Protocol of the Session on March 21, 2018

Im Rahmen der Zusatzförderung wollen wir die Profilbildung der Theater und Orchester stärken. Die Zusatzförderung wird in 2019 zunächst um 2,5 Millio

nen € aufgestockt. Das steigt dann bis 2022 um jeweils 2,5 Millionen € an, am Ende 10 Millionen € für die Zusatzförderung.

Die Vergabe dieser Förderung wird auch mit kompetitiven Elementen vorgesehen. Damit wird künstlerische Qualität zukünftig eines der Kriterien für die Förderung aus Landesmitteln sein. Die Vergabe der Sonderförderung erfolgt über zwei Ausschreibungen 2018 und 2020, jeweils mit Jurys für die Sparten Theater und Orchester.

Ziel ist es, Profilbildung und Exzellenz der Häuser zu ermöglichen. Ziel ist, wirklich die Häuser zu stärken. Dabei ist mir wichtig, auch die Expertise der künstlerischen Leitungsteams zu stärken. Denn ohne sie können wir eine solche Entwicklung nicht erreichen. Bereits begonnene Arbeitsschwerpunkte sollen dabei ausdrücklich auch eingebracht werden können.

Es geht nicht immer nur darum, dass unbedingt Neues, anderes gemacht werden muss. Es geht darum, dass man solche Profile stärkt. Ich weiß aus meiner langjährigen Tätigkeit in verschiedensten Kultureinrichtungen, dass gerade mehrjährige Förderungen auf der Basis konzeptioneller Überlegungen den nötigen Impuls hervorbringen können, sich auch an ungewöhnliche und auch ungewisse Projekte heranzuwagen.

Ich denke dabei vor allem an zeitgenössische Musik, an Digitalisierungsprojekte, an spartenübergreifende Ansätze, die nach wie vor eine große Herausforderung für die Häuser darstellen. Gerade hier wollen wir unterstützen und zugleich statt kleinteiliger Projektförderung nachhaltige Arbeitskonzepte in den Vordergrund stellen.

Insgesamt ist für diese Sonderförderung ein weit gefasster inhaltlicher Rahmen vorgesehen. Bei den Kriterien, die diesem Verfahren zugrunde liegen, werden selbstverständliche Aspekte wie kulturelle Teilhabe, Stärkung der künstlerischen Arbeit für das junge Publikum, Anreize für eine stärkere Förderung von Frauen in Leitungspositionen, auch in Theatern ein Riesenthema, oder auch – es wurde eben angesprochen – seriöse Gagen eine Rolle spielen.

Insofern gilt: Die Landesmittel werden zusätzlich gewährt. Das wurde hier gesagt. Es ist mir ein großes Anliegen, das herauszustellen. Diese Erhöhung darf ausdrücklich nicht zu einem Rückzug kommunaler Mittel aus der Theater- und Orchesterförderung führen.

Unser Entwurf sieht vor, dass alle Kommunen mehr Landesmittel für zusätzliche künstlerische Ressourcen erhalten. Das Ganze natürlich, damit hier keine Legendenbildung entsteht, auf der Grundlage der bisherigen Förderung, die – das wissen alle kundigen Thebaner – sehr, sehr unterschiedlich war. Trotzdem wird kein Theater weniger bekommen, sondern wir gehen von diesem Plateau aus.

Die Höhe muss natürlich jeweils an das kommunale Engagement gebunden werden. Uns ist dabei besonders wichtig, und das werden wir auch in allen Gesprächen zum Ausdruck bringen, dass die Tarifsteigerungen für die Mitarbeiter übernommen werden.

Es steht außer Frage, die Expertise für Kunst und für die Entwicklung von Neuem in der Kunst liegt bei unseren herausragenden Intendantinnen und Intendanten sowie den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Häuser, von der Technik, von den Gewerken bis zur Regie und Dramaturgie. Sie brauchen jedoch eine bessere Basis für ihre Tätigkeit, und sie brauchen die Ermutigung zu anspruchsvoller künstlerischer Arbeit; denn dafür leisten wir uns ja diese Häuser. Diese wollen wir ihnen mit dem neuen Förderprogramm zur Verfügung stellen.

