Protocol of the Session on September 29, 2018

Der Strafvollzugsausschuss der Länder hat in der 125. Tagung vom 10. bis 12. Mai 2017 in Potsdam beschlossen, eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Mustergesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie der EU für Justizvollzug einzurichten, in der Nordrhein-Westfalen zusammen mit Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein die Federführung übernommen hat. Der vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt die gegenwärtigen Ergeb

nisse der Arbeitsgruppe und anderer bereits im Gesetzgebungsprozess befindlicher Entwürfe der Länder zum bereichsspezifischen Datenschutz im Justizvollzug. Ich kann daher nur dafür werben, den Gesetzentwurf mit den Änderungen, die die CDUFraktion und die FDP-Fraktion eingebracht haben, anzunehmen.

Herr Kollege Körfges, Sie haben sich hier gerade gerühmt, dass Ihr Änderungsantrag inhaltlich so profund gewesen sei, und gesagt, Sie könnten gar nicht verstehen, warum die anderen den nicht mitgetragen hätten. Sie hätten zuhören sollen; denn wir haben klar dargelegt, dass die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen nicht nötig sind, weil sie im Gesetzentwurf bereits enthalten sind oder sich aus anderen Gesetzen ergeben. Deswegen war dies auch nicht nötig.

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ich bitte Sie um Zustimmung. – Vielen Dank und Glückauf.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Mangen. – Nun spricht Herr Engstfeld für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, ich werde mich bei Ihnen unbeliebt machen, aber ich werde meinen Beitrag ähnlich kurz halten. Die Argumente sind bei der Einbringung und im Ausschuss schon weitestgehend ausgetauscht.

Herr Mangen, nein, wir haben zugehört. Das war ein sehr guter Änderungsantrag vonseiten der SPDFraktion, dem wir ja auch zugestimmt haben. Es wäre hilfreich gewesen, wenn er bei Ihnen Berücksichtigung gefunden hätte. Das ist nicht passiert.

Die Peinlichkeiten im Verfahren und die inhaltlichen Änderungen, die auch durch die Anhörung entstanden sind, haben Sie zum größten Teil beseitigt. Insofern gibt es auch von unserer Seite keine Ablehnung, sondern eine Enthaltung.

Ich weiß es auch nicht – das müssen wir noch mal an anderer Stelle diskutieren –, warum solche guten Vorschläge in der Sache bei den regierungstragenden Fraktionen keine Mehrheit gefunden haben.

Wir enthalten uns. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Engstfeld. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Röckemann.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz mit dem selbsterklärenden Namen „Gesetz zur Umsetzung des bereichsspezifischen Datenschutzes im Bereich der Justiz“, vereinfacht auch als Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz bekannt, hat mich an durchlittene Stunden im Lateinunterricht erinnert. Ich sage nur: nomen est omen.

Ihr unaussprechliches Gesetzesvorhaben beruht auf der Datenschutz-Grundverordnung, die nicht weniger unaussprechlich ist. Mit dieser Verordnung wurde bereits der deutsche Mittelstand in Angst und Schrecken versetzt. Besonders schrecklich ist dabei die Flut an Fallstricken, die zu beachten sind und nur vorgeblich dem Verbraucherschutz dienen. Tatsächlich wurde mit der DSGVO ein Brüsseler Bürokratiemonster erschaffen, das bislang niemandem genutzt hat – außer Zeit und Kosten zu verursachen.

Genauso ist es bei Ihrem heutigen Vorhaben: viel Theorie und gute Absichten, aber nicht praxistauglich.

Dazu ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, ein Angehöriger möchte einen Insassen besuchen. Die Daten des Besuchers müssten aufgezeichnet und am Ende des Tages, wenn er die JVA wieder ohne den Insassen verlässt, gelöscht werden. Darauf hat der Besucher einen Anspruch.

Jetzt kommt exakt derselbe Besucher eine Woche später wieder zur JVA, und das gleiche Spielchen beginnt von vorne – bei mehreren Zehntausend Gefangenen und deren Besuchern ein zeitraubendes Unternehmen. Wie gesagt, das ist ein Beispiel.

Bei ausländischen Besuchern unserer ausländischen Gäste ist dies beinahe unmöglich.

Bei der Gelegenheit: Die Frist zur Datenspeicherung ist auch viel zu kurz, um eine vernünftige Datenverarbeitung zu gewährleisten. So werden mühsam gewonnene Erkenntnisse nach kurzer Zeit wieder vernichtet. Was für ein Unfug! Hier schleicht sich Täterschutz unter dem Deckmantel des Datenschutzes ein.

Meine Damen und Herren, wenn Sie die Anhörung zum Gesetzentwurf aufmerksam verfolgt haben, wird Ihnen sicherlich nicht entgangen sein, dass sich die Vertreter der Praxis skeptisch gegenüber dem Vorhaben geäußert haben. Nach deren vorsichtiger Einschätzung würde die Umsetzung des Bürokratiemonsters einen Mehrbedarf von 465,5 Stellen bedeuten. Das ist eine Zahl, die man nicht so einfach mit einem flapsigen „Wir schaffen das“ wegbügeln kann.

Ernsthaft, wo wollen Sie denn die Leute hernehmen? Sie wissen schon, dass die Gewinnung von Kandidaten, deren Auslese und die anschließende Ausbildung Jahre in Anspruch nehmen werden wird. Sie bekommen doch schon heute nicht genug Personal zusammen, um Ihre großspurigen Wahlversprechen einzulösen.

