Protocol of the Session on October 30, 2018

Ohne Zweifel stellt die Rückkehr des Wolfes wegen der damit verbundenen Sorgen und Ängste in der Bevölkerung sowie des damit verbundenen Konfliktpotenzials eine sehr große Herausforderung dar.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist wohl so!)

Unsere Aufgabe ist – deshalb nehme ich sehr dankbar zur Kenntnis, wie diese Debatte heute im Plenum des Landtags geführt wird –, die Verantwortung zu übernehmen,

(Ina Spanier-Oppermann [SPD]: Richtig!)

um ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander von Menschen, Weidetierhaltung und dem Wolf zu schaffen.

Seit dem erstmaligen Nachweis des Wolfes in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 ist bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden. Eine landesweite Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Wolf in NRW. Ein landesweites Wolfsberaternetzwerk wurde aufgebaut und geschult. Wir haben Handlungsleitfäden erstellt. Es gibt in Nordrhein-Westfalen die „Förderrichtlinien Wolf“.

Mit diesen Maßnahmen wurden die ersten, notwendigen Schritte eingeleitet. Doch die Frage ist: Reicht das aus, wenn der Wolf sich tatsächlich in NRW niedergelassen hat?

Mit Blick auf die aktuelle Situation in Bezug auf die standorttreue Wölfin haben wir die Maßnahmen des Wolfsmanagements überprüft. Wir werden dies auch in Zukunft tun und die Maßnahmen weiterentwickeln.

Ganz wichtig ist die Forderung nach unbürokratischen Regelungen zu Prävention und Entschädigungen. Diese liegen auch dem Antrag zugrunde. Jeder teilt wohl auch die Auffassung, dass wir solche unbürokratischen Regelungen schaffen müssen.

Nur dann, wenn ein Land ein Wolfsgebiet ausgewiesen hat, bekommen die dortigen Tierhalter Fördergelder und können Mittel für vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz beantragen. Derzeit liegen die Entschädigung für Nutztierrisse bei 100 % und die Förderung von Präventionsmaßnahmen bei 80 %. Wir sind aber dabei, die Quote von 80 % auf 100 % anzuheben. Dies wurde, weil es sich um Fördertatbestände handelt, in der Europäischen Union bereits besprochen. Dort wurde dem zugestimmt. Aktuell passen wir in Nordrhein-Westfalen unsere Förderrichtlinien entsprechend an, sodass die Tierhalter eine bessere Unterstützung erhalten.

Das reicht aber auch noch nicht aus. Insbesondere von den Tierhaltern wird nämlich immer wieder die Frage an uns herangetragen, was denn in der Zeit passiert, in der der Wolf sich noch nicht niedergelassen hat, aber mehrfach in einem Gebiet herumgestreift ist.

Deshalb haben wir in einem Gespräch, das wir mit den Weidetierhaltern hatten, die Idee entwickelt, zukünftig Verdachtsgebiete auszuweisen. Damit wollen wir schon einen Schritt vorher anfangen. Zurzeit entwickeln die Kollegen die Kriterien für diese Verdachtsgebiete.

Die Weidetierhalter werden in den Verdachtsgebieten die Möglichkeit haben, die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen zu beantragen. Das ist eine sinnvolle Lösung, um einen Schritt weiterzukommen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Im Antrag steht eine ganze Reihe von wertvollen Hinweisen. Dazu gehört das gesetzliche Fütterungsverbot für Wölfe. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass so etwas tatsächlich nötig ist. Aber sicher ist sicher! Denn wenn Menschen anfangen, aufgrund eines falschen Verständnisses von Natur- und Artenschutz Wölfe zu füttern, wird es gefährlich. Dann kann genau das eintreten, was hier zu Recht beschrieben wurde, nämlich dass der Wolf für die Menschen problematisch wird.

