Protocol of the Session on March 21, 2018

Dazu gehören die nachhaltige Absicherung von guten Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention, der Ausbau unserer erfolgreichen Programme gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Antisemitismus, gegen Islamismus und Salafismus, aber auch – ich zitiere – „Stärkung politischer und kultureller Bildung“ und außerdem – ich zitiere erneut – „Ausbau der Koordinierung der Maßnahmen zur Extremismusprävention von Bund und Ländern und Weiterentwicklung auf Grundlage von externen Forschungs- und Evaluierungsergebnissen.“ All das ist nachzulesen im Koalitionsvertrag.

All dies kann ein Demokratiefördergesetz umfassen.

Im Rahmen der durchgeführten Expertenanhörung haben sich insbesondere die Praktiker unisono für eine gesetzliche Absicherung der Maßnahmen zur Demokratiestärkung ausgesprochen. Aber hierzu bedarf es einer Initiative unserer Landesregierung.

Deshalb fordern wir Sie auf, sich auf Bundesebene für ein Demokratiestärkungsgesetz einzusetzen, um so das zivilgesellschaftliche Engagement zu stärken und unsere Gesellschaft gegen jede Form von Extremismus zu immunisieren.

Zurecht erklärt der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung – ich zitiere erneut –:

„Unsere Geschichte mahnt uns, antidemokratischem, rassistischem und nationalistischem Gedankengut entschieden zu begegnen.“

Ich ergänze: Die politischen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen, in der Bundesrepublik und darüber hinaus haben gezeigt, dass vermeintlich der Vergangenheit angehörendes Gedankengut leider wieder Nährboden in der Gegenwart gefunden hat. Deshalb darf es nicht allein bei bloßen Bekenntnissen und kurzfristigen Programmen bleiben, sondern es sind verlässliche, verstetigte und durchfinanzierte Strukturen erforderlich.

Darum fordern wir Sie auf: Stimmen Sie für unseren Antrag. Die Förderung der Demokratie ist eine Aufgabe aller Demokraten. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Müller-Witt. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Freimuth.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Demokratieförderung ist für uns alle eine der vornehmsten Verpflichtungen. Das gebietet auch gerade die Erfahrung, die wir in der Geschichte unseres Landes im vergangenen Jahrhundert gemacht haben:

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die die Grundwerte und Grundpfeiler unserer weltoffenen freien Gesellschaft sind, sind eben nicht selbstverständlich, sondern müssen immer wieder neu verteidigt und erarbeitet werden. Wir müssen dafür werben, wir müssen überzeugen, damit diese Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, diese freie und offene Gesellschaft auch in den nächsten Jahren Bestand haben und widerstandsfähig sind gegen all die unterschiedlichsten Gefährdungen – die wir bedauerlicherweise feststellen müssen – durch Populisten, Radikale, durch Extremismus.

Aber natürlich gehört auch die Gefährdung durch diejenigen dazu, die sich in dieser Demokratie abgehängt und eben nicht mitgenommen fühlen und sich nicht als Teil des Volkes, von dem die Herrschaft ausgeht, empfinden.

Insofern ist Demokratieförderung für uns Verpflichtung, Aufgabe – nicht nur, weil es die Verfassung so vorsieht, sondern weil es unsere eigene Überzeugung ist und damit unsere vornehmste Pflicht.

Das voranstellend bin ich mit der Zielsetzung der Kollegen der SPD, was Demokratieförderung im Allgemeinen angeht, sehr d’accord.

Wir hatten auch eine Anhörung, die Hinweise gegeben hat, an welchen Stellen wir arbeiten müssen, besser werden können. Das werden wir auch tun – davon bin ich fest überzeugt –, und zwar nicht nur, indem wir es auf die Bundesebene schieben, sondern auch hier im Land.

Und die Landesregierung hat dazu bereits erste Schritte unternommen, wobei ich deutlich machen möchte, dass Extremismusbekämpfung nicht gleichzeitig auch Demokratieförderung ist.

