Protocol of the Session on July 13, 2018

Der Vertreter der Westfälisch-Lippischen Rektorenvereinigung bezeichnete die Idee sogar als Katastrophe.

Meine Damen und Herren, die einhellige Meinung der Experten scheint hier auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Da haben Sie wohl noch mal überlegt, eingesehen und bestätigt, dass die Mitnahme der Klassen 7 bis 9 nichts bringt, sondern dass man sich auf die Klassen 5 und 6 konzentrieren muss. Sogar Sie bestätigen uns, dass wir hier den richtigen Weg gehen.

Viertens. Der Wunsch vieler Eltern war es, dass ihre Kinder durch G9 nicht mehr nicht mehr den ganzen Tag in der Schule verbringen müssen, sondern wieder zu Hause zu Mittag essen können, dass sie

Freunde treffen oder ihren Hobbys, Sport oder einem Ehrenamt nachgehen.

Wir haben zugehört und ermöglichen in der Konsequenz den Halbtagsbetrieb; denn von den 188 Wochenstunden werden acht Wochenstunden optional gestellt. Das ermöglicht den Gymnasien, G9 im Halbtag anzubieten. Aber natürlich – das geht auch aus dem Wort „optional“ hervor – kann auch der Ganztag fortgeführt werden. Das wird vielerorts auch passieren, und das wird vor Ort entschieden.

Fünftens. Mit der Rückkehr zu G9 hat die Landesregierung entschieden, ab Klasse 7 wieder die zweite Fremdsprache einzuführen. Das Einsetzen am Ende der Erprobungsstufe erfolgt einheitlich. Dies erleichtert eventuelle Schulwechsel in die eine oder andere Richtung.

Sechstens. Mit der Rückkehr zu G9 wandert die 10. Klasse von der Oberstufe wieder zurück in die Sekundarstufe I. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler nach der Klasse 10 den Mittleren Schulabschluss und mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten. Sie nehmen auch an der zentralen Abschlussprüfung in Klasse 10 teil, welche wir unbürokratisch ermöglichen wollen. Die genaue Ausgestaltung wird rechtzeitig vor dem ersten Durchgang im Jahr 2024 erfolgt sein.

Siebtens. Durch die Umstellung auf G9 werden sich wesentliche Belastungen für die Gemeinden und Kreise ergeben. Das Land wird aber für die Kosten, die durch das Schulrechtsänderungsgesetz entstehen, aufkommen. Schulministerin Gebauer hat von Anfang an gesagt, dass sie die Kommunen nicht im Stich lassen wird, und sie hält Wort.

(Zuruf von der SPD: Was zu beweisen ist!)

Ein Gutachterteam hat eine Prognose zur Höhe der zu erwartenden Belastungen aufgestellt. Befragt wurden sowohl Schulträger als auch Schulleitungen. Auch dieses Befragungsformat hat in der Anhörung viel Lob der Experten erhalten. Mittlerweile sind wir über die Ergebnisse der durch die Landesregierung im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden beauftragten gutachterlichen Kostenfolgeabschätzungen informiert. Auch der Entwurf eines Belastungsausgleichsgesetzes G9 liegt uns nun vor. Darin steht klar und deutlich, dass den Gemeinden und Kreisen als Schulträgern ein finanzieller Ausgleich für die wesentlichen Belastungen infolge des 13. Schulrechtänderungsgesetzes gewährt wird.

Beide Gesetze – das 13. Schulrechtsänderungsgesetz und das Belastungsausgleichsgesetz G9 – müssen zeitgleich in Kraft treten, und genau das werden sie auch.

