Protocol of the Session on March 22, 2018

Statt staatlich geförderter Unsicherheit brauchen wir staatlich geförderte Sicherheit, brauchen wir robuste Verbraucherrechte. Wenn Sie darüber mit uns diskutieren wollten, hätten Sie uns an Ihrer Seite, aber für Ihre symbolpolitischen Fragen haben Sie das nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte-Richter. – Für die AfD hat nun Herr Abgeordneter Tritschler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist keine Überraschung: Jedem neuen Schritt, den wir hin zur digitalen Gesellschaft machen, jedem zusätzlichen Euro, der im Internet umgesetzt wird, folgt auch der Kriminelle. Kriminelle waren in der Menschheitsgeschichte meistens schneller als der Staat, wenn es um das Beackern neuer Spielfelder geht. Vor diesem Hintergrund ist es schön, dass die Regierungskoalition das Problem erkannt hat.

Das Instrumentarium, das Ihnen aber dazu eingefallen ist, ist eher unausgegoren und bisweilen auch etwas gruselig. Statt der Möglichkeiten der Strafverfolgung im Cyberraum sollten wir lieber die Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden ausweiten. Sie verfügen nämlich nicht im Ansatz über die Technik, das Personal und die Ausbildung, um mit den Straftätern im Cyberraum mithalten zu können. Während die Polizeibeamten noch handschriftlich Vermerke für die Handakte schreiben, zieht der Internetkriminelle technisch mehr und mehr davon. Daran werden auch neue Strafrahmen nichts ändern. Es wird auch nichts ändern, wenn Sie die Axt bei den Bürgerrechten anlegen.

(Beifall von der AfD)

Dass Sie etwa direkten Zugriff auf in Clouds gespeicherte Daten haben möchten – offenbar ohne Richtervorbehalt –, ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei ist die Cloud doch für viele Anwender nichts anderes als eine verlängerte Festplatte. Manche Geräte kommen mittlerweile fast vollständig ohne physischen Speicher aus und legen sämtliche Daten dort ab. Was Sie hier also vorhaben, ist nichts anderes als eine digitale Hausdurchsuchung ohne Richtervorbehalt und andere rechtsstaatliche Errungenschaften.

Dass Sie Datenhehlerei schärfer bestrafen wollen, kann man ja nicht ablehnen, aber auch hier haben wir kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit. Sie sprechen es ja selber an: Die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Gerichten ist äußerst

schwerfällig. Wie Sie dem allerdings beikommen wollen, ist unklar; wie ein neuer Strafrahmen im deutschen Recht helfen soll, ebenfalls.

Als Partei erleben wir selbst, wie sich zum Beispiel die Kriminellen bei Indymedia das Internet zunutze machen, um Gewaltaufrufe oder persönliche Daten unserer Mitglieder im Internet zu verbreiten. Der Ermittlungseifer deutscher Behörden hält sich hier stets in engen Grenzen, aber vielleicht liegt das daran, dass die Opfer keiner sogenannten demokratischen Partei angehören.

(Beifall von der AfD)

Überhaupt sollte sich die Regierungskoalition nicht so sehr über Datenhehlerei auslassen, wenn der eigene Finanzminister offenbar bereit ist, mit ausländischen Kriminellen ins Geschäft zu kommen, um seine eigenen Staatsbürger besser kontrollieren zu können.

Sie haben also, wie gesagt, das Problem erkannt, aber das war es auch. Bei der Lösung sind Sie auf dem Holzweg. Wir brauchen nicht mehr Gesetze und auch keinen Abbau von Bürgerrechten. Wir brauchen eine gut bezahlte, gut ausgerüstete und ausgebildete Polizei, für die das Internet kein Neuland ist, meine Damen und Herren.