Wir haben uns auch erst kürzlich zum Beispiel mit der Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung auseinandergesetzt. Auch dort überlegen wir, wie wir besser werden können.

Aber, der Antrag fordert uns auf, auf Bundesebene für ein Demokratiefördergesetz einzutreten. Schon in der Ausschussberatung habe ich gesagt: Okay, der Antrag ist wohl auch im historischen Kontext zu sehen. Er stammt vom September 2017. Ich kann das nachvollziehen: Zwischen den Regierungsparteien im Bund SPD und CDU/CSU war ein solches Demokratiefördergesetz im Koalitionsvertrag 2013 verabredet. Diese Verabredung ist aber nicht umgesetzt worden.

Jetzt sind wir aber in der ganzen Geschichte schon etwas weiter. Wir haben eine neue Bundesregierung, und die sie tragenden Parteien von SPD und CDU/CSU haben sich darauf verständigt, dass sie Demokratieförderung als ein wichtiges Anliegen verstehen, dass sie sie für sich als Selbstverpflichtung und als Anlass für Maßnahmen sehen. Sie schreiben zum Beispiel:

„Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie muss allen am Herzen liegen. Deswegen wollen wir Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft umsetzen, um das zivilgesellschaftliche Engagement gegen jede Form von Extremismus weiter zu stärken.“

Dann wird eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen aufgeführt.

Ich bin selbstbewusste Landtagabgeordnete wie Sie alle. Aber ich bilde mir nicht ein, dass eine Bundesregierung – insbesondere mit Blick auf die sie tragenden Parteien – jetzt ganz plötzlich auf eine Initiative aus der Mitte des nordrhein-westfälischen Landtags hin ausgerechnet ein Demokratiefördergesetz ausgestalten wird, wenn sie sich in dem frisch verabschiedeten Koalitionsvertrag – abweichend zu 2013 – nicht auf ein Demokratiefördergesetz hat festlegen können.

Bei den Anhörungen ist deutlich geworden, dass wir eine Verlässlichkeit und eine Planbarkeit brauchen. Es ist aber auch sehr ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass wir aber eins nicht brauchen, nämlich zusätzliche Fesseln bei der Projektförderung, neue zusätzliche bürokratische Hürden, etwa bei Ausschreibungsverfahren für jeweilige Projekte. Die wären eben – und das ist in der Anhörung auch sehr deutlich geworden – auch bei einem Demokratiefördergesetz nicht abgeschafft, sondern weiterhin vorhanden.

Bei der Förderung von Initiativen zur politischen Bildung und Demokratieförderung bedarf es gerade keiner weiteren Formalisierung, sondern flexiblerer, langfristiger und beständiger Unterstützung. Insofern sind wir mit der antragstellenden Fraktion weiterhin gerne engagiert dabei, die Demokratie in unserem Land gemeinsam zu fördern. Den konkreten Antrag mit der Forderung nach einem Demokratiefördergesetz lehnen wir allerdings ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Schäffer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD greift ein sehr elementares Thema auf, und zwar die langfristige und nachhaltige Förderung von Demokratie- und Präventionsprojekten.

Wenn man sich die Geschichte dieser Bundesprogramme anschaut – denn darüber diskutieren wir; wir reden nicht über politische Bildung seitens der Landes- oder Bundeszentrale für politische Bildung oder Ähnliches, sondern wir reden über die Bundesprogramme, die es derzeit schon gibt, und die einen sehr langen Vorlauf haben –, dann stellt man fest, dass die ersten Präventionsprojekte in den 90er-Jahren gegründet wurden, und zwar aus einem furchtbaren Anlass.

