Protocol of the Session on October 12, 2018

Auch mit weiteren Änderungen bauen wir Hürden für stationäre Einrichtungen ab. Auf die Einstellung der Überprüfung der Qualifikation bin ich bereits eingegangen. Wir werden aber auch bezüglich der starren Obergrenze von 80 Plätzen mehr Flexibilität ermöglichen, um die Kurzzeitpflege weiter voranzubringen. Damit schaffen wir auch Anreize zum Ausbau der Kurzzeitpflege, die dringend benötigt wird. Das sind wir nicht nur den zu Pflegenden, sondern vor allem deren Angehörigen schuldig.

Zum dritten Punkt, dem digitalen Wandel: Wir wollen die Möglichkeiten der Digitalisierung zum Wohle der Menschen nutzen. Wir werden im Wohn- und Teilhabegesetz die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Zahl freier und belegbarer Plätze in den Einrichtungen tagesaktuell elektronisch erfassen und abrufbar zur Verfügung stellen zu können. Damit können wir eine App oder ein Onlineportal auf den

Weg bringen, mit der oder dem die Suche nach freien Plätzen in der jeweiligen Region wesentlich leichter und schneller möglich sein wird.

Zum vorhin schon angesprochenen Thema „Digitalisierung“: Ja, jeder von uns möchte ins Internet; jeder möchte die digitalen Medien nutzen. Liebe Frau Altenkamp, warum soll man das dann in stationären Einrichtungen nicht zur Pflicht machen? Das zeigt wieder Ihr Verständnis von Pflege. In stationären Einrichtungen befinden sich nicht nur Schwerstpflegefälle, die rund um die Uhr versorgt werden müssen. Dort sind auch jüngere Menschen. Dort sind Menschen, die sich bewusst für eine stationäre Einrichtung entschieden haben. Im Übrigen stelle ich mir einfach einmal vor, dass die Enkelin dort die Oma besucht und der Oma im Internet etwas zeigen will. Wenn es in der Einrichtung kein WLAN gibt, ist das schlecht.

Daher möchten wir – wie für alle Menschen in unserem Land –, dass die digitalen Medien in den stationären Einrichtungen nutzbar sind. Dafür werden wir kämpfen.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die richtigen Weichen für die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen stellen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Für die Grünen hat unser Kollege Mostofizadeh das Wort. Herr Kollege, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste kurz darüber nachdenken, ob Frau Schneider mit den Überschriften, die sie in ihrer Rede gewählt hat, nicht Herrn Minister Laumann Unrecht getan hat. Da will ich auch ein Stück weit ansetzen.

Der erste Punkt war ihre Aussage, mit diesem WTG finde ein Wandel, nahezu eine Revolution, im Wohnaufsichtsrecht statt. Nun würden endlich die Hürden für einen Zugang zum Heim abgeschafft, die Rot-Grün mit seiner Ideologie aufgebaut habe. Der Minister habe das mit diesem Gesetz geändert.

Herr Minister Laumann, diesen Vorwurf hätte ich Ihnen in dieser Schärfe gar nicht gemacht. Aber das zeigt schon, auf welcher Strecke die FDP unterwegs ist.

(Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)

Deswegen werde ich in den Ausschussberatungen und bei den Anhörungen ganz genau darauf achten, wohin die Reise denn gehen soll, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Denn eines wollte ich eigentlich vorwegschicken: Das alte WTG – das hat der Minister konstatiert – war erfolgreich. Jetzt wird es an einigen Stellen modifiziert. Es war deswegen erfolgreich, weil es dazu geführt hat, dass Menschen tatsächlich eine Wahlfreiheit hatten, eine bessere Wahlfreiheit als früher. Sie konnten sich entscheiden, ob sie im Quartier leben wollen, ob sie in ihrer eigenen Wohnung leben wollen oder ob sie einen Heimplatz bekommen wollen.

Um das an dieser Stelle einmal ganz klar zu sagen: Wir Grüne stehen für eine hohe Qualität auch in stationären Einrichtungen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Menschen dort gut gepflegt werden und möglichst alle Zugänge haben – deswegen haben wir überhaupt kein Problem mit dem WLAN-Zugang – und auch bekommen.

