Protocol of the Session on March 21, 2018

Guter Mann; gutes Zitat! Offenbar applaudieren wir dem Finanzminister da eher als sein eigener Koalitionspartner.

Das verwundert etwas. Und, Herr Witzel, fünf bis zehn Milliarden € Steuerausfälle, geschätzt, Minimum, durch Steuerbetrug mittels dieser manipulierten Registrierkassen können keinen Finanzminister oder keine Landesregierung – gleich wird Herr Pinkwart dazu sprechen; 5 bis 10 Milliarden €, Herr Pinkwart, was können Sie in Ihrem Ressort damit nicht alles Schönes machen? –,

(Zuruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pink- wart)

die können eine verantwortungsbewusste Regierung nicht kalt lassen. Offenbar sind das für Sie Peanuts, die es nicht wert sind, sich darum zu kümmern.

Norbert Walter-Borjans – das ist jetzt hier mehrfach gesagt worden – hat 2014 deswegen eine Initiative in der Finanzministerkonferenz ergriffen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Es gab eine gesetzliche Regelung. Aber – und das ist die Lücke, die nach wie vor bleibt –, das was in Schweden offenbar seit 2010 möglich ist, nämlich manipulationssichere Registrierkassensysteme verbindlich einzuführen – offenbar ist in Schweden die Welt nicht untergegangen –, ist in Deutschland eben noch nicht Standard. Daher unterstützen wir die Initiative der SPD-Fraktion. Aber gestatten Sie mir, mein Befremden über diese Initiative doch noch einmal zu äußern.

2014 – ein sozialdemokratischer Finanzminister in Nordrhein-Westfalen, eine Große Koalition in Berlin; wir haben hier nun einmal nicht die Gesetzeshoheit –, fordert ein sozialdemokratischer NRW-Finanzminister einen CDU-Bundesfinanzminister auf, doch ein wirksames Gesetz gegen diese Form des Steuerbetruges zu machen, wohlgemerkt in einer Großen Koalition. Herr Schäuble war da ja nicht alleine. Gut, nun ist das Ganze umgekehrt. Wir haben einen CDU-Landesfinanzminister, der nun – so können wir es der Presse entnehmen – einen SPD-Bundesfinanzminister, wiederum in einer Großen Koalition, auffordert, jetzt wirksame Regelungen zu schaffen und endlich in die Pötte zu kommen. Es ist immer noch die Große Koalition.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, es wäre, glaube ich, lieber Kollege Weske, zielführender, wenn Sie sich hier nicht über die Jahre gegenseitig auffordern würden, endlich wirksame Lösungen zu schaffen, sondern wenn Sie einfach mal handeln würden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ja, dieses gegenseitige Auffordern geht nun seit ein paar Jahren. Sie sitzen da in Berlin jetzt mit der Großen Koalition. Da sitzt ein SPD-Bundesfinanzminister. Machen Sie es doch einfach! Dafür brauchen wir eigentlich solche Anträge nicht. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Strotebeck das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren!

(Unruhe)

Schscht!

Keiner will sich betrügen lassen. Also ist es nur konsequent, wenn sich der Staat auch nicht betrügen lassen will. Der Staat sind bekanntlich wir alle. Also werden wir auch hoffentlich alle dieses gemeinsame Interesse haben.

Jeder, der ein Geschäft betreibt, muss eine nachvollziehbare und jederzeit prüfbare Kasse führen, und das geht. Andere Länder machen es uns vor. Schon seit 1983 sind alle Kunden in Italien verpflichtet, den Kassenbon, den sogenannten Scontrino, selbst für den kleinsten Kauf bei sich zu führen – ein Nachweis für beide, für Verkäufer und Käufer; das ist die sogenannte Belegerteilungspflicht.

Das Problem bei uns sind die Lücken in den Regelungen, die geschlossen werden müssen. Am 13. Juli 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Mit dem Gesetz sollte konsequent gegen Manipulationen der Umsätze und Steuerhinterziehungen vorgegangen werden. Die technischen Möglichkeiten sind gegeben, auch für einen durchaus akzeptablen Aufwand.

