Protocol of the Session on March 22, 2018

Ich sage Ihnen aber allen Ernstes: Wir werden dieses Ziel, ein flächendeckendes Netz zur Verfügung zu stellen, nur erreichen können, wenn zweierlei gelingt.

Zum einen müssen wir die Netzbetreiber dazu bewegen, dass sie ihrer Verantwortung noch stärker nachkommen. Dazu werden wir als Landesregierung – das kann ich Ihnen versichern – alles in unserer Macht Stehende tun, um auch im Dialog mit den Netzbetreibern mehr Druck zu machen, damit hier Weiteres und Schnelleres gelingt. Dazu gehört genauso die Bereitschaft der Kommunen, die Standards auch bei der Verlegetechnik zu überdenken. Ich habe wiederholt die Kommunen aufgerufen, hier zu schlankeren Verfahren zu kommen.

Zum anderen müssen wir Folgendes erreichen – dazu dient auch dieser Antrag; deswegen bin ich dankbar dafür, meine Damen und Herren –: Es reicht nicht nur Push, sondern wir brauchen auch Pull. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger dafür gewinnen, dass sie sich nicht mit Kupferkabeln zufriedengeben, sondern sagen: „Wir wollen die besten Netze haben“, und zwar nicht nur in Düsseldorf, sondern genauso in Südwestfalen und in Ostwestfalen-Lippe.

Deswegen ermuntere ich die Gewerbetreibenden und die Bewohner in den Wohngebieten, von ihren Kommunen und von den Netzbetreibern das beste Netz einzufordern. Wenn sie es nicht schnell bekommen, greifen sie eben selbst zum Traktor und legen ein Glasfaserkabel – wie in Coesfeld.

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass es mich richtig stolz macht, dass wir Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande haben, die sagen: Wenn die anderen es nicht hinkriegen, machen wir es selbst. – In Coesfeld liegt das Kabel schon.

(Beifall von der FDP, der CDU und Alexander Langguth [fraktionslos])

Daran sollen sich die Netzbetreiber einmal ein Beispiel nehmen, meine Damen und Herren. Deswegen freue ich mich darüber, dass wir solchen Initiativen jetzt noch besser helfen können. – Herzlichen Dank.

Jetzt beantworte ich gerne noch die Zwischenfrage.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat Herr Kollege Vogt die Gelegenheit zur Zwischenfrage.

Herr Minister, vielen Dank dafür, dass Sie die Frage noch zulassen. – Sie hatten gerade davon gesprochen, wie schwierig sich die Förderbedingungen auf EU-Ebene gestalten und wie schwer es für Kommunen ist, Mittel abzurufen. Sie hatten weiterhin erwähnt, dass Sie dafür werben, dass auch Glasfaser nachgefragt wird.

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Richtig!)

Ich würde von Ihnen gerne Folgendes wissen: Wie schätzen Sie die Rolle der Breitbandkoordinatoren vor Ort ein? Unser Entschließungsantrag geht ja dahin, dass sie weiter gefördert und gestärkt werden sollen. Davon haben wir jetzt Ihrerseits nichts gehört. Mich interessiert, wie Sie dazu stehen und ob Sie weiterhin Breitbandkoordinatoren fördern möchten.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, das kann ich sehr gerne beantworten. Einer meiner ersten Besuche bei den Breitbandkoordinatoren fand schon im vergangenen Sommer statt. Ich habe mich mit ihnen und den Vertretern der Bezirksregierung natürlich unterhalten.

Wir stellen das Ganze auch bei uns im Haus neu auf. Wir erarbeiten gerade einen Masterplan dazu und organisieren es neu. Die Breitbandkoordinatoren werden wir eher noch verstärken. Wir werden aber auch auf den anderen Ebenen die Prozesse anders ordnen, als es bisher der Fall war. Denn es gab noch manche Bottlenecks im System. Wir müssen das System insgesamt, auch auf der öffentlichen Seite, straffen, damit unten in den Kommunen die Umsetzung noch schneller gelingen kann.

Sie müssen auch sehen, wie viel Geld schon in das System geflossen ist. Das muss ja alles noch administriert werden. Die Bewilligungsbescheide sind verteilt. Aber jetzt müssen sie umgesetzt werden. Das fordert unsere Kommunen ganz immens. Da müssen wir als Land auch unterstützend tätig werden.