(Beifall von der AfD)

Das kostet Geld und ist aufwendig, aber es ist wirksam. Ihr Antrag dagegen ist eher billige Symbolpolitik, gepaart mit einem neuen Schritt in den Überwachungsstaat. Dass die Union so etwas einbringt, wundert uns weniger. Dass die sogenannten Liberalen, Herr Mangen, die vermeintliche Bürgerrechtspartei, das aber mitmachen, sagt uns wieder mal viel über den Zustand dieser Partei und die Priorisierung zwischen Ministerdienstwagen und vermeintlichen Prinzipien.

(Beifall von der AfD)

Ja, wir wissen es: In einer Koalition muss man Kompromisse eingehen. Aber wie war das noch: „Lieber gar nicht regieren als schlecht regieren.“ Oder gilt das nur, wenn das passende Facebook-Bild schon fertig ist?

Wir werden jedenfalls der Überweisung des Antrags selbstverständlich zustimmen, auch wenn wirklich nicht viel dran ist, dem wir im Einzelnen zustimmen möchten.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Biesenbach das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Verfolgung von Cyberkriminalität ist dieser Landesregierung ein zentrales Anliegen. Wir sind bekanntlich dazu angetreten, Kriminalität mit einer Nulltoleranzpolitik zu begegnen – zu jeder Zeit, an jedem Ort, sei er nun real oder virtuell, analog oder digital. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Diese Linie gilt es mit Nachdruck zu verfolgen.

Mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, die von mir hochgeschätzte ZAC NRW, verfügen wir über einen Expertenpool, dessen Fachkompetenz und Schlagkraft inzwischen weit über Nordrhein-Westfalen hinaus bewundert wird. Das Bundeskriminalamt hat für das Jahr 2016 insgesamt 2.649 Fälle des Cybercrime im engeren Sinne und 253.290 Fälle registriert, in denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde. Diese Zahlen werden voraussichtlich weiter steigen. Daneben besteht eine hohe Dunkelziffer.

Straftaten von Cyberkriminellen rufen immense Schäden hervor. Im Sommer 2017 meldete beispielsweise eine dänische Reederei nach Infizierung mit einer Schadstoffsoftware Schäden in einer Größenordnung von 200 bis 300 Millionen US-Dollar. Über riesige Botnetze werden völlig unbeteiligte Personen zu ahnungslosen Werkzeugen der Kriminellen. Die Ermittler stellt das vor große Herausforderungen. Deshalb werden wir die Anzahl der Mitarbeiter der ZAC mehr als vervierfachen.

Junge netzaffine Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für diese Aufgabe zu begeistern, ist das eine. Wir haben aber – und das anders als die vorherige Regierung – auch den nachgeordneten Bereich nicht vergessen: Wirtschaftsreferent, Servicekraft, Wachtmeister. Was nützt die beste Ermittlung, wenn jemand die Haftlisten führt, die Anklagen ausfertigt und die Akten transportiert? Hier wird jetzt zügig Abhilfe geschaffen.

Effektive Strafverfolgung im digitalen Zeitalter braucht aber auch zeitgemäße Gesetze. Deswegen freuen wir uns, dass aus der Mitte des Landtags dazu derart konkrete und praxisnahe Vorschläge auf den Tisch gelegt werden. Wenn ich von Kollegen höre, das sei Symbolpolitik, dann rate ich Ihnen, sich einmal mit der Sache zu beschäftigen. Dann müssten und werden Sie zu völlig anderen Ergebnissen kommen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Man muss sich nur um die Details kümmern, dann wird man diese Ahnung ganz einfach bekommen.

Darüber hinaus wurde hier gesagt, digitaler Hausfriedensbruch sei auch nur Symbolpolitik. Hier darf ich erwähnen, dass der Bundesrat eine andere Auffassung vertritt. In der letzten Sitzung des Bundesrats ist

die entsprechende Initiative angenommen und mit Mehrheit in den Bundestag überwiesen worden

(Sven Wolf [SPD]: Warum haben Sie nicht zu- gestimmt?)

mit der Bitte, diesen Straftatbestand zu schaffen.

