Ich betone: Die neuen Sicherungsmechanismen müssen wie geplant kommen. Verzögerungen wären nicht hinnehmbar. Die Einhaltung des Zeitplans wird Nordrhein-Westfalen überwachen, und NRW wird auch dem Bundesminister der Finanzen gemachte Zusagen und Versprechungen abringen. Der Bund ist hier im Wort.
Zusammenfassend gesagt: Die Landesregierung kennt die Problemlagen und vertraut auf die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen. Sie sieht aktuell keinen Grund, den politischen Kompromiss aufzukündigen und andere Regelungen einzuführen. Sie wird aber weiterhin konsequent auf die fristgerechte Einführung der neuen Maßnahmen drängen.
Ich erinnere die antragstellende Fraktion, dass sie damals beim Zustandekommen dieser gesetzlichen Regelung auf beiden Ebenen in der Verantwortung war, und ich rufe sie auf, mitzuhelfen, dass die getroffenen Vereinbarungen in der Praxis so umgesetzt werden, dass Vertrauen in diese Regelung bei den Bürgern und den Unternehmen erwachsen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Professor Pinkwart. – Ich teile mit, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1 Minute und 14 Sekunden überzogen und damit auch die Redezeitüberziehung von CDU und FDP übertroffen hat. Ich frage die anderen Fraktionen, ob zu diesem Tagesordnungspunkt noch Redebedarf besteht. – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass wir uns am Schluss der Aussprache befinden.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nunmehr über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/2165 um Ihr Votum bitte. Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Gibt es Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Antrag Drucksache 17/2165 mit dem gerade festgestellten Ergebnis abgelehnt.
chen Dienst stärken und hohe Krankenstände in der Landesverwaltung durch ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement senken
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass eine Aussprache heute nicht durchgeführt wird.
Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2160 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Innenausschuss. Nach Verständigung der Fraktionen erfolgt die abschließende Aussprache und Abstimmung nach Vorlage der Beschussempfehlung des federführenden Ausschusses im Plenum. Ich darf um das Votum zu dieser Überweisungsempfehlung bitten. – Das ist die Zustimmung aller Fraktionen sowie der fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Gibt es Enthaltungen? – Nein-Stimmen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Herr Minister Laumann hat mitgeteilt, dass er die Einbringungsrede zu Protokoll gibt. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.
Somit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2113 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen. Ich frage, ob es Gegenstimmen oder Enthaltungen zu dieser Überweisungsempfehlung gibt. – Das
Zur Einbringung erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Reul das Wort. Bitte schön, Herr Minister Reul.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte auch überlegt, meine Einbringungsrede zu Protokoll zu geben, aber ich bin seit heute Morgen hier, zwei Tagesordnungspunkte wurden vertagt und einer ist auf morgen verlegt worden. Deshalb rede ich jetzt – aber ich mache das kurz und bündig –, sonst hätte ich heute Morgen gar nicht kommen müssen.
In der derzeitigen Fassung gewährt die landesgesetzliche Norm des Art. 9 des Gesetzes über die Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen ausschließlich Bediensteten, die den Status des Polizeivollzugsbeamten haben, eine entsprechende Eilzuständigkeit.
Durch § 12d des Zollverwaltungsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber im März des letzten Jahres eine Öffnungsklausel geschaffen. Die Länder können nach landesgesetzlichen Regelungen den Zollverwaltungen entsprechende Eilzuständigkeiten übertragen.
Dies soll hiermit geschehen. Durch Art. 1 des Änderungsgesetzes wird die bundesrechtliche Befugnisnorm des § 12d des Zollverwaltungsgesetzes mit der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage in § 9 Abs. 3 des Polizeiorganisationsgesetzes in Gleichklang gebracht.
Auf gut Deutsch: Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder Situationen ausgesetzt, in denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln geboten erscheint. Ziel ist es, dass diese Zollbediensteten des Bundes künftig in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung die Polizei NRW im Eilfall unterstützen und bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung tätig werden können.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2114 an den Innenausschuss zu überweisen. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung zu der Überweisungsempfehlung fest. Sie ist damit angenommen.
Frau Ministerin Scharrenbach hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.
Somit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, der uns nahelegt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2166 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Kultur und Medien, an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung zu überweisen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich auch hier die einstimmige Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/2153 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen.
Die abschließende Aussprache und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hohen Hauses feststellen? – Gegenstimmen? Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.