Protocol of the Session on March 22, 2018

Erstens hat es höchste Priorität, IT-Ermittler zu schulen, um so wirksam gegen Täter vorgehen zu können. Vielfach fehlen den Ermittlern die notwendigen technischen Kenntnisse. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Hobbyhacker mehr Ahnung und mehr Möglichkeiten als Ermittler haben.

Zweitens müssen Regelungen geschaffen werden, die eine Ermittlung über die nationalen Grenzen heraus ermöglichen. Im Bereich der Cyberkriminalität ist insbesondere die Grenzenlosigkeit des Internets das praktische Problem. Die Strafverfolgungsbehörden sind auch bei ihren Ermittlungen im Internet an die

Souveränität einzelner Länder gebunden. Dies bedeutet, dass ihnen hoheitliche Eingriffe in die Internetinfrastruktur auf dem Gebiet anderer Staaten verboten bleiben.

Drittens muss es eine Eingriffsnorm geben, die die Störung von IT-Geräten im Falle eines drohenden Angriffs auf wichtige Informationssysteme bereits erlaubt.

(Zuruf von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Herr Kollege Mangen, auch bei Ihnen gibt es den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Pretzell.

Wenn es der Fortbildung dient, ja.

Bitte schön.

Herzlichen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Vielleicht dient es der Fortbildung. Denn ich habe es tatsächlich nicht verstanden.

Ihr Antrag enthält einen Passus, der das Betreiben einer Handelsplattform für illegale Waren und Dienstleistungen in Computernetzwerken unter Strafe stellen soll, also im Darknet, wie es heißt. Vielleicht habe ich eine völlig falsche Vorstellung davon. Wie sieht denn Ihrer Meinung nach das Betreiben einer solchen Handelsplattform im Darknet aus, was dann unter Strafe gestellt wäre?

Was das ist, hat gerade die Kollegin Erwin bereits geschildert. So gesehen muss ich das nicht wiederholen. Zu der Frage, wie das jetzt genau aussieht: Meinen Sie jetzt eine Optik, welche Farben benutzt werden oder wie man das so gemeinhin macht?

(Zuruf von Sven Wolf [SPD])

Ich würde mal versuchen, das durch Google zu jagen und selbst zu schauen. Denn die unterschiedlichsten Formen kann ich Ihnen auch nicht aufzeigen.

(Beifall von der CDU)

Kommen wir zurück auf den drohenden Angriff. Die Ermittler müssen hier schon früher eingreifen können. Es ist nach unserer Auffassung ein Wertungswiderspruch, dass nach der Strafprozessordnung eine Person, die bei einer Straftat angetroffen wird, von jedem Bürger so lange festgehalten werden kann, bis die Polizei eintrifft, jedoch bei der Internetkriminalität nicht auf einen Computer zugegriffen werden darf, von dem gerade ein Angriff ausgeht.

Es ist nicht tragbar, dass das Internet in manchen Bereichen faktisch ein Raum ohne Ermittlungsmöglichkeiten ist. Es ist nicht tragbar, dass eine digitalisierte Welt eine größere Angriffsfläche bietet. Es ist nicht tragbar, dass die Bundesregierung die Augen davor verschließt und tatenlos bleibt.

Daher hat sich die Landesregierung auf Bundesebene dringend für eine verbesserte Gesetzgebung zur Strafverfolgung von Cyberkriminalität einzusetzen.

Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank und Glück auf.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mangen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Wolf das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Sie haben das hier sehr ausführlich dargestellt. Ich glaube, Sie haben sehr zutreffend geschildert, dass der sogenannte Cybercrime ganz viele Gesichter hat. Sie, Frau Kollegin Erwin, haben hier ein sehr beeindruckendes und auch erschütterndes Beispiel genannt, was man tatsächlich auf diesen Handelsplattformen im Darknet an illegalen Waffen erwerben kann.

Es gibt noch andere Bedrohungen, die Sie auch geschildert haben. Ich teile durchaus diese Bedrohungssituation. Das heißt, immer mehr Geräte werden mit dem Internet verbunden. Denken Sie vielleicht einmal zu Hause daran – zum Beispiel an die Waage, die Ihre Gewichte direkt an Ihren Arzt weiterleitet. Es gibt immer mehr auch sehr viel perfidere Möglichkeiten der Cybererpressung. Das heißt, auf einmal ist Ihr Bildschirm schwarz, und Sie sollen angeblich irgendwem Geld überweisen, damit Ihr Computer wieder freigeschaltet wird – Identitätsdiebstahl. Oder das von Ihnen, Frau Erwin, geschilderte Problem der Handelsplattformen.

Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass nach der Studie von Bitkom im Jahr 2017 fast jeder zweite deutsche Internetnutzer Opfer eines Cybercrimeangriffs geworden ist. Als ich das gelesen habe – das gebe ich zu –, hat mich das sehr erschüttert. Dann habe ich überlegt, wann ich selbst eventuell mal Opfer geworden bin. Denn dann müsste theoretisch auch hier im Haus jeder Zweite einmal Opfer geworden sein. Wenn man sich noch einmal die konkreten Beispiele anschaut, ist das tatsächlich eventuell möglich gewesen.

Von Schadprogrammen hatte ich schon gesprochen. Onlinezugänge, die geklaut werden – auch das gehört zum Thema Cybercrime. Oder ein vielleicht eher

alltäglicheres Problem. Sie bestellen etwas auf einer Auktionsplattform, überweisen das Geld, und am Ende bekommen Sie einen leeren Karton geliefert. Auch das gehört unter den Begriff Cybercrime.

Wenn man sich die Zahlen anschaut, wie viele Schäden in Deutschland entstehen, dann kommt die Bitkom-Studie zu einer auch wieder erschütternden Zahl, nämlich einem finanziellen Schaden von rund 2 Milliarden € in Deutschland.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie greifen also durchaus ein sehr wichtiges Thema auf, was bundespolitisch weiterdiskutiert und auch dort entschieden werden muss. Ich will das jetzt nicht missverstanden wissen. Es ist Ihr gutes Recht, und es ist auch wichtig, dass wir im Landtag uns dazu positionieren, auch wenn es durchaus andere Möglichkeiten gibt, dieses Thema auf der Bundesebene zu platzieren. Sie können das im Bundesrat über Herrn Minister Biesenbach machen. Sie können das über Ihren stellvertretenden CDU-Vorsitzenden, der auch gleichzeitig Ministerpräsident ist, machen oder im Austausch – wie wir das vermutlich tun – mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag.

Es gibt aber schon Ansätze, die auf Bundesebene durchaus diskutiert worden sind. Ich will ein Beispiel herausgreifen, den sogenannten digitalen Hausfriedensbruch, teilweise sehr stark umstritten. Ich kann mir vorstellen, dass Herr Kollege Bolte darauf eventuell gleich noch etwas differenziert antwortet. Doch das ist ein Thema, das im Bundesrat seit 2016 sehr intensiv diskutiert worden ist, und seinerzeit hat Nordrhein-Westfalen die Initiative aus Hessen unterstützt.

Deswegen war ich doch etwas überrascht, dass die jetzige Landesregierung diese Initiative nicht unterstützt hat. Aber vielleicht kann Herr Minister Biesenbach gleich noch aufklären, warum es da einen Meinungswechsel innerhalb der Landesregierung gegeben hat. Vielleicht gibt es auch sachliche Gründe dafür. Das weiß ich nicht.

Ich finde es deswegen bemerkenswert, weil wir gerade alle gemeinsam hier bei einer Kollegin festgestellt haben, dass so ein digitaler Hausfriedensbruch passieren kann, nämlich bei Frau Kollegin Schulze Föcking, der wir sehr kollegial an der Seite stehen. Wir können uns fast alle kaum vorstellen, wie perfide es ist, wenn man einen solchen Angriff zu Hause in den eigenen vier Wänden erlebt und keine Einbruchsspuren zu entdecken sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Koalitionsvertrag auf Bundesebene gibt einige Antworten. Dort ist zwischen CDU und SPD vereinbart, dass diese Strafbarkeitslücken geschlossen werden sollen. Auch meine eigene Bundestagsfraktion hat sich hierzu positioniert. Wir haben bereits im Jahr 2016 ein Papier mit dem Titel „Stärkung des digitalen

Immunsystems“ entworfen. Daran sollte weitergearbeitet werden.

Ich will ganz kurz, obwohl die Redezeit schon fast abgelaufen ist, ein Instrument erwähnen, was es bereits in Nordrhein-Westfalen gibt, nämlich die zentrale Ansprechstelle für Cybercrime in Nordrhein-Westfalen: ganz hervorragende Staatsanwälte rund um Herrn Oberstaatsanwalt Hartmann, die so etwas wie die Cyberjäger in Nordrhein-Westfalen sind. Das sind mit Sicherheit auch die Experten, die wir hinzuziehen sollten, wenn wir das Thema ausführlich weiter im Rechtsausschuss diskutieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Bolte-Richter das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist in der Tat so, dass wir hier über schwerwiegende Kriminalitätsphänomene sprechen. Es ist aber auch genauso klar, dass nicht jede Maßnahme gleich sinnvoll ist, nur weil sie einmal in der Rechtspolitik diskutiert wurde. Das ist bei vielen der Punkte, die in diesem Antrag aufgerufen werden, der Fall.

Liebe Kollegin Erwin, vielleicht zunächst einmal zu Ihnen. Ich habe mich schon gewundert – das habe ich aber auch schon, als ich am Dienstag Ihren Fraktionsbeschluss zur Digitalisierung las –, dass auch im Jahr 2018 diese Formel, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf, bei der NRW-CDU immer noch vorkommt. Bei denjenigen, die sich schon lange mit Digitalpolitik beschäftigen, schleicht sich da so ein wohliges Retrofeeling ein, weil wir eigentlich schon vor zehn Jahren denjenigen, die diese Formel vertreten haben, erklären konnten, weshalb das so ein gnadenloser Humbug ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man fragt sich in dieser Debatte manchmal: Wissen Sie eigentlich, was Sie da genau beantragen? Man fragt sich wie so oft, wenn es um Rechtspolitik und unter anderem auch um Bürgerrechtsfragen geht: Wo ist eigentlich die FDP? Ich wundere mich doch immer wieder, dass Sie das einfach genauso mitsingen, was Ihnen die Sicherheitsesoteriker der CDU in die Feder diktieren.

Wenn wir uns jetzt im Einzelnen anschauen, was in Ihrem Antrag so drinsteht, sind interessante Punkte enthalten. Dazu muss man zum einen sagen: Das ist ganz viel Symbolpolitik. Wenn Ihnen bei der CDU nichts anderes einfällt, dann wollen Sie Strafrahmen anheben. So auch hier. Aber Sie wissen genau, dass

solche Strafrahmenfragen nicht wirklich zur Abschreckung, nicht wirklich zur Prävention dienen.

Sie nehmen Bezug auf mehrere Punkte, bei denen man einfach sagen muss: illegal ist halt illegal. Das gilt zum einen natürlich bei dem Vertrieb illegaler Waren und Dienstleistungen, das gilt aber noch viel mehr bei dieser Debatte. Sven Wolf hat es gerade schon angesprochen, dass wir als Grüne durchaus eine differenzierte Position haben.

Zum sogenannten digitalen Hausfriedensbruch gab es immer wieder die Beispiele, die Minister Biesenbach angeführt hat wie die sogenannte Zombie-IT, dass Webcams gekapert und über das Smart-TV Menschen gefilmt werden, möglicherweise auch in Situationen, in denen sie nicht gefilmt werden wollen. Herr Biesenbach hat das Liebesspiel erwähnt, getreu dem Motto: Sex sells. – Ja, das ist natürlich für den individuell Betroffenen ein massiver Eingriff. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind genau diese Vorgänge, die eben jetzt schon mit dem bestehenden Rechtsrahmen genauso gut zu verfolgen sind, denn es ist heute schon illegal, wenn man sich unbefugt Zugang zu Daten verschafft.

Es geht weiter: Im vorletzten Punkt sprechen Sie vom direkten Zugriff auf Daten in der Cloud, die ohne technische Kompromittierung zugänglich sind. – Was auch immer Sie damit meinen – Sie haben mich an der Stelle wirklich völlig ratlos zurückgelassen. Vielleicht klären Sie das im Ausschuss.

Dass Sie am Ende auch noch mit dem Internet-KillSwitch anfangen – liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Diskussion kennen wir aus Staaten, mit denen wir uns eigentlich nicht unbedingt messen möchten. Das ist aus meiner Sicht schwer verträglich mit unseren Vorstellungen von Demokratie und einem demokratischen Rechtsstaat.

Nun gut, lassen Sie uns darüber diskutieren, was man anstelle Ihrer symbolpolitischen Forderungen bringen kann, wo es darum geht, was wirklich Sicherheit schafft, was wirklich Verbraucherrechte stärkt.

Lassen Sie uns darüber diskutieren, wie verpflichtende Mindestanforderungen für IT-Sicherheit beispielsweise aussehen können.

Lassen Sie uns darüber sprechen, wie EU-weit harmonisierte Zertifizierungsverfahren aussehen können, wie man wirkliche Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen kann, wie man Diskussionen etwa zur Produkthaftung voranbringen kann, wie man die Hersteller endlich in die Pflicht nehmen kann, wenn sie unsichere Produkte hergestellt haben.

Es ist ja richtig, über IT-Sicherheit und Datensicherheit miteinander zu sprechen. Lassen Sie uns dann auch darüber reden, was Sie für eine schizophrene Haltung an den Tag legen, wenn Sie die Hacker Ihres Innenministers losschicken und hier in Nordrhein

Westfalen Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung ausweiten wollen.

Statt staatlich geförderter Unsicherheit brauchen wir staatlich geförderte Sicherheit, brauchen wir robuste Verbraucherrechte. Wenn Sie darüber mit uns diskutieren wollten, hätten Sie uns an Ihrer Seite, aber für Ihre symbolpolitischen Fragen haben Sie das nicht.