Herr Kollege Höne, auch Ihr Argument ist geradezu abenteuerlich und überhaupt nicht zu verwenden. In Deutschland gilt das Verhältniswahlrecht. Durch das Verhältniswahlrecht wird doch gerade die aus meiner Sicht mögliche Ungerechtigkeit, dass nur ein in seinem Wahlkreis in relativer Mehrheit gewählter Direkt
kandidat hier in den Landtag kommt, zu 100 % ausgeglichen. Damit haben wir doch gar kein Problem. Dieser Vergleich ist doch völlig fehl am Platz, Herr Kollege Höne.
Ich möchte noch etwas hinzufügen: Wenn der Ministerpräsident tatsächlich direkt gewählt werden würde, dann würden wir selbstverständlich darauf bestehen, dass es dabei eine Stichwahl gibt. Und dass die Beträge, die Sie hier genannt haben, die 77 Milliarden Euro, die einschlägig werden, selbstverständlich im Rahmen einer Stichwahl geklärt werden sollen, steht doch außer Frage. Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Was Sie hier vorgetragen haben, hat mit dem Thema relativ wenig zu tun.
Aber das entscheidendste Argument – und das finde ich abenteuerlich und krass; das sucht wirklich seinesgleichen – hat der Kollege Kämmerling bereits angedeutet. In einer Anhörung, in der es um das Thema „Kreisordnung“ ging, hat der aus Paderborn stammende Landtagsabgeordnete Hoppe-Bier
meyer dem zufällig auch aus Paderborn stammenden Landrat Müller die Frage gestellt, was er denn von Stichwahlen halte. Das hat Herr Kämmerling eben bereits geschildert. Ich habe damals schon in der Anhörung prophezeit, dass CDU und FDP dies im Rahmen eines Änderungsantrags im Verfahren ändern wollen.
Ich kann Ihnen sagen: Dazu werden wir alle verfassungsrechtlichen Fragen klären. Sie können nicht allen Ernstes 18 Monate vor einer Kommunalwahl noch das Wahlrecht ändern wollen. Sie können auch nicht wollen, dass wir keine Anhörungsrechte haben, dass keine Expertise von Sachverständigen eingefordert wird und dass die kommunalen Spitzenverbände nicht angehört werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Frieling, wenn Sie sich ernst nehmen und auf die Bürger hören wollen, dann machen Sie doch eine Volksbefragung. Fragen Sie die Bürgerinnen und Bürger, ob sie dafür sind, die Stichwahl in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen. Das wäre ein konsequenter Weg, mit der Demokratie umzugehen.
Ich möchte Ihnen eines sehr klar sagen: Herr Kollege Engel – ich habe noch einmal in das Protokoll geschaut – hat die Position der FDP damals, wie eigentlich auch heute, treffend beschrieben: Es gibt ein bisschen was, was dafür sprechen kann, und ein bisschen was, was dagegen sprechen kann, und wenn wir in der Koalition sind, dann müssen wir uns halt der Mehrheit in der Koalition beugen und mit der CDU die Stichwahl abschaffen. Und wenn wir alleine
Ich will noch einmal – da schließe ich mich dem Kollegen Kämmerling an – deutlich auf das Rechtsstaatsprinzip abstellen: Machen Sie nicht den Fehler, eine Wahlrechtsänderung mit derart großen Auswirkungen im Hopplahopp-Verfahren vor der Kommunalwahl durchzuziehen. Davor kann ich Sie nur warnen.
Herr Minister Reul, bis heute hat die Landesregierung nicht Stellung zu diesem Punkt bezogen. Wenn wir dann in einer Aktuellen Stunde darüber reden müssen, um überhaupt etwas zu dem Thema zu erfahren, dann finde ich das völlig unangemessen für den Landtag Nordrhein-Westfalen.
(Bodo Löttgen [CDU]: Fragen Sie mal Herrn Dr. Bertrams, was der dazu sagt! – Nadja Lü- ders [SPD]: Der ist aber nicht die Regierung!)
Herr Dr. Bertrams sagt dazu – Herr Kollege Löttgen, um es Ihnen noch mal zu sagen –, dass eine Stichwahl zulässig ist, dass es ebenfalls zulässig ist, keine Stichwahl zu machen, und dass der Landtag souverän ist, darüber zu entscheiden. – Nicht mehr und nicht weniger.
