Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die schulische Bildung in NRW, und vor allem ist es ein sehr guter Tag für viele Schülerinnen und Schüler.
Ja, der Bestehens- und Leistungsdruck für die Kinder in den Gymnasien ist ständig angestiegen. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. In meinen Augen gehören hierzu auf jeden Fall die gestiegene Heterogenität in unseren Klassen und die gehobenen Ansprüche der Gesellschaft an unsere Kinder.
Ja, wir ermöglichen mit unserem Gesetzentwurf, der hoffentlich eine breiten Zustimmung findet, ab dem Schuljahr 2019 eine längere Lernzeit für unsere Kinder an Gymnasien.
Die Union hat schon im Oktober 2016 während des Wahlkampfs klar Stellung bezogen, was unser Plan für die Zukunft der Gymnasien ist. Das Ergebnis hat die Schulministerin nach nur 13 Monaten vorgelegt, und wir beraten es heute abschließend. Ich möchte für uns festhalten: Wir halten Wort.
Ausdrücklich möchte ich den vielen Elterninitiativen danken, die sich in den letzten Jahren vehement für die Verlängerung des Ausbildungsganges eingesetzt und ihre Meinung beigesteuert haben, die einfach auch mal laut waren. Hier wurde sehr deutlich, welche Kraft demokratische Strukturen haben, um Dinge im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und vor allem im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu verändern.
Die NRW-Koalition möchte keinen Rückschritt hin zum alten G9; vielmehr legt sie sehr viel Wert darauf, dass der zukünftige Ausbildungsgang an Gymnasien allen Ansprüchen an einen modernen Bildungsgang gerecht wird, der für den Hochschulbesuch qualifiziert.
Grundsätzlich stellen alle Gymnasien auf den neunjährigen Bildungsgang um. Einige wenige Gymnasien werden sich dafür entscheiden, den verkürzten Ausbildungsgang beizubehalten, weil ihr interner Schulentwicklungsprozess sehr erfolgreich war. Wir möchten keinen zwingen, umzukehren. Es werden nicht viele Schulen sein, aber diese wenigen bedürfen unserer Hilfe und unserer Unterstützung. In der letzten Legislaturperiode sind elf Gymnasien in NRW im Rahmen eines Schulversuches bei G9 geblieben. Die immer so laut herbeigeschrienen großen Verwerfungen wird es in unseren Augen in keiner Weise geben.
Weiterhin erarbeiten die Schulen in ihren zukünftigen Schulkonzepten, wie sie leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler besser fördern und somit auch das Überspringen einer Klasse ermöglichen können. Hierfür gab es gute Ansätze; hier wird es auch weiterhin gute Ansätze geben. Unsere Schulen sind gut vorbereitet und werden gute Arbeit leisten. Wir möchten allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, den Ausbildungsgang individuell zu verkürzen.
Die Umstellung beginnt zum Schuljahr 2019/2020 für alle Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2018 das fünfte Schuljahr beginnen werden.
Immer wieder wurden Rufe laut, auch weitere Jahrgänge zu berücksichtigen. Weil wir diese Rufe ernst genommen haben, haben wir intern lange darüber debattiert. Als jedoch alle Experten hiervon abgeraten haben, konnten auch wir dieser Forderung nicht mehr folgen. Im bildungspolitischen Diskurs hat sich die NRW-Koalition dem Prinzip verpflichtet: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Bei dieser Frage mussten wir die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen hinter uns wissen, da sie für das Gelingen dieses Anliegens hauptverantwortlich sind.
Wir werden den Schulen die Freiheit geben, selber zu entscheiden, ob sie als Ganztagsschule oder Halbtagsschule arbeiten wollen. Dies ermöglicht die Wochenstundenzahl von 188 in der Sekundarstufe I, acht davon optional. Zentral für das neue G9 wird sein, wie sich die Stundentafel darstellt, und wie sich die neuen Kernlehrpläne entwickeln. Diese sind zurzeit in Arbeit und sollen Anfang 2019 fertiggestellt und zur Verbändeanhörung vorgelegt werden.
Hierbei soll die digitale Bildung in den gesamten Fächerkanon eingebunden werden. Des Weiteren sollen das Fach Deutsch, die erste Fremdsprache, die ökonomische Bildung sowie die MINT-Fächer gestärkt werden. Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache wird wieder ab der Klasse 7 beginnen. An allen Schulen in NRW wird weiterhin landesweit eine zentrale Abschlussprüfung in der Sekundarstufe II durchgeführt.
Wir haben schon zu Beginn der Diskussion klargestellt, dass das Land auch finanziell in der Verantwortung steht. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung, die sogar im Zusammenhang mit dem zentralen Inklusionsgesetz eine Finanzierung infrage stellte, haben wir hier die Konnexität anerkannt.
Wir möchten der Ministerin ausdrücklich dafür danken, dass der Gesetzentwurf, der auf Grundlage des Gutachtens des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung vom 7. Mai 2018 eingebracht worden ist, nun mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz vorliegt.
dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Das bedauern wir sehr, weil dieser Gesetzentwurf ein zentrales bildungspolitisches Anliegen unseres gesamten Landes umsetzt.