Ich fasse zusammen: Die NRW-Landesregierung hat dieses enorm wichtige Gesetz mit all seinen positiven Änderungen für den Schulalltag an Gymnasien

in allerkürzester Zeit vorgelegt. Heute ist ein guter Tag für die Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, für die Lehrerinnen und Lehrer, für Eltern, Schulträger und vor allem für die Schülerinnen und Schüler. Versprochen und gehalten! Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Parteien, alle Fraktionen haben schon vor der Landtagswahl hier im Plenum deutlich gemacht, dass es sicherlich zu Veränderungen im Zusammenhang mit der Frage nach G8 oder G9 kommen würde. Jede Landesregierung hätte Veränderungen vorgenommen und vornehmen müssen, weil Eltern, Schülerinnen und Schüler und auch Lehrkräfte dokumentiert haben, dass mit dem Beibehalten von G8 kein Schulfrieden in die Gymnasien einziehen würde.

Die Grundakzeptanz für G8 konnte über die Zeit auch nach vielen Bemühungen nicht erreicht werden. Wir haben auch am runden Tisch sehr deutlich wahrnehmen müssen, dass die Gymnasialverbände, die für den Erhalt von G8 als Gymnasialprofil votiert und geworben haben, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler und auch einen großen Teil ihrer Kollegen und Kolleginnen nicht mehr hinter sich hatten.

Deswegen ist es richtig, politische Konsequenzen daraus zu ziehen. Deswegen ist es richtig, umzusteuern und die Zeit am Gymnasium wieder auf neun Jahre zu erweitern.

Wir begrüßen deshalb, dass die Landesregierung eine Leitentscheidung für die Schulen beschlossen hat, aber – ich will das hier noch einmal sehr deutlich sagen – eine Leitentscheidung muss auch eine Leitentscheidung sein.

Wir bleiben dabei, Herr Kollege Rock, dass wir die Option, dass Schulen bei G8 bleiben dürfen, für fachlich falsch halten; ich habe das im Ausschuss auch noch mal betont. Es ist ja nur eine Scheinfreiheit. Gymnasien im ländlichen Raum werden diese Option gar nicht haben. Dort besteht für Schülerinnen und Schüler keine Wahlmöglichkeit, weil ein anderes Gymnasium viel zu weit entfernt ist.

Herr Rock, Sie haben auch auf den Schulversuch mit den G9-Gymnasien hingewiesen. Das ist aber ein ganz anderes Setting, weil wir immer schon die Gesamtschulen mit G9 hatten. Dort mit den Lehrplänen und Curricula zu arbeiten, ist eine ganz andere Aufgabe, als für den Bildungsgang G8 die Curricula zu pflegen. Wir werden es noch erleben: Es wird nur eine Handvoll G8-Gymnasien geben.

Überhaupt sind noch sehr viele Fragen offen: Was bedeutet das dann für den mittleren Bildungsabschluss am G8-Gymnasium? Wie wird das gestaltet? Was bedeutet das für die Sprachenfolge am G8? Darüber haben wir überhaupt noch keine Auskunft erhalten. Deswegen halten wir diese Geschichte nicht für belastbar.

Frau Kollegin Müller-Rech, wenn Sie von Liberalität und Freiheit reden, wäre es viel besser gewesen, die pädagogischen Freiheiten zu stärken und zu sagen: Wir treffen eine Leitentscheidung, und innerhalb des Rahmens von G9 sind die individuellen Lernzeiten zu unterstützen, gibt es pädagogische Freiheit in jahrgangsübergreifenden Settings und können in der Oberstufe Reformen angesetzt werden, um die Möglichkeiten des individuellen Lernens und der individuellen Lernbiografie zu gestalten. Das wäre der richtige Weg, das wäre zielführend.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Das war im Übrigen auch die überwiegende Empfehlung in der Anhörung. Es ist bedauerlich, dass Sie sich keinen Ruck geben konnten, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten.

Viele Probleme bleiben ungelöst, gerade wegen dieser Option. Wie sieht es mit den Schülerfahrtkosten aus? Was bedeutet das in Zukunft für das Recht der Eltern, die gymnasiale Form auswählen zu dürfen?

