Protocol of the Session on November 29, 2018

Außerdem haben wir – darauf bin ich besonders stolz – sehr viel Geld in die Hand genommen, um das Schulgeld in den sogenannten Gesundheitsfachberufen weitestgehend wegzubekommen.

(Beifall von der CDU)

Wenn eine sozialdemokratisch-grüne Regierung dafür sorgt, dass diejenigen, die im Gesundheitssystem als Akademiker über 100.000 Euro im Jahr verdienen, nichts mehr für ihr Studium bezahlen müssen, aber diejenigen, die unter 30.000 Euro im Jahr verdienen, das Schulgeld voll bezahlen müssen, sollen SPD und Grüne bitte mindestens für die nächsten 20 Jahre den Mund zu Chancengleichheit im Gesundheitswesen halten.

(Lebhafter Beifall von der CDU und der FDP)

Wir haben in diesen Haushalt 2,5 Millionen Euro eingestellt, damit wir dann, wenn die Umfrage entsprechend ausgeht, in Nordrhein-Westfalen endlich die Interessenvertretung der Pflege gründen können. Es wird Zeit, dass dann, wenn über Pflege geredet wird, auch Pflege am Tisch sitzt.

(Beifall von der CDU)

Ich will, dass nicht über die Pflege geredet wird, sondern mit der Pflege geredet wird. Dafür haben wir die Haushaltsvoraussetzungen geschaffen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, wir haben in diesen Haushalt 11 Millionen Euro für den Landesförderplan Alter und Pflege eingestellt.

Sie werfen mir die Streichung bei ZWAR vor. Da habe ich eine Kurskorrektur vorgenommen. Wir müs

sen nicht junge mobile Senioren unterstützen, sondern uns um die Senioren kümmern, die durch hohes Alter und Pflegebedürftigkeit an Mobilität und Teilhabe in dieser Gesellschaft gehindert sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Da setze ich den neuen Schwerpunkt meiner Arbeit – und nicht so, wie Sie es gemacht haben.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Mit der Landesförderung für Initiativen von Vorruheständlern haben Sie etwas gefördert, was schon längst abgeschafft ist. Denn der Vorruhestand ist bei uns in Nordrhein-Westfalen Gott sei Dank in der Arbeitsmarktpolitik nicht mehr Realität.

(Das Ende der Redezeit wird erneut signali- siert.)

Wir stellen Geld für eine Beratungs- und Antragsunterstützungskultur für pflegende Angehörige ein. Sie hat es doch gar nicht interessiert, ob die pflegenden Angehörigen Präventionsmaßnahmen, wie es sie in unserer Sozialversicherung gibt, in Anspruch nehmen oder nicht.

(Zuruf von Nadja Lüders [SPD])

Ich baue jetzt eine flächendeckende Antragskultur auf.

Deswegen bin ich der Meinung, dass dieser Haushalt ein Zukunftshaushalt für die Gesundheitspolitik in Nordrhein-Westfalen ist. Wir geben uns sehr viel Mühe, den Stillstand in der Ausbildung der Gesundheitsberufe zu überwinden und die Probleme, die Sie angerichtet haben, in den nächsten Jahren für die Menschen in diesem Land zu lösen.

(Anhaltender lebhafter Beifall von der CDU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat ihre Redezeit um 1:36 Minuten überzogen.

(Lebhafter Beifall von der CDU und der FDP)

Ich frage angesichts der engagierten und leidenschaftlichen Parlamentsdebatte auch zu dieser späten Stunde, ob von den Fraktionen noch weiterer Redebedarf angemeldet wird. – Das ist nicht der Fall.

Damit sind wir am Schluss der Aussprache zum Teilbereich c), Gesundheit, und damit auch am Schluss der Aussprache zum Einzelplan 11.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/4411, den Einzelplan 11 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen, sodass wir nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung kommen können. Ich darf fragen, wer dem Einzelplan 11 in der

zweiten Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Einzelplan 11 in der zweiten Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4411 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir kommen nun zu:

Einzelplan 06 Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/4406

a) Kultur

In Verbindung mit:

Zuwendungsrecht effektiv entbürokratisieren und vereinfachen – Kulturförderung als Pilotbereich

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/4302

b) Wissenschaft, Weiterbildung

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/4344

Jetzt kommen wir zunächst zum Teilbereich

a) Kultur

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD dem Abgeordneten Schultheis das Wort. Bitte sehr.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen, man merkt, dass Sie im vergangenen Jahr die Bühnenkunst stärker gefördert haben. Das geht sogar in den Landtag ein, dass sich dort Entwicklungen ermöglichen, auch bei der Präsentation der Landesregierung.

