Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das im Dezember 2016 beschlossene Bundesteilhabegesetz ist ein Meilenstein hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Ich darf nach den Beratungen im Ausschuss feststellen, dass diese Einschätzung einvernehmlich ist. Es geht nicht um Sonderregelungen, sondern um tatsächliche Teilhabe und Partizipation, und es geht darum, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe zu lösen.
Die Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen sollen künftig bei den überörtlichen Trägern, den Landschaftsverbänden, gebündelt werden. Die existenzsichernden Leistungen sollen grundsätzlich auf der örtlichen Ebene verbleiben unabhängig vom Alter und von der Wohnform.
Für den Bereich der Teilhabe an Arbeit, zum Beispiel Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter, wird die Zuständigkeit bei den Landschaftsverbänden gesehen. Die neuen Instrumente, andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit stellen Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen dar.
Schließlich: Die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sollen enger in die verschiedenen Prozesse, wie zum Beispiel die Verhandlungen der Rahmenverträge, eingebunden werden.
Kurz gesagt: Das Ziel sind einheitliche Lebensverhältnisse in gleich hoher Qualität für alle Menschen mit Behinderungen und damit eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation unabhängig von Alter oder Wohnort.
Dies können wir jetzt erreichen, indem wir eindeutige Zuständigkeiten und einen vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe schaffen. Die gesellschaftliche Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen werden so gestärkt. Die klaren Regelungen zu den Zuständigkeiten sind auch notwendig, um Verzögerungen bei der Gewährung von Leistungen zu vermeiden. Bewährte Strukturen und Angebote sollen hierbei erhalten und weiterentwickelt werden.
Finanzielle Mittel sollen nicht in die Entwicklung neuer Strukturen oder in die Verwaltung gesteckt werden, sondern den Menschen direkt zugutekommen. Im Sinne des Bundesteilhabegesetzes trennt der Gesetzentwurf scharf die Zuständigkeit für die Unterstützung, nämlich in die Fachleistungen und die existenzsichernden Leistungen. Die Zuständigkeit für die Existenzsicherung soll bei den Kommunen verbleiben.
Zur Vermeidung von Problemen an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, die durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den Teilhabecharakter der Pflege größer geworden sind, sollen die Landschaftsverbände und die Kreise und die kreisfreien Städte entweder als Träger der Eingliederungshilfe oder ergänzend als Träger der Sozialhilfe immer dann auch Leistungen der Hilfe zur Pflege erbringen, wenn Menschen mit Behinderungen gleichzeitig Eingliederungshilfe erhalten. Das gilt unabhängig von Alter und Wohnform.
Über die Frage der Zuständigkeit für die Frühförderung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter war noch zu entscheiden. Das hat ja auch zu Diskussionen geführt. Diese Aufgabe und die Weiterentwicklung der Frühförderung werden nun bei den Landschaftsverbänden angesiedelt. Ebenso spezielle Fachleistungen wie die Fremdunterbringung in Einrichtungen oder Pflegefamilien oder die Kindertagesbetreuung werden den Landschaftsverbänden jetzt offiziell zugewiesen.
Die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche, bis diese die Schule abgeschlossen haben und in Studium oder Arbeit wechseln, verbleibt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. So wird sichergestellt, dass diese Kinder und Jugendlichen und ihre Familien ganzheitlich im Blick der Jugendhilfe bleiben und die Kommunen ihre Angebote für alle Kinder inklusiv weiterentwickeln können. Wirkliche Teilhabe im unmittelbaren Lebensraum der Kinder und Jugendlichen wird so möglich.
Zum Änderungsantrag der SPD möchte ich zunächst einmal unsere grundsätzliche Einschätzung mitteilen. Die Leistungen für die Schulbegleitung in den Händen der Kommune ermöglichen eine individuelle Herangehensweise. Durch den engen Austausch mit der Schulaufsicht oder die kommunale Trägerschaft ist man über den Umfang der Barrierefreiheit der Schulen, die Zusammensetzung von Klassen und des Lehrerteams informiert. So kann individuell auf Änderungen der Rahmenbedingungen oder die Entwicklung des Kindes oder der Jugendlichen reagiert werden. Durch die Möglichkeit des Poolens von Leistungen kann die Schulbegleitung mit den vorhandenen und erfahrenen örtlichen Anbietern weiter erhalten und verbessert werden.
Aus den genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Änderungsantrag der SPD ab, aber wir wissen natürlich auch, dass nicht alles überall rund läuft. Wir haben ja im Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz auch eine ausführliche Evaluierung vorgesehen und diese Evaluierung auch an das Parlament gekoppelt, wenn ich das mal so sagen darf.
So wollen wir auch das Thema „Schulbegleitung“ im Ausschuss noch einmal aufnehmen. Ich sage zu, dass wir über diese Frage, über die Qualität der Schulbegleitung, dann auch in den Dialogprozess eintreten wollen. Wir hoffen – wie das im Übrigen auch beim Ausführungsgesetz der Fall war – auf die konstruktive Mitarbeit der Sozialdemokraten.
