Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Schon im Titel des Antrags zeigt sich, dass die AfD von der Arbeit unserer Justiz offensichtlich keine Ahnung hat.
Darüber hinaus macht die AfD mit diesem Antrag deutlich, dass sie das Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Land offensichtlich noch nicht verstanden hat. Aktuell ist das Thema des Antrags kein Thema der Politik; es ist eines, das vor Gericht verhandelt wird.
Erst nach Abschluss des Verfahrens sollte die Politik die Initiative ergreifen und bis dahin die Gerichte unabhängig entscheiden lassen.
Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, wenn ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar vom Abgeordneten Loose.
(Christian Loose [AfD]: Lassen Sie die Zwi- schenfrage zu? Sie haben doch schon etwas behauptet! – Zurufe von der CDU: Oh!)
Die von der AfD geforderten Maßnahmen zielen aber gerade auf eine entsprechende Einflussnahme der Justiz ab. Es ist zunächst die Aufgabe des mit dem Klageverfahren befassten Gerichtes und nicht der Landesregierung, zu beurteilen, ob zum Beispiel die
streitgegenständlichen Umweltwirkungen als höhere Gewalt und das laufende Verfahren als unberechtigte Klage im Klimaschutz zu bewerten sind.
Unabhängig vom Inhalt der Klage muss das Gericht, in diesem Fall das Oberlandesgericht in Hamm, bei einer schlüssig vorgetragenen Klage den Beweis erheben. Das gilt auch, wenn die Klage nicht in das Weltbild der AfD passt. Auch für dieses Gericht gilt die Zivilprozessordnung. Nach der kann eine formal korrekte Klage nur unter relativ engen Voraussetzungen als unzulässig abgewiesen werden. Das Gericht wird damit nicht darum herumkommen, sich mit ihr inhaltlich auseinanderzusetzen, auch wenn das manchen missfallen mag. Es wurde hier zunächst schlicht ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Das ist ganz normal und sagt erst einmal nichts darüber aus, wie das Verfahren weiter ausgeht.
Das deutsche Zivilrecht gilt vor deutschen Gerichten für jeden und selbstverständlich auch für angebliche Verursacher des Klimawandels. Da wird eine Selbstverständlichkeit von den Anwälten als Sensation verkauft. Wenn es dann noch heißt, nach Aussage der Anwältin sei das Ziel der Kläger mit dieser Entscheidung vollständig erreicht, wird offensichtlich für die wahrscheinliche Zurückweisung der Berufung vorgebaut. Denn die Anwältin scheint selbst nicht davon auszugehen, dass am Ende mehr als ein „Schön, dass wir mal darüber geredet haben“ herauskommt.
Unsere Gerichte arbeiten mit großer Sorgfalt und sehr gewissenhaft. Sie nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, von Gutachten über wissenschaftliche Forschung bis zur Sachverständigenanhörung, um sich ein umfassendes und detailliertes Bild zu machen und dann mit allergrößter Sorgfalt ein Urteil zu sprechen.
Aufgrund der Rüge des Beweisbeschlusses durch den Energiekonzern muss nun das Gericht erneut Stellung nehmen. Das sollte eigentlich im März geschehen sein, es kam aber zu Verzögerungen. Erst danach entscheidet sich, ob im Rechtsstreit tatsächlich Sachverständige hinzugezogen werden, um strittige Fragen zu klären.
Bislang wurden solche Klagen stets abgewiesen, weil es schwierig ist, einem Konzern eine konkrete Schuld nachzuweisen. Wie groß ist zum Beispiel der Anteil des Kraftwerks Neurath von RWE am Klimawandel? Ein Einzelner kann nicht für das haftbar gemacht werden, was von Unzähligen weltweit verursacht wird. Dass die Klage angenommen wurde, bedeutet noch lange nicht, dass der Bauer auch Schadensersatz bekommt – abgesehen davon, dass wir uns sicher einig sind, dass der Bauer nicht unbedingt ein Bauer ist, sondern möglicherweise irgendwelche NGOs dahinterstecken.
Ja, richtig. An anderer Stelle kam genau das Thema bei der Musterfeststellungsklage zur Sprache. Daher sehen wir das Ganze sehr objektiv und neutral.
Der Bauer wird dazu normalerweise eine konkrete Ursächlichkeit von Handlungen von RWE für den ihm entstandenen Schaden nachweisen müssen, und das dürfte sehr schwierig werden. Oder er müsste alternativ nachweisen, dass die Klimaschädigung insgesamt bewusst organisiert und RWE ein aktiver und dann bestimmender Teil dieser Organisation ist. Dann kämen möglicherweise zivilrechtlich eine Unterstellung einer BGB-Gesellschaft und eine gesamtschuldnerische Haftung infrage.
Wir gehen davon aus, dass es nach der Rechtsordnung nicht vorgesehen ist, dass einzelne Emittenten für ein so globales und durch vielfältige Quellen verursachtes Thema wie den Klimawandel haftbar gemacht werden müssen. RWE bezieht sich dabei auf ein höchstrichterliches Urteil aus den 90er-Jahren. Damals gab es auch schon eine Klage zu Waldschäden als Folge von Schwefeldioxid-Emissionen. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben damals eine Haftung für einzelne Anlagenbetreiber verneint.
Dass Sie von der AfD hier einmal mehr den von Menschen gemachten Klimawandel leugnen und sich über jegliche wissenschaftliche Forschung und Ergebnisse hinwegsetzen, ist erschreckend und nur schwer zu ertragen.
Wirtschaft und Wissenschaft lassen sich hier nicht gegeneinander ausspielen. Neulich hat eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss mit diesbezüglichen Experten von der AfD stattgefunden. Wir haben das noch sehr gut in Erinnerung. Selbstverständlich haben wir eine globale Verantwortung beim Thema „Klimaschutz“. Dafür setzt sich unsere Wirtschaft auch bereits stark ein.
