Es gibt so etwas wie resiliente Stadtentwicklung, also das Schaffen robuster und widerstandsfähiger Stadtstrukturen. Dazu liegt auch ein Gutachten vor – ganz aktuell aus 2017. Denn klar ist, dass dichte Bebauungsstrukturen, hohe Versiegelungsgrade und abnehmende Grün- und Erholungsflächen die Stadt anfällig für Starkregen machen. Diese Erkenntnis ist ja nicht neu.
Es gibt aber wohl ein Umsetzungsproblem bei all diesen Punkten, die Sie in der alten Regierung schon erarbeitet haben. Deshalb sollte man zunächst in den Ausschüssen für Umwelt und für Bauen und Wohnen den ganzen Werkzeugkasten einmal genau durchsehen und überlegen, was sinnvoll umgesetzt werden kann. Dazu zählen Maßnahmen von Eigentümern – Kellerfenster, Kellereingänge usw. sichern –, Maßnahmen von Kommunen – Wasserversickerung beibehalten – und die genaue Prüfung von Fördermöglichkeiten.
Wenn man das getan hat und weiß, welche Folgen der Starkregen überhaupt hatte, kann man vielleicht über andere Maßnahmen nachdenken. Bisher geht Ihr Konzept eines Unwetterfonds aber voll am Thema vorbei.
Deshalb: erst den Sachverhalt klären, dann bewerten und dann vielleicht Geld verteilen. – Empörung zu Ende.
Vielen Dank, Herr Beckamp. – Ich darf nun für die Landesregierung zu ihrer ersten Rede hier im Plenum Frau Ministerin Heinen-Esser begrüßen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt schon sehr viel zum Thema „Soforthilfe“ gehört. Ich danke ausdrücklich meinen Vorrednern und insbesondere dem Kollegen Herbert Reul, der denjenigen gedankt hat, die jenseits aller Soforthilfe die Arbeit vor Ort gemacht haben, nämlich der Feuerwehr, der Polizei, dem Technischen Hilfswerk und allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Das sind diejenigen, die tatsächlich dafür gesorgt haben, dass die Schäden nicht noch größer geworden sind, als sie es bereits waren.
Es geht aber nicht nur um die Unterstützung bei der Beseitigung von bereits entstandenen Schäden. Deshalb stehe ich auch hier am Redepult und spreche für die Landesregierung. Es geht auch darum, dass wir wesentlich früher ansetzen müssen. Wir müssen sicherstellen, dass Nordrhein-Westfalen in Zukunft noch besser gegen Starkregen und andere Extremwetterereignisse gewappnet ist. Wir wollen Nordrhein-Westfalen tatsächlich klimawandelfest machen.
Lassen Sie mich, weil es eben schon an der einen oder anderen Stelle diskutiert wurde, auch noch etwas zum Thema „Klimawandel“ sagen. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur hat sich in NRW seit Beginn der Messungen im Jahr 1881 um 1,4° C erhöht. Allein der Blick auf die Temperaturen des vergangenen Jahres zeigt, dass der Klimawandel tatsächlich hier und jetzt stattfindet. 2015 und 2017 waren weltweit die heißesten jemals gemessenen Jahre. Der März 2017 war in Deutschland der wärmste März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.
Der darauf folgende Temperatursturz im April hatte katastrophale Auswirkungen auf die Natur und die Landwirtschaft.
Wie der März war auch der Oktober des letzten Jahres einer der heißesten seit 1881. Auch in diesem Jahr sind für April und Mai bereits wieder Rekordwerte gemessen worden.
Parallel dazu zeigen Klimaprojektionen bis zum Jahr 2050 einen deutlichen Anstieg von Extremwetterereignissen an.
Vorhin wurde hier angezweifelt, dass es einen Zusammenhang zwischen diesem Anstieg der Temperaturen, dem Klimawandel und den Extremwetterereignissen gibt. Wir können aber einen leichten Anstieg feststellen – auch bei den lokalen Ereignissen.
Eine recht beeindruckende Zahl möchte ich Ihnen gern noch mitteilen. Sie stammt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demzufolge gab es im Jahr 2015 wetterbedingte Schäden in Höhe von 100 Millionen €. Nur zwei Jahre später, nämlich im Jahr 2017, hat sich diese Zahl bereits auf fast 1 Milliarde € verzehnfacht.
Wenn Sie sich diese Schäden angucken, werden Sie genau sehen, dass es dort klare Entwicklungen gegeben hat.
Aber es ist wirklich nicht fair, nicht zuzuhören. Insofern wäre es schön, wenn Sie mir zuhören würden. Wir können ja hinterher noch weiter diskutieren.
Meine Damen und Herren, selbst durch eine ehrgeizige Klimapolitik können wir den Wandel des Klimas nicht mehr verhindern, sondern tatsächlich nur noch abmildern. Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. Wir haben unsere Klimaziele schon erreicht. Wir haben die Treibhausgasemissionen um 22 % gesenkt. Das festgehaltene Klimaschutzziel von minus 25 % im Jahr 2020 wird eingehalten.
