Protocol of the Session on June 13, 2018

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Gebauer. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags zu? – CDU, FDP und AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Zwei Enthaltungen unserer beiden heute anwesenden fraktionslosen Abgeordneten Herrn

Neppe und Herrn Langguth. – Weitere Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 17/2748 mit den Stimmen der Mehrheit des Hohen Hauses angenommen.

Ich rufe auf:

5 Einsetzung eines Untersuchungsausschus

ses gemäß Artikel 41 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Prüfung der Vorwürfe möglicher Vertuschungen und wahrheitswidrigen Erklärungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem angeblichen Hacker-Angriff auf Frau Staatsministerin a. D. Christina Schulze Föcking und zur Prüfung der Vorwürfe, ob durch falsche Information über die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Parlament und Öffentlichkeit über die Schlagkraft bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität getäuscht wurde

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2753

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/2829

Nun ist die Aussprache eröffnet. Für die antragstellende Fraktion der SPD hat zunächst Herr Kollege Körfges das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen gemeinsam einen Untersuchungsausschuss, der die Frage klären soll, ob die Regierung Laschet oder Teile dieser Landesregierung die Öffentlichkeit und das Parlament teilweise falsch oder zumindest unzureichend informiert haben.

Wir wollen wissen, ob der angebliche Hackerangriff instrumentalisiert wurde und wir und die Öffentlichkeit über die dahinterstehenden Tatsachen getäuscht worden sind.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

In einem zweiten Komplex wollen wir, dass sich der Untersuchungsausschuss mit der Frage beschäftigt, warum und vor welchem Hintergrund die Stabsstelle Umweltkriminalität aufgelöst wurde.

Lassen Sie mich zunächst zum ersten Untersuchungskomplex etwas sagen. Erst durch unsere Berichtsanforderungen im Rechtsausschuss ist die Tatsache offenbar geworden, dass ein angeblicher Hackerangriff niemals stattgefunden hat, dass noch nicht einmal ein Anfangsverdacht – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! – vorgelegen hat und dass die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen nicht auf objektiven Erkenntnissen, sondern lediglich auf einer Anzeige der vermeintlich Geschädigten beruhten.

Das ist erst durch unsere Berichtsanforderung im Rechtsausschuss offenbar geworden. Das alles war den Beteiligten zumindest seit dem 18. April 2018 bekannt – Bedienungsfehler inklusive.

Herr Laschet, der jetzt leider nicht persönlich anwesend ist, hat einen Tag nach der Anzeige durch die Geschädigte in der Gegend herumgetwittert, und zwar in Sachen Solidarität, aber auch in Sachen Zuordnung. Ich zitiere: „Alle Achtung! CDU, SPD, FDP und Grüne gemeinsam gegen den unerträglichen Eingriff in die Privatsphäre der Landwirtschaftsministerin.“ Und – ich zitiere weiter wörtlich –: „Manche politischen Aktivisten überschreiten jede Grenze des Anstands.“

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Das hätte spätestens ab dem 18. April – liebe Kolleginnen und Kollegen, da nutzt Ihnen auch Ihr Mosern nichts – den Anstand und die Courage des Ministerpräsidenten erfordert, hier dem Parlament zu sagen: Das war ein Irrtum; das war ein Bedienungsfehler, und das war kein strafrechtlich bewehrter Eingriff.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ihr Regierungssprecher Herr Wiermer hat am 16. März 2018 in einer – wie ich finde, auch von der Geschwindigkeit her – ungewöhnlichen Solida

ritätserklärung – ich zitiere wieder wörtlich – „offenkundig kriminelle Eingriffe in die Privatsphäre der Ministerin a. D. Schulze Föcking“ öffentlich gemacht.

Am besten finde ich in dem Zitat, wenn er von „mindestens teilweise erfolgreichen Versuchen der Hacker“ spricht. Wir und die Öffentlichkeit fragen uns: Wer hat denn wann diese „teilweise erfolgreichen Versuche“ festgestellt? Etwa der Regierungssprecher in persona als Sonderermittler? – Ich glaube, da sind Sie dem Parlament gegenüber Rechenschaft schuldig.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das sehen auch die Medien so. Ich zitiere die „WAZ“ vom 17. Mai 2018.:

„Bislang vorgelegte Dokumente von Polizei und Innenministerium boten jedoch gar keine Basis für eine solch zugespitzte Erklärung des Regierungssprechers zum damaligen Zeitpunkt. Nach knapp zwei Wochen stellten die IT-Experten von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft bereits fest, dass sich die vermeintliche Hackerattacke als Bedienungsfehler im WLAN-Netz durch ein Mitglied der Familie Schulze Föcking entpuppt hatte.“

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fragen uns, wie der Herr Ministerpräsident und sein Pressesprecher einen Tag nach Erheben der Vorwürfe auf den Gedanken kommen, hier seien politische Aktivisten – wer auch immer gemeint sein mag – am Werk. Und sein Pressesprecher konstatiert auch noch „zumindest teilweise erfolgreiche Versuche“. Wie kommen die Herrschaften zu diesen Überlegungen? Fakten hierzu gab es zu dem Zeitpunkt garantiert noch nicht.

