(Michael Hübner [SPD]: Das war nur eine Überweisung, Herr Kollege! Das geht noch in die Anhörung, aber ist egal! Es ging nicht um die Abstimmung des Gesetzentwurfs, aber egal!)
(Michael Hübner [SPD]: Aha! Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt! Sie kön- nen auch zustimmen!)
Wenn das alles so einfach wäre, frage ich mich wirklich: Warum hat Rot-Grün bis 2017 nicht selbst gehandelt? – Ich sage Ihnen, warum:
Wenn es einfach wäre, könnte es nämlich jeder. Sie, liebe Kollegen von der SPD, haben es sich in der Vergangenheit nicht zugetraut. Sie haben es sich leicht gemacht und nichts getan.
Wir gehen das Problem jetzt aktiv an. Denken wir die Lösung des Problems einmal vom Ende her: Was würde passieren, wenn die Straßenausbaubeiträge komplett vom Land übernommen würden?
Die betroffenen Bürger bzw. Anlieger würden sich freuen. Die Anlieger, die in den letzten Jahren bereits Beiträge bezahlen mussten, dafür vielleicht sogar einen Kredit aufgenommen haben, würden sich eher weniger freuen.
Zuletzt haben Anlieger in NRW im Schnitt 120 Millionen Euro pro Jahr an Ausbaubeiträgen bezahlt. Gehen wir einmal davon aus, das Land würde eben diese 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um anstelle der Anlieger die Ausbaubeiträge zu bezahlen.
Das Geld würde nicht reichen – unabhängig davon, ob die Kommunen das Geld projektbezogen auf Antrag oder nach einem noch festzulegenden Schlüssel pauschal bekämen. Das Geld würde nicht reichen.
Städte- und Gemeindebund geht von einem Betrag im hohen dreistelligen Millionen Bereich aus, der jedes Jahr auf das Land zukäme, weil kommunale Straßen dann früher grundsaniert würden, weil kommunale Straßen dann höherwertig ausgebaut würden
Zur Wahrheit gehört auch, dass jeder Euro Steuergeld, der in Straßenausbaubeiträge fließt, woanders nicht mehr ausgegeben wird und zum Beispiel in der Kitafinanzierung fehlen könnte.
Wir möchten darum am System der Straßenausbaubeiträge mit allen Rechten und Pflichten für den Bürger festhalten, es aber weiterentwickeln. Zahlreiche Presseberichte, Initiativen und Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern machen deutlich, dass an der gängigen Praxis etwas geändert werden muss.
Wir brauchen eine intelligente Lösung. Wir wollen verantwortungsbewusst an das Thema herangehen und berücksichtigen dabei die Interessen der Anlieger genauso wie die der Allgemeinheit und die der Kommunen.
Ganz wichtig ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. Alle geplanten Maßnahmen sind im Dialog mit den Anliegern zu entwickeln.
Der Zinssatz bei Ratenzahlung und Stundung soll sich am Basiszinssatz der Bundesbank orientieren. Eventuelle Landesförderung soll in Zukunft auf die gesamte Baumaßnahme und nicht mehr nur auf den kommunalen Anteil angerechnet werden.
Schließlich enthält der vorliegende Antrag zwei Prüfaufträge. Zu prüfen ist, inwieweit eine Regelung für
Härtefälle geschaffen werden kann und ob die Kommunen in Zukunft selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entscheiden können.
Mit der Modernisierung des § 8 des Kommunalabgabegesetzes stellen wir die Balance zwischen den Interessen der Anliegerinnen und Anlieger auf der einen Seite und den der Kommunen auf der anderen Seite wieder her. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist Anspruch der NRW-Koalition, dass wir bei den Straßenausbaubeiträgen mit einer Modernisierung und Reform dafür Sorge tragen wollen, dass die finanzielle Überforderung von Anwohnern durch diese Beiträge zukünftig verhindert wird.
Es ist zugleich unser Anspruch, dass wir die haushaltspolitischen Realitäten sowohl im Land als auch bei den Kommunen dabei nicht aus dem Auge verlieren.
Auf Grundlage dieser zwei Prämissen haben wir hier vor 14 Tagen – der Kollege Hoppe-Biermeyer hat es gerade auch erwähnt – schon einmal über dieses Thema gesprochen und am vorliegenden Gesetzentwurf der SPD Kritik geübt.