Protocol of the Session on September 20, 2018

(Beifall von der AfD)

Herr Ministerpräsident, Sie können, Sie müssen aber nicht im Rahmen der Kurzintervention antworten.

(Zuruf von Ministerpräsident Armin Laschet)

Okay. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2, der – das will ich noch mal in Erinnerung rufen – den Titel trägt „Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten! Wehrhafte Demokratie mit Leben füllen.“

Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3581. Wie Sie wissen, haben die antragstellenden Fraktionen direkte Abstimmung beantragt. Wer also dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Die Enthaltungen sind demzufolge bei den drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist mit der festgestellten Mehrheit der eben zur Abstimmung stehende Antrag angenommen worden.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/3695. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Die drei fraktionslosen Abgeordneten haben sich enthalten. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD abgelehnt, und wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf:

3 Geschönte Statistiken oder Steuergeldver

schwendung? – Wie hoch ist die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche und deren finanzielle Auswirkungen auf das Land NRW tatsächlich?

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/3591

Wie Sie sehen, eröffne ich die Aussprache, indem Herr Dr. Vincentz für den Antragsteller das Wort hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht genehmigen Sie mir, während Sie alle den Raum

verlassen, noch ein paar Worte vorweg. Ich bin wirklich erschrocken darüber, wie der Umgang allseitig hier im Parlament stattfindet.

(Lachen von der SPD)

Begegnen Sie dem gerne mit Häme.

(Karl Schultheis [SPD]: Das ist keine Häme!)

Ich sagte extra: „allseitig stattfindet“.

(Zurufe)

Ich glaube, die Zeit der deutlichen Worte – bitte hören Sie mir doch einmal zu – ist an diesem Punkt der Polarisierung der Gesellschaft deutlich überschritten. Ich glaube nicht, dass Sie mit diesen lauten Tönen die Polarisierung wieder zurücknehmen können.

(Frank Müller [SPD]: Vielleicht besprechen Sie das mal mit Ihrer eigenen Fraktion, bevor Sie sich aufregen!)

Vielleicht ist jetzt wirklich die Zeit der leisen und nachdenklichen Töne, um die Gesellschaft irgendwie wieder zusammenzuführen. Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich bei allen, die es bei diesem relativ emotionalen Tagesordnungspunkt geschafft haben,

(Frank Müller [SPD]: Sie sitzen doch neben dem Kollegen Loose!)

bei Zimmertemperatur zu sprechen.

(Zuruf von der SPD)

Ich habe wirklich die starke Befürchtung, dass die Demokratie wieder zugrunde gehen könnte, wie sie das letzte Mal zugrunde gegangen ist, und zwar unter tosendem Applaus.

Jetzt möchte ich einen Punkt mit Ihnen besprechen, der sicherlich auch zu einem der emotionalsten und kontroversesten Themen in der Politik zählt. Ich möchte explizit darauf hinweisen, dass es mir an dieser Stelle nicht darum geht, das Für und Wider von Abtreibungen zu diskutieren, sondern ich möchte die ureigene Eigenschaft der Opposition aufgreifen, und zwar die Regierung in dem zu kontrollieren, was sie tut.

Mir sind einige interessante Ungereimtheiten in den offiziellen Statistiken aufgefallen, die an dieser Stelle diskutiert werden müssen, um so die spätere Diskussion auf eine vernünftige Grundlage zu hieven. Dafür muss ich ein wenig ausholen.

Die Bundesrepublik und damit das Land NRW übernehmen bei einkommensschwachen Frauen die Kosten für eine Abtreibung. Das ist nachvollziehbar. In einer Kleinen Anfrage wollte ich wissen, wie hoch die finanziellen Auswirkungen für das Land NRW denn nun sind.

Dabei stellte sich heraus, dass beinahe in jedem Jahr der geführten Statistik die Zahl der übernommenen

Schwangerschaftsabbrüche die Zahlen in den offiziellen Abbruchstatistiken überstieg. Noch einmal im Klartext: Das Land NRW übernimmt Kosten für mehr Abbrüche, als laut Statistik pro Jahr überhaupt vorgenommen werden. Dabei ist doch anzunehmen, dass nicht nur einkommensschwache Frauen abtreiben, obgleich allein ihre Zahl schon die offiziellen Statistiken übersteigt.

Hinzukommen müssten doch zumindest noch die Aborte mit kriminologischer Indikation, Aborte mit medizinischer Indikation und natürlich alle Aborte von Frauen, die über ein Einkommen von mehr als 1.001 Euro verfügen, und das sind – die letzten Statistiken weisen das aus – über 50 % der Frauen. Vom Ministerium wurden als Gründe für mögliche Verzerrungen der Zahlen Abrechnungsfehler oder Wohnsitzverschiebungen angegeben. Das wurde von uns wissenschaftlich überprüft, und wir haben festgestellt: Beides trifft schlicht nicht zu. Es gibt also exakt fünf Möglichkeiten für das Zustandekommen der Zahlen, und jede birgt für sich ein Skandalpotenzial.

Erstens. Die Kassen rechnen möglicherweise deutlich mehr Abtreibungen mit dem Land ab, als vorgenommen werden. In dem Fall wäre das ein gewaltiger Fall von Sozialbetrug. Bitte überlegen Sie sich, was das bedeutet.

Zweitens. Die Ärzte kommen ihrer Pflicht, die Aborte zu melden, nicht nach. In diesem Fall hat es die Regierung über Jahre hinweg verschlafen, mit Nachdruck für belastbare Zahlen zu sorgen.

Drittens. Jede Frau, die eine Abtreibung vornimmt, gibt sich als sozial benachteiligt und einkommensschwach aus. Auch in diesem Fall erfüllt das Land seine Kontrollpflicht nicht und verschwendet massiv Steuergelder.

