Protocol of the Session on July 13, 2018

Angesichts der demografischen Entwicklung und den immer wachsenden internationalen Standards ist es notwendig, dass ein Teil der Auszubildenden für Gesundheitsfachberufe nicht nur eine Fachschule, sondern eine Hochschule besucht und das

Studium auch abschließt. Eine hochschulische Ausbildung macht Gesundheitsberufe attraktiver, vor allen Dingen für diejenigen, die gern studieren möchten und deswegen vorher einen solchen Beruf gar nicht ergriffen hätten.

Durch die Integration von berufsfachlichen Aspekten in die hochschulische Ausbildung entsteht durch den Praxisbezug eine hoch qualifizierte Ausbildung. Durch die Modellstudiengänge können Absolventen die erlernten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die bereits gesammelten praktischen Erfahrungen vereinen. Das ist eine Bereicherung für die Ausbildung. Außerdem sichern die Bachelorabsolventen, die Interesse an einem Masterstudiengang haben, den Lehrerbestand für die zukünftige Berufsausbildung.

Daher setzen wir nun die bundesrechtlichen Änderungen in Landesrecht um und verlängern damit die Erprobung der Ausführungen und der Gestaltungsmöglichkeiten. Bestehende Modellstudiengänge

können mit angepasster Konzeption weitergeführt und weiterentwickelt werden. Genauso können auch die Modellvorhaben an weiteren Hochschulen zugelassen werden.

Ganz sicher, eine Beschleunigung in dieser Sache hätten wir uns alle gewünscht. Aber das große gesamte Paket aus Berlin als Basis für eine moderne Gesundheitsberufeausbildung soll jetzt auch passgenau, zufriedenstellend und vor allem rechtssicher sein. Das ist meiner Meinung nach ein sehr guter und wichtiger Schritt für die Modernisierung der Gesundheitsberufe. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Denn es sind die Gesundheitsberufe, die für eine älter werdende Gesellschaft von großer Bedeutung sind.

Ich bin sehr froh, dass der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales diesen notwendigen Änderungen zugestimmt hat. Die Anhörung am 20. Juni hat uns gezeigt, dass eine Modernisierung des Gesetzes von allen Teilnehmern begrüßt wird.

Allerdings liegt diesbezüglich auch noch einiges an Arbeit vor uns. Die Verbände haben dazu dankenswerterweise schon eine sehr gute Vorarbeit geleistet, und im Bund arbeitet man ebenfalls intensiv an der Umsetzung. Ich bin zuversichtlich, dass man in absehbarer Zeit auch ein zufriedenstellendes Ergebnis erreichen wird. Deswegen möchte ich Sie alle um Zustimmung bitten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Fuchs-Dreisbach. – Für die SPDFraktion spricht Frau Kollegin Lück.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Generell begrüßen wir das Vorhaben der Landesregierung, die landesgesetzlichen Grundlagen durch den Gesetzentwurf und die neuen Modellstudiengänge in einer Verordnung den bundesgesetzlichen Vorhaben anzupassen. Das sichert die Verlängerung der bestehenden Modellstudiengänge bis Ende 2021 und eröffnet die Möglichkeit, weitere Modellstudiengänge zu genehmigen.

Die bisherigen Modelle zur Hochschulausbildung bei den Gesundheitsfachberufen waren sehr erfolgreich und sollten deshalb unbedingt weitergeführt werden.

Bedauerlich ist nur, dass die Anregungen und Änderungswünsche, die sich aus der Erfahrung mit den Modellstudiengängen ergeben haben, nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können.

Bei der Anhörung, die wir am 20. Juni dieses Jahres durchgeführt haben, wurde deutlich, dass es Nachbesserungsbedarf gibt. Hier muss die Landesregierung auf den Bund Einfluss nehmen, um die Gesetzgebung anzupassen, zum Beispiel bei der Zweimonatsregelung oder bei den praktischen Ausbildungsanteilen. Gerade diese beiden Punkte wurden in der Anhörung von den Expertinnen als schwierig umzusetzen eingestuft.

Eine Anpassung der Landesverordnung ist – so die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums – aber nicht möglich, da ansonsten geltendem Bundesrecht widersprochen würde. Die Landesregierung muss sich bei den kritischen Punkten auf der Bundesebene daher noch etwas ins Zeug legen.

Es ist uns aber wichtig, dass die Modellstudiengänge in diesem Jahr weitergeführt werden können, auch wenn man es nach fast 20 Jahren fast nicht mehr „Modell“ bezeichnen kann. Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lück. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Hannen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein großer Gewinn für die Gesundheitsfachberufe. Dem demografischen Wandel und den sich in der Folge deutlich abzeichnenden personellen Engpässen in diesen Berufen können wir nur mit einer deutlichen Steigerung der Attraktivität der Berufsbilder begegnen. Dazu gehört auch, dass wir zumindest dem Teil der jungen Menschen, die im Rahmen eines Gesundheitsfachberufs eine hochschulische Ausbildung anstreben möchten, dies auch ermöglichen. Diesen hier schon lange eingeschlagenen Weg müssen wir gemeinsam weitergehen.