Das machen wir mit den Breitbandkoordinatoren, aber auch über andere Ebenen, mit denen wir uns gerade abstimmen, damit das in den nächsten Jahren gelingen kann. Denn sollte der Bund das realisieren, was er sich vorgenommen hat, und sollten wir ergänzend das realisieren, was wir uns vorgenommen haben, kommt in den nächsten Jahren noch sehr viel auf unsere Kommunen zu. Sie brauchen dafür auch die notwendige Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU, der FDP, Michael Hübner [SPD] und Marc Herter [SPD])

Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Wenn ich das richtig sehe, sind wir am Schluss der Aussprache, weil es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt. – Das bleibt auch nach dem Blick in die Runde so.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Erstens. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/2156 abstimmen lasse. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Antrag Drucksache 17/2156 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Abgeordneten des Hauses angenommen.

Zweitens lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2213 abstimmen. Ich darf auch hier um das Votum des Hohen Hauses bitten. Wer dem Antrag zustimmt, möge bitte die Hand heben. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion der AfD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Meine Damen und Herren, damit hat der Entschließungsantrag Drucksache 17/2213 aufgrund des gerade festgestellten Abstimmungsergebnisses der Abgeordneten keine Mehrheit des Hohen Hauses gefunden.

Drittens lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2222 abstimmen. Ich darf auch hier fragen, wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/2222 abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss des Tagesordnungspunktes 9 und kommen nun zu:

10 Stärkung der Möglichkeiten zur Strafverfolgung

von Straftaten im Cyberraum

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/2158

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion der Abgeordneten Erwin das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juli 2016 tötete ein 18-Jähriger bei einem Amoklauf in München neun Menschen und anschließend sich selbst. Die Tatwaffe hatte er illegal auf einer Plattform im sogenannten Darknet erworben. Während der Verkäufer der Waffe unter anderem wegen fahrlässiger Tötung bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist, konnten Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge die Ermittlungen gegen den Betreiber der Darknet-Plattform noch nicht abgeschlossen werden.

Wer anderen eine Plattform bietet, um unter dem Deckmantel der Anonymität und Pseudonymität illegale Geschäftsaktivitäten durchzuführen, kann sich damit jedoch nicht auf dem Boden unserer Rechtsordnung bewegen.

Dies wollen wir für die Zukunft gesetzlich genauer formuliert wissen. In diesem Sinne halten wir die Einführung eines zusätzlichen Straftatbestandes für das Betreiben von Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen in getarnten Computernetzwerken wie dem Darknet für ebenso erforderlich wie angemessen.

An anderer Stelle sehen sich Unternehmen und private Nutzer einer Vielzahl digitaler Angriffe ausgesetzt. Unter Zuhilfenahme sogenannter Botnetze verursachen Hacker teils Millionenschäden. In den letzten beiden Jahren entstanden so in Deutschland Schäden in Höhe von fast 110 Milliarden €.

Eine im Oktober 2016 vom Digitalverband Bitkom in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass knapp jeder zweite deutsche Internetnutzer innerhalb von zwölf Monaten Opfer von Cybercrime geworden sei. 80 % aller deutschen Unternehmen sind nach eigener Aussage zudem bereits Ziel solcher Angriffe geworden. Erschreckende Zahlen!

Deshalb ist es an der Zeit, die Konturen der bereits bestehenden Straftatbestände wie Computerbetrug oder Ausspähen von Daten zu schärfen und sie wirksam zu ergänzen, wie zum Beispiel durch die Schaffung eines Straftatbestandes, der die missbräuchliche Nutzung von Botnetzen unter Strafe stellt.

Zum Zweck der Sachverhaltsaufklärung und Täteridentifizierung schlagen wir zudem eine Ausweitung der prozessrechtlichen Telekommunikationsüberwachung auf Fälle schwerer Cyberkriminalität sowie die Ermöglichung eines direkten Zugriffs auf bestimmte Daten aus Cloud-Computing-Systemen vor. Da es keine nationale Cyberkriminalität gibt, ist zudem eine grenzüberschreitende Handhabe zu finden.