In den bisherigen Beratungen mit verschiedenen Akteuren und Institutionen wie dem Städtetag NRW und dem Deutschen Bühnenverein, aber auch in den Ausschüssen wurde das Konzept der Landesregierung übrigens durchweg positiv aufgenommen.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Die Personalkostenberechnung, die eben kritisiert wurde, ist übrigens ein Vorschlag des Städtetags. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen. Jetzt stehen die Vertragsverhandlungen an. Nicht zuletzt die einstimme Beschlussempfehlung im federführenden Kulturausschuss, aber auch im Kommunalausschuss – das ist mir auch sehr wichtig – zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat ihre Redezeit um 3 Minuten und 45 Sekunden überzogen. Ich frage, ob es den Wunsch nach weiteren Wortmeldungen gibt, da die Fraktionen selbstverständlich ebenfalls diese Redezeit in Anspruch nehmen können. – Beim Blick in die Runde ist das nicht der Fall. Somit sind wir am Ende der Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in der Drucksache 17/2384, den Antrag Drucksache 17/524 unverändert anzunehmen, sodass ich zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung komme.

Ich darf fragen, wer dem Antrag zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten

der Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 17/524 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Wir kommen zu:

14 Gesetz zur Umsetzung des bereichsspezifi

schen Datenschutzes im Bereich der Justiz (Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz –

JustDSAnpG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2350 – Neudruck

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung in Vertretung für Herrn Minister Biesenbach Herrn Minister Reul das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 1. März haben wir hier den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung und zur Umsetzung der EURichtlinien in erster Lesung beraten. Ich habe damals als Innenminister ausgeführt, dass die europäische Datenschutzreform eine völlig neue Gestaltung des Datenschutzrechts in NRW erfordert. Das betrifft auch den Bereich der Justiz.

Heute bringe ich stellvertretend für meinen Kollegen, Herrn Minister der Justiz Biesenbach, den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des bereichsspezifischen Datenschutzes im Bereich der Justiz in das parlamentarische Verfahren ein.

Die Vorgaben der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständige Behörde zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr machen eine grundlegende Neuregelung erforderlich, auch im Justizvollzug.

Um den Besonderheiten des Justizvollzugs Rechnung zu tragen und um die Rechtsanwendung zu erleichtern, soll der Datenschutz im Justizvollzug künftig in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden, nicht wie bisher in einzelnen Abschnitten der Justizvollzugsgesetze.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält daher in Art. 1 den Vorschlag für ein Justizvollzugsdatenschutzgesetz und in den folgenden Artikeln Anpassungen der Justizvollzugsgesetze.

In das Jugendarrestvollzugsgesetz NRW soll außerdem eine Vorschrift aufgenommen werden, die die

polizeiliche Zuführung von Jugendlichen zum Jugendarrest ermöglicht, Art. 6. Dies soll die bisherige Rechtslage konkretisieren.

Die erstmalige Zusammenführung der für den Justizvollzug geltenden Datenschutzbestimmungen in einem eigenen Gesetz trägt dem hohen Stellenwert des Datenschutzes im Justizvollzug Rechnung und macht die komplexe Materie des Datenschutzes in der Praxis des Justizvollzuges deutlich anwendungsfreundlicher.

Der Entwurf enthält eine klare Gliederung in allgemeine Vorschriften und besondere Verarbeitungsvorgänge.

In seinen allgemeinen Bestimmungen hebt er die zentralen Grundsätze für eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Justizvollzug hervor.

Die besonderen Bestimmungen des Gesetzentwurfes übernehmen bewährte Vorschriften und Verarbeitungsvorgänge aus den Justizvollzugsgesetzen.

Daneben sieht der Entwurf die Möglichkeit der Entwicklung von videogesteuerten Assistenzsystemen zur Suizidprävention vor.

Die Einführung von gemeinsamen Fallkonferenzen mit den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden bei einer bevorstehenden Entlassung von gefährlichen Gefangenen ist auch enthalten.

Die Regelung des Datenschutzes in einem eigenen Justizvollzugsdatenschutzgesetz entspricht den Bemühungen der meisten anderen Bundesländer. Sie beabsichtigen ebenfalls die Einführung eigener Gesetzeswerke. Nordrhein-Westfalen geht hier als eines der ersten Bundesländer voraus.

Auch bei diesem Gesetzentwurf gilt aufgrund der europäischen Vorgaben ein enger zeitlicher Rahmen. Ich hoffe daher auf eine kurze, aber intensive Beratung im zuständigen Rechtsausschuss, um diesen zeitlichen Vorgaben nachkommen zu können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Liebe Kolleginnen und Kollegen eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2350 – Neudruck – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich darf fragen, ob das die Zustimmung des Hohen Hauses findet. – Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Dann ist diese Überweisungsempfehlung in diesem Hause einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

15 Rechtssicherheit im Klimaschutz wiederher

stellen und nordrhein-westfälische Unternehmen vor unberechtigten Klagen schützen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/1445

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 17/2117

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Kehrl das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Schon im Titel des Antrags zeigt sich, dass die AfD von der Arbeit unserer Justiz offensichtlich keine Ahnung hat.