Während wir in der Pflege wohl auf absehbare Zeit nicht auf ein Nebeneinander von schulischer und akademischer Ausbildung verzichten können, wird in anderen Berufen, zum Beispiel bei den Hebammen, eine vollständige Umstellung auf die akademische Qualifikation gefordert sein. Wir alle wissen von uns selber, von Freunden oder von nahen Angehörigen, die medizinische Hilfe benötigen, dass die Aufgaben der Versorgung immer komplexer werden. Die damit einhergehenden steigenden Anforderungen an die Kompetenzen der in den Gesundheitsberufen Tätigen unterstreichen die Notwendigkeit auch einer akademischen Ausbildung.

Mit der vom damaligen Wissenschaftsminister Professor Pinkwart initiierten Hochschule für Gesundheit werden bereits seit dem Jahr 2010 in NordrheinWestfalen Studiengänge mit integriertem Berufsabschluss erfolgreich durchgeführt; sie sichern so den Fachkräftenachwuchs.

Wir dürfen auch nicht außer Acht lassen, dass für die Tätigkeit als Lehrkraft in den Gesundheitsfachberufen grundsätzlich ein einschlägiger Masterabschluss benötigt wird. Um diese Lehrkräfte für die Berufsausbildung langfristig zu sichern, brauchen wir deshalb eine nochmals verstärkte hochschulische Ausbildung bei uns in Nordrhein-Westfalen.

Die Grundlage für die Hochschulausbildung in den Gesundheitsfachberufen sind Modellklauseln des Bundes in den Berufsgesetzen der Hebammenkunde, der Logopädie, der Ergo- und Physiotherapie sowie der Alten- und Krankenpflege. Die Befristung der Modellklauseln, die ursprünglich bis 2017 ging, hat der Bund auf 2021 verlängert und dabei auch neue inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Unterricht und die Durchführung der Prüfungen eröffnet.

Doch leider, sehr geehrte Damen und Herren, sind diese Vorgaben des Bundes nicht sonderlich praxisgerecht. So sind modulare Prüfungen und praktische Ausbildungsbestandteile in sogenannten Skills Labs in den Hochschulen nur sehr eingeschränkt zulässig. Neue Lehransätze zur Verzahnung von Theorie und Praxis werden so verhindert. Die Koalition in Berlin ist hier gefordert, diese Einschränkungen abzubauen und Lösungen für die Zeit nach der Modellphase zu finden. Ansonsten sind uns in NRW die Hände gebunden, obwohl das Handeln dringend erforderlich ist.

Bei uns in Nordrhein-Westfalen bildet das Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz die landesrechtliche Grundlage für diese Modellstudiengänge. Hier müssen nun wir die Fristverlängerung durchsetzen und die neuen Gestaltungsmöglichkeiten eins zu eins zu übertragen, damit die schon bestehenden Studiengänge mit angepasster Konzeption weitergeführt und neue Modellstudiengänge genehmigt werden können.

Grundsätzlich wäre es aus unserer Sicht aber besonders wünschenswert, wenn die Modellstudiengänge bald in eine regelhafte hochschulische Ausbildung überführt und die Berufsgesetze auf der Bundesebene dahin gehend angepasst würden. Aufgrund der europarechtlichen Vorgabe könnte insbesondere der Hebammenberuf eine Vorreiterrolle dabei übernehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hier aufgezeigten Änderungswünsche der Grünen richten sich an den falschen Adressaten. Der richtige Adressat sitzt in Berlin. Zunächst einmal muss der Bund die Grundsatzentscheidung zur Akademisierung treffen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung setzt das um, was eben auf der Landesebene umzusetzen ist, und sichert genau damit den uns möglichen Rahmen und den so wichtigen Fortbestand der Studiengänge. Genau dies begrüßen wir als FDP ausdrücklich. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hannen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um das wunderbare Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz – eine super Wortschöpfung; wir wollen auch nicht, dass das Geburtstagskind dieses Wort heute Abend noch aussprechen muss – steht es ernster, als es in den Debattenbeiträgen angeklungen ist. Wir finden eine Rechtslage vor, die aus meiner Sicht sehr bald europarechtswidrig wird.

Das Europarecht schreibt vor, dass bei den Hebammen ein Regelstudiengang ermöglicht wird und dass die Zugangsvoraussetzungen letztlich denen für akademische Berufe entsprechen. Das heißt, dass ein mindestens zwölfjähriger Schulbesuch – so sieht es die europäische Richtlinie vor –, mithin das Fachabi oder das Abitur, erforderlich ist, um zu diesem Studiengang zugelassen zu werden.