Anfang der 90er-Jahre mussten wir eine Serie von rassistischen Anschlägen erleben, auch hier in Nordrhein-Westfalen. In der Konsequenz haben sich daraus Präventionsprojekte entwickelt. Namentlich möchte ich das Programm „IDA-NRW“ nennen, das nach dem Anschlag in Solingen entwickelt worden ist. Das Land hat eine Förderung zugesagt, und es wird auch heute noch gefördert.

2001 hat dann die damalige rot-grüne Bundesregierung das erste Bundesprogramm „Jugend für Toleranz und Demokratie“ ins Leben gerufen. Diese Bundesprogramme wurden immer weiterentwickelt; das aktuelle Programm lautet „Demokratie leben“. Alle drei Jahre gibt es ein neues Bundesprogramm, und genau das ist der Kern des Problems.

In der Zwischenzeit hat sich sehr viel entwickelt. In Nordrhein-Westfalen haben wir nicht nur einzelne Projekte, sondern inzwischen gibt es hier eine ganze Beratungsstruktur und Beratungslandschaft, die fest verankert ist.

Ich möchte beispielhaft die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, die Aussteigerberatung und seit 2011 auch die Beratung von Opfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt anführen. Diese Programme werden vom Land gefördert, aber auch aus dem Bundesprogramm. Diese Strukturen leisten eine extrem wichtige Arbeit. Daneben gibt es auch eine Menge Modellprojekte.

Im Übrigen – das möchte noch in Reaktion auf den Redebeitrag von Herrn Hagemeier anführen – haben diese Bundesprogramme nicht nur den Fokus, Rassismus und Rechtsextremismus zu bekämpfen. Der Fokus ist inzwischen viel breiter geworden. Man hat

gesagt: Wir müssen auch andere demokratiefeindliche und verfassungsfeindliche Phänomene angehen und bekämpfen, indem wir Prävention betreiben und indem wir Aussteigerberatungen anbieten. All das gehört zu den Bundesprogrammen dazu.

Die Tatsache, dass diese Bundesprogramme immer weitergeführt wurden – und das nicht nur unter einer rot-grünen Regierung, sondern auch unter SchwarzGelb und in der Großen Koalition –, macht sehr deutlich, dass alle Bundesregierungen, gleich welcher Konstellation, die Notwendigkeit dieser Bundesprogramme anerkannt und sie deshalb weitergeführt und weiterentwickelt haben. Das bestätigt die Notwendigkeit und die politische Akzeptanz dieser Bundesprogramme ebenso wie deren Evaluation. Alle Programme werden regelmäßig evaluiert, und sie erhalten regelmäßig gute Noten. Auch das macht die Notwendigkeit dieser Programme sehr deutlich.

Jetzt komme ich zum Problem mit der Programmlogik der Bundesprogramme. Die Programme haben – das hatte ich schon eingangs gesagt – immer eine dreijährige Laufzeit, und die Träger solcher Programme müssen jedes Mal einen neuen innovativen Ansatz wählen. Sie müssen jedes Mal sagen: Wir haben ein neues Projekt; wir haben einen neuen Fokus; wir sind wieder innovativ, und wir machen wieder ein neues Modell.

Das ist natürlich – wenn ich das, mit Verlaub, so sagen darf – Blödsinn. Wir alle wissen, dass die Träger die gute Arbeit, die sie vorher gemacht haben, auch weiterhin machen werden und sollen. Es ist eine Farce, zu glauben, dass es immer wieder etwas Neues gibt, wenngleich selbstverständlich auf neue Entwicklungen reagiert wird.

Es ist ja auch politisch gewollt, dass die Arbeit fortgeführt wird. Diese Form der Projektförderung führt jedoch dazu, dass jedes Jahr neue Förderanträge gestellt werden müssen, dass die Arbeitsverträge befristet sind, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer eine gewisse Unsicherheit haben und sich zum Teil in Jobs wegbewerben, wo ihnen mehr Sicherheit geboten wird. Das bedeutet zudem – auch das ist in der Anhörung sehr klar gesagt worden –, dass es für die Beratungsnehmerinnen und -nehmer sowie für die Projektpartner immer eine Unsicherheit gibt, weil nicht klar ist, ob das Projekt danach noch weiterläuft oder nicht.