Grundlage für den Geschäftsbetrieb, und zwar unabhängig von der Größe, ist eine nachweisbare und jederzeit kontrollierbare Kassenführung, und zwar ohne Ausnahme. Nur wer sich diese Kassenführung leisten kann, kann auch ein Geschäft betreiben. Und ich wiederhole gerne: ohne Ausnahme. Eine den Anforderungen entsprechende Registrierkasse ist schon für unter 500 € zu bekommen. Die technischen Lösungen sind bekannt und gibt es durchaus, übrigens auch für Taxameter.

Die Ausnahmen sind aber das Problem, und zwar insbesondere die selbst anzugebende Umsatzuntergrenze für die Registrierkassenpflicht, die viel zu langen Übergangsregelungen bis zum 31.12.2022 und die bereits erwähnte halbherzige Belegausgabepflicht.

Aber zukünftig kann das ja alles – wir haben es mehrfach gehört – nur besser werden und direkt in Angriff genommen werden. In Berlin haben wir seit Mitte letzter Woche Herrn Olaf Scholz, einen SPDFinanzminister im Amt. Der kann jetzt die Versäumnisse von Herrn Schäuble bereinigen und auch die vorgeworfene Verzögerungstaktik beenden.

Eines betone ich hier aber vorsorglich ganz ausdrücklich: Es darf hier nicht die generelle und nachvollziehbare Bezahlung …

(Unruhe – Nic Peter Vogel [AfD]: Ruhe!)

Ich wiederhole es gerne: Es darf hier nicht die …

Schscht!

… generelle und nachvollziehbare Bezahlung, natürlich am einfachsten bargeldlos, mit der Abschaffung des Bargelds in Verbindung oder gar gleichgesetzt werden, so wie es in Dänemark und Schweden weit bzw. sehr weit fortgeschritten ist. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Natürlich sind wir, wie eingangs bereits dargelegt, für Steuergerechtigkeit und gegen jeden Steuerbetrug. Selbstverständlich wollen wir schnelle, klare und handhabbare gesetzliche Regelungen, auch gerade zum Schutz für die steuerehrlichen Unternehmen. Ziel sollte ein einfaches und gerechtes Steuersystem sein.

Aber bei diesem lückenhaften und unkonkreten Antrag bleibt uns nur die Enthaltung. Wenn es ein Antrag von uns wäre – ich meine, so etwas würden wir nicht abgeben –, würde es wieder heißen: schlecht gemacht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strotebeck. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung in Vertretung für Herrn Finanzminister Lienenkämper Herr Minister Professor Pinkwart das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich, Herr Abgeordneter Weske, eingangs den Rückblick ein bisschen geraderücken. Nichts gegen Nostalgie in puncto Walter-Borjans, aber da ich der damaligen VorgängerLandesregierung selbst angehört habe, kann ich aus eigener Betrachtung bestätigen, dass es die schwarz-gelbe Landesregierung – im Übrigen im Land und im Bund – war, die den ersten Ankauf einer solchen Steuer-CD auf den Weg gebracht hat.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Sie wissen, dass wir von unterschiedlichen Dingen reden!)

Sie haben das dann fortgesetzt, erwecken aber den Eindruck, allein Sie hätten sich darum gekümmert, systematisch betriebene Steuerhinterziehung aufzudecken. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich da eine andere Erinnerung habe.

Im Übrigen habe ich auch im Hinblick auf ein aktuelles Thema eine andere Erinnerung. Sie sagen, der Haushalt sei nicht ausgeglichen. Ich habe es aber eigentlich so verstanden, dass wir in diesem Jahr erstmalig seit 1974 einen ausgeglichenen Haushalt im Landtag verabschiedet hätten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nur so viel eingangs zur Wahrheitsfindung.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Ihr erster Haushalt hat eine Milliarde Schulden gemacht!)

Nun zur Sache selbst. Unstreitig werden seit Jahren Umsätze, die in elektronischen Registrierkassen vermeintlich sicher verbucht sind, mit hoher krimineller Energie der Steuer und damit der Allgemeinheit vorenthalten.