Erst vor Kurzem soll es zudem einen versuchten Angriff auf ein sensibles Netzwerk der Bundesregierung

gegeben haben – nicht die erste virtuelle Attacke auf Institutionen unseres Staates. Höchst bedenklich ist es, wenn auch Betreiber von kritischer Infrastruktur nicht sicher vor Angriffen sind, wie ein Beispiel aus der Ukraine zeigt, wo im Dezember 2015 ein Computervirus das Stromnetz zeitweise lahmlegte. Daher empfehlen wir nachdrücklich die Einführung von digitalen Eingriffsnormen zum Schutz vor Angriffen auf Computersysteme kritischer Infrastruktur.

Meine Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung macht auch vor der Justiz nicht halt. Die Dynamik der Digitalisierung, die Flexibilität sowie der Erfindungsreichtum von Hackern bergen neue Herausforderungen für unseren Rechtsstaat. Cybertäter können von überall handeln. Ihr Werkzeug beschränkt sich auf einen Laptop und eine Internetverbindung. Die technische Anonymität der Cybertäter und das damit einhergehende geringe Entdeckungsrisiko sowie die bislang überschaubare Straferwartung schafft eine besondere Attraktivität für die organisierte Kriminalität.

Hieraus resultiert die politische Aufgabe, den zuständigen Behörden die Ausrüstung an die Hand zu geben, die sie zur Vorbeugung, Aufklärung und strafrechtlichen Ahndung der soeben beschriebenen Fälle benötigen. Zu einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung will die NRW-Koalition mit dem vorliegenden Antrag einen Beitrag leisten. Er ist das Ergebnis einer Vielzahl von Expertengesprächen und einer umfassenden Abwägung zwischen der notwendigen Bekämpfung von Cyberkriminalität und den verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger.

Dieser Antrag dokumentiert, dass unsere Strategie von null Toleranz gegenüber Straftätern und Straftaten nicht am WLAN-Router enden darf. Der Cyberraum darf kein rechtsfreier Raum sein. Die Stärkung der Sicherheitsarchitektur ist unser Anspruch, nicht nur analog, sondern auch digital.

Frau Kollegin, …

Ich freue mich auf die weitergehende Beratung im Rechtsausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Frau Kollegin, ich wollte Sie unterbrechen, weil der Abgeordnete Pretzell Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen wollte. Diese lassen Sie nicht zu?

Gut. – Als nächster Redner hat für die weitere antragstellende Fraktion der Abgeordnete Mangen das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung wächst in allen Lebensbereichen. Sie ist nicht mehr wegzudenken, vereinfacht jegliche Prozesse, birgt neue Chancen und ungeahnte Möglichkeiten, aber leider auch einen Raum für neue Formen von Kriminalität.

Die davon ausgehenden Risiken können und müssen bekämpft werden. In der Praxis stellt sich diese Aufgabe im Lichte der unzureichenden gesetzlichen Regelungen jedoch als kaum zu bewältigen heraus. Die NRW-Koalition, bestehend aus Freien Demokraten und CDU als große Unterstützer der Digitalisierung, hat dies erkannt. Daher ist es uns wichtig, dass ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der aber im Einklang mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger stehen muss.

(Beifall von der FDP)

Die letzten Ereignisse haben wieder einmal gezeigt, dass Cyberkriminalität niemanden verschont, weder den einzelnen Bürger noch unsere Bundesregierung und auch nicht unsere Wirtschaft. Laut „SPIEGEL ONLINE“ soll im Jahr 2017 der deutschen Wirtschaft ein Schaden von 75 Milliarden € entstanden sein. Zuletzt wurde bekannt, dass sich Hacker durch einen Angriff über ein Jahr lang Zugriff auf das als sicher geltende zentrale Datennetz der Bundesverwaltung verschafft haben.

Man stelle sich einmal vor, ein Cyberangriff will die deutsche Energieversorgung lahmlegen. Betroffen wären nicht nur Regierungen und Behörden, sondern jeder einzelne Bürger: Keine Heizung, kein Kühlschrank, kein Herd würde mehr funktionieren. Jeder Einzelne ist mithin ein potenzielles Opfer der Cyberkriminalität, und es gilt, jeden vor solchen Angriffen zu schützen – allerdings unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die individuellen Freiheitsrechte, für die wir uns besonders einsetzen. Ich möchte drei Punkte benennen.

Erstens hat es höchste Priorität, IT-Ermittler zu schulen, um so wirksam gegen Täter vorgehen zu können. Vielfach fehlen den Ermittlern die notwendigen technischen Kenntnisse. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Hobbyhacker mehr Ahnung und mehr Möglichkeiten als Ermittler haben.