Ich kann es hier noch einmal darstellen, weil das für uns bei der Abwägung und Entscheidung wichtig war. Wir haben lange über den Katalog für das Gewahrsam und die Frage, wann man jemanden in Gewahrsam nehmen darf, diskutiert.
Wir haben auch über das diskutiert, was die niedersächsischen Kollegen diskutieren – die sehr weite Vorverlagerung, deswegen die Streichung der §§ 89a und 89b Strafgesetzbuch. Der anwaltliche Beistand, der Schutz der Berufsgeheimnisträger – alles das waren Anregungen, die hineingekommen sind.
Wie gesagt: Der SPD ist es schwergefallen, zuzustimmen. Ich stelle mir die Frage, warum es der FDP nicht so schwergefallen ist. Zumindest habe ich es nicht wahrgenommen.
Am Ende beruhigt mich die Bewertung von Burkhard Hirsch und Gerhart Baum. Das soll das freiheitsschonendste Polizeigesetz werden. Deswegen erhalten Sie auch die Zustimmung der nordrhein-westfälischen SPD. – Vielen Dank.
(Beifall von der SPD – Dietmar Brockes [FDP]: Hoffentlich hält sich die SPD immer an die FDP-Mitglieder! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Was nehmen Sie?)
Vielen Dank, Herr Wolf. Sie haben es schon gesehen: Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist eine Kurzintervention angemeldet worden. – Frau Düker, Sie haben 1:30 Minuten. Bitte schön.
Danke schön. – Herr Kollege Wolf, Ihr Vorredner, Herr Kollege Sieveke, hat hier gerade einen sehr gewagten Zusammenhang zwischen dem Polizeigesetz und dem Anschlag von Anis Amri am Breitscheidplatz vor zwei Jahren hergestellt. Sinngemäß hat er zu der ganzen Debatte um die Ingewahrsamnahme gesagt, dass aus diesem Anschlag und daraus, wie er entstanden ist, Lehren für das Polizeigesetz gezogen worden seien.
Meinen Sie auch, dass bei Anis Amri zu irgendeinem Zeitpunkt eine konkrete Gefahr für ein Verbrechen vorgelegen habe und er damit als Attentäter für eine Ingewahrsamnahme in Nordrhein-Westfalen, wie sie jetzt im Polizeigesetz vorgesehen ist, infrage gekommen wäre?
Sie waren Vorsitzender des ersten PUA zu Amri. Ich sehe das nicht so und hätte dazu gerne einmal eine Einschätzung von Ihnen. Denn diese Herstellung eines Zusammenhangs durch Herrn Sieveke finde ich nicht nur gewagt, sondern auch gefährlich, weil aus meiner Sicht das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat. Ihre Einschätzung dazu würde mich interessieren.
Herr Präsident! Liebe Kollegin Düker, es ehrt mich sehr, dass Sie mir diese Frage stellen. Ich kann aber – ich will dem Kollegen Sieveke auch nicht zu nahetreten – die Worte von Herrn Kollegen Sieveke nicht auslegen. Da müssen Sie den Kollegen Sieveke schon selbst fragen, wie er auf diese Schlussfolgerung gekommen ist.
Mich als ehemaligen Untersuchungsausschussvorsitzenden zu bitten, Bewertungen abzugeben, während hier Herr Kollege Geerlings sitzt, der aktuell an dem Thema weiterarbeitet, finde ich ihm gegenüber auch nicht kollegial.
Ich habe dazu eine persönliche Meinung. Die Schwerpunkte zur Verhinderung dieser Gefahr und dieses Anschlags am Breitscheidplatz lagen woanders. Ich will das einmal so deutlich sagen. Aber ich glaube schon, dass es bei manchen Fällen – das ist in der Anhörung sehr offen diskutiert worden; das haben die Praktiker aus der Polizei auch immer wieder geschildert – tatsächlich ein entsprechendes Zeitfenster gibt und dass wir der Polizei in NordrheinWestfalen die Möglichkeit geben müssen, in diesen Fällen konkrete Gefahren abzuwenden, damit kein Verbrechen begangen wird.
Worüber sprechen wir denn? Wir sprechen über Totschlag, über Mord und über Raub. Wenn es uns tatsächlich gelingt, innerhalb dieses kleinen zur Verfügung stehenden Zeitfensters solche schweren Straftaten zu verhindern, ist es doch jeden guten Gedanken wert, ob man das verfassungskonform hinbekommen kann.
Ich weiß, dass wir immer wieder über das Übermaßverbot usw. diskutiert haben. Wie ein solches Gewahrsam endet, muss jeder Polizeibeamte, der das einem Richter zur Entscheidung vorlegt, sehr deutlich begründen. Er muss sagen: Dieses Gewahrsam muss irgendwann enden. Wie hat sich die Situation am Ende dieses Gewahrsams verändert? – Das muss beantwortet werden. Es muss zur Überzeugung eines Gerichts und eines Richters beantwortet werden.
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Wir werden auch nach dieser Debatte zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dafür haben wir sieben Abstimmungen vor uns.
Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP Drucksache 17/4541 – Neudruck – ab. Wer stimmt ihm zu? – CDU, SPD und FDP. Auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten stimmen zu. Schön, dass Sie da sind.
Wer stimmt dagegen? – Die Grünen stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Es enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist ein klares Ergebnis erzielt. Mit breiter Mehrheit ist der Änderungsantrag angenommen.
Zweitens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/4542 – Neudruck – ab. Wer stimmt ihm zu? Die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich. Das bedeutet, dass eine breite Mehrheit gegen diesen Änderungsantrag ist. Damit ist er abgelehnt.
Drittens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/4563 ab. Wer stimmt ihm zu? – Die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich. Damit hat auch dieser Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Viertens stimmen wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 17/4564 ab. Wer stimmt ihm zu? Die AfD Fraktion, was zu erwarten war. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP und Grüne stimmen dagegen.
Gibt es Enthaltungen? – Zwei Enthaltungen von den beiden fraktionslosen Abgeordneten Herrn Neppe und Herrn Langguth. Auch dieser Antrag hat keine Mehrheit gefunden.
Fünftens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2351 ab. Der Innenausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/4525, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2351 in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/4525 in der soeben geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf.
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU, SPD, FDP und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Die Grünen stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Es enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/2351 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4525 unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucksache 17/4541 – Neudruck – angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Sechstens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4540 ab. Wer stimmt ihm zu? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP und AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.
Siebtens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2576 ab. Hier empfiehlt der Innenausschuss in der Drucksache 17/4526, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2576 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf selbst ab.
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und FDP sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Die Grünen. Wer enthält sich? – SPD und AfD enthalten sich. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/2576 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der beiden fraktionslosen Abgeordneten angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet. – Danke schön.
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