Am Kern des Problems, das wir aufgeworfen haben, geht die Antwort aber leider vorbei: Das Fragerecht ist – höchstrichterlich immer wieder bestätigt – Ausdruck des Demokratieprinzips und in Grundgesetz und Landesverfassung garantiert.
Gemessen daran ist die gegenwärtige Praxis der Landesregierung, die ja nach eigenem Bekunden von sogenannten demokratischen Parteien getragen wird, nachlässig, schlampig, um nicht zu sagen: höchst missbräuchlich.
Darauf wollten wir mit unserer Großen Anfrage aufmerksam machen, ohne gleich die Gerichte bemühen zu müssen – leider offensichtlich ohne Erfolg.
Die Missstände halten leider bis heute an. Innenminister Reul verweigert uns beispielsweise unter fadenscheinigen Gründen eine Antwort auf die Frage nach gefährlichen und verrufenen Orten im Land – eine Frage, die in anderen Bundesländern übrigens anstandslos beantwortet wird.
Herr Reul ist es übrigens auch, der ganze acht Wochen braucht, um die vier verfassungsfeindlichen Organisationen zu nennen, die die Kölner Oberbürgermeisterin in einer städtischen Liegenschaft beherbergt, aber sicher hat das nichts damit zu tun, dass seine Partei diese Praxis deckt.
Ich muss allerdings dazu sagen, dass Herr Reul hier keineswegs eine Ausnahme ist, sondern beispielhaft genannt wird.
Nun ist es ja kein Novum, dass Regierungen das Fragerecht der Abgeordneten eher restriktiv handhaben. Davon zeugen Dutzende von Gerichtsurteilen. In der Theorie wehrt sich dann eine Opposition dagegen, parteibuchunabhängig – leider nur in der Theorie.
Traurig dagegen ist das Bild, das die beiden anderen Oppositionsparteien hier abgeben. Die Grünen geben auf Pressenachfrage immerhin zu, dass sie ähnliche Erfahrungen machen, wohingegen die Konkursmasse der Sozialdemokratie der Presse mitteilen lässt, sie wolle dazu nichts sagen, schließlich sei das ja eine Initiative der AfD.
Meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen, wenn Sie aber das Geschäft der Regierung betreiben, anstatt Ihrer Aufgabe als Opposition gerecht zu werden, dann vergehen Sie sich an einem Fundament unserer Demokratie.
Weil historische Analogien hier im Haus gerade so in sind, möchte ich daraufhin weisen, dass es dies in
der Geschichte schon einmal gegeben hat. „Blockparteien“ nannte man das, und die haben übrigens auch immer von sich behauptet, sie seien demokratisch. Da hilft es auch nicht, wenn der Kollege Klocke hier mit fast tränenerstickter Stimme bedauert, dass die böse Frau Ministerin ihm Fragen stellt. Wenn Frau Paul hier heute Vormittag lang und breit über wehrhafte Demokratie referiert,
hilft es auch nicht, wenn Sie gebetsmühlenhaft Ihre vermeintlich demokratische Gesinnung vor sich hertragen und auf die ach so tolle Würde des Hauses verweisen.
Sie sind alle, Regierung wie Linksopposition, keine besonders lupenreinen Demokraten, um es einmal parlamentarisch auszudrücken.
„Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft.“,
dann hat er völlig recht, aber er verkennt eines: Herr Schmid meinte sicher nicht, dass ein politisches Kartell, dass ein Löttgen, ein Kutschaty, ein Klocke und sonst wer entscheiden dürfen, wer Demokrat ist und wer nicht, und dass sie es sind, die darüber zu befinden haben, für wen Verfassung und Grundgesetz gelten und für wen nicht.
Das ist Größenwahn, das ist, als ob man zwei Wölfe und ein Schaf über das Frühstück abstimmen lässt. Das hat mit Demokratie so wenig zu tun, wie leider die große Mehrheit dieses Hauses.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir uns jetzt um viertel nach fünf zu Tagesordnungspunkt 13 in der Diskussion zu einer Großen Anfrage mit diesen Dingen hier beschäftigen, ist natürlich völlig in Ordnung. Aber, Herr Tritschler, wenn man Ihnen zuhört und Stichworte wie „Blockparteien“, „missbräuchlich“ und „Schaden für die Demokratie“ vernimmt, möchte ich Sie fragen: Geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner
bei den Themen, über die wir hier an dieser Stelle sprechen? Ich fordere Sie ausdrücklich auf, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr verfassungsmäßig bestehendes Recht auf Beantwortung dieser Fragen nicht eingehalten wird, das juristisch klären zu lassen. Wir sind hier das Parlament und tauschen uns darüber aus. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Sie hier nicht zu Ihrem Recht kommen, bitte ich Sie wirklich, das rechtlich überprüfen zu lassen.
Politisch gehe ich davon aus, dass es, so lange es das Instrument der Kleinen Anfragen gibt, auch darüber diskutiert wird, ob sie schnell genug beantwortet werden, ob der Gehalt der Antworten den Erwartungen des Fragestellers entspricht. Ebenso gilt, dass für die Abgeordneten die Betrachtung der Bedeutung des Instruments „Kleine Anfrage“ einem Wandel unterliegt. Dieser Wandel hat seine Ursachen im Wahlergebnis, den daraus folgende Regierungsbildungen sowie der Rolle, die Abgeordnete dann auch als Mitglied von Regierungs- oder Oppositionsfraktionen wahrnehmen. Aber ganz gleich, ob man als Regierungs- oder Oppositionsfraktion für sich selbst der Kleinen Anfrage eine hohe oder niedrige Bedeutung beimisst, so gilt doch für uns alle als selbstbewusste Parlamentarier, dass wir selbstredend die Erwartung haben, dass die Landesregierung Fragen beantwortet und dem Informationsbedürfnis der Abgeordneten nachkommt. Ich stelle fest, dass diese Landesregierung das tut.
Jetzt dürfen Sie aber eins nicht verwechseln: Das Recht auf eine Antwort, die man hören will, ist damit nicht verbunden. Es ist damit auch nicht das Recht auf eine Antwort verbunden, die in die eigene politische Erzählung passt. Deshalb bin ich mir sicher, dass diese Landesregierung auch weiterhin das Recht der Abgeordneten auf Beantwortung ihrer Fragen ernst nimmt. In welchem verfassungsrechtlichen Rahmen dies geschieht, hat die Landesregierung nachvollziehbar in ihrer Vorbemerkung zur Beantwortung Ihrer Großen Anfrage dargestellt. Sie hat zutreffend herausgearbeitet, ob und wie Kleine Anfragen zu beantworten sind, und darauf hingewiesen, dass diese Antwortpflicht nicht schrankenlos besteht.
Von daher gehe ich davon aus, dass, wenn Ihnen Antworten, die Sie bekommen, nicht gefallen, wenn sie nicht in Ihre eigene politische Erzählung passen, dann natürlich nachfragen können. Ansonsten stehen Ihnen selbstverständlich andere Wege offen, das zu klären. – Herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Tritschler, Sie haben mit Ihrem völlig deplatzierten, aber standardisierten und von daher bekannten Redebeitrag dazu beigetragen, dass Sie von Ihrem eigenen Kernthema, von Ihrer eigenen Initiative abgelenkt haben. Das ist schon sehr bemerkenswert; denn um Kleine Anfragen ging es jetzt in Ihrem Redebeitrag leider nicht. Aber ich will Ihnen gerne helfen, zum eigentlichen Anlass der Debatte zurückzukommen.
Es ist ja schon außergewöhnlich, dass wir hier heute im Plenum über Kleine Anfragen reden. Es ist unstrittig, dass gerade für uns als Oppositionsparteien oder -fraktionen dieses Instrument sehr wichtig ist, um von der Regierung Informationen zu erhalten, um sich damit auseinandersetzen zu können.
Das Ganze ist in der Landesverfassung geregelt und wird von der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses präzisiert. Es wird darin natürlich auch geregelt, wie viele Fragen eine Kleine Anfrage enthalten darf, wie viel Zeit die Landesregierung für eine Beantwortung hat. Bei der Auslegung der Norm – Kollege Kerkhoff hat schon darauf hingewiesen – und bezüglich der damit verbundenen Form, Art und Weise der Beantwortung gibt es im Parlament, insbesondere zwischen den Oppositionsfraktionen und der Regierung, immer wieder – ich nenne es mal so – unterschiedliche Interpretationsansätze, wie das Ganze ausgestaltet ist. Das liegt aber auch ein wenig in der Natur der Sache der Gewaltenteilung.
Deswegen haben wir als SPD-Fraktion, weil uns das Thema wichtig ist – da haben Sie, Herr Tritschler, offensichtlich nicht richtig aufgepasst oder es nicht mitbekommen –, es immer wieder im Ältestenrat auf die Tagesordnung setzen lassen. Die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen haben das auch getan. Wir haben das Ganze angesprochen und beraten.
Wenn es um eine fristgerechte Beantwortung, die Art und Weise und den Inhalt der Antworten durch die Landesregierung ging, ist das Ganze bislang mit durchschnittlichem Erfolg angesprochen worden, sagen wir mal. Von daher sehen wir da, was die Beantwortung angeht, grundsätzlich noch Handlungsbedarf Richtung Landesregierung.
Deswegen will ich auch noch mal ein paar Anmerkungen zu dieser Großen Anfrage darlegen. Die Landesregierung stellt zwar nicht grundsätzlich das Fragerecht des Parlaments infrage – natürlich nicht, das kann sie auch gar nicht, das wäre auch mehr als schräg –, sie stellt aber auch sehr ausführlich dar – das war dann doch bemerkenswert –, welche Einschränkungen bei der Auskunftspflicht der Landesregierung zu beachten sind. Ich habe mich als Parlamentarierin ein bisschen gewundert, wie viele „Ob“ und „Wie“ in der Antwort enthalten gewesen sind, die
aus ihrer Sicht den Rahmen der Antwortpflicht begrenzen. Ich glaube, darüber kann man sicherlich reden.
Ich will deswegen heute auch noch mal die Landesregierung ermuntern, sich damit auseinanderzusetzen, dass die Kleinen Anfragen der Oppositionsfraktionen fristgerecht, aber eben auch inhaltlich in einer angemessenen Art und Weise beantwortet werden. Es ist eben nicht in unserem Interesse, dass wir dazu gezwungen sind, das Thema ständig auf die Tagesordnung des Ältestenrates zu setzen. Wir wollen uns nicht ständig damit auseinandersetzen, sondern wir wollen, dass unser Instrument als Oppositionsfraktion dann eben auch angemessen begleitet wird und eine angemessene Berücksichtigung findet.
Im Sinne der Zusammenarbeit der Staatsgewalten möchte ich deswegen noch mal appellieren: Schauen Sie sich unsere Kleinen Anfragen genau an. Nehmen Sie sich in einem gewissen Rahmen die Zeit, die Sie brauchen, und stellen Sie sicher, dass diese Anfragen angemessen beantwortet werden. Das kann die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung sicherlich nur verbessern und erleichtern. Deswegen noch mal der Appell Richtung Landesregierung! – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der Tat sind Auseinandersetzungen über die Beantwortung von Kleinen Anfragen, Großen Anfragen, Mündlichen Anfragen, Berichtsanfragen und was es sonst noch so alles an Instrumenten gibt, die unsere Geschäftsordnung oder auch Geschäftsordnungen anderer Parlamente vorsehen, sicherlich so alt wie der Parlamentarismus und diese Fragerechte selbst.
Ich sage auch ganz deutlich, selbstbewusste Parlamentarier tun gut daran, immer ein Auge darauf zu haben, wie genau geantwortet wird und wie die Prozesse und Strukturen dahinter sind.
Nun ist es so, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ich diesem Haus jetzt schon in einer zweiten Legislaturperiode angehören darf, in der vergangene Legislaturperiode in einer Oppositionsfraktion, seit Mai 2017 in einer regierungstragenden Fraktion. Ich erlaube mir darum vor diesem Hintergrund die Feststellung, dass ich nicht erkennen kann, dass sich seit Mai 2017 bei den Abläufen, Fristen oder ähnlichen Dingen wesentliche Veränderungen eingestellt haben.
Zweiter Punkt: Wichtig ist eine objektive Betrachtung des Sachverhalts. Das führt zu einer zweiten Feststellung: Nur weil eine Anfrage nicht so beantwortet