nehmen wir wahr.
Zunächst möchte ich Rot-Grün ein Lob aussprechen. Als Sie 2013 dieses Gesetz eingeführt haben, haben Sie ein modernes Instrument im Verfahrensrecht benutzt. Sie haben das Gesetz befristet. Das ist gut. Denn dann kann man nach einigen Jahren auch schauen: Muss man es verlängern? Soll man es verlängern?
Nichts anderes haben wir gemacht. Wir haben uns das System zu eigen gemacht und haben die Evaluation abgewartet. Nun liegt der Bericht des Ministeriums vor. Daher schon einmal ein herzliches Dankeschön an das Ministerium.
Befragt wurden Bau- und Immissionsschutzbehörden, Kreisordnungsbehörden, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, anerkannte Tierschutzvereine und das Tierschutzbüro. Daraus ist ein entsprechender Evaluationsbericht entstanden.
Diesen Bericht haben wir uns sachlich angeschaut und analysiert. Er hat unsere Skepsis, die wir vor einigen Jahren schon hatten und auch in den entsprechenden Sitzungen hatten, eigentlich bestätigt.
Als Beispiel aus dem Berichtszeitraum nenne ich die obligatorische Beteiligungspflicht. Bei 3.184 Fällen der Bereitstellung von Informationen gab es lediglich 15 Stellungnahmen der anerkannten Vereine. Das
entspricht 6 %. Bei der fakultativen Beteiligung waren es 2 %. Nur zu 184 von 9.094 Verfahren wurde überhaupt eine Stellungnahme abgegeben.
Bemängelt wurden auch von den Behörden der große Aufwand, der beim Vollzug des Gesetzes entsteht, und die Anzahl der Verbandsklagen, die im Geltungsbereich des Gesetzes eingegangen sind. Es waren nur sieben Klagen. Fünf davon sind noch anhängig.
Darüber hinaus haben wir uns aber auch mit den Tierschützern unterhalten und ausgetauscht. Dabei haben wir festgestellt, dass diese natürlich sagen: Gut, es schadet nicht. Es ist ein Instrument, mit dem man notfalls auch drohen könnte. Aber es ist nicht allein entscheidend. Allein entscheidend ist, was für den Tierschutz inhaltlich getan wird – und nicht allein über ein entsprechendes Klagerecht.
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben eben gesagt, es seien nur sieben Klagen gewesen. Ab welcher Anzahl von Klagen hätte sich das Verbandsklagerecht Ihrer Ansicht nach denn bewährt?
Vielen Dank für die Frage. – Ich kann Ihnen keine absolute Zahl nennen. Aber bei nur sieben Verfahren im Zeitraum von 2013 bis heute behaupte ich einmal: Im Verhältnis zu anderen Verfahren, die bei Verwaltungsgerichten anhängig sind, ist das eine außerordentlich geringe Anzahl.
Wir haben eben schon etwas über die Verfahren, die es insgesamt gab, gehört. Das waren ja Tausende Verfahren. Also scheint dabei nicht herausgekommen zu sein, dass das so wichtig ist. Im Evaluationsbericht wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass durch die verfügbaren Informationen vieles erst gar nicht zum weiteren Streit gelangt ist, sondern schon im Vorfeld sozusagen abgeräumt werden konnte.
weiter stärkt und auch diskutiert und vor allen Dingen inhaltlich diskutiert. Dann müssen wir schauen: Wo bestehen Defizite? Was kann man besser machen? Wo kann man noch Verbesserungen vornehmen?
Wir meinen, dass wir den Behörden – den Veterinärämtern, die diese Arbeit wahrnehmen – auch vertrauen können. Denn die Behörden sind selbstverständlich an Recht und Gesetz gebunden und müssen bei entsprechenden Hinweisen auch handeln.
Wir brauchen vielmehr Leitentscheidungen. Es steht auch im Evaluationsbericht, dass der Gesetzgeber die Vorgaben machen muss und handeln muss. Das war auch immer wieder von Tierschützern zu hören.
Auch wenn das Gesetz ausläuft, gibt es noch den Tierschutzbeirat. Die Mitwirkung anerkannter Tierschutzverbände wird damit sichergestellt. Wir halten es für wichtig, dass die Arbeit vor Ort entsprechend gestärkt wird.
Wir meinen nicht, dass das Verbandsklagerecht und dieses Gesetz weiter fortgeführt werden müssen. Das ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Wir arbeiten daran, den Tierschutz zu stärken. Wir werden dem Verlängerungsantrag jedoch nicht zustimmen.
Dem Antrag der AfD werden wir im Übrigen auch nicht zustimmen. Das Gesetz jetzt abzuschaffen, macht keinen Sinn, weil es am 31.12.2018 ohnehin ausläuft. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier über die Abschaffung eines guten Gesetzes für den Tierschutz. Schwarz-Gelb möchte alles und jeden in NRW entfesseln und dem freien Markt überlassen. So entfesseln Sie auch im Tierschutz. Leider lösen oder erweitern Sie nicht die Fesseln der Tiere in unseren Ställen. Sie entfesseln aus ideologischen Gründen Investoren, die sich einfach nicht mehr von Tierschützern reinreden lassen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schäbig.
Vor dem Verbandsklagerecht gab es nur die Möglichkeit von Investoren, gegen ein Zuviel im Tierschutz
zu klagen. Jetzt – durch dieses gute Gesetz – konnten Tierschutzverbände Informationen einholen und die Rechte der Tiere einfordern und einklagen.
Es gab eine überschaubare Zahl von Klagen, allerdings viele Anfragen nach Informationen bei neuen Planungen oder neuen Ställen. Es gab ein verbessertes Klima zwischen Investoren, Verwaltung und Tierschützern.
Reibungslos konnte schon in der Planungsphase die Situation der Tiere in neuen Ställen verbessert werden. Dies ist und war gut für den Tierschutz, aber auch für den interessierten Verbraucher. Das bietet nebenbei auch Sicherheit für Investoren.
Es ist gut, wenn noch einmal jemand reinschaut, der die Interessen der Tiere im Auge hat. Sie haben es doch selber erlebt, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition. Es ist gut, wenn noch einmal jemand reinschaut – und das nicht nur bei der ehemaligen Tierschutz- und Umweltministerin Schulze Föcking.
Was sind Ihre Argumente dagegen? Als dieses Gesetz eingeführt wurde, fürchteten Sie eine Klageflut gegen jede Form von Investition in unseren Ställen. Es hieß, wenn jemand in die Produktion von Lebensmitteln im Tierbereich neu investieren wolle, werde die Klagewelle alles blockieren. Das ist nicht eingetreten. Es wird mit Bedacht geklagt. Es werden mit Bedacht Informationen eingeholt.
Jetzt sagen Sie, dass Sie genau aus diesem Grund – weil so wenig geklagt wurde – das Gesetz abschaffen wollen. Meine Damen und Herren, lieber Herr Geerlings, das ist kein vernünftiges Argument. Das ist schlicht lächerlich.