Wir begrüßen noch weitere Elemente – Frau Ministerin, das sage ich ausdrücklich –, zum Beispiel, dass wieder der mittlere Bildungsabschluss am Gymnasium möglich ist und dass die Teilnahme an den zentralen Prüfungen vorgesehen ist. Das sind für uns ganz wesentliche Bedingungen.

Wegen der Notwendigkeit einer grundlegenden Entscheidung und weil wir es für richtig halten, dass der Weg der Erweiterung der Gymnasialzeit gegangen wird, werden wir diesen Gesetzentwurf heute nicht ablehnen, aber wir werden uns dazu enthalten.

Was das Befürworten angeht, so wäre dies an dieser Stelle ein Schritt zu weit. Denn viele Dinge, bei denen wirklich die Musik spielt und über die wir unterhalb dieses Schulgesetzes miteinander beraten werden und wo wir genau auf die sensiblen Punkte achten werden, werden wir erst noch auf den Tisch des Hauses bekommen. Ich will sagen, dass wir das sehr kritisch begleiten wollen.

Denn wenn ich nur die wichtigsten Punkte herausnehme: Der mittlere Bildungsabschluss wird am Gymnasium möglich. Was heißt das für die Frage des Abschulens? Wenn Lernzeiten vorhanden sind, dann sind aus unserer Sicht alle Kinder, die am Gymnasium aufgenommen werden, bis zu einem ersten Schulabschluss zu führen und nicht nach der Klasse 6 wieder an integrierte Schulen oder andere zu verteilen.

Darüber werden wir reden müssen. Denn das ist die Verantwortung – wir haben es „Kultur des Behaltens“ genannt – der Schulen. Sie haben erweiterte Zeitbudgets, um die individuelle Förderung entsprechend zu gestalten.

Das Thema „Lehrerversorgung“ wird überhaupt nicht angegangen; auch im Wissenschaftsausschuss dazu noch keine Initiativen seitens der Landesregierung!

(Ministerin Yvonne Gebauer hustet.)

Das hat nichts damit zu tun, dass die Ministerin an dieser Stelle hustet, nein? – Die Lehrerversorgung werden wir uns mit Blick auf all die entscheidenden Dinge anschauen; denn da muss etwas passieren. Das ist nicht damit geregelt, dass es in der Sekundarstufe II im Augenblick noch genügend Kapazitäten geben könnte; das müssen wir uns zwar erst einmal anschauen, aber sicherlich brauchen wir zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer. Ich sehe, dass keine parallelen Anstrengungen von der Landesregierung unternommen werden.

Zum Thema „Konnexität“ – der Kollege Ott hat es angesprochen –: Frau Müller-Rech, mit den 531 Millionen € haben wir eine erste Grundlage.

(Jochen Ott [SPD]: Dabei wird es nicht blei- ben!)

Ob die ausreichen werden? Meine Heimatstadt Paderborn kann im Augenblick noch keine Prognose abgeben.

Zu dem Vorschlag, den Kommunen die Mittel in Tranchen zur Verfügung zu stellen: Nein, die Räumlichkeiten müssen da sein, wenn die Schülerinnen und Schüler da sind. Fragen wie die nach der Übergangsquote zum Gymnasium werden wir hier noch diskutieren. Ich gebe die Prognose ab, dass die kommunalen Spitzenverbände mit der angedachten Mittelvergabe nicht damit einverstanden sein werden und wir über die Frage der Konnexität weiterhin reden müssen.

Zum Schluss ein für mich wichtiger Punkt: Die Schulentwicklung darf nicht zurückgedreht werden! Dabei geht es um den Ganztag, dabei geht es um die Inklusion; darüber werden wir morgen reden. Es geht auch um reformpädagogische Modelle, und es geht um das, was wir am runden Tisch miteinander besprochen haben: Kann man zum Beispiel außerschulische Leistungen anerkennen? Das darf uns gerade für ganz bestimmte Begabungsprofile auf dem Gebiet der Musik, des Sports und an anderer Stelle nicht verloren gehen.