Den Änderungsantrag der Grünen werden wir auch ablehnen. Es ist offensichtlich, dass dieser Änderungsantrag mit der heißen Nadel gestrickt ist und dass sich einzelne Paragrafen nicht zuordnen lassen. Aber lassen wir das mal dahingestellt.
Er enthält zahlreiche Änderungen, die teilweise grundlegend sind, und diese grundlegenden Veränderungen sind im Ausschuss nicht beraten worden,
hätten aber gegebenenfalls einer intensiven Beratung bedurft, wenn ich insbesondere an den Änderungsvorschlag denke, dass nicht nur die Rechtsaufsicht, sondern auch die Fachaufsicht installiert werden soll. Man hätte hier über die Auswirkungen sehr ausführlich diskutieren müssen. Aus dem Grunde lehnen wir den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ab.
Meine Damen und Herren, wir werden die Wirkung des Gesetzes in den kommenden Jahren genau anschauen und bewerten. Es wird sich zeigen, ob und in welchen Bereichen weitere Anpassungen notwendig sein werden.
Das Bundesteilhabegesetz jedenfalls und das vorliegende Ausführungsgesetz für Nordrhein-Westfalen sind viel mehr als die Summe ihrer Paragrafen, und sie sind viel mehr als das Ergebnis von Politik. Zahlreiche Menschen waren in den vergangenen Jahren am Gesetzgebungsprozess auf Bundes- und Landesebene beteiligt. Ich möchte mich an dieser Stelle für die zahlreichen konstruktiven Gespräche, die Kritik und die Änderungsvorschläge bedanken. Alle Beteiligten haben daran mitgewirkt, dass uns heute ein gutes Ausführungsgesetz für Nordrhein-Westfalen vorliegt, ein Gesetz, das den Menschen dient. Wir werden gleich darüber entscheiden. – Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz setzt Nordrhein-Westfalen den Weg fort, den es bereits seit Jahren mit der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention eingeschlagen hat.
Um es vorwegzunehmen: Genau wie im Ausschuss werden wir uns auch heute bei der Abstimmung über dieses Ausführungsgesetz der Stimme enthalten. Ich werde gleich noch eingehend begründen, warum wir das tun. Aber lassen Sie uns erst einmal zu den zentralen Inhalten kommen.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir Rechtsnormen geschaffen, die Menschen mit Behinderung erstmals in unserer Gesellschaft in den Mittelpunkt stellen und ihnen rechtliche Möglichkeiten geben, die sie niemals zuvor hatten. NordrheinWestfalen hat mit dem Inklusionsstärkungsgesetz eine Vorreiterrolle übernommen, und zwar nicht nur hier im Lande, sondern auch für viele andere Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für viele weitere Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Lande durchgeführt wurden.
Dieses Ausführungsgesetz ist ein weiterer wichtiger und richtiger Beitrag dafür, den eingeschlagenen nordrhein-westfälischen Weg fortzuführen, um für die Menschen in unserem Land gleichberechtigte Lebensverhältnisse sicherzustellen und Lebensverhältnisse zu schaffen, die es allen ermöglichen, zu den gleichen Bedingungen zu leben.
„Nichts ohne uns über uns. Wir wollen Experten in eigener Sache sein“, das ist das Motto der Initiativen der Menschen mit Behinderung, ihrer Selbsthilfeorganisationen, mit dem sie seit Jahren unterwegs sind, wenn es darum geht, Themen zu behandeln, die diese Gruppen betreffen. Es war richtig und wichtig, dass wir im Rahmen der Anhörung zum Ausführungsgesetz all diese Experten in eigener Sache angehört und ernst genommen haben, dass wir ihnen zugehört haben bei den Wünschen und Hinweisen zu vielen Punkten und den Änderungen zu dem Referentenentwurf und dem Gesetzentwurf.
Zentrale Punkte waren, dass es möglichst gelingen muss, Leistungen für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen aus einer Hand anzubieten. Die Wege von Pontius zu Pilatus, die Wege, die viele Menschen mit Behinderung, deren Betreuer oder deren Familien machen oder machen mussten, sollten endlich beendet werden. Der Forderung der Experten in eigener Sache, dass wir die Landschaftsverbände in Eingliederungsbehörden umwandeln, ist in diesem Ausführungsgesetz völlig zu Recht entsprochen worden.
Die Entscheidung zur Hochzonung der Frühförderung auf die Landschaftsverbände, die in der CDU- und in der FDP-Fraktion sicherlich für viel Gesprächsstoff gesorgt hat und die vielleicht länger gedauert hat als erwartet, wurde in der Expertenanhörung ebenfalls ausdrücklich gefordert.
Ein weiterer zentraler Punkt, wenn es um gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere schulische Teilhabe in Nordrhein-Westfalen geht, ist der Einsatz von Integrationshelferinnen und -helfern. Hier haben wir in Nordrhein-Westfalen ein Wirrwarr; denn es hängt davon ab, in welcher Region, in welcher Stadt oder in welchem Landkreis Menschen mit Behinderung wohnen, ob die Kommune über ausreichend finanzielle Mittel verfügt oder nicht, ob der Kämmerer die Mittel zur Verfügung stellt oder nicht oder ob Aussagen kommen wie zum Beispiel: Lass sie doch erst mal klagen; dann werden wir wissen, ob sie den Integrationshelfer oder die -helferin gestellt bekommen.