Die Bundesregierung prüft zurzeit ein bundesweit geltendes Fütterungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz, um hier tatsächlich einen Schritt voranzukommen. Ich sage aber auch: Wenn es keine bundeseinheitliche Regelung geben wird, werden wir in Nordrhein-Westfalen eine Regelung im Landesnaturschutzgesetz treffen.

(Beifall von der CDU – Teilweise Beifall von der FDP)

Ein Thema, das immer wieder besondere Besorgnis erregt, ist die Frage, wie wir mit auffälligen Wölfen umgehen.

Für die sogenannten Hybridwölfe – also die Wölfe, die aus einer Paarung von Wolf und Hund entstan

den sind – gibt es sehr klare Regelungen. Diese haben nämlich keine Scheu vor Menschen und ein hohes Aggressionspotenzial. Daher ist klar, dass sie der Natur entnommen werden müssen, damit sie keinen größeren Schaden anrichten.

Darüber hinaus gibt es andere verhaltensauffällige Wölfe, deren Merkmale stets heftig diskutiert werden. Ist der Wolf verhaltensauffällig, wenn er zweimal über einen Zaun mit einer Höhe von 1,60 m oder 1,80 m gesprungen ist? Diese Frage wird gerade am Niederrhein diskutiert. Oder wie sollen die Merkmale definiert werden?

Das wird momentan im Bund erarbeitet; denn diese Merkmale können nur bundesweit festgelegt werden. Uns wurde zugesagt, dass bis zur nächsten Umweltministerkonferenz im Frühjahr 2019 eine Regelung getroffen werden wird. Ich gehe davon aus, dass es dann zu einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes kommen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist bewusst, dass viele Ängste vor dem Wolf bestehen. Das hat etwas mit der Geschichte zu tun, aber natürlich auch damit, dass der Wolf kein umgängliches Tier ist. Er ist aber ein artengeschütztes Tier. Das sollten wir nicht vergessen. Der Wolf steht unter dem allerhöchsten Artenschutz, den es für Tiere überhaupt gibt.

Deshalb müssen wir unserer Verantwortung gerecht werden und so viele Schutzmaßnahmen wie möglich in Gang bringen. Wir müssen Aufklärungsarbeit betreiben. Das ist das A und O.

Es gibt beispielsweise vom NABU eine gute Wolfsausstellung mit sehr vielen Informationen, die auch jeder in seinen Wahlkreis holen kann. Auch das LANUV ist bereit, zu Ihnen zu kommen, wenn Sie Sorge haben oder mit der Bevölkerung in Diskussionen darüber eintreten wollen.

Ich fasse es noch einmal zusammen: Wir müssen alles tun, um diese Ängste und Sorgen zu nehmen, und wir müssen von vornherein klarstellen, dass wir alles zum Schutz der Menschen tun. Dafür sind wir gewählt worden. Das tun wir auch. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Quik das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rüße, ich muss sagen, dass mich Ihre Ausführungen einigermaßen fassungslos zurücklassen. Es ist natürlich relativ bequem, das aus dem warmen Plenarsaal heraus so auszuführen. Ich glaube aber tatsächlich

nicht, dass Sie wissen, was in meiner Heimat los ist. Deshalb werde ich gerne versuchen, ein bisschen zur Erhellung beizutragen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Norwich Rüße [GRÜNE]: Ich bin näher an der Meinung Ihrer Ministerin als Sie! – Gegenruf von der CDU – Heinrich Frieling [CDU]: Mal zuhören!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Heimat ist der Kreis Wesel – ein wunderschönes Fleckchen Erde am rechten Niederrhein, geprägt von dörflichen Strukturen bis hin zu Mittelzentren. Eines der wichtigsten knappen Güter unserer Zeit, nämlich Fläche, gibt es bei uns in Form von landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie in Form von 73 Naturschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von 131 km². Wer einmal die Auen- und Heidelandschaften, die Feucht- und Wiesengebiete, die Wälder und das Deichvorland bei uns erlebt hat, wird beeindruckt sein.

