In Nordrhein-Westfalen ist der Stromertrag aus Solarenergie im Zeitraum von 2010 bis 2015 gestiegen. Er hat sich sogar mehr als verdoppelt. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung; denn unser Ziel muss es sein, die Fotovoltaik so weit voranzubringen, dass die Marktreife erreicht wird und hierdurch
Unser Antrag bietet uns allen und Ihnen allen die Möglichkeit, sich dazu zu bekennen, dieses Potenzial zu nutzen.
Stattdessen entsteht aber der Eindruck, dass Sie mit kleinen Formulierungsänderungen im LEP – häufig reiner Rhetorik – meinen, Sie könnten die Welt bewegen. Doch durch diese Änderungen wird die Genehmigungspraxis vor Ort nicht in entscheidendem Maße geändert.
Ich wollte Sie nicht unterbrechen. Ich wollte eine Zwischenfrage ermöglichen – wenn Sie sie erlauben.
Ich wollte Sie aber nicht unterbrechen. Normalerweise versuche ich es immer an einer geeigneten Stelle. Aber Sie waren noch schneller. – Am Platz von Herrn Dr. Vincentz ist gedrückt worden, aber Herr Dr. Blex hat sich gemeldet. Der Doktortitel bleibt also. Bitte schön, Herr Dr. Blex.
Herr Stinka, Sie haben gesagt: bis die Fotovoltaik marktreif ist. Wann und unter welchen Bedingungen ist denn die Zufallsstromproduktion durch Fotovoltaik für Sie marktreif? Vielleicht können Sie das einmal erläutern. – Danke schön.
Herr Blex, schon Ihre Aussage „Zufallsproduktion“ macht deutlich, dass Sie von diesen industriepolitischen Zusammenhängen keine Ahnung haben. Deswegen werde ich auf die Frage gar nicht eingehen, Herr Blex.
Wie gesagt: Unser Antrag bietet die Möglichkeit, den LEP so anzupassen, dass wir die Möglichkeiten der Genehmigungspraxis in Bezug auf Fotovoltaik verbessern.
Wir alle hier in diesem Rund – bzw. leider nicht alle – bekennen uns zum Klimaschutz, zum Thema „Klimawandel“ und zum Einsatz erneuerbarer Energien – auch, um den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen nach vorne zu bringen.
Schauen wir uns die Energiepolitik an, wird allerdings klar, dass es ein geschlossenes Konzept sein muss.
Ich will natürlich nicht mit der Kritik daran zurückhalten, dass Sie durch Teile Ihrer Energiepolitik, nämlich durch den neuen Windkrafterlass, den Anteil der erneuerbaren Energien in diesem Bereich in den nächsten Jahren stark beeinträchtigen werden und dass die Unsicherheiten gerade bei den Investitionen dazu beitragen werden, dass dieser Ausbaupfad in den nächsten Jahren in Schwierigkeiten gerät.
Noch ein Blick in die Formulierungen des LEPs: Es hilft auch nicht, dass die Landesregierung plant, das Denkmalschutzgesetz analog zu den Vorschriften in anderen Bundesländern zu ändern.
Damit wird die Installation von Fotovoltaikanlagen zwar erleichtert, aber man wird keinen großen Durchbruch damit erzielen.
Um die Fotovoltaik entscheidend voranzubringen, ist es von zentraler Bedeutung, endlich auch in Nordrhein-Westfalen von der Länderöffnungsklausel nach § 37c Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebrauch zu machen. Damit ist es möglich, die Freiflächenkulisse, auf der Fotovoltaikprojekte gefördert werden können, zu erweitern. So könnte man die Nutzung von geringwertigen Ackerflächen und Grünländern in benachteiligten Gebieten für Fotovoltaikanlagen ermöglichen. Zurzeit fallen unter diesen Ausnahmetatbestand lediglich unter anderem Konversionsflächen und versiegelte Flächen mit industriellen Brachen.
Die Erfolge, die Bayern und Baden-Württemberg, die bislang als einzige Bundesländer von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen, in der letzten EEGAusschreibung erzielt haben, sprechen Bände. Dabei zeigt sich, dass die Flächen nach § 37c EEG besonders kosteneffizient sind, sodass sich in der letzten EEG-Ausschreibung Projekte in Baden-Württemberg und Bayern überproportional stark durchgesetzt haben.
Eine entsprechende Nutzung der Länderöffnungsklausel in Nordrhein-Westfalen würde es ermöglichen, auch hier diese Kostenvorteile zu nutzen und Nordrhein-Westfalen in eine gute Wettbewerbssituation zu bringen. Die Länderöffnungsklausel macht deshalb nur Sinn, wenn klar ist, dass auch landwirtschaftliche Flächen für diese Fotovoltaikanlagen genutzt werden können.