In den letzten Jahren hat es zum Glück einen breiten politischen Konsens gegeben, hiergegen endlich etwas zu tun. Eine gesetzliche Neuregelung und eine dazugehörige Verordnung enthalten nun entscheidende Schritte und greifen wesentliche Forderungen der Prüfungsdienste der Länder auf – zum Beispiel

eine gesetzlich verankerte Einzelaufzeichnungspflicht von Verkäufen, eine unangemeldete Kassennachschau, eine Belegausgabepflicht und endlich auch Sanktionen gegen das Herstellen und Vertreiben von Manipulationssoftware für Kassen.

Die Landesregierung hält diese Maßnahmen für notwendig und ist überzeugt, dass sich durch diese Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die Betriebsprüfung und Steuerfahndung im Kampf gegen systematische Steuerhinterziehung in Bargeldbranchen gegenüber der heutigen Situation verbessern werden.

Ja, es ist richtig, dass Fachleuten zum Beispiel der Deutschen Steuer-Gewerkschaft die erreichten Maßnahmen nicht ausreichend erscheinen. Aber erinnern wir uns: Es war eine intensive Diskussion zwischen dem fachlich Notwendigen, dem politisch Machbaren und letztlich auch dem wirtschaftlich Vernünftigen, der zu diesem Kompromiss geführt hat.

Der politische Konsens, der im Übrigen von einer Bundesregierung aus Union und SPD und unter Einbeziehung des Bundesrates hergeleitet worden ist und an dem Sie als rot-grüne Landesregierung mitgewirkt haben, betraf auch – ich bitte Sie als antragstellende Fraktion, das zur Kenntnis zu nehmen – die Ablehnung der Einführung einer generellen Registrierkassenpflicht, die jetzt von Ihnen erneut beantragt wird.

Warum wurde diese Ablehnung konzertiert? – Sie würde zu erheblichen Problemen für kleine Unternehmen führen bzw. eine Vielzahl von bürokratischen Ausnahmeregelungen erfordern und ist daher weiterhin abzulehnen.

Natürlich besteht noch Ergänzungsbedarf – etwa die Einbeziehung der Taxibranche. Aber das ist auf den Weg gebracht. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Ergänzung der Verordnung zugesagt. Ich gehe davon aus, dass die Zusage auch weiterhin gilt. Deshalb gibt es auch keinen Bedarf für eine Gesetzesinitiative.

Wichtig ist vielmehr, dass das Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar 2020 nicht gefährdet wird. Darum geht es jetzt. Lassen Sie uns die dann geltenden Sicherungsmechanismen zunächst abwarten und im Anschluss über die Erfahrungen der Finanzämter aus unseren Prüfungsdiensten berichten. Ich bin zuversichtlich, dass die anhaltende Diskussion um die Ehrlichkeit an der Kasse und die deutlich steigende Entdeckungswahrscheinlichkeit zu einem positiven Effekt bei der Versteuerung von Kasseneinnahmen führen werden.

Wie hoch der zählbare Effekt konkret auch immer sein wird – eines ist jedenfalls klar, Frau Düker: Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn wir dadurch 5 bis 10 Milliarden € mehr für Nordrhein-Westfalen erhoffen könnten. Diese Zahl hatten Sie eben in den

Raum gestellt. Ich muss Sie da leider enttäuschen. Geschätzt werden es bundesweit 10 Milliarden € sein, und auf NRW entfiele 1 Milliarde € pro Jahr. Aber auch das wäre sehr viel Geld; ich möchte es nur etwas relativieren.

Es geht dieser Landesregierung aber auch um Planungssicherheit für die große Zahl der ehrlichen Unternehmer dieses Landes, diejenigen, die in den nächsten Monaten ihre Kassensysteme für 2020 fit machen und Investitionen tätigen müssen. Diese haben einen Anspruch auf Verlässlichkeit der Politik. Dazu gehört auch, dass der Gesetzgeber die Regeln nicht immer wieder in kurzen Abständen ändern darf, sondern angestoßene Veränderungsprozesse zunächst abwarten und dann auf Wirksamkeit prüfen muss.

Ich betone: Die neuen Sicherungsmechanismen müssen wie geplant kommen. Verzögerungen wären nicht hinnehmbar. Die Einhaltung des Zeitplans wird Nordrhein-Westfalen überwachen, und NRW wird auch dem Bundesminister der Finanzen gemachte Zusagen und Versprechungen abringen. Der Bund ist hier im Wort.