(Sven Wolf [SPD]: Warum hat dann NRW nicht zugestimmt?)

Denn eines versichern mir Ermittler ebenso wie Wissenschaftler bei jedem Gespräch, zuletzt bei einem von uns veranstalteten Symposium der Landesvertretung in Brüssel: Das erforderliche und zugleich rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechende Instrumentarium ist gerade nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Der Gesetzgeber im Bund müsste hier zügig aktiv werden. Wenn er das nicht tut, müssen die Länder, wie jetzt notwendig und wie wir anstreben, ihn auch ein wenig treiben.

Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Wolf würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Das kann er gerne machen, wenn ich fertig bin.

Wir tun das bereits in einer Länderarbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“, die auf eine Initiative der Justizministerkonferenz zurückgeht. Einige Ihrer Vorschläge werden auch dort diskutiert. Ein wichtiges Problem, dem sich diese Arbeitsgruppe widmet, ist der Umstand, dass nationale Grenzen im Cyberspace oft nicht mehr wahrgenommen werden und auch nicht mehr wahrgenommen werden können.

Dies mag der Ihnen vielleicht bekannte Fall des Telekom-Hackers illustrieren. Der in Zypern lebende Täter, ein britischer Staatsangehöriger, sollte unter Einbindung infizierter Geräte das Internetangebot eines liberianischen Telekommunikationsunternehmens angreifen, um einem dortigen Konkurrenten einen Vorteil für den liberianischen Markt zu verschaffen. In welchem Staat die für den Angriff zu infizierenden Geräte standen, war dem Täter egal. Vom Täter unbeabsichtigt, kam es infolge seines Vorgehens zu Funktionsstörungen bei über einer Million Internetrouter in Deutschland.

Die Landesregierung begrüßt den Antrag; denn er ist ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung eines angemessenen Rechtsgüterschutzes, ohne dabei die Freiheitsrechte des Einzelnen aus den Augen zu verlieren. Gesetze, die in der Vergangenheit in der analogen Welt die Strafverfolgung in rechtsstaatlichen Grenzen gesichert haben, bedürfen der kritischen Revision, und dazu müssen wir alle unseren Beitrag leisten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister.

Nun kann Herr Wolf gerne seine Frage stellen.

Herr Kollege Wolf, bitte schön.

Frau Präsidentin, Herr Minister! Zunächst einmal vielen Dank, dass ich Ihnen noch kurz eine Frage stellen darf. Sie haben gerade ausgeführt, dass der digitale Hausfriedensbruch im Bundesrat besprochen wurde. Vielleicht können Sie mir die Frage beantworten, warum Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zur Entscheidung 2016 diesmal keine Unterstützung zur sofortigen Sachentscheidung und Vorlage an den Bundestag geleistet hat.

Herr Wolf, wir haben diesen Punkt natürlich untereinander diskutiert. Es gab zwei Punkte, über die wir uns in der zur Verfügung stehenden Zeit innerhalb der Koalition nicht mehr geeinigt haben. Hätten wir etwas mehr Zeit gehabt, wäre das auch noch gelungen. Nur war es aber auch nicht notwendig, weil sich eine deutliche Mehrheit abzeichnete.

Dann haben wir gesagt: Die Diskussion können wir immer noch fortführen, wenn das Ganze später in die Bundestagsüberlegungen eingeht. Wir enthalten uns jetzt einfach. – Es lief. Es war klar, dass es lief. Da mussten wir die Fragen nicht ganz schnell noch überkreuz lösen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können, und zwar über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/2158 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss zu überweisen.

Alle fünf Fraktionen im Landtag haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag ebenfalls an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation zu überweisen. Die abschließende Abstimmung des Antrags soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Ich darf fragen, ob es Gegenstimmen gegen diese Überweisungsempfehlung gibt. – Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich die Zustimmung des Hauses für diese Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe nun auf:

11 Mittelstand und Handwerk stärken – Arbeits