Es gibt also eine Menge Probleme, die damit zusammenhängen. Insofern glaube ich, dass ein Demokratiefördergesetz ein geeignetes Mittel ist, um hier für Nachhaltigkeit zu sorgen und Sicherheit zu schaffen.

Frau Freimuth und Herr Hagemeier, das bedeutet im Übrigen nicht, dass es nicht auch eine Flexibilität geben kann. Ich gebe Ihnen recht: Es darf nicht zu mehr Bürokratie kommen. Wir brauchen aber die nachhaltige Struktur und Absicherung solcher Projekte, weil sie einfach elementar wichtig sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich erinnere daran, dass es den NSU-Untersuchungsausschuss nicht nur hier im Lande gab, sondern auch zwei auf Bundesebene. Dort wurde sehr deutlich erklärt: Wir brauchen diese langfristige Finanzierung. Das haben alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen so anerkannt; es ist aber leider nicht umgesetzt worden.

Da muss ich leider auch in Richtung SPD sagen: Wenn man sich den aktuellen Koalitionsvertrag anschaut, dann stellt man im Vergleich zu dem Koalitionsvertrag von 2013 eine Abschwächung hinsichtlich dieser Vereinbarung fest. 2013 war man aus meiner Sicht zwar sehr schwammig – das ging mehr in Richtung Prüfauftrag –, aber man war doch einen Schritt weiter. Ich persönlich finde es sehr enttäuschend, dass man hier offenbar einen Schritt zurück gemacht hat.

Zur Wahrheit – das will ich hier ebenfalls so klar benennen – gehört aber auch: Die SPD hat im Kabinett schon längst einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wer da im Deutschen Bundestag blockiert, ist die CDU. Das gehört hier ganz klar benannt.

Gerade weil wir in Nordrhein-Westfalen solche demokratiefeindlichen Bestrebungen und Organisationen erleben, will ich die Zahlen nennen: Jeden zweiten Tag wird in Nordrhein-Westfalen ein Mensch Opfer von rechter Gewalt, sogar noch häufiger. Dabei rede ich jetzt nur über das Phänomen „Rechtsextremismus“; ich bin da noch gar nicht beim Phänomen „Salafismus“. Gerade wir in Nordrhein-Westfalen müssen klar sagen, dass wir diese Programme brauchen.

Ich will aber nicht nur alles auf den Bund schieben, sondern – Frau Pfeiffer-Poensgen wird gleich noch reden – auch das Land muss in die Pflicht genommen werden. Auch das hat die Anhörung noch einmal sehr deutlich gemacht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Pfeiffer-Poensgen, Sie hören mir jetzt leider gerade nicht zu, aber vielleicht einer Ihrer Mitarbeiter, und Sie können mir dann gleich die Frage beantworten. Das Förderprogramm für die kommunalen Handlungskonzepte läuft Ende dieses Jahres aus. Ich habe von der Landesregierung bisher noch nicht gehört, ob es fortgeführt wird oder nicht. Auch das Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus läuft Ende 2019 aus. Auch da, Frau Pfeiffer-Poensgen, bin ich sehr gespannt auf Ihre Äußerungen, was die Landesregierung hier plant.

Denn auch hier ist es so: Die Programme laufen aus, und Sie sind in der Pflicht, diese weiterzuführen. Eigentlich müssten wir noch einen Schritt weitergehen; denn auch das hat die Anhörung erbracht: Wir brauchen eigentlich ein Landesfördergesetz, ein Landesprogramm.

Das hat der NSU-Untersuchungsausschuss bei uns im Landtag in der letzten Legislaturperiode einstimmig als Handlungsempfehlung beschlossen.