Diese Aktuelle Stunde hat gezeigt: Die CDU will die Stichwahl, die FDP hat offensichtlich einen politischen Preis für die Stichwahl bekommen. Die Landesregierung hat keinen Vorschlag vorgelegt; bis heute liegt kein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor. Ich finde das sehr abenteuerlich und nicht akzeptabel. Wir werden uns dem sehr deutlich entgegenstellen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Höne das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zwischenruf zur Frage des Preises offenbart ja,
Dinge, von denen man fachlich nicht überzeugt ist, müssen nur einen Preis haben, der hoch genug ist, und dann gilt die eigene Überzeugung nichts mehr.
(Beifall von der FDP und der CDU – Michael Hübner [SPD]: Wenn Sie das ohne Preis ge- macht haben, dann wird es eher ein Prob- lem! – Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Michael Hübner [SPD]: Lieber Henning Höne, wenn du da keinen Preis dran- gemacht hast, dann wird es jetzt echt gefähr- lich!)
Diese Koalition nimmt sich der Themen erst einmal an und überlegt dann, was fachlich machbar, vernünftig und inhaltlich richtig ist. In genau diesem Prozess befinden wir uns aktuell.
Was in einem solchen Prozess nicht sinnvoll ist – unter anderem deshalb habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet –: Herr Kollege Kämmerling, Sie fordern eine fachliche Debatte ein, und zu Beginn verwenden Sie die Hälfte Ihrer Redezeit auf persönliche Beleidigungen und Herabwürdigungen von Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall von der FDP und der CDU – Michael Hübner [SPD]: Was?! – Thorsten Schick [CDU]: Einfach mal zuhören!)
Herr Kollege Dahm, sowohl zu Ihrer Rede als auch zu Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde, in dem Sie schreiben: „Angriff auf die Demokratie in den Kommunen“, die
„beschädigen … in erheblichem Maße demokratische Grundstrukturen“, da kann ich nur fragen: Können Sie eigentlich noch sachlich und fachlich nüchtern? Oder können Sie nur noch laut, schrill und Panikmache? Das ist doch nicht mehr für voll zu nehmen!
Sie haben hier jegliches Maß und jegliche Mitte verloren, sich einem solchen Thema einfach einmal sachlich zu nähern.
Zum Kollegen Mostofizadeh: Vielen Dank für die Nachhilfe, aber mir sind die Unterschiede zwischen Hauptverwaltungsbeamten und Landes- und Bundesebene durchaus bekannt. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass man durchaus auch mal Vergleiche anstellen kann, wenn man denn in der Lage und auch willens ist, zu abstrahieren. Das waren Sie leider nicht.
Ich will noch einen Hinweis geben: Ich weiß nicht, wie Sie es in Essen handhaben, aber meines Wissens hat ein Bürgermeister zwar eine hervorgehobene Rolle in der Kommune, aber ohne den Stadtrat, der nach entsprechendem Verhältniswahlrecht – unter anderem im Mischwahlrecht – gewählt wird, handelt er auch nicht. Zwischen „hervorgehoben“ und „königlichen Vollmachten“ gibt es ja noch etwas Raum. Das lassen Sie komplett untergehen.
(Beifall von der FDP und der CDU – Michael Hübner [SPD]: Lass uns doch mal Kommunal- politik machen! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Der hat aber weitere Eingriffs- rechte, der Oberbürgermeister!)
Zur fachlichen Debatte gehört übrigens auch: Ja, deutschlandweit werden die Hauptverwaltungsbeamten direkt gewählt, aber – Herr Mostofizadeh, das ist jetzt wichtig für Sie, weil Sie auf dieses Detail vorhin entweder bewusst nicht hingewiesen haben oder es einfach nicht wissen – wie die zweiten Wahlgänge gestaltet sind, ist höchst unterschiedlich.
In Baden-Württemberg findet zum Beispiel keine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt, sondern zwischen allen Bewerbern. In manchen Bundesländern können sogar noch neue Kandidaten für den zweiten Wahlgang hinzukommen. Es gibt andere Bundesländer, in denen es eine absolute Mehrheitswahl