Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ganz im Ökopopulismus-Trend hat nun auch das Aachener Verwaltungsgericht geurteilt, dass die Stadt Aachen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorbereiten müsse, um
Ja, es ist manchmal nervig, aber es gibt auch Erfolge. Die AfD hat Erfolg, die CDU lernt von uns. Nach Herrn Löttgen, der beim letzten Mal meine Argumentation komplett übernommen hat, hat Herr Deppe auch dazugelernt und meine Argumentation übernommen. Es gibt noch eine kleine Hoffnung bei der CDU.
Da ich aber als Lehrer weiß, dass manche Schüler sehr lange brauchen, überhaupt etwas zu verstehen, referiere ich für die Linksgrünen gerne noch einmal das Thema.
Es mag Ihnen als naturwissenschaftlich unbedarften Menschen unbekannt sein, aber Stickstoffdioxid ist ein normaler Bestandteil der Atemluft. Der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert von Stickstoffdioxid beträgt am Arbeitsplatz 950 µg/cbm Luft.
Danke schön. Ja, das kenne ich auch von manchen Schülern. Sie wollen nicht, weil die Wahrheit manchmal schmerzt. Aber Sie lernen noch.
Der festgelegte Jahresmittelwert beim Verkehr liegt bei 4,2 % dieses Wertes: 40 µg/cbm Luft. Dieser Grenzwert wurde laut Bundesumweltamt im Jahr 2016 an lediglich 10 % der Messstellen überschritten, Tendenz stark fallend. Der höchste gemessene Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid wurde dabei 2016 in Stuttgart gemessen – an einem Ort, der mutmaßlich wegen seiner nicht repräsentativen Extrembedingungen gewählt wurde. Doch selbst dort, wo ständig 70.000 Fahrzeuge am Tag vorbeirollen, betrug der gemessene Wert nur 82 µg/cbm Luft. Das sind schlappe 8,6 % von dem erlaubten Grenzwert an einem Industriearbeitsplatz.
Aber es wird noch besser. Es ist längst bekannt, dass die Platzierung der Messstationen ein Politikum ist. Laut EU müssen die Messstationen mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.
Was machen unsere Landesumweltämter? Sie platzieren die Messstationen übergehorsam direkt am Straßenrand. Dabei schreibt uns das niemand vor. So blöd sind die Griechen nicht. In Athen stehen die Messstationen mindestens 10 m von der Straße entfernt. Mindestens!
Das ist doch klar. Die möchten doch nicht, dass die EU ihnen mit ihren unsinnigen Grenzwerten kommt. Also nutzen sie den Abstand auch maximal aus.
Dabei haben die Griechen gar keine Autoindustrie; wir schon. Sehen Sie, wie völlig irre unsere Vorgehensweise ist?
Zum Glück regt sich jetzt Widerstand gegen diesen volkswirtschaftlichen Suizidversuch. In Köln hat die Handwerkskammer just angekündigt, die Messungen des Landesumweltamtes an fünf Standorten mit eigenen Messanlagen zu überprüfen.
Die Handwerkskammer betrachtet mindestens eine Messung unmittelbar an einem Busbahnhof als rechtswidrig. Auch die Bundesemissionsschutzverordnung sieht nämlich nicht vor, dass der Messeinlass in allernächster Nähe zur Abgasquelle angebracht wird. Da ist Ihr Gesicht übrigens in der Regel auch nicht.
Messingenieure des Karlsruhe Institute of Technology haben ihrerseits bereits in Stuttgart nachgemessen und festgestellt, dass die Stickstoffdioxidkonzentration schon in der angrenzenden Straße 60 % geringer ist als an der besonders befahrenen Messstelle Neckartor. Selbst Herr Löttgen von der CDU, ich habe es eben erwähnt, hat dies schon verstanden und die Messmethoden in Zweifel gezogen und sprach in diesem Zusammenhang von einer höchst unklaren Faktenlage. Wie gesagt: Sie lernen langsam.
Fakten, werte Grüninnen, sind das, worauf man sich als Politiker, der von nichts eine Ahnung hat, aber seinen Namen klatschen kann, dringend beziehen sollte, bevor man verheerende Entscheidungen trifft, die einer Industrienation wie Deutschland das Rückgrat brechen.