Zum Schluss komme ich noch kurz auf Ihren Entschließungsantrag zu sprechen, der heute ebenfalls vorliegt. Liebe Damen und Herren der SPD, dieser Antrag war schon bei Antragstellung überholt. Auch die kurzfristig eingebrachten Änderungen haben ihn nicht besser gemacht, sondern zeigen nur, wie populistisch Sie in diesen Fragen unterwegs sind, nur um nach ein paar Wählerstimmen zu fischen. Dies zeugt kaum von schulpolitischer Kontinuität.
Der erneute Ruf nach der Einheitsschule – wie von Herrn Ott, aber auch von dem neuen Parteivorsitzenden Herrn Hartmann zu hören – entspricht in keiner Weise dem Willen der meisten Menschen in NRW.
Der Gesetzentwurf ist es wert, eine breite parlamentarische Unterstützung zu erhalten. Wir wünschen uns, dass das gelingt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Der nächste Redner ist in der Tat Herr Kollege Ott von der SPD-Fraktion, der sich schon auf den Weg macht.
Ich muss allerdings zu meinen Vorbemerkungen noch eine kleine Ergänzung nachliefern, die das Präsidium hier oben erst spät erreicht hat.
Die antragstellende Fraktion der SPD erklärt ihren Antrag Drucksache 17/1818 – Abitur nach neun Jahren – gemäß § 82 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung für erledigt. Die Drucksache wird gerade fertiggestellt und gleich in das OPAL-System integriert. Wenn wir es noch schaffen, wird sie auch noch rechtzeitig gedruckt und verteilt. – Dies nur, damit nicht eine falsche Geschäftsgrundlage für den weiteren Fortgang der Debatte besteht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist immer wieder erstaunlich, wie Herr Rock seine Reden abschließt. Aber lassen wir das.
Die SPD ist für die Einführung von G9. In einer älter werdenden Gesellschaft voller Herausforderungen ist die Wiedereinführung von G9 richtig. Darüber ist man sich auch fraktionsübergreifend einig. Heute ist es nicht erneut nötig, den Ablauf der Ereignisse chronologisch zu schildern. Das habe ich in meiner ersten Rede sehr ausführlich getan, als der Gesetzentwurf hier eingebracht wurde. Trotzdem will ich zum besseren Verständnis kurz noch auf einige Punkte eingehen.
Als sich die rot-grüne Landesregierung 2010 dazu entschieden hatte, die von CDU und FDP umgesetzte G8-Reform weiterzuführen, geschah dies auch aufgrund der Empfehlung von zahlreichen Expertinnen und Experten sowie Lehrerinnen und Lehrern. „Abwarten und die Entwicklung beobachten“ lautete der Rat. Es sollte vermieden werden, erneut Unruhe in die Schulen zu tragen. Vielleicht wurden damals einige Dinge versäumt. Jedenfalls war das Konsens.
Schwarz-Gelb hat bei der Umsetzung statt in der Oberstufe in der Sekundarstufe I gekürzt. Das war ein schwerer Fehler und hat viele Diskussionen danach erst möglich gemacht. Die beiden Bildungsforscher Kai Maaz und Jessica Ordemann vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung kritisieren – ich zitiere mit der Genehmigung der Präsidentin –:
„Viele der geführten Diskussionen fanden bei der Einführung, aber auch bei der Rücknahme der Reform ohne wissenschaftliche Grundlage statt.“
Man muss also festhalten: Die bildungspolitische Diskussion ist bei der Einführung und auch nachher ohne wissenschaftliche Grundlage geführt worden. Wir müssen ferner festhalten – lieber Herr Rock, das gilt auch für die CDU –: Vor der Landtagswahl hat keine Partei davon gesprochen, zu G9 zurückzukehren.
Die Politik hat sich damals dem Druck der Wirtschaftsverbände gebeugt, und das war ein Fehler. Auch das Argument, wir hätten die ältesten Abiturientinnen und Abiturienten, die jüngsten Rentnerinnen und Rentner, war falsch. Studienzeit, Wehrpflicht, alles wurde verkürzt. In der „Ruck“-Rede von Roman Herzog in den 90er-Jahren ist deutlich gemacht worden, wie wichtig eine Reform hin zum G8 ist. Man sieht, nicht jede „Ruck“-Rede ruckt auch in die richtige Richtung.
Immer nur den Blick zurück zu richten, hilft niemandem, am wenigsten den Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen.
Jetzt ist die Entscheidung getroffen worden. Jetzt geht es darum, die Umstellung vernünftig und zum Wohle der Kinder umzusetzen. Ein Jahr mehr Schule, das muss wohlüberlegt sein.
Es einfach so wie früher machen, wäre der falsche Weg. Die Schulen müssen unterstützt und dürfen nicht überfordert werden. Insofern sind im Gesetzentwurf der Regierung durchaus viele Aspekte, die wir unterstützen können, die richtig und wichtig sind.
An einigen Stellen jedoch ist der Gesetzentwurf für uns nicht zufriedenstellend. Es fehlt ein Hinweis auf eine mögliche Oberstufenreform. Es fehlen genauere Hinweise zu den Schulbüchern, Stichwort „digitale Schulbücher“. Und – das ist gerade noch einmal deutlich geworden – es fehlt ein klares Bekenntnis zu einem verlässlichen Ganztag; denn eines muss man mal festhalten: Während der Bundesgesetzgeber für 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule umsetzt, wird im vorliegenden Antrag die Möglichkeit eröffnet, von diesem verlässlichen Ganztag wieder abzugehen. Das ist genau der falsche Weg.