Das ist offensichtlich auch dem Wolf so gegangen. Denn seit einigen Monaten ist dieses Raubtier ausgerechnet bei uns sesshaft. Die Fähe „GW954f“ aus einem niedersächsischen Wolfsrudel scheint sich bei uns in Schermbeck und Umgebung heimisch zu fühlen und gilt als standorttreu. Jenseits aller weiteren Implikationen kann man dies sicherlich als Beleg dafür werten, dass es um Umwelt- und Naturschutz bei uns im Kreis Wesel offensichtlich bestens bestellt ist.

(Beifall von der FDP)

Seit dem 01.10.2018 sind wir nun also als das erste Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Dazu zählen alle rechtsrheinischen Kommunen des Kreises Wesel, nämlich Hamminkeln, Hünxe, Dinslaken, Schermbeck, Voerde und Wesel, sowie weitere Gebiete in umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten. Das Wolfsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von 958 km².

Diese offizielle Ausweisung durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erfolgte sehr zügig. Dafür möchte ich Frau Ministerin Heinen-Esser im Namen der Region ein herzliches Dankeschön aussprechen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Der offiziellen Ausweisung sind mehrere Monate mit Wolfsnachweisen vorausgegangen – sprich: mit Sichtungen und, was viel schwerer wiegt, mit Rissen von Beutetieren.

Damit sind wir direkt bei der Problematik, die sich aus der Rückkehr des Wolfes ergibt. Denn das Raubtier kehrt ja nicht in die Umgebung zurück, wie sie sich vor knapp 200 Jahren dargestellt hat. Und selbst damals erschien es unseren Vorfahren nicht opportun, mit dem Wolf zusammenzuleben. Nicht umsonst ist im Rathaus in Hünxe ein historisches Wolfsnetz zu

sehen. Für uns ist das heute interessant anzuschauen. Für unsere Vorfahren, die zu damaligen Zeiten dort lebten, war es essenziell wichtig für das eigene Überleben.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Was ist denn jetzt Ihre Lösung?)

Der Wolf kehrt heute zurück in eine dicht besiedelte Kulturlandschaft, in der die Menschen mit der Natur leben und arbeiten und in der die Landwirtschaft einen hohen Stellenwert hat. Die Weidetierhaltung ist für viele Nutztierhalter von Schafen über Ziegen bis hin zu Rindern ein wichtiger Baustein ihrer artgerechten und auch von uns politisch gewollten Tierhaltung.

(Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)

Mit der Rückkehr des Wolfes sollen laut heimischer Presselage seit Beginn des Jahres über 50 Risse an Nutztieren in sieben Monaten zu verzeichnen sein. Hiervon sind keineswegs nur die großen Bestände betroffen, sondern auch die Tierhalter mit kleineren Bestandsgrößen. Und das ist ein Problem.

Ganz abgesehen davon, dass ein durch den Wolf gerissenes Schaf kein schöner Anblick ist und kein Tierhalter seinem Tier ein solches Ende wünscht, ist mit dem Tod des Tieres immer auch ein wirtschaftlicher Verlust verbunden – vom Verlust ungeborener Lämmer sowie von verängstigten und gestressten Herden gar nicht erst zu sprechen.

Mit der Ausweisung des Wolfsgebietes ist es nun möglich, diese Verluste wie auch entsprechende Herdenschutzmaßnahmen für die Weidetiere gefördert zu bekommen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das kann aber nur ein Teil der Lösung sein. Herr Rüße – das rufe ich Ihnen gerne noch einmal zu –, auch hier gilt der Grundsatz: Opfervermeidung geht vor Entschädigung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ganz abgesehen davon, ob es so erstrebenswert ist, eine ganze Landschaft mit wolfssicheren Zäunen zu versehen, löst auch das längst nicht alle Probleme.

(Dr. Christian Blex [AfD]: Zäune helfen!)