Ich sage ausdrücklich, es ist bedauerlich, dass wir diese einmalige Chance, diesen Zustand durch das Ausführungsgesetz zu beenden, letztendlich nicht genutzt haben. Damit haben wir einen aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD-Fraktion wichtigen und notwendigen Schritt verpasst. Herr Preuß, ich nehme
Bei der von Ihnen eben genannten und im Gesetzentwurf befindlichen Evaluationsklausel hat man durchaus das Gefühl, dass sie mit heißer Nadel gestrickt wurde. Aus meiner Sicht sind dort viel zu kurze Fristen zur Berichterstattung enthalten.
Was die Option angeht, möglicherweise die Frühförderung nach vier Jahren wieder auf die kommunale Ebene zurück zu verlagern, also die Option, dann, wenn in der Praxis die Menschen vor Ort nicht mehr vorhanden sind, nach vier Jahren zu erklären, dass die Leistung wieder unten angesiedelt werden soll, so muss man erst einmal zeigen, wie das funktionieren soll. Das hätte man sicherlich besser und feiner gestalten können. Ich weiß, Sie mussten da auf viele lokale Hinweise und Einwände Rücksicht nehmen. Das haben Sie hier gemacht. Wir werden sehen, wie praktikabel die Evaluationsklausel letztendlich sein wird.
Das Ausführungsgesetz zum BTHG ist für NordrheinWestfalen – ich betone es nochmals – und für die Menschen, die es betrifft, ein ganz wichtiger und zentraler Meilenstein.
Auch mit diesem Ausführungsgesetz haben wir weiterhin die Vorreiterrolle bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen.
Insbesondere der Punkt der Integrationshelferinnen und -helfer, der hier nicht geregelt ist, ist für uns zentral, sich hier zu enthalten. Aber ich denke, wir werden gemeinsam daran arbeiten müssen, in NordrheinWestfalen eine nachhaltige Lösung für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien zu finden. Für all diejenigen, die jahrelang dafür gekämpft haben, möglichst vieles aus einer Hand anzubieten, wird die heutige Entscheidung ein guter Tag sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg – das zeichnet auch die heutige Diskussion aus – ein ausdrückliches Lob an die bisherigen Redner für die sehr sachliche Debatte. So haben wir die ganze Zeit bis zu diesem Gesetzentwurf gearbeitet.
Auch meine Vorredner haben schon angedeutet oder sogar ausgeführt, dass wir mit dem Bundesteilhabegesetz nach intensiver Debatte einen Paradigmenwechsel gerade bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen einleiten, den wir mit der heutigen Beschlussfassung über das Landesausführungsgesetz
auf den Weg bringen. Die bisherige Eingliederungshilfe wird grundlegend neu geregelt und aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst.
Für uns Freie Demokraten wird dadurch – und das verstehen wir auch – gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen möglich. In diesem Sinne stellt das BTHG einen Meilenstein dar.
Wir sehen aber auch sowohl bei der Leistungsgestaltung als auch hinsichtlich der eigentlich beabsichtigen Entlastung der Kommunen kritische Punkte. Der Bund ist hier gefordert, bei der Umsetzung des BTHG nötige Korrekturen nicht aus dem Auge zu verlieren. Wir dürfen weder die berechtigten Interessen der Betroffenen noch eine solide Finanzierung für die kommunalen Aufgabenträger vernachlässigen.
Mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz schaffen wir die rechtliche Grundlage, um die Weichenstellung auf Bundesebene auch in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Wir haben uns dabei Zeit genommen – ich denke, das war auch richtig so –, um die entscheidenden Fragen der Zuständigkeit mit den Betroffenen und ihren Verbänden zu erörtern. Am Ende haben wir wohl einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen erreicht.
Dafür gilt – das kann ich vorneweg sagen – allen Beteiligten mein Dank. Kollege Preuß und Kollege Neumann haben auch schon in diesem Sinne vorgetragen. Die Debatte war durchweg konstruktiv. Wir haben sachlich intensiv gerungen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Unsere vorrangigen Ziele sind – da eint uns die Zielsetzung –, möglichst alle Leistungen aus einer Hand zu vergeben und einheitliche Standards in ganz NRW zu erreichen. Andererseits wollen wir nicht unnötig bewährte Strukturen zerschlagen.
Dieser Gedanke hat gerade bei der Frühförderung zu intensiven Diskussionen geführt. Aber das gehört so weit dazu. Die Situation der Frühförderung ist im Land gegenwärtig äußerst heterogen. Es gibt weiße Flecken ohne anerkannte interdisziplinäre Frühförderstellen. So ist die interdisziplinäre Frühförderung in Westfalen-Lippe nur in sieben von 27 Kreisen bzw. kreisfreien Städten umgesetzt. Somit kann derzeit von gleichwertigen Lebensverhältnissen für Kinder mit Behinderungen leider nicht die Rede sein.