Das sind richtig große Probleme. Hier am grünen Tisch scheinen sie klein zu sein; aber reden Sie einmal mit Eltern, die verzweifelt sind, weil sie nicht wissen, wo sie ihr Kind einschulen sollen. Ich habe es mehrfach getan.
Das Überspringen von Jahrgangsstufen lässt sich doch höchst individuell gestalten. Das ist überhaupt kein Problem. Da muss man nicht ein ganzes Gymnasium aus dem Organisationsverband herauslösen und für organisatorische Verwerfungen sorgen.
In diese offene Flanke der Regierungsvorlage will nun die SPD mit ihrem Entschließungsantrag eindringen und ihren alten Traum von der Ganztagsschule einbringen. Mir fiel bei der Lektüre dieses Antrags und dem Überdenken Ihrer Schulpolitik der erste Vers eines Gedichts von Gryphius ein, „Tränen des Vaterlandes“:
Herr Ott, dass Sie ein Jahr brauchen, um den AfDAntrag vom 12. Juli 2017 zu verstehen und ihn zuerst unvollkommen, dann aber in Teilen fast wortgleich einzubringen, zeugt doch von einer gewissen Langsamkeit im Begreifen.
Herr Ott, dazu zeugt es noch von einer unermesslichen Chuzpe, das als selbstverständlich selbst formuliert – und dann auch noch schlechter und unüberlegt – vorzulegen, was man Monate vorher noch voller Überheblichkeit zurückgewiesen hat. Herzlichen Glückwünsch! Darin sind Sie unübertroffen.
Entweder haben Sie einfach Glück oder genug Besitzanteile an verschiedenen Presseorganen, dass die Medien nichts über Ihr sträfliches Versagen berichten und Ihre skrupellose Widersprüchlichkeit nicht aufdecken. Die Journalisten interviewen Sie ganz nett und rücksichtsvoll und verschleiern so Ihre Ahnungslosigkeit und die Rücksichtlosigkeit Ihres politischen Stils.
Sehr geehrter Herr Ott, Ihr Antrag kommt zu spät, als dass wir ihn noch dementsprechend berücksichtigen könnten. Wesentliche Schwachpunkte des Gesetzentwurfes nimmt Ihr Antrag auch gar nicht auf, weil Sie diese gar nicht als Schwachpunkte erkannt haben. Schließlich sind sie zum Teil auf Ihrem Mist gewachsen.
Schwarz-Gelb setzt an der Stelle Ihre Schulpolitik fort und ist auch schon mit Ihrem Ungeist der Nivellierung und dem Unwesen der Überförderung infiltriert. Ich meine nicht Überforderung, sondern Überförderung.
nämlich acht Stunden – Sie haben es gesagt; eigentlich sind es neun –, obwohl kein Schuljahr mehr aufgefangen werden muss, das entfällt.
Wahrscheinlich haben Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, aus den Schulen erfahren, wie viele herzerfrischende, langandauernde und strittige Diskussionen es in den Lehrerkonferenzen, den Schulpflegschaften, den Schülerräten und den Schulkonferenzen gab – halbjährlich, vierteljährlich, wöchentlich –, um diese Ergänzungsstunden auf die Fächer und über die Schuljahre der Sekundarstufe I zu verteilen. Diese herzerfrischenden Diskussionen wollten Sie den Schulgemeinden sicherlich nicht nehmen. Sie werden Ihnen alle sehr dankbar dafür sein.
Anders kann ich mir nämlich nicht erklären, warum Sie 188 Stunden in der Sekundarstufe I beibehalten, anstatt zu den 179 Stunden zurückzukehren, die das ehemalige G9-Gymnasium aufwies. Sie bürden damit nämlich den Städten und Gemeinden sowie dem Landeshaushalt tatsächlich unnötige Kosten auf.
Darüber hinaus entlasten Sie den Schulalltag der Schülerinnen und Schüler damit gerade nicht so wesentlich, wie es gewünscht worden ist und wie es unbedingt notwendig ist, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentfaltung im Freizeitbereich zu bieten, die zur Persönlichkeitsbildung und Charakterbildung erforderlich sind.
Außerdem sind Sie auch weiterhin mit dem Bazillus der Schulformennivellierung befallen. Rot-Grün hat alles getan, um die Alleinstellungsmerkmale von Schulformen abzuschaffen und Profile glattzuschleifen. Frau Beer hat gerade ganz deutlich gesagt, dass sie möchte, dass das Gymnasium alle Schüler behält, die es einmal bekommen hat, und zur Abschlussprüfung führt. Sagen Sie es doch, Frau Beer, sagen Sie es allen Leuten in diesem Land: Sie wollen aus dem Gymnasium die Gesamtschule machen. Bekennen Sie sich endlich dazu, und tun Sie nicht so, als ob Sie das Gymnasium beibehalten wollen.
Schenken Sie den Leuten doch klaren Wein ein, und schwurbeln Sie nicht so herum. Das haben Sie doch gerade gesagt.
Die ZAP, die zentralen Abschlussprüfungen in der 10, sind nichts anderes als ein Teil der Nivellierung von Schulformen. Was für die Realschule und die Hauptschule sinnvoll sein mag, ist es an dieser Stelle für das Gymnasium nicht. Die ZAP sind so schlicht strukturiert, dass sie eine aus dem Unterricht erwachsene Klassenarbeit bei Weitem nicht aufwiegen.