(Beifall von Dietmar Bell [SPD])

Lassen Sie mich eine andere Vorbemerkung machen, was den Einzelplan 06 angeht. Dass dieser Einzelplan am Ende dieses Tages, am Ende der Haushaltsberatungen auf der Tagesordnung steht, ist mehr als bedauerlich, wenn ich das so sagen darf, denn hier handelt es sich um originäre Zuständigkeiten eines Bundeslandes sowohl im Bereich der Kultur als auch im Bereich von Wissenschaft und Forschung. Ich finde das bedauerlich, weil damit auch das, was in diesem Land an Möglichkeiten eröffnet wird, und das, was wir diskutieren, nicht die Öffentlichkeit erreicht, wie es gerade diese Bereiche erfordern und verlangen.

Die SPD-Fraktion begrüßt die Entwicklung des Landeshaushaltes im Bereich Kultur. Wir haben dies auch in den Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien durch unser Abstimmungsverhalten deutlich gemacht. Der Anstieg des Volumens ist sehr bedeutend. Das schätzen wir auch.

Frau Ministerin, allerdings sehen wir noch bestimmte Handlungsbedarfe, was die Transparenz dieses Haushaltes angeht. Wir haben dies auch diskutiert, gerade was die Titelgruppe 69 angeht, die Stärkungsinitiative. Sie haben zugesagt, dass, wenn diese Stärkungsinitiative schrittweise umgesetzt wird, hier auch mehr Transparenz zu erwarten ist.

Wir gehen davon aus, dass dies dann auf der Basis des Kulturförderberichtes und wiederum auch im Rahmen des Kulturfördergesetzes erfolgen wird, sodass wir genau sehen, in welche Bereiche was geht. Angesichts des Aufwuchses von 20 Millionen Euro in diesem Jahr steht da eine Menge dahinter. Ich glaube, es ist erforderlich, dass der Landtag auch weiß, wohin diese Finanzmittel fließen.

Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine vernünftige Lösung finden und insbesondere Transparenzregeln anwenden, die für die Vermittlung dieses Politikbereiches erforderlich sind.

Ich habe auf das Abstimmungsverhalten der SPDFraktion im Ausschuss für Kultur und Medien hingewiesen. Da allerdings der Wissenschaftshaushalt und der Kulturhaushalt in einem Haushalt zusammengefasst sind, werden wir natürlich nicht das Abstimmungsverhalten an den Tag legen können, wie wir das für den Teilhaushaltsplan Kultur getan hätten, weil sich unsere Einschätzung des Wissenschaftshaushaltes etwas anders darstellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zu Ihrem Antrag, was das Zuwendungsrecht angeht. Dieser Antrag bleibt aus unserer Sicht, wenn man an die Erkenntnismöglichkeiten denkt, die es in diesem Zusammenhang gibt, sehr im Allgemeinen. Es ist eine Beschreibung der Situation, die sicherlich richtig ist. Dann folgen auf der zweiten Seite Feststellungen. Aber konkrete Vorschläge, wie sich denn das Zuwen

dungsrecht in Zukunft darstellen soll, wie es weiterentwickelt werden soll, werden in diesem Antrag nicht deutlich.

Sie hätten sehr gut auf die Ausführungen der Organisationen des dritten Sektors zurückgreifen können. In einem Schreiben, das im Oktober an den Ministerpräsidenten gegangen ist und von fast allen großen Kulturinstitutionen und auch von den Wohlfahrtsverbänden unterschrieben ist, wurden 13 Bereiche sehr ausführlich und sehr konkret benannt, wo eine Änderung des Zuwendungsrechtes sinnvoll wäre.