Wir sind froh, dass heute bei Ihnen ausnahmsweise nicht die Flüchtlinge schuld sind an einer obskuren Klage vor einem deutschen Gericht.
Sie bringen heute wieder einmal eine Ihrer ganz wenigen simplen und einseitigen Botschaften – hier die Klimawandel-Lüge – in einem Ihrer kruden Anträge unter.
Sie ignorieren oder wollen nicht wahrhaben, wie unser Rechtsstaat und Gewaltenteilung funktionieren. Stattdessen betreiben Sie hier im Landtag Showanträge, die Ihr fehlendes Rechtsbewusstsein und Ihre politische Eindimensionalität demonstrieren. Das machen wir aber nicht mit.
(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von der AfD: Was sollen wir anderes machen, wir schauen das bei Ihnen ab!)
Sind Sie mit Ihrer Rede fertig? – Der Abgeordnete Loose hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön, Herr Abgeordneter Loose.
Ganz am Anfang Ihrer Rede haben Sie uns unterstellt, wir würden die Gewaltenteilung nicht ernst nehmen. Wir wollen – das ist unser Punkt 1 – die Rechtsfolgen evaluieren.
Außerdem wollen wir geeignete Maßnahmen im Umweltrecht entwickeln. Das heißt, dass wir Gesetze ändern wollen. Genau das ist doch die Aufgabe des Parlaments. Die Auswertung eines Rechtsverfahrens ist auch nicht die Aufgabe eines Gerichts, sondern die Aufgabe zum Beispiel der Landesregierung oder anderer Institutionen.
Können Sie dementsprechend einmal klar darlegen, mit welcher Begründung Sie uns denn vorwerfen, dass wir die Gewaltenteilung nicht respektieren?
Das ist immer der entscheidende Vorteil, wenn man jemandem erst zuhört und dann eine Frage stellt. Ich glaube, ich habe in den letzten fünf Minuten klar aufgezeigt, was der …
Gewaltenteilung bedeutet: Das Gericht befasst sich mit der Klage, und das Parlament und die Regierung befassen sich später mit dem Gerichtsurteil. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kehrl. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Kapteinat das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Lieber Herr Kollege Kehrl, nach der Debatte über die Musterfeststellungsklage im letzten Rechtsausschuss hätte ich nicht gedacht, dass ich heute einmal inhaltlich so sehr bei Ihnen und Ihrer Rede bin.
Aber worum geht es heute? Im November 2017 hat das Oberlandesgericht Hamm einen Hinweis- und Beweisbeschluss verkündet. Mit diesem Beschluss beschäftigt sich dieser Antrag. Wohlgemerkt: Das ist kein Urteil, sondern ein Hinweis- und Beweisbeschluss. Weiter sind wir nämlich noch gar nicht.
Inhaltlich geht es darum, dass ein peruanischer Bauer von RWE eine Entschädigung in Höhe von 17.000 € fordert. 17.000 €! 2017 lag übrigens allein das Gehalt des RWE-Chefs bei 3,5 Millionen €.
Der peruanische Bauer fordert diese Entschädigung, weil er mithilfe von Umweltverbänden errechnet hat, dass der Konzern statistisch gesehen etwa 0,47 % der globalen Treibhausgasemissionen zu verantworten hat.
In eben diesem Beweisbeschluss soll nun geklärt werden, ob dem Bauern eine Überflutung durch eine Schlammlawine droht und ob diese Bedrohung durch den vom Menschen verursachten Klimawandel entstanden ist. Im zweiten Schritt soll geklärt werden, ob RWE ein mess- und berechenbarer Anteil zugerechnet werden kann. So weit, so normal: Ein deutsches Gericht prüft durch Sachverständige Ansprüche.
Wenig verwunderlich ist auch, dass in einem solchen Fall, in dem sich ein peruanischer Bauer gegen den Megakonzern RWE wehrt, von David gegen Goliath gesprochen wird.
Verwunderlich ist jedoch der Antrag der AfD. Sein Titel lautet: „Rechtssicherheit im Klimaschutz wiederherstellen und nordrhein-westfälische Unternehmen vor unberechtigten Klagen schützen“. Im Feststellungsteil wird das dann auch gefordert.
In diesem Zusammenhang müssen wir offensichtlich zunächst klären, was „Rechtssicherheit“ bedeutet. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich hierzu die Bundeszentrale für politische Bildung. Sie sagt dazu, dass Rechtssicherheit dem Einzelnen die gleiche rechtliche Wertung gleichartiger Einzelfälle, die Vorhersehbarkeit von Rechtsfolgen sowie das Vertrauen darauf, dass eine vom Gericht getroffene Entscheidung durchgesetzt wird, gewährt.
Im vorliegenden Fall geht es darum, dass ein Gericht angerufen wird, um eine Entschädigung nach § 1004 BGB geltend zu machen. Dabei handelt es sich um einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Im Übrigen erkennt § 1004 BGB auch eine Haftung für rechtmäßiges Handeln an, wenn dadurch eine Eigentumsverletzung erfolgt. Das wird aber auch den meisten nordrhein-westfälischen Unternehmen bekannt sein.
Nun ist mir bewusst, dass die Leugnung des Klimawandels für die AfD nichts Neues ist. Der Rest der Welt hat jedoch erkannt, dass ein Einfluss des Menschen auf das Klima besteht und dass dieser den Wandel beschleunigt.
Ich denke, ein Antrag, in dem der Landtag feststellt, dass die Erde eine Scheibe ist, würde eine ähnliche Ablehnung erfahren.