Ist Ihnen eigentlich entgangen, dass die Mitarbeiter im Vollzugsdienst bereits jetzt über die Maßen belastet sind? Den Eindruck müssen Sie doch auch erhalten haben, als wir diese Anstalten mit dem Justizausschuss besucht haben. Die Beschäftigten werden kilometerweit versetzt, fahren teilweise stundenlang zur neuen Arbeitsstelle – und das im Schichtdienst. Die Krankenstände erhöhen sich hierdurch permanent. Ehen gehen in die Brüche. Diese Leute haben keine Lust mehr. – Sie hingegen sorgen nicht für die notwendige Entlastung, sondern legen die Latte immer noch höher.

Unsere Forderung ist so einfach wie klar: Schaffen Sie zunächst die geeigneten Voraussetzungen, und stellen Sie die erforderliche Anzahl an Vollzugsbediensteten ein! Dann und erst dann verwirklichen Sie Ihr Gesetzesvorhaben. Alles andere ist billige Durchhaltepolemik auf dem Rücken der Mitarbeiter. Mit der Alternative für Deutschland ist das nicht zu machen. Wenn Sie sich beschweren wollen, wenden Sie sich an Brüssel. Dort haben Ihre Leute an verantwortlicher Stelle die Weichen in die falsche Richtung gestellt. – Guten Tag.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Röckemann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Biesenbach.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Körfges, heute noch von der SPD zumindest ein kleines Lob zu erhalten, überrascht mich. Ich sage das einmal so.

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD] – Zuruf von der SPD: Echte Freunde!)

Ich hätte aber an einer anderen Stelle, an der Sie die zeitliche Schiene ein bisschen kritisiert haben, eigentlich auch ein Lob erwartet. Denn mit diesem Justizvollzugsdatenschutzgesetz entsprechen wir den Bemühungen der meisten anderen Bundesländer, die ebenfalls die Einführung eigener Gesetzeswerke beabsichtigen. Noch diese Anmerkung dazu: Nordrhein-Westfalen geht hier als eines der ersten Bundesländer voraus. Das, was Sie als zeitlich lang bezeichnen, bringt uns also im bundesweiten Vergleich mit an die Spitze.

Meine Damen und Herren, mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf werden für die Justiz die Vor

gaben der Datenschutzrichtlinie umgesetzt. Dies erfordert eine grundlegende Neuregelung des gesamten Datenschutzrechts für den Justizvollzug.

Der Entwurf verfolgt dabei mehrere Ziele:

Erstens. Das bereits jetzt bestehende hohe datenschutzrechtliche Niveau soll beibehalten werden.

Zweitens. Die Regelungen sollen eine möglichst große Anwenderfreundlichkeit erreichen.

Drittens. Schließlich soll den Besonderheiten des Justizvollzugs Rechnung getragen werden.

Diese Ziele erreicht der Entwurf, indem er den Datenschutz im Justizvollzug künftig in einem eigenständigen Gesetz regelt und nicht wie bisher in einzelnen Abschnitten der Justizvollzugsgesetze.

Der Entwurf setzt an zahlreichen Stellen auf die bewährte begriffliche Unterscheidung zwischen Erheben, Verarbeiten, Übermitteln und Weiterverarbeiten auf, greift jedoch zugleich auch auf den neuen zentralen Verarbeitungsbegriff der Datenschutzrichtlinie zurück.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält daher in Art. 1 den Vorschlag für ein Justizvollzugsdatenschutzgesetz und in den folgenden Artikeln die Anpassung der Justizvollzugsgesetze.

In das Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen soll außerdem in Konkretisierung der bisherigen Rechtslage eine Vorschrift aufgenommen werden, die die polizeiliche Zuführung von Jugendlichen zum Jugendarrest ermöglicht.

Der Entwurf enthält eine klare Gliederung in allgemeine Vorschriften und besondere Verarbeitungsvorgänge. In seinen allgemeinen Bestimmungen hebt er die zentralen Grundsätze für eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Justizvollzug hervor. Die besonderen Bestimmungen des Gesetzentwurfs übernehmen bewährte Vorschriften und Verarbeitungsvorgänge aus den Justizvollzugsgesetzen.

Daneben sieht der Entwurf die Möglichkeit der Nutzung von videogesteuerten Assistenzsystemen zur Suizidprävention und die Einführung von gemeinsamen Fallkonferenzen mit den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden bei einer bevorstehenden Entlassung von gefährlichen Gefangenen vor.

Mit diesen erstmals gesetzlich geregelten Bestimmungen zu gemeinsamen Fallkonferenzen, die den neueren verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen, dient der Entwurf damit zugleich der Erhöhung der Sicherheit.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Plenum am 26. April einstimmig zur alleinigen Beratung nach der ersten Lesung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf schließlich in seiner zwölften Sitzung am 9. Mai erstmalig beraten und in seiner 16. Sitzung hierzu eine Anhörung durchgeführt.

Auf der Grundlage der eben vorgetragenen Argumente freue ich mich darauf, den Gesetzentwurf heute verabschieden zu lassen, und hoffe auf Ihre Zustimmung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. – Weitere Wortmeldung haben wir nicht.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/3756 Neudruck, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2350 Neudruck in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion stimmt dagegen. Wer enthält sich? – SPD und Grüne enthalten sich. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache

17/3756 Neudruck mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 17/2350 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf: