Protocol of the Session on July 12, 2018

Zum Änderungsantrag der Blockadegemeinschaft aus CDU, SPD und FDP ist anzumerken, dass dieser handwerklich schlecht gemacht ist. Wir als AfD werden uns für die Neustrukturierung des Landesbesoldungsgesetzes einsetzen, um die bestehenden Ungerechtigkeiten zu beheben. Der Änderungsantrag der SPD ist nett gemeint, doch nur kopiert und nicht eins zu eins umsetzbar. Wir werden uns daher bei den Abstimmungen über die Anträge enthalten. – Glück auf und Gottes Segen!

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Röckemann. – Nun spricht für die Landesregierung der Justizminister, Herr Biesenbach.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Landtag heute das Gesetz zur Einführung der Individualverfassungsbeschwerde beschließt, dann nimmt Nordrhein-Westfalen – gut 70 Jahre nach der ersten Debatte im Landtag – an einer Entwicklung teil, wonach die Verfassungsbeschwerde auf Landesebene als wesentlicher Bestandteil eines effektiven Grundrechtsschutzes angesehen wird.

Ich habe gerade mit etwas Schmunzeln erlebt, mit welchem Temperament noch versucht wird, dem einen oder anderen etwas um die Ohren zu hauen. Ich glaube, es wäre schöner gewesen, wir hätten in aller Einmütigkeit gesagt: Prima, dass wir so weit sind! – Nach 70 Jahren, Herr Engstfeld, spielen die letzten Wochen vielleicht nicht die entscheidende Rolle.

Jeder wird künftig den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anrufen können, durch die öffentliche Gewalt des Landes in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt zu sein.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Düker?

Von Frau Düker gerne.

Das hört sich gut an. – Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Minister, Sie kennen die Frage noch nicht. Vorsicht!

(Heiterkeit von der SPD)

Danke schön. – Sie haben schon recht. Wir sollten nach vorne schauen und sehen, dass es ein guter Konsens ist. Das ist für die Demokratie sicher gut. Trotzdem interessiert uns schon, warum in der letzten Legislaturperiode – wir haben zusammen im Rechtsausschuss gesessen – für den Kollegen Kamieth, der immerhin rechtspolitischer Sprecher war, diese einfachgesetzliche Regelung unmöglich war.

Was ist in der Zwischenzeit bei Ihnen passiert, dass Sie einen Wandel von „Alles falsch“ zu „Das ist Rechtsgeschichte“ vollzogen haben? Welches Argument hat diese komplette 180-Grad-Wende bei Ihnen hervorgerufen? Mich würde interessieren, was passiert ist.

Liebe Frau Düker, ich lasse Ihre Fragen gern zu, aber das ist nichts Neues. Ich wusste schon vorher, dass Sie diese Frage stellen würden. Ich möchte mit Ihnen aber keinen rechtshistorischen Dialog führen, und ich möchte auch keine Gründe für die Einführung wiederholen, denn das haben die Sachverständigen in der Anhörung bereits ausführlich getan. Ich möchte mit Ihnen vielmehr ein Stück nach vorne gehen und über die Frage nachdenken: Wie schafft das Verfassungsgericht das denn in allem?

Die Frage, ob die Individualverfassungsbeschwerde in die Landesverfassung gehört oder nicht, ist doch heute kein Thema mehr. Wir haben uns gestern ausführlich darüber unterhalten und einen Weg gefunden. Seien Sie doch nicht so entsetzt, dass es einfachgesetzlich gemacht wird.

(Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Das gehört zu- sammen!)

Das ändert doch nichts am Instrument. Sorry, aber das ist nur der Versuch, sich ein Stück abzugrenzen. Das interessiert aber eigentlich niemanden.

(Unruhe)

Bezüglich der erwarteten Arbeitsbelastung beim Verfassungsgericht kann ich nur schmunzeln, wenn mein Vorredner meint, wir hätten kein Konzept oder wir hätten nicht überlegt. Lieber Herr Röckemann, ich hätte gern gehört, dass Sie einmal deutlich machen, welche Arbeitsbelastung Sie erwarten. Wir haben Ihnen doch Zahlen genannt. Sie kennen die Belastungen der anderen Landesverfassungsgerichte, und wir haben deutlich gemacht, dass die große Schwemme, die Sie in den Raum stellen, nicht zu erwarten ist, weil in keinem anderen Bundesland die Zahl so deutlich zunimmt.

Wir haben auch deutlich gemacht, dass wir genug Richter haben, die wir einsetzen können, und wir haben natürlich Möglichkeiten, diese unterzubringen. Hätten Sie uns danach gefragt, hätten Sie auch eine Antwort bekommen.

Wir haben deutlich gesagt, wir werden zunächst die Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter ein Stück erhöhen. Diese werden alles entsprechend vorbereiten, sodass das Verfassungsgericht in der Lage ist, die Verfahren zügig abzuarbeiten. Auch heute kann sich niemand darüber beschweren, dass das Verfassungsgericht zu viel Zeit benötigt. Das Verfassungsgericht ist zügig genug, sonst hätten wir etwas daran getan.

Die Präsidentin weiß auch – auch diese Zusage gibt es –, sollte es erforderlich sein, werden wir natürlich über einen Zweiten Senat sprechen und uns auch andere Schritte überlegen. Mir wäre es auch nicht unsympathisch – das sage ich ganz offen –, ein Verfassungsgericht zu haben, das hauptamtlich besetzt ist. Dagegen sprechen jedoch noch andere Gründe, auch die Belastung.

Sie sagen, dass der Verfassungsgerichtshof nach wie vor im OVG Münster untergebracht sei. Natürlich, weil dort der ganze Unterbau der wissenschaftlichen Mitarbeiter mitbenutzt werden kann. Diese helfen und arbeiten zu. Das ist etwas, was sich seit Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen bewährt hat, und dabei soll es auch bleiben. Wir wollen ein funktionsfähiges Verfassungsgericht und werden das auch sicherstellen. Ohne Belege, warum das gefährdet sein soll, hätten Sie dieses Thema besser überhaupt nicht angepackt.

Wir werden über die Zahl der Richter dann sprechen, wenn es notwendig ist. Wir haben ein Schranken- und Filtersystem eingebaut, sodass Kammern arbeiten und in einem begrenzten Umfang ablehnen können. Wir wollen nicht, dass sie auch zusprechen können. Warum? – Das soll das Verfassungsgericht in seiner Gesamtheit machen, der Bedeutung wegen.

Dafür ist das Verfassungsgericht wichtig genug, und auch die entsprechende Klage.

Ich meine, nun sollten wir nicht mehr darüber nachdenken, was es alles an Hindernissen gegeben hat, warum es so lange gedauert hat. Wir sollten heute froh sein, dass es diese Individualverfassungsbeschwerde geben wird, und sollten dafür sorgen, dass sie zügig angewendet werden kann. Dann werden wir alles das klären, was sich dann, wenn sie Wirklichkeit geworden ist, hier ergibt. Seien Sie sicher: Diese Landesregierung wird helfen, damit die Beschwerde ein Erfolg ist und den Menschen hilft, ihre Rechte zu wahren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Herr Minister Biesenbach. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht.

Dafür haben wir aber Abstimmungen, und zwar drei. Die erste findet statt über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/3003. Wer stimmt dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu? – Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und AfD sowie Herr Neppe, fraktionslos. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen – zweitens – ab über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3136 – Neudruck. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Es sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und Herr Neppe, fraktionslos. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD-Fraktion. Wir haben damit einen einstimmigen Beschluss über diesen Änderungsantrag Drucksache 17/3136 – Neudruck–, und zwar angenommen.

