Wir machen es, und wir machen es so, dass es sich parallel entwickelt und andere auch teilhaben können.
Dasselbe gilt für die digitale Wirtschaft. Herr BolteRichter, woher nehmen Sie denn die Hinweise darauf, dass wir Strukturen nicht fortentwickeln oder dass wir sie sogar aufgeben wollten? – Im Gegenteil: Wir arbeiten daran, dass sich diese Strukturen weiterentwickeln und dass sie Wirkung entfalten können. Das ist das, was jetzt notwendig ist, und was wir tun können.
Es wurde auch gefragt, wo im Haushalt Prioritäten gesetzt werden. Wenn der Landesfinanzminister und die regierungstragenden Faktionen in diesem Haushalt allein für die Kofinanzierung der Breitbandnetze 1 Milliarde Euro zur Verfügung stellen wollen, dann ist das eine ganz klare Aussage und das Setzen der Priorität, die Infrastruktur so schnell wie möglich auszubauen. Ein besseres Commitment kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Das gilt auch für die öffentliche Verwaltung. Vor uns liegen große Anstrengungen, und wir werden eine EGovernment-Strategie vorlegen, die darlegt, was wir
schon getan haben, und welche Schritte als Nächstes kommen. Wir werden auch Mittel für die Weiterentwicklung der Landesverwaltung bereitstellen, sodass sich ihre IT-Infrastruktur entwickeln kann und die Software so organisiert werden kann, dass nicht jedes Ressort eine eigene Ausstattung und ein eigene Infrastruktur hat, aber nichts zusammenpasst. All das müssen wir angehen, weil es bisher nicht erledigt worden ist. Das muss man an dieser Stelle auch feststellen.
Lieber Herr Dr. Untrieser, Sie haben vorhin etwas zum Elterngeld gesagt. Genau das ist unser Problem: Bei uns in Deutschland läuft vieles unglaublich kompliziert ab. Und dann fährt man nach Estland und sieht, wie einfach es gehen kann. Es reicht nicht, die in der analogen Welt zur Perfektion entwickelte Bürokratie einfach zu digitalisieren. Das macht nichts einfacher, sondern wir müssen uns auf dem Weg dorthin auch fragen, ob unsere Prozesse überhaupt funktionieren und ob wir sie nicht grundlegend einfacher machen können.
Das Gewerbeportal betreffend, haben wir schon gezeigt, wie es gehen kann. So etwas wünsche ich mir für andere Lebensbereiche genauso wie Sie. Daran arbeiten wir, und ich denke, mit den uns bereitgestellten Ressourcen und der Motivation, die wir dafür haben – auch in der öffentlichen Verwaltung – können wir es schaffen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit sind wir am Ende der Aussprache zu Teil c) Innovation, Digitalisierung und kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/4414, den Einzelplan 14 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschlusses anzunehmen. Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dieser zu? – CDU und FDP stimmen der Beschlussempfehlung zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Herr Neppe enthält sich.
Damit ist Einzelplan 14 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4414 mit der Mehrheit des Hohen Hauses angenommen.
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2019 (Gemeindefinanzierungsge- setz 2019- GFG 2019)
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2019 (Gemeindefinanzierungsge- setz 2019 – GFG 2019)
Spektakuläre Änderungen in Sachen Gemeindefinanzierungsgesetz hat es zwischen der ersten und der zweiten Lesung nicht gegeben.
Ich möchte mit der Erfindung von Frau Ministerin Scharrenbach beginnen, die den Namen „finanzkraftunabhängige Aufwandspauschale“ trägt. Die Pauschale ist für sich genommen schon Spektakel genug.
Ich möchte Ihnen einige Aussagen aus der Sachverständigenanhörung zu diesem Thema vortragen. Frau Göppert vom Städtetag NRW sagt dazu: „systemfremd“, „nicht der richtige Ansatz“ und „Entzug von Mitteln zugunsten strukturschwacher Kommunen“. Herr Dr. Slawik vom Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ spricht von „Systembruch“, „systematisch nicht nachvollziehbar“ und „Entnahmen aus dem Finanzausgleich“. Und Herr Weeke, der Kämmerer der Stadt Solingen, hält sie für nicht zielführend; damit ernte man bei Einwohnern Unverständnis.
Ich könnte die Aufzählung fortsetzen, aber ich denke, ich habe die Stimmung in der Sachverständigenanhörung zu diesem Thema mit diesen Aussagen ausreichend und vollumfänglich beschrieben.
Frau Scharrenbach, Ihre finanzkraftunabhängige Pauschale ist nicht finanzwissenschaftlich begründet, und Sie testen damit meiner festen Überzeugung nach aus, wie weit Sie gehen können.