Lassen Sie uns deswegen mit diesem Antrag gemeinsam ein Zeichen setzen, um eine Energiewende aus einem Guss für Nordrhein-Westfalen voranzubringen und diese Chance nicht außer Acht zu lassen – gerade mit Blick auf den Wettbewerb mit den genannten Bundesländern. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Stinka, mich wundert schon, dass sich die SPD gerade Bayern zum Vorbild nimmt. Das sollten Sie öfter tun!
Aber ob gerade die Energiepolitik in allen Belangen das beste Feld ist, daran haben wir als CDU Nordrhein-Westfalen doch ganz erhebliche Zweifel.
Nordrhein-Westfälischer Solarstrom ist heute mit 21,5 % an der Erzeugung des erneuerbaren Stroms unseres Bundeslandes beteiligt und damit ein wichtiger Bestandteil der Umstellung auf regenerative Energien. Gleichzeitig ist die Vergütung von einst 50 Cent bei der letzten Ausschreibung auf jetzt 4,33 Cent gesunken. Auch die Vergütung für Dachanlagen von aktuell maximal 12,7 Cent liegt deutlich unter dem Preis, den Privatleute, Handwerker, Gewerbe und Freiberufler bei ihren jeweiligen Stadtwerken zu bezahlen haben.
Fotovoltaikstrom ist längst wirtschaftlich, und wir sind froh über jeden, der sich entscheidet, sein Dach, seine Hausfassade oder vielleicht seinen Gartenzaun für Fotovoltaikzellen zur Stromerzeugung zu nutzen.
Danke, Herr Deppe, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gesagt: Solarstrom ist längst wirtschaftlich. Ich frage Sie: Warum muss er dann noch subventioniert werden?
Sie haben wohl verpasst, dass wir bei Freiflächen zum Ausschreibungssystem übergegangen sind. Es wird nicht subventioniert. Und auch bei Dachanlagen gibt es keine Subventio
nierung mehr, sondern wir haben eine feste Einspeisevergütung mit dem Vorrang des persönlichen Verbrauchs.
Meine Damen und Herren, die sogenannten benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete, von denen Herr Stinka gesprochen hat, liegen nach der Definition in der Eifel, im Sauerland, im Siegerland, im Bergischen Land, im Teutoburger Wald und im Eggegebirge. Auf diese Gebiete würden Sie also die Solaranlagen konzentrieren. Dabei liegen gerade dort die Orte mit den wenigsten Sonnenstunden in Nordrhein-Westfalen.
Dafür sind es aber Landschaften, wo Landwirtschaft am extensivsten betrieben wird. In den sogenannten benachteiligten Gebieten haben wir 165.027 ha Dauergrünland. Das ist der größte Grünlandanteil in allen Regionen. Wollen Sie gerade diese für den Ökohaushalt wichtigen Gebiete beeinträchtigen?
Von der Verpflichtung, Dauergrünland zu erhalten, haben Sie wahrscheinlich auch noch nichts gehört, Herr Stinka. In Ihrem Antrag schreiben Sie: Dort, wo die Erträge gering sind. – Sie sollten sich schon entscheiden. An anderen Orten beklagen Sie das hohe Ertragsniveau der Landwirtschaft, und wenn es dann niedriger ist, ist Ihnen auf einmal die Landwirtschaft gar nicht mehr so wichtig.
Je mehr extensive Flächen reduziert werden – das würden Sie damit tun –, desto intensiver muss auf anderen Flächen gewirtschaftet werden. Das sollten Sie einmal bedenken, wenn Sie so abschätzig über die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten reden.
Fläche, meine Damen und Herren, ist nicht vermehrbar. Deshalb sollten wir sparsam mit ihr umgehen. Solange Halden, Deponien, Lärmschutzwälle oder Industriebrachen zur Verfügung stehen, müssen wir keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch nehmen. Denn wir brauchen diese Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch als Ausgleichsflächen für die Natur.
Sie beklagen, dass Nordrhein-Westfalen bei keiner der Ausschreibungen zu den günstigsten Bietern gehörte und auch keinen Zuschlag bekommen hat. Das hat viele Ursachen, aber bestimmt nicht die, dass bei uns in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel schon alle Deponien und Halden mit Fotovoltaikanlagen bestückt wären, wir keine Freiflächen mehr zur Verfügung hätten und deshalb jetzt an die landwirtschaftlichen Flächen heranmüssten.
Neben Technik und Kosten ist die Akzeptanz der erneuerbaren Energien inzwischen zum Hauptfaktor für das Gelingen der Energiewende geworden. Wir