Frau Kollegin Hannen, insofern ist es konsequent, dass wir an die Landesregierung adressieren, sie möge sich auf der Bundesebene sehr kurzfristig und sehr energisch dafür einsetzen, dass dieser Modellstudiengang zu einem Regelstudiengang wird. Ich glaube, wir haben an der Stelle auch gar keine Differenz in der Einschätzung. An die Landesregierung ergeht die Bitte, sich in Berlin entsprechend dafür einzusetzen.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Für die Ergotherapeuten, die Physiotherapeuten und die Logopäden gilt das natürlich ganz genauso. Aber bei der Hebammenkunde ist es einfach evident, dass

das schon jetzt europarechtswidrig ist, und deswegen muss insofern gehandelt werden.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen, weil das in diesem Kontext einfach notwendig ist.

Wir bekommen 2020 die Generalistik. Das heißt auch, dass wir uns jetzt schon darauf vorbereiten müssen. Das heißt, es muss ein Gesamtkonzept auf den Tisch gelegt werden, wie die Unterschiede zwischen Schulkostenpauschale bei der Krankenpflege und bei der Altenpflege geradegerückt werden. Wir liegen bei der Krankenpflege bei rund 500 € und bei der Altenpflege bei 280 €. Das muss nach unserem Dafürhalten zwingend auf ein Niveau, nämlich das Niveau der Krankenpflege, gebracht werden, weil diese Berufe sonst noch weiter auseinanderdriften. Das können wir uns in dem Bereich beileibe nicht erlauben.

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil es dazu nach meinem Dafürhalten jetzt rechtlich keine Alternative gibt. Aber die Angleichungen müssen zwingend erfolgen.

Herr Minister, Sie haben uns natürlich an Ihrer Seite, wenn es darum geht, das Schulgeld abzuschaffen. Aber wir brauchen eine fachliche Gesamtkonzeption, um das zu erarbeiten.

Die Hebammen haben es noch einmal deutlich gemacht. Wir haben gerade noch ungefähr 150 Auszubildende in Nordrhein-Westfalen. Dafür parallel zwei unterschiedliche Ausbildungssituationen zu erhalten, also die schulische und die akademische Ausbildung – egal, was man davon hält –, ist einfach nicht effizient und nicht zielführend. Deswegen sind wir der Meinung, dass dort die akademische Laufbahn anzustreben ist. Das muss für die drei anderen Berufe auch geklärt werden.

Im Bereich der Altenpflege müssen wir auf das Niveau der Krankenpflege kommen, um die 18.000 Plätze, die wir jetzt in Nordrhein-Westfalen haben, halten zu können und möglichst noch auszubauen. Deswegen bitte ich auch um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Dr. Vincentz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon vieles gesagt, aber eben noch nicht von jedem. Ich fasse mich auch kurz.

Hinter dem zugegeben etwas sperrigen Titel des Gesetzes steckt in der Tat etwas Gutes. Wenn man sich

umhört, werden diese Modellstudiengänge von den verschiedenen Gesundheitsberufen sehr, sehr gut angenommen.

Als Arzt in einer Klinik hatte ich häufig mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden zu tun, die im Einzelnen wirklich eine sehr leidenschaftliche und engagierte Arbeit erledigen. Ich habe in einem Bereich gearbeitet, in dem es zum Beispiel um die Frührehabilitation von frisch operierten geriatrischen Patienten ging. Es kommt eben nicht nur darauf an, wie gut der Chirurg seine Arbeit gemacht hat, sondern auch darauf, wie gut sich die Ergotherapeuten, die Logopäden bzw. die Physiotherapeuten im Nachgang um die Patienten kümmern. Das hat einen sehr erheblichen Anteil an der Genesung der Patienten. Von daher ist es absolut sinnvoll, dass man die Ausbildung für diese Berufe in der Art und Weise anpasst.

Einer der größten Kritikpunkte ist auch schon genannt worden. Ich würde ihn unterstützen. Die Studiengänge laufen wirklich schon sehr lange als Modell. Ein Modellstudiengang dient dazu, etwas zu prüfen, um dann irgendwann in einen Regelstudiengang überzugehen. Genau das ist das, was ich jetzt als Kritik anbringe. Man sollte sich im Bund dafür einsetzen, dass ein Modell- irgendwann in einen Regelstudiengang überführt wird, wenn man – ich denke, da sind wir uns alle einig – die Erfahrung gemacht hat, dass es mit diesen Studiengängen durchaus gut läuft. – Vielen Dank. Das war es.

(Beifall von der AfD)