Ich kann nur sagen: Wer hier vor dem Hintergrund fehlender Fakten Erklärungen in einem laufenden Ermittlungsverfahren abgibt, der muss sich fragen lassen, welchen Hintergrund diese Erklärungen gehabt haben. Wir werden den Untersuchungsausschuss dazu nutzen, diese Frage zu stellen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir wollen auf jeden Fall herausfinden, ob diese Reaktion am Tag nach dem vermeintlichen Hackerangriff abgestimmt war oder ob es eine Entlastungsstrategie gab, die womöglich nicht so erfolgreich war.

Meiner Meinung nach – ich schließe mal aus, dass der Herr Regierungssprecher aufgrund eigenen Antriebes etwas veröffentlicht hat – sind nur zwei vernünftige Ansätze denkbar. Nach der Anzeige ist eine WE-Meldung – das spielt in Untersuchungsausschüssen immer wieder eine Rolle; wir werden dem nachgehen – abgesetzt worden. Deren Inhalt gibt zwar nur den angezeigten Verdacht wieder, aber vielleicht hat diese WE-Meldung dazu geführt, den Sachverhalt als bestätigt zu empfinden.

Das wäre dann ein Zirkelschluss – ziemlich dämlich, aber immerhin einigermaßen harmlos.

Es gibt aber auch noch eine andere Erklärungsmöglichkeit. Dazu muss man sich noch mal die Wortwahl vor Augen führen. War nicht in vielen Äußerungen, auch als es um die aktuelle Frage ging, was im Bereich der Schweinemast passiert war, von „Tierschutzaktivisten“ oder „Ökoaktivisten“ die Rede?

Man kann dem Herrn Ministerpräsidenten vieles vorwerfen – das muss ich auch in seiner Abwesenheit konstatieren –, aber mit Worten kann der Mann schon umgehen. Auch dem Regierungssprecher, der mit der Kunst großer Überschriften durchaus vertraut ist, ist sicherlich Wortgewandtheit nicht abzusprechen.

Wenn die Herrschaften sich dann so gezielt ausdrücken, kann man zumindest die Vermutung äußern, dies habe den Hintergrund gehabt, den gesamten Sachverhalt unter dem Motto: „Ökoaktivisten, Politikaktivisten“ in einen Zusammenhang zu bringen, der die dahinter liegenden Vorwürfe irgendwie mit beseitigt.

Wir wollen wissen, ob das eine bewusste Strategie war, um von den Vorwürfen gegenüber der damaligen Umweltministerin abzulenken.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Man kann nun eine Art Ballonverteidigung machen: Man kann in der Fragestunde nach dem Motto: „Sei nicht feige, lass mich hinter den Baum!“ den Finanzminister für sich antworten lassen oder aber in einer Aktuellen Stunde mit wahnsinnigen Umschreibungen nichts einräumen. Deshalb hat sich Herr Laschet diesen Untersuchungsausschuss mehr als verdient.

Nur eines kann man nicht machen: in einem Untersuchungsausschuss Antworten auf diese Fragen schuldig bleiben. Und da dürfen Sie uns beim Wort nehmen: Wir werden die Fragen stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Ich sage es deutlich: Ja, es ist schrecklich und unerträglich, wie in den sozialen Medien mit Menschen umgegangen wird. Wir verurteilen ausdrücklich Drohungen, Beschimpfungen und Hass im Netz. Über alle Fraktionen hinweg gelten unser Mitgefühl und unsere Solidarität allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, natürlich auch Frau Schulze Föcking.

Insoweit können wir allerdings nicht verstehen, dass Sie nicht mit uns gemeinsam den von Ihnen eingebrachten Änderungswunsch in Form eines Änderungsantrags beschlossen haben. Damit hätten wir Gemeinsamkeit herstellen, unsere gemeinsame Haltung gegenüber diesen Auswüchsen artikulieren und

das Ganze untersuchen können. Das haben Sie offensichtlich nicht gewollt, meine Kolleginnen und Kollegen.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Wir wollten nicht, dass Sie, Herr Löttgen, weiter billige Ablenkungsmanöver fahren und dann seitenweise irgendwelche Binsenweisheiten des Herrn Finanzministers aus der Fragestunde zitieren. Deshalb ist das nicht zustande gekommen, wenn ich Sie da korrigieren darf.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Ich darf auch noch mal auf die Parallelen hinweisen. Leider ist Herr Laschet nicht da. – Ach, jetzt ist er da. Herzlich willkommen! Sie kommen nämlich gerade zum richtigen Stichwort, Herr Ministerpräsident. – Es drängt sich ja – ich will das hier nicht vertiefen – eine gewisse parallele Grundeinstellung bei der Frage auf: Wie geht man mit schwierigen Sachverhalten um? Ich erinnere da nur an Noten, abhanden gekommene Klausuren und dergleichen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU: Ohh!)

Die Tatsache, wie Sie jetzt reagieren, zeigt, dass ich offensichtlich einen wunden Punkt getroffen habe.

Apropos billige Ausreden: Wie dreist und rechtsirrig war denn die Antwort auf das Schweigen des Ministerpräsidenten durch Herrn Lienenkämper, nach dem Motto: „Ich äußere mich nicht zu laufenden Verfahren“?

Zum einen – kleiner Literaturhinweis – gibt es zur Frage nach den rechtlichen Grenzen für die Äußerungen zu Gerichtsverfahren eine wunderbare Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.