Aber jetzt müssen die Symptome behandelt werden. Wir müssen die Kommunen auf die Folgen von Klimaänderungen vorbereiten und geeignete Klimaanpassungsmaßnahmen entwickeln.
Aufgrund der großen regionalen Unterschiede – die Stadt Wuppertal hat andere Probleme als beispielsweise die Stadt Köln oder die Stadt Münster – müssen diese Unterstützungen auf lokaler und regionaler Ebene durchgeführt werden.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen mit Informationen und Beratungsangeboten. Im April dieses Jahres hat das Umweltministerium mit sehr großem Erfolg einen landesweiten Klimaanpassungskongress für Kommunen veranstaltet. 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben strategische Ansätze und konkrete Maßnahmen diskutiert und sich auf den Klimawandel vorbereitet.
Wir werden im Laufe dieses Jahres und im Laufe des nächsten Jahres noch einmal sechs regionale Foren zur Klimaanpassung in den Regierungsbezirken durchführen. Eine Vielzahl von Klimaanpassungsmaßnahmen kann vom Land gefördert werden, zum Beispiel über Projekte oder die Städtebauförderung.
Sie sehen also: Die Landesregierung steht den Kommunen auch mit Rat und Tat zur Seite, um präventiv vorzusorgen, damit sich Starkwetterereignisse und Extremwetterereignisse zukünftig nicht mehr so stark mit all ihren negativen Folgen auswirken werden.
Klimaanpassung bedeutet, für unser Leben von morgen zu sorgen. Dies ist unsere Verantwortung und unser Anspruch. Das werden wir auch weiter so tun.
Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit – wenn auch nicht in jeder Sekunde; aber das wird schon werden. – Herzlichen Dank.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/2766. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag Drucksache 17/2766 mit dem festgestellten Votum abgelehnt.
Staatsferne der Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen und des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Rundfunk, der vom Staat geschaffen wird, bei dem der Staat über die Finanzierung entscheidet und dessen Kontrollgremien nach staatlichen Direktiven besetzt werden, wird dem neutralen und unvoreingenommenen Beobachter wohl kaum als staatsfern zu vermitteln sein. Aber gesunder Menschenverstand und Politik gehen ja nicht immer zusammen. Hier wird ein solcher Rundfunk betrieben, um angeblich – so heißt es – die Vielfalt in der Medienlandschaft zu sichern.
Um – so die Theorie – die Staatsferne sicherzustellen, werden die Kontrollorgane, die Rundfunkräte, mit nur einigen Vertretern der Politik besetzt; der Rest dagegen soll aus der Mitte der Gesellschaft von sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen kommen.
Freilich entscheidet das Parlament, welche Gruppen als relevant zu gelten haben. Das ist schon der erste Knackpunkt. Die SPD platziert die Sozialverbände, die CDU platziert die Arbeitgeberverbände, die Grünen platzieren die Umweltverbände, die FDP platziert die Freiberufler usw. Als kleines Dankeschön benennen diese Verbände dann wiederum nicht irgendwen, sondern auffallend oft Leute mit Parteibuch – gerne Personen, die ihre Karriere schon hinter sich haben, aber vielleicht das Zubrot im Alter oder einen Auftrag noch gut gebrauchen können; Ex-Minister, Ex-Abgeordnete und andere, die man vielleicht überreden musste, an anderer Stelle Platz zu machen.
Auf jeden Fall kann man sich in den Parteizentralen der Loyalität der alten Kämpfer gewiss sein, selbst wenn sie nicht offiziell auf einem Parteiticket in den Rundfunkrat eingezogen sind.
Wir haben uns das beim WDR-Rundfunkrat einmal genauer angesehen. Sie können das Ergebnis im Antrag nachlesen. Nahezu die Hälfte seiner Mitglieder gehört zum Kartell der Altparteien. Meine Damen und Herren, wer hier noch von Staatsferne spricht, der heuchelt.
Nein, das ist auch keine böse Verschwörungstheorie der bösen Rechtspopulisten. Das Bundesverfassungsgericht hat das Problem erkannt. Es gibt umfängliche Literatur dazu. Auch hier im Haus war es schon öfter ein Thema.
Kollege Nückel von der FDP, der nach mir sprechen wird, hat diese Verhältnisse gleich mehrfach kritisiert. Er sprach – Zitat – von einem auf Rot-Grün gebürsteten und aufgeblähten Rundfunkrat und von der Versorgung der mit Rot-Grün befreundeten Organisationen. Im Hauptausschuss wurde er für seine Kritik an der mangelnden Staatsferne des ZDF wiederum vom Kollegen Keymis gleich als böser Rechtspopulist abgestempelt.
Kollege Schick von der CDU, der auch gleich spricht, wiederum nahm Herrn Nückel dafür in Schutz. Sein ehemaliger Kollege Professor Sternberg kritisierte ebenfalls die Zusammensetzung des WDR