Aber man suggeriert mit der Zentralität so etwas wie Qualität, und außerdem macht man sich noch bei Schülern und Eltern beliebt, denn der Übergang in die Oberstufe ist damit natürlich leichter. Dann können nämlich durchaus zwei Fünfen mit einer Zwei in den ZAP ausgeglichen werden. Solche Erleichterungen sind eine Nivellierung.
Hinzu kommt – meine Zeit läuft leider jetzt ab –, dass Sie noch immer die mündliche Prüfung beibehalten, die eine Klassenarbeit in der Jahrgangsstufe 9 oder eine Klausur in der Jahrgangsstufe 12 ersetzt.
Ich kann Ihnen nur sagen: Erkundigen Sie sich einfach bei den Schulen, wie das bei der mündlichen Prüfung abläuft und welche Qualität diese haben; dann kommen Sie in den nächsten zwei Jahren möglicherweise dazu, auch hierüber noch einmal nachzudenken.
Ich will aber gern einräumen – und damit schließe ich –, dass Sie bei der Regierungsübernahme gerade im Bildungsbereich ein solch verwüstetes Feld angetroffen haben, dass die Rekultivierung in kleinen Schritten vollzogen werden muss – Tränen des Vaterlandes eben. Wir von der AfD wollen Sie gern dabei unterstützen. Aber sehen Sie uns nach, dass wir uns bei diesem Gesetzentwurf noch enthalten werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Meine Damen und Herren, das Wort hat nun für die Landesregierung Frau Ministerin Gebauer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sokrates hat einmal gesagt:
„Konzentriere nicht all Deine ganze Kraft auf das Bekämpfen des Alten, sondern darauf, das Neue zu formen.“
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz, dem Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium, formen wir dieses Neue und nutzen unsere ganze Kraft zur Ausgestaltung des Abiturs nach neun Jahren.
Meine Damen und Herren, wir haben alle erlebt – Frau Beer hat das bereits hier ausgeführt –, dass es trotz jahrelanger, intensiver Gespräche und verschiedener Maßnahmen nicht gelungen ist, die notwendige Akzeptanz für G8 bei allen Eltern und Lehrern zu schaffen, sodass eine Umkehr, eine Leitentscheidung notwendig war.
Wenn man die Anhörung Revue passieren lässt und sie mit Anhörungen zu ähnlichen, anderen großen schulpolitischen Reformvorhaben der Vergangenheit vergleicht, dann bestätigt dies auch unser Vorgehen. Auf einige Aspekte möchte ich kurz eingehen.
Es bestand eine weitgehende Übereinstimmung, dass die Leitentscheidung für G9 richtig ist. Auch die Entscheidung, dass sich die Umstellung auf die im Schuljahr 2019/2020 in den Klassen 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schüler erstreckt, wurde umfänglich geteilt. Ich erwähne hier lobend das Verhalten der SPD, dass sie nach dieser Anhörung auch entsprechende Konsequenzen daraus gezogen hat.
Schon in den schriftlichen Stellungnahmen wurden von vielen Verbänden die Festlegungen zustimmend begleitet, dass die Landesregierung die Leitentscheidung für G9 an Gymnasien nicht zulasten anderer Schulformen umsetzen wird. Auch dazu gehe ich noch einmal auf die SPD ein: Ja, es ist richtig, wir
dürfen in diesem Zusammenhang, was die Umstellung betrifft, die anderen Schulformen in NordrheinWestfalen nicht vergessen.
Verfassungsrechtliche Bedenken wurden gegen den Gesetzentwurf ebenfalls nicht vorgetragen; auch das hat man an anderer Stelle schon einmal anders erlebt. Und: Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung deutlich gemacht, wie wohltuend sich das bisherige Verfahren zur Ermittlung des Belastungsausgleichs für die Schulträger von dem vergangener Jahre unterscheidet.
Gern nutze ich diesen Anlass, um den kommunalen Spitzenverbänden für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und fachlichen Begleitung des Gutachtens zu danken. Mein Dank geht in diesem Zusammenhang natürlich auch an die Gutachter.
Meine Damen und Herren, dass manche Fragestellungen zu einem derartigen Gesetzesvorhaben auch mit unterschiedlichen Standpunkten diskutiert werden, ist nicht nur normal, sondern auch wichtig. Aufgreifen möchte ich an dieser Stelle die G8-Option. Hierzu waren die Positionen der Expertinnen und Experten unterschiedlich; das ist richtig. Aus der Sicht der Landesregierung soll jedoch an der G8-Option festgehalten werden. Ich möchte Ihnen gern erläutern, warum:
Zum einen sollten wir die Schulen, die in jahrelanger Arbeit bestmögliche Konzepte für G8 erarbeitet haben und mit diesen auch weiterarbeiten wollen, nicht gegen ihren Willen zu G9 zwingen.
Zum anderen wurde in der Anhörung zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar belegt, wo vermeintlich gravierende Probleme entstünden, wenn absehbar unter 10 % der Gymnasien bei G8 verbleiben würden. Ich erinnere an dieser Stelle, wie es Herr Rock ebenfalls getan hat, an das Dutzend G9-Modellschulen, deren Existenz das Schulsystem und die Gymnasien in den vergangenen Jahren weder großartig interessiert noch belastet hat.
Ein letzter Punkt: Wir haben vor der Wahl im vergangenen Jahr zugesagt, dass den Gymnasien die Möglichkeit, mit G8 erfolgreich weiterzuarbeiten, auch in Zukunft gegeben wird.