Diese sogenannten Veterinärzertifikate sind eine notwendige Grundlage für den Export von Tieren. Schlachttiere spielen daher bei Drittlandtransporten kaum noch eine Rolle. Im Jahr 2017 wurden lediglich 64 Schlachtrinder von Deutschland aus in Nicht-EUStaaten, nämlich in den Libanon, exportiert. Seit Mai dieses Jahres sind die letzten Zertifikate für die Ausfuhr von Schlachtrindern für ungültig erklärt worden. Damit gibt es schlichtweg gar keine Grundlage mehr für den Export von Schlachttieren in diese Drittländer. Der Antrag ist demnach in Bezug auf derartige Schlachttiertransporte mehr als hinfällig, weil das schon geregelt ist.
Die Agrarministerkonferenz unter Vorsitz der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat bereits bei ihrer Frühjahrstagung am 27. April 2018 in Münster die Bundesregierung gebeten, auf der europäischen Ebene für eine Änderung der EU-Verordnung zum Tierschutz beim Transport einzutreten.
Die Aufforderung bezieht sich auch auf den Tierschutz in anderen Mitgliedsstaaten. Es geht letztendlich auch darum, dass über die reinen Transportbestimmungen hinaus gewährleistet sein sollte, dass Tierschutzstandards erfüllt werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat daher bei der Europäischen Union angefragt, um die Überarbeitung dieser maßgeblichen Rechtsgrundlage zum Tierschutz beim Transport zu veranlassen – wohlgemerkt eine Initiative dieser Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Insbesondere sollen dabei die Transportzeiten für die Tiere weiter begrenzt werden sowie Vorgaben zum Platzangebot für die Tiere konkretisiert und die behördlichen Kontrollmöglichkeiten verbessert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem gleichen Ziel der Änderung der EG-Tierschutztransportverordnung gab es auch schon 2014 eine Initiative Dänemarks, der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland, die an die Europäische Kommission gerichtet war. Darauf ist hier schon eigegangen worden.
Außerdem gibt es den geforderten Dialog zu dieser Thematik mit Bund und Bundesländern schon längst. Bei den Agrarministerkonferenzen findet seit Jahren immer wieder ein reger Austausch zu diesen Fragen statt – im Übrigen auch bei beiden Agrarministerkonferenzen in Nordrhein-Westfalen unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens in diesem Jahr.
Abschließend möchte ich anmerken, dass es auch zu Tiertransporten im Sommer bei großer Hitze mittlerweile eine wichtige Neuerung gibt; das ist noch nicht angesprochen worden. Die Agrarministerkonferenz hat auf ihrer diesjährigen Herbstsitzung auf Antrag Nordrhein-Westfalens einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Agrarministerinnen und -minister sowie -senatoren haben die zuständigen Behörden gebeten, sehr genau auf zu hohe Temperaturen bei Tiertransporten vorwiegend in die mediterranen Drittländer zu achten und dies bei der Abfertigung zu berücksichtigen.
Auf dieser Grundlange ist im nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium bereit ein Erlass in Vorbereitung, der für die warmen Sommermonate Juli, August und September bei zu hohen Temperaturen ein Transportverbot vorsieht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken also: Das Thema ist bei der Landeregierung Nordrhein-Westfalen mehr als gut aufgehoben. Daher können wir eigentlich nur empfehlen, diesen Antrag zurückzuziehen, weil, offen gesagt, alles beschlossen, in die Wege geleitet und auf dem Weg ist. Insofern tragen wir Sorge dafür, dass das vorgebrachte Anliegen auch in die Realität umgesetzt wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Vogel das Wort. Die Fraktion der AfD hat noch 55 Sekunden Redezeit. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Erstens. Sie werfen mir die ganze Zeit vor, die Intention des Antrags sei nur das Schächten. Gleichzeitig wird gesagt, dass auch in Deutschland beispielsweise bei Wiesenhof doch geschächtet werden kann – nach jüdischem oder muslimischem Ritus. Das ist hier überhaupt kein Problem, weil die Tiere vorher betäubt werden.
Zweitens. Der nächste Punkt ist der nationale Ansatz. Ich wäre auch dagegen, wenn aus Bayern Tiere extra nach Thüringen verbracht würden.
Drittens. Sie reden die ganze Zeit immer nur von EURecht, obwohl ich eben präzise gesagt habe, dass diese Verfehlungen außerhalb der EU vorkommen, und zwar nicht nur in außereuropäischen Ländern, sondern außerhalb der EU in europäischen Ländern.
Bei diesen drei Punkten konnten Sie mich mit Ihren Gegenreden nicht widerlegen. Und dass wir hier ein Statement haben wollten, habe ich gerade kurz dargestellt. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir auch beim Blick in die Runde nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Da die antragstellende Fraktion der AfD direkte Abstimmung beantragt hat, lasse ich somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/3800 abstimmen. Wer dem Inhalt zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/3800 abgelehnt.