Viertens. Die Zahlen stimmen, wie angegeben, und die vom Ministerium zur Verfügung gestellten Erklärungen reichen irgendwie aus, um zumindest die Zahlen der Abtreibungen in der Statistik mit der Zahl der bezahlten Abtreibungen übereinzubringen. In dem Fall hätten wir einen Sozialskandal noch nie dagewesener Größe; denn dann gäben die Zahlen her, dass quasi nur sozialschwache Frauen abtreiben würden. Stellen Sie sich einmal vor, in was für einem Land wir leben würden, in dem alle Abtreibungen nur für sozial schwache Frauen vorgenommen werden!

Fünftens. Bei den Abtreibungsstatistiken wird gezielt mit einem sehr schlanken Fuß gerechnet, und man führt nicht die Gesamtzahl der übernommenen Abtreibungen auf, geschweige denn die Zahl der kriminologischen Aborte, der medizinischen Aborte, der Aborte, die im Ausland vorgenommen werden und über die beispielsweise die Niederlande Statistiken führen. Die könnte man ja abrufen und mit in die Statistik aufnehmen.

Wirft man einen einen Blick ins europäische Ausland, dann stellt man fest, dass die letzte These deutlich untermauert wird. Das scheint die wahrscheinlichste These zu sein. Während in Deutschland offizielle Zahlen ca. 4 Abtreibungen auf 1.000 Frauen im Alter zwischen 12 und 55 ausweisen, sind es beispielsweise in den Niederlanden 7,5, in Belgien 8,4, in der Schweiz 7, in Luxemburg sogar 37, in Dänemark 13, in Schweden 13, in Norwegen 9, in Großbritannien 15, in Frankreich 12, in Ungarn 15, in Bulgarien 12, in Rumänien 12 und in Island 14.

Diese Länder haben teils sehr unterschiedliche Regeln für Abtreibungen. Einige, wie die Niederlande, sind deutlich liberaler als wir, andere deutlich strenger. Aber eines haben sie alle gemeinsam: Die Abtreibungszahlen liegen deutlich über unseren. Ist das möglich? – Es ist so vieles möglich. Ist das wahrscheinlich? – Überhaupt nicht.

73 % der Länder der Europäischen Union haben eine Fristenregelung, vergleichbar mit der von Deutschland, also ein ähnliches System. Frankreich beispielsweise ist da sehr vergleichbar. Wie ist es zu erklären, dass bei unseren Nachbarn die Zahlen der Abtreibungen dreimal höher liegen als bei uns? Oder erfassen wir die Zahlen einfach denkbar schlecht?

Diese Erklärung liegt nahe; denn das Bundesverfassungsgericht – und jetzt wird es spannend – hat zuletzt festgelegt, dass in Deutschland Abtreibungen nur dann weiter straffrei bleiben, wenn nachzuweisen ist, dass die Aufklärungskampagnen greifen und die Zahl der Abtreibungen weiter sinkt oder zumindest konstant niedrig bleibt. Also sinken die Zahlen seit Jahren kontinuierlich, ganz entgegen den europäischen Trends. In unseren Nachbarländern bleiben die Zahlen zumindest konstant hoch, zum Teil sind sie weiter gestiegen. Ist das möglich? – Wie gesagt, möglich ist vieles.

Die Landesregierung sollte allerdings in erster Linie schnell daran arbeiten, dass uns Zahlen zur Verfügung stehen, die valide sind, sodass wir überhaupt auf einer vernünftigen Grundlage weiter diskutieren können. Die vorliegenden Zahlen sind es nämlich aus den genannten Gründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Im Übrigen sind Abtreibungen auch weiterhin gesetzlich im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“ geregelt und nicht im medizinischen Leistungskatalog – nur, um das einzuordnen. Es sind keine Kleinigkeiten, über die wir sprechen.

Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Vincentz.

Für die CDU-Fraktion spricht die Kollegin Wendland.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, die Vorbereitung dieser Rede ist mir sehr schwergefallen: Ich habe mir das Bundestagswahlprogramm der AfD vorgenommen; denn ich wollte wissen, was Sie dort zum Thema „Schwangerschaftsabbrüche und Schutz des ungeborenen Lebens“ sagen. Dort geht es Ihnen – wenig überraschend nach dieser Vorrede – unter der Überschrift „Schutz des ungeborenen Lebens“ vor allen Dingen darum, die Meldepflicht für Schwangerschaftsabbrüche zu verschärfen.

Hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben Sie vor einigen Wochen eine Anfrage zu den statistischen Zahlen über Schwangerschaftsabbrüche gestellt, und auch Ihr heutiger Antrag konzentriert sich vor allen Dingen auf Fragen der Statistik. Man könnte es auch so sagen: Während das Thema „Schwangerschaftsabbrüche“ für uns ein sehr kompliziertes gesellschaftliches, soziales, verfassungsrechtliches, emotionales und vor allen Dingen ein menschliches Thema ist, ist es für Sie vor allen Dingen eine Frage von Zahlen.

Das passt konsequent dazu, wie Sie auch an anderer Stelle über Menschen reden, die sich in besonders schwierigen Lebenslagen befinden. Da geht es auch immer nur um Zahlen.

Frau Kollegin Wendland, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Herr Dr. Vincentz würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Möchte ich im Moment nicht!

Für die CDU geht es um die Menschen in diesem Land. Dabei ist der Schutz des ungeborenen Lebens für uns ein ganz wichtiges Thema. Deshalb haben wir uns ganz aktuell – Sie erinnern sich – gegen eine vollständige Abschaffung des Werbeverbots im Strafgesetzbuch gewehrt. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein hohes Gut unserer Gesellschaft und richtigerweise auch essentieller Bestandteil unserer Verfassung.