Ich halte noch einmal fest, was mittlerweile alle im Land wissen: Frau Ministerin Scharrenbach und die Landtagsfraktionen von CDU und FDP nehmen den Kommunen mit kleiner Finanzkraft und geben den Kommunen mit größerer Finanzkraft. Das lehnen wir ab.
Zum Thema „fiktive Hebesätze“ habe ich mich meiner Meinung nach in der ersten Lesung bereits erschöpfend geäußert. An meiner Einschätzung hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Auch hier nehmen Sie Umverteilungen zulasten strukturschwächerer Kommunen vor. Auch das hat die Anhörung zu diesem Thema glasklar gezeigt.
Auch zum Soziallastenansatz sind die Positionen meines Erachtens zur Genüge ausgetauscht. Ich darf heute in zweiter Lesung noch einmal auf unsere Anregung hinweisen, über eine Abmilderungshilfe nachzudenken. Das war bei der Anhebung des Soziallastenansatzes auch der Fall, und es wurde Rücksicht auf die Planung der Kommunen genommen.
Ich komme zum Thema „Integrationspauschale“. Dafür feiern Sie sich – zumindest haben Sie es gestern getan – wirklich selbstberauscht ab. Ich darf an die Überschrift Ihres Wahlpapiers erinnern. Darin stand in großen Buchstaben: „Zuhören. Entscheiden. Handeln. Regierungsprogramm der CDU für NordrheinWestfalen 2017 – 2022, Beschluss des 39. Landesparteitags vom 1. April 2017.“
Jetzt frage ich mich – denn wir sprechen ja über den Haushalt 2019 –: Wenn das jetzt hier alles Zuhören, Entscheiden und Handeln ist, und wenn Sie gestern ausgeführt haben: „Selbstverständlich halten wir, was wir versprochen haben“, – was hat sich denn vom Haushalt 2018 zum Haushalt 2019 verändert? Die Landtagswahl ist ja schon ein bisschen länger her.
Sie haben hier Druck gebraucht und sind nicht von alleine auf die Idee gekommen, Ihr Versprechen einzulösen. Neun Bürgermeister aus der Städteregion Aachen haben die Landesregierung in aller Deutlichkeit in einem Brandbrief aufgefordert, ihr Versprechen einzuhalten. 18 Bürgermeister haben Ihnen unabhängig hiervon einen Brandbrief geschrieben. Unter der Führung eines christdemokratischen Bürgermeisters haben diese 18 Bürgermeister mit einer
Sitzblockade vor dem Landtag gedroht. Ganz so flott waren Sie mit der Umsetzung Ihrer Versprechen also nicht. Das hat schon eine Menge Druck gebraucht.
Jetzt gibt es noch ein rechnerisches Problem. Das ist gestern hier von den Fachpolitikern im Zusammenhang mit dem FlüAG aufgerufen worden. Es handelt sich um die Frage: Wie ist denn die Veränderung haushalterisch mit der Integrationspauschale in Zusammenhang zu bringen? Bisher war es so vorgesehen haben, dass Sie die 108 Millionen Euro für das FlüAG aus der Integrationspauschale nehmen.
Herr Stamp ist gestern in der Diskussion zum Haushalt gefragt worden: Wie stellen Sie das denn jetzt dar? Wo ist die Kompensation? Wo kommt das Geld her? Sie können einen Euro nicht zweimal ausgeben. – Herr Stamp hat dann gesagt: Das beantworte ich heute nicht. Lassen Sie sich mal überraschen. Da kommt ein guter Vorschlag.
Wenn Sie es noch nicht wissen sollten – Wir wollen ja auch eine Opposition der Einladung und Unterstützung sein –: Seien Sie doch so freundlich und schauen sich Kapitel 07 090 des Haushaltes an, und hier den Titel 633 40. Die Empfehlung aus kaufmännischer Sicht wäre, den Titel von 546.980.000 Euro um 108 Millionen Euro auf 654.980.000 Euro zu erhöhen. Dann wäre Ihr Problem gelöst. Das hätte man gestern einfach beantworten können. Anders geht es wohl nicht. Wir warten jetzt auf die Überraschung von Herrn Stamp.
Ich glaube, Tweets darf man hier nicht ausgedruckt hochhalten, Herr Präsident. Deswegen tue ich es so, dass es keiner sieht.
Interessant ist die Vermischung von Staatsgewalten, die Sie selbst im Haushaltsverfahren beim Thema „FlüAG“ vornehmen. Am 20.11.2018 um 17:38 Uhr teilt die Landesregierung über den Twitter-Account der Landesregierung „Chancen NRW“ mit, dass sie die Pauschale jetzt vollends weitergibt. Einen Tag später erst sind die parlamentarischen Vertreter dran – ich habe es bislang immer so verstanden, dass die für den Haushalt zuständig sind –, nämlich am 21.11.2018 um 13:20 Uhr.