Abschließend möchte ich auf einen bemerkenswerten Artikel aufmerksam machen, der im „SPIEGEL“ vom 30. Juni 2018 erschienen ist. Dort haben Julian

Nida-Rümelin, Manfred Prenzel und Klaus Zierer einen Appell formuliert, der sich auf die Inhalte von Schule bezieht. Daraus möchte ich zitieren:

„Aktuelle Lehrpläne bereiten nicht auf das vor, was wir heute schon wissen – und auch nicht auf das, was wir heute nicht wissen können. Sie bereiten auf das vor, was gestern wichtig war. Die nachwachsenden Generationen brauchen nicht nur Fachwissen, sondern auch Denkweisen, nicht nur die Tiefe in einem Fach, sondern auch die Verknüpfung der Fächer, nicht nur Expertentum, sondern auch Kreativität, nicht nur egozentrisches Leistungsstreben, sondern auch eine respektvolle und ethische Haltung gegenüber der Mit- und Umwelt.“

Die Schlüsselfragen, die Wolfgang Klafki schon beschrieben hat, nämlich den Blick zu richten auf Umwelt, auf Mitwelt, auf das soziale Miteinander, müssen wir neu in der Schule aufrufen. Dazu gehört auch politische Bildung. In diesem Sinne werden wir uns gleich der Stimme enthalten und den weiteren Prozess sehr kritisch begleiten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Seifen das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist morgen ein Jahr her, dass wir von der AfD den Antrag eingebracht haben, die gesetzliche Neuregelung des Bildungsgangs am Gymnasium hin zu G9 bereits mit dem Schuljahr 2018 einzuführen, um schon die in dieser Woche in die Jahrgangsstufe 6 versetzten Schülerinnen und Schüler in diesen Bildungsgang mitzunehmen.

Das hätte den Vorteil, dass sich diese Schüler und Schülerinnen, die jetzt gerade den Jahrgang 5 durchlaufen haben, im nächsten Schuljahr noch allein auf die erste Fremdsprache konzentrieren könnten. Aber so werden diese Schülerinnen und Schüler nun die letzten sein, die sich dem Stress und der partiellen Überforderung aussetzen müssen, in der Jahrgangsstufe 6 bereits mit der zweiten Fremdsprache beginnen zu müssen.

Sie haben das damit begründet, dass Sie Gründlichkeit der Schnelligkeit vorziehen. Meine sehr verehrten Kollegen von den einst bürgerlichen Parteien: Von Gründlichkeit ist im Gesetzeswerk wenig oder fast gar nichts zu spüren, es sei denn, Sie haben Gründlichkeit anders gemeint, etwa im Sinne von: gründlich daneben. Aber so hart will ich im Urteil nicht sein.

Und doch atmet Ihr Entwurf zumindest stellenweise den Geist des Dilettanten, der nur so ungefähr weiß, wie Schule und insbesondere das Gymnasium organisiert sein muss, wie Schüler und Schülerinnen lernen, welche Anteile an geistiger Arbeit, an Freizeit notwendig sind und vor allem, welche schulorganisatorischen Maßnahmen dies alles begleiten müssen.

Stattdessen haben Sie das Gesetzeswerk mit Bestimmungen ausgestattet, die Ihren alten Traum aus den 90er-Jahren von dem wirtschaftsfreundlichen Gymnasium weiterführen: „Schule als Betrieb“. Sie wollen tatsächlich gegen den Rat fast aller Experten – Frau Müller-Rech, da muss ich Sie korrigieren: fast aller Experten; das haben sogar Herr Ott und Frau Beer begriffen – neben dem G9-Gymnasium auch noch G8-Gymnasien laufen lassen. Es tut mir leid: Was für ein Unsinn und was für eine Erschwerung des Organisationsaufwandes und vor allem was für eine Erschwerung des Schulwechsels für die Kinder, die bei einem Wohnortwechsel das passende Gymnasium nicht vorfinden!

(Beifall von der AfD)