„Stickoxide in einer so geringen Konzentration wie in unseren Städten können keine krankmachende Wirkung haben.“
Dennoch behauptet das Umweltbundesamt Anfang März, dass Stickstoffdioxid im Jahr 2014 für den vorzeitigen Tod von rund 6.000 Bundesbürgern verantwortlich sei. – Ein Skandal ist das!
Der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer und der RWIVizepräsident Thomas K. Bauer erklärten diesen Humbug aufgrund zahlreicher Mängel völlig zu Recht zur „Unstatistik des Monats“.
Sie, werte Grüninnen, fordern von Herrn Laschet, er möge endlich Farbe bekennen, wie es in Ihrem Antrag heißt. Wann bekennen Sie endlich Farbe und geben zu, dass nicht frische Luft, sondern das Ende des Industriestandort Deutschland Ihr Ziel ist?
Jetzt machen wir uns bitte nichts vor: Auf den jetzigen Grenzwert werden weitere folgen. Ich erinnere daran, dass der Stundengrenzwert für Außenluft im Jahr 2010 noch 200 µg Stickstoffdioxid pro Kubikmeter betragen hatte. Sobald dieser Wert praktisch nirgends mehr überschritten wurde, verordnete die EU schlagartig den aktuellen Grenzwert von 40 µg. Eine wissenschaftliche Begründung für den neuen Grenzwert blieb man uns in Brüssel selbstverständlich bis heute schuldig.
In Deutschland sind schätzungsweise 1,8 Millionen Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt von der Autoproduktion abhängig sind, von dem rein ideologisch geprägten Feldzug gegen die Industrie bedroht. Während alle Altparteien …
… bestenfalls Lippenbekenntnisse machen, ist die AfD die einzige Partei, die sich klar und unmissverständlich zu der Dieseltechnologie bekennt und somit unserer ganzen Autoindustrie den Rücken stärkt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Debatte heute früh, denn sie gibt mir die Möglichkeit, noch einmal den einen oder anderen Fakt in Erinnerung zu rufen.
Ich fange gleich mit der Diskussion an, die mein Vorredner begonnen hat, nämlich zur Frage der Grenzwerte. Warum sind die Grenzwerte – das ist ein Thema, das Sie wahrscheinlich auch schon oft im Landtag oder im Ausschuss beschäftig hat – am Arbeitsplatz, jedenfalls an bestimmten Industriearbeitsplätzen, tatsächlich höher als die Grenzwerte, die wir beim Verkehr haben? – Die sind deshalb höher, weil es sich hierbei um Messwerte für Menschen handelt, die tatsächlich gesund sind, die auch gleichzeitig arbeitsmedizinisch betreut werden und die nur über einen bestimmten begrenzten Zeitraum Tätigkeiten in Industriebetrieben oder im Handwerk entsprechend ausüben.
Bei den Grenzwerten, die im Verkehr gelten, geht es um Grenzwerte, die auch Menschen aushalten müssen – wie zum Beispiel Kinder, ältere Menschen, kranke Menschen –, denen höhere Werte, zu hohe Werte nicht zumutbar sind. Ich finde, man muss der Redlichkeit halber deutlich hinzufügen, dass es tatsächlich Unterschiede bei den Grenzwerten gibt und sie auch Gründe haben.
Wenn ich bei den Fakten bin, möchte ich gleich zu Beginn – und darum geht es hier ja – zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen etwas sagen. – Im Grunde enthält die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht wirklich Neues – das muss man klar sagen – zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten. Maßgeblich sind nach wie vor die Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts aus seinem Urteil vom Februar 2018. Neu ist die Verpflichtung, dass eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis zum 1. Januar 2019 erfolgen muss, und damit – das ist der eigentlich neue Punkt – wird erstmals ein Datum verlangt, bis wann fortgeschrieben werden muss.
Dazu kann ich direkt mitteilen, dass es auch bei den Regierungspräsidien in Planung ist, die Luftreinhaltepläne in allen Regionen, in denen schon Klageverfahren laufen, entsprechend bis zum Jahresende zu ändern.