Drittens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2122. Hier empfiehlt der Rechtsausschuss in der Drucksache 17/3054, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2122 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst, nunmehr in der soeben geänderten Fassung. Damit frage ich: Wer stimmt diesem so geänderten Gesetzentwurf zu? – CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie Herr Neppe, fraktionslos. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD-Fraktion enthält sich. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/2122 in der geänderten Fassung angenommen und in zweiter Lesung einstimmig im Hohen Hause von Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden.

Ich rufe auf:

7 Hitzebelastung senken sichert Lebensqualität

in NRW

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/3015

(Unruhe)

Das ist eigentlich kein Grund für fröhliches Gelächter bzw. irgendwelchen Lärm, sondern ein wichtiges Thema, das hier von der SPD-Fraktion angesprochen wird. Für die antragstellende Fraktion hat nun Herr Kollege Stinka das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wer denkt kurz vor der Sommerpause nicht an Sommer, Sonne, Sonnenschein. Hitze und Trockenheit können allerdings zur Belastung werden. Damit meine ich nicht die momentan erhöhte Brandgefahr in Wäldern oder die Sorgen der Landwirte um ihre Erträge, die zurzeit leider brandaktuell diskutiert werden müssen. Ich spreche von negativen Auswirkungen hoher Temperaturen auf das Wohlbefinden von Menschen in den Städten in Nordrhein-Westfalen.

Den Klimaprojektionen zufolge wird die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur in Nordrhein-Westfalen bis zur Mitte dieses Jahrhunderts zwischen 0,7°C und 1,7°C ansteigen.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Blickt man bis ans Ende dieses Jahrhunderts, wird, je nachdem, in welchem Umfang wir es schaffen, die Treibhausgasimmissionen zu reduzieren, ein Temperaturanstieg von etwa 1,5°C bis 4,3°C erwartet.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Insgesamt ist davon auszugehen – das zeigt auch die im April dieses Jahres veröffentlichte Studie des LANUV „Klimaanalyse Nordrhein-Westfalen LANUVFachbericht 86“ –, dass die sommerlichen Hitzeperioden in Zukunft länger und stärker ausfallen werden. Es wird also mehr heiße Tage im Jahr geben.

(Dr. Christian Blex [AfD]: Wunderbar!)

Die einen wird es freuen, die anderen werden hierdurch stark in Lebensqualität und Gesundheit eingeschränkt. Besonders betroffen von sogenannten Hitzeinseln sind Menschen, die in stark verdichteten und bebauten Innenstadtbereichen ohne oder mit nur wenigen Grünflächen leben.

In Nordrhein-Westfalen sind bei sommerlichen Temperaturen über 5 Millionen Menschen dieser besonderen Hitzebelastung ausgesetzt. Bereits zur Mitte des Jahrhunderts könnte sich die Anzahl der Betroffenen auf 9 Millionen, also ungefähr die Hälfte der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen, erhöht haben. Zu den sensiblen und gefährdeten Bevölkerungsgruppen zählen Menschen mit Vorerkrankungen, geringer Fitness, ältere Menschen und Kleinkinder. Zudem ist die Gefahr groß, dass Menschen, die in sozial benachteiligten Quartieren leben, aufgrund einer höheren Raumdichte, geringerer Wohnstandards und fehlender Räume, zum Beispiel von Grünzonen, die Auswirkungen des Klimawandels stärker zu spüren bekommen als andere.

Die Temperatur in dichtbebauten innenstädtischen Quartieren ist nachts aufgrund des geringen Luftaustauschs und der Wärmespeicherung der Gebäude und Straßen um rund 10°C höher als im Umland. Der Großteil der Menschen kann sich eben nicht völlig flexibel den jeweiligen Wohnort und damit den Schlafort aussuchen. Er ist den Folgen der Hitze ausgesetzt.

Es ist unsere soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung, diese Hitzebelastung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen zu senken. Für uns Sozialdemokraten steht fest …

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])