Fakt ist aber, dass wir hier eine Grundeinstellung haben, die uns massiv von der FDP unterscheidet. Wir sind der Meinung, dass Wahlfreiheit in Deutschland und gerade in Nordrhein-Westfalen heißt: Die Menschen wollen so lange wie möglich zu Hause leben. Dafür müssen wir die Grundbedingungen schaffen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Ja!)

Statt einen Kampf gegen das Quartier und gegen die Pflegeeinrichtung zu Hause zu führen, sollten wir für eine Integration ins Quartier kämpfen, damit die Menschen selbstbestimmt leben können. Das ist unser Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte noch einige Punkte, die genannt wurden, aufgreifen. Sie haben von der Qualifikation der Heimleitung gesprochen. Ich habe kein Problem damit. Wir werden uns in den Ausschussberatungen genauer darüber unterhalten, wie das gemeint ist.

Fakt ist auch – damit will ich an das anknüpfen, was die Kollegin Altenkamp gesagt hat –: Wenn das letztlich der Kniefall vor dem bpa ist,

(Minister Karl-Josef Laumann: Nein!)

um Großeinrichtungen schaffen zu können, in denen einzelne Pflegeeinrichtungen dann vor sich hinarbeiten können, entspricht das nicht unserem Ziel. Wenn Sie tatsächlich den Zugang zur Heimleitung verbessern wollen, sind wir natürlich sehr im Gespräch. Wir werden uns das in den Ausschussberatungen genau anschauen.

(Zuruf von Susanne Schneider [FDP])

Ein zweiter Punkt, den ich großartig fand, Frau Kollegin Schneider, war Ihre Aussage, dass Sie jetzt den digitalen Wandel in der Pflege einleiten werden. Geht es eine Nummer kleiner? Ein WLAN-Anschluss im Altenheim soll der digitale Wandel in der Pflege sein? Damit machen Sie sich doch lächerlich –

(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

auch vor folgendem Hintergrund: Digitaler Wandel wäre notwendig. Wir bräuchten mehr Pflegeunterstützung – nicht nur mechanische, sondern auch digitale. Wir bräuchten auch zu Hause bessere Pflege, die nun einmal mehr Zeit kostet. Dafür wird aber mehr und besser qualifiziertes Personal benötigt. In dieses Personal müssen wir investieren. Wir können es nicht herbeizaubern. Das will ich Ihnen auch gar nicht ins Stammbuch schreiben, Herr Minister.

Jedenfalls wäre es digitaler Wandel, wenn man die Chancen der Digitalisierung in der Robotik und der Telematik für eine bessere Pflege nutzen würde. Das hat mit dem WTG aber relativ wenig bis gar nichts zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ein letzter Punkt, der mir sehr am Herzen liegt, ist das Thema der Wohngemeinschaften. Wenn es so ist, wie ich es verstehe, dass diese jetzt tatsächlich alle zu Heimeinrichtungen werden sollen,

(Minister Karl-Josef Laumann: Nein, nein, nein!)

ist das nicht unser Weg. Herr Minister, wir fordern bessere Qualität. Wir wollen den Leuten auf die Finger gucken. Wir wollen keine – ich will jetzt keine Länder nennen – Einrichtungen haben, in denen Geld damit gemacht wird, Menschen, die auf Beatmungsgeräte und auf intensive Pflege angewiesen sind, schlecht zu pflegen. Das dürfen wir nicht durchgehen lassen.

Nicht akzeptabel ist aber, dass die Menschen gezwungen werden, in Heimeinrichtungen zu leben. Wenn sie nicht mehr in der Lage sind, täglich in die Einrichtung zu gehen, können sie auch nicht mehr studieren oder andere Dinge tun. Wir sprechen über Menschen zwischen 0 und 100 Jahren, die davon betroffen sind. Das sind nicht einige wenige Schwerstpflegefälle im Alter, sondern Menschen aus allen Schichten der Gesellschaft, die einen Anspruch darauf haben, selbstbestimmt leben zu können.