Am 13. September 2018 begann durch eine Anweisung des Bauministeriums die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald. Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftspolizei sowie der Spezialeinheiten aus ganz NRW, unterstützt durch Polizeibeamtinnen und -beamte aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei, mussten dafür über Wochen Amtshilfe leisten.
In einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird Innenminister Reul am 7. Oktober 2018 damit zitiert, dass die Hundertschaften aufgrund des vom Oberverwaltungsgericht verfügten Rodungsstopps am 8. Oktober 2018 abgezogen werden. Damit ist der Polizeieinsatz im Hambacher Wald beendet und eine Bilanz der Kosten und des Einsatzes kann gezogen werden.
Wie viele Dienststunden sind bei der Polizei im Zeitraum vom 13.09. bis 08.10.2018 beim Einsatz im Hambacher Wald angefallen?
Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.
Die Landesregierung hat davon Gebrauch gemacht und mitgeteilt, dass Herr Minister Herbert Reul antworten wird. Insofern darf ich Herrn Minister Reul für die Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage 24 das Wort geben.
(Der Redner spricht das Wort „Anfrage“ sehr verwaschen aus, sodass man „Fangfrage“ verstehen könnte.)
Was? – Das fängt schon gut an. Ich habe die falsche Antwort gegriffen, weil ich heute zweimal dran bin.
Zur ersten Frage, die ich natürlich gerne beantworte: Es gibt Fragen, die gar nicht so leicht zu beantworten sind. Dabei geht es …
Passen Sie auf. Ich bin es gewohnt, dass man ernsthaft miteinander umgeht. Wir können es auf dieser Ebene machen. Dann gebe ich gar keine Antworten mehr. Ich habe keine Lust mehr, so miteinander umzugehen.
Ich versuche jetzt einmal ernsthaft, die Frage zu beantworten. Dann können wir uns nachher gerne streiten, ob das vernünftig oder nicht vernünftig ist. Damit meine ich nämlich nicht das, was Sie wahrscheinlich vermutet haben – den Aufwand, die technischen Aspekte –, sondern mich treibt seit ein paar Tagen die Frage um: Was muss, was soll, was darf man veröffentlichen? Dabei geht es nicht um juristische Aspekte. Naturgemäß wird diese Frage in meinem Hause öfter gestellt als in anderen Ministerien. Das liegt an der Natur der Aufgabenstellung in meinem Haus.
Sie wissen, wenn Sie sich um die Sache gekümmert haben, dass ich in den ersten Monaten meiner Amtszeit bereits einige Male die bisherige Praxis des Hauses, Daten nicht zu veröffentlichen, verändert habe. Bei der Frage nach Straftaten im Rahmen von KURS, nach Straftaten von Ausländern oder nach dem Thema „Messerattacken“ habe ich ganz bewusst auf Transparenz gesetzt.
Bei der vorliegenden Anfrage zu den Kosten habe ich mich hingegen entschieden, so zu handeln wie mein Vorgänger. Das Innenministerium hat in der Vergangenheit Kosten, die bei Polizeieinsätzen entstanden sind, nicht veröffentlicht.
Ich möchte auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2015 hinweisen. Damals ging es um die Einsatzkosten bei Spielen der Fußball-Bundesliga. Es gab auch eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2014 zu den Kosten von Einsätzen von Einsatzhundertschaften ganz allgemein. In beiden Fällen war die Antwort meines Vorgängers die gleiche. Sie lautete nämlich sinngemäß: Dazu können wir nichts sagen.
Warum ein Innenminister darauf verzichtet, die Gesamtkosten von Polizeieinsätzen genau zu beziffern, habe ich zunächst nicht verstanden. Das hat auch meiner Auffassung widersprochen. Mittlerweile habe ich jedoch mehr Verständnis für diese Haltung. Ich würde sogar sagen, dass ich diese Ansicht inzwischen teile. Der Grund dafür sind mehrere Aspekte.
Erstens. Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden mit Bereitschaftspolizei werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in NordrheinWestfalen entstehen, grundsätzlich gar nicht erhoben. Hiervon unberührt bleibt die Erhebung und Erstattung von sogenannten einsatzbedingten Mehrkosten im Rahmen länderübergreifender Unterstützungseinsätze, etwa der Kosten für Überstunden, Unterkunft und Verpflegung.
Auch beim Einsatz im Hambacher Forst wurden zwar Einsatzkräfte von anderen Länderpolizeien und von der Bundespolizei eingesetzt. Da jedoch nur einsatzbedingte Mehrkosten und zusätzliche Kosten der auswärtigen Unterstützungskräfte erhoben wurden, ist es schlichtweg nicht möglich, die Gesamtkosten des Einsatzes im Hambacher Wald zu beziffern.