Sollten Sie in dieser Hinsicht kritische oder ablehnende Formulierungen gewählt haben, haben Sie uns nicht auf Ihrer Seite. Darauf werden wir bei den Ausschussberatungen sehr genau achten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ein allerletzter Punkt: Was die Inklusion in den stationären Einrichtungen betrifft, bin ich doch sehr verwundert darüber, dass Sie hinsichtlich der Barrierefreiheit jetzt einen Bezug zur Landesbauordnung herstellen. Auch darauf werden wir bei den Ausschussberatungen sehr genau schauen. Es wäre einigermaßen albern, ausgerechnet die stationären Einrich

tungen auf das Niveau der Landesbauordnung absenken zu wollen. Ich fürchte fast, dass selbst merkwürdige Heimeinrichtungen das nicht mitmachen würden.

Wenn Sie diesen Standard tatsächlich für ausreichend halten, haben Sie uns sehr klar auf der Gegenseite. Wir werden dafür kämpfen, dass nicht nur Heimeinrichtungen, sondern auch die normalen Wohnunterkünfte barrierefrei werden. Wir werden in dieser Legislaturperiode sehr intensiv darauf hinweisen, dass CDU und FDP andere Standards wollen, während wir dafür sind, dass Menschen zu Hause, im Quartier oder auch in einer Heimeinrichtung barrierefrei und menschengerecht leben können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Für die AfD erteile ich nun dem Kollegen Dr. Vincentz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade im Bereich Soziales und Pflege hatte ich bisher immer den Eindruck, dass im Ausschuss vieles relativ konsensual geschieht. Es ist zwar schön, dass Herr Mostofizadeh am Freitagmorgen hier für so viel Stimmung sorgt. Ich denke aber, dass man bei einem solchen Gesetzentwurf immer den einen oder anderen Punkt findet, den man kritisieren kann. Deswegen wird er auch noch in den Ausschuss überwiesen, in dem man diese Dinge dann diskutieren kann. Es handelt sich ja um ein relativ weites Feld, über das in diesem Zusammenhang zu sprechen ist. Vor diesem Hintergrund weiß ich nicht, ob es unbedingt richtig ist, da jetzt so viel Emotion hineinzulegen.

Wir stellen fest, dass man in diesem Gesetzentwurf, formal gesehen, einige richtige Dinge gemacht hat. Bei vielen Gesetzentwürfen neigt man dazu, zu bestehenden Vorschriften neue zu addieren. Das ist zwar durchaus gang und gäbe, für die Praxis aber nicht unbedingt dienlich. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. Man hat vielmehr einige Altlasten entfernt. Das ist meiner Meinung und der Meinung meiner Partei nach gut. Denn wenn es bereits Vorschriften gibt, die aber gar nicht eingehalten werden, weil man das nicht kontrollieren kann, kann man sie entweder streichen oder so formulieren, dass sie dann auch eingehalten werden können. Das ist schon einmal ein richtiger Schritt, der an dieser Stelle gegangen wird.

In einem zweiten Punkt sind wir uns sicher auch alle einig. Man versucht, das Problem mit den Kurzzeitpflegeplätzen anzugehen. Ich bin nicht so frohen Mutes wie Kollegin Oellers, die sagt, damit sei jetzt allem Genüge getan. Das muss man erst einmal abwarten.

Ich möchte an dieser Stelle mit Erlaubnis des Präsidenten und der SPD sinnbildlich Herrn Tucholsky zitieren, der gesagt hat: „Gesetze sind Jungfrauen im Parlament, aber …“ Sie kennen den Rest. Warten wir erst einmal ab, was dabei herauskommt. Schließlich muss man auch ein Stück weit mit der Kreativität derjenigen rechnen, die die Gesetze dann anwenden.

Kurzum: Überflüssiges wurde gestrichen; technische Entwicklungen wurden ergänzt. Von unserer Seite gibt es dazu absolute Zustimmung. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3777 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es jemanden, der dagegenstimmen möchte? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